Datum: 17.09.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Allgemeine Feuerwehrdienstanweisung der Gemeinde Hausham für den Feuerwehreinsatz bei Veranstaltungen
3 Personenstandsrecht; Widerruf der Bestellung als Standesbeamtin von Frau Petra Sperl
4 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes Widmung eines Teilstücks der St.-Agatha-Straße in Richtung Bergerhofweg als Ortsstraße sowie Widmung der St.-Agatha-Straße in Höhe des Kindergartens "Inge Beisheim" als beschränkt öffentlicher Weg
5 Kreisstraße MB 8 Obere Tiefenbachstraße; Umbau des Gehwegs entlang der südlichen Straßenseite
6 Anträge und Anfragen
7 Informationen des Bürgermeisters

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.09.2018 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 26 .07.2018.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 26 .07.2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Allgemeine Feuerwehrdienstanweisung der Gemeinde Hausham für den Feuerwehreinsatz bei Veranstaltungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.09.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Unterstützung von kirchlichen Institutionen, Vereinen und der Dorfgemeinschaften   für die Durchführung von ortsüblichen gemeinschaftlichen, kulturellen oder kirchlichen Veranstaltungen liegt im Interesse der Gemeinde.
Eine freiwillige Unterstützung solcher Aktivitäten durch die freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Hausham ist grundsätzlich erwünscht und wird hiermit ausdrücklich genehmigt.
Diese Ermächtigung umfasst auch die Verwendung der gemeindlichen Feuerwehrgerätschaften und Fahrzeuge.

Nicht zuletzt aus haftungsrechtlichen Gründen müssen die Veranstaltungsunterstützungen immer vom jeweiligen Kommandanten oder dessen Vertreter angeordnet werden. Besondere Vorkommnisse oder Unfälle sind der Gemeinde Hausham sofort mitzuteilen.

Um diesen Anordnungsdelikten vorzubeugen, ist beiliegende Dienstanweisung zu vollziehen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat der Gemeinde Hausham nimmt Kenntnis von der Feuerwehrdienstanweisung   und genehmigt diese in vorliegender Fassung.

Vorliegende Dienstanweisung wird 1 Tag nach dessen Bekanntgabe gültig. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anweisung, wie erforderlich, auszufertigen.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Hausham nimmt Kenntnis von der Feuerwehrdienstanweisung   und genehmigt diese in vorliegender Fassung.

Vorliegende Dienstanweisung wird 1 Tag nach dessen Bekanntgabe gültig. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anweisung, wie erforderlich, auszufertigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Personenstandsrecht; Widerruf der Bestellung als Standesbeamtin von Frau Petra Sperl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.09.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Seit Mitte 2015 ist Frau Sperl Leiterin des Bauamts der Gemeinde Hausham und war bis Ende 2016 noch aushilfsweise im Standesamt tätig. Die letzte Beurkundung war Ende 2016.
Seit 2016 hat Frau Sperl an keinen Fortbildungsveranstaltungen i.S.v. § 3 AVPStG teilgenommen.

Die Bestellung von Frau Petra Sperl als Standesbeamtin der Gemeinde Hausham ist somit gemäß § 3 AVPStG zu widerrufen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, die Bestellung als Standesbeamtin von Frau Petra Sperl zu widerrufen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Bestellung als Standesbeamtin von Frau Petra Sperl zu widerrufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes Widmung eines Teilstücks der St.-Agatha-Straße in Richtung Bergerhofweg als Ortsstraße sowie Widmung der St.-Agatha-Straße in Höhe des Kindergartens "Inge Beisheim" als beschränkt öffentlicher Weg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.09.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mit Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Hausham Nr. 98 vom 22.09.2014 wurde die Verwaltung beauftragt, die Straße „St.-Agatha-Straße“ gemäß Art. 6 BayStrWG zu widmen.

Nach Prüfung der gesamten Angelegenheit wird der nördliche Teil der „St.-Agatha-Straße“ ab der Abzweigung vom Bergerhofweg bis zum Ende der Besucherstellplätze des Krankenhauses als Ortsstraße gewidmet (Teil 1). Der angrenzende südliche Teil bis zur Bebauungsgrenze des Grundstücks Flur-Nr. 1611/6 und der nördlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks Flur-Nr. 1611/0 ist als beschränkt-öffentlicher Weg mit folgenden Widmungsbeschränkungen zu widmen: Anlieger frei, Rettungsfahrzeuge frei, frei für Fußgänger und Radfahrer (Teil 2).

Teil 1:
Durch die Widmung erhält die Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Die Straße ist hinsichtlich ihrer Verkehrsbedeutung zu widmen. Zu den Ortsstraßen zählen die Straßen, die dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage oder innerhalb eines räumlichen Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes im Sinne des Baugesetzbuches dienen.

Die Straße „St.-Agatha-Straße“ erfüllt im nördlichen Bereich dieses Merkmal.

Der nördliche Bereich der „St.-Agatha-Straße“ ist als Ortsstraße ohne Widmungsbeschränkung zu widmen.

Straßenbaulastträger dieses Bereiches ist die Gemeinde Hausham. Die Länge beträgt etwa 220 lfdm.; die Breite etwa 7,00 m.

Der genaue Verlauf ist in beiliegendem Lageplan gelb gekennzeichnet (Teil 1 – Ortsstraße).

Teil 2:
Bei den beschränkt-öffentlichen Wegen ist die überwiegende Art und Weise der Nutzung eingeschränkt. Der Gemeingebrauch ist in diesem Fall stark eingeschränkt.

Die „St.-Agatha-Straße“ soll im weiteren Verlauf hinsichtlich des PKW-Aufkommens nur von den Bewohnern der Personalwohnungen und der Verwaltung der kbo-Lech-Mangfall-Klinik Agatharied benutzt werden.
Die Merkmale bzw. Einschränkungen für einen beschränkt-öffentlichen Weg liegen somit vor.  Die Nutzung ist nur auf Anlieger, Fußgänger und Radfahrer und Rettungsdienst zu beschränken.

Die Straße „St.-Agatha-Straße“ ist im weiteren Verlauf mit Widmungsbeschränkung als beschränkt-öffentlicher Weg zu widmen.

Straßenbaulastträger für diesen Bereich ist die Gemeinde Hausham. Die Länge beträgt etwa 500 lfdm.; die Breite zwischen 4,50 – 6 m.

Der genaue Verlauf ist in beiliegendem Lageplan rot gekennzeichnet (Teil 2 – beschränkt öffentlicher Weg).

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat der Gemeinde Hausham beschließt, die Straße „St.-Agatha-Straße“ im nördlichen Teilbereich als Ortsstraße ohne Widmungsbeschränkung, im südlichen Verlauf als beschränkt- öffentlicher Weg mit der Widmungsbeschränkung „Frei für Anlieger, Fußgänger und Radfahrer, Frei für Rettungsfahrzeuge“ zu widmen. Die Straßenbaulast für die St.-Agatha-Straße im Gesamten obliegt der Gemeinde Hausham. Der beiliegende Lageplan ist verbindlich zu beachten.
Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Widmung erforderlichen Ablaufschritte durchzuführen.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Hausham beschließt, die Straße „St.-Agatha-Straße“ im nördlichen Teilbereich als Ortsstraße ohne Widmungsbeschränkung, im südlichen Verlauf als beschränkt- öffentlicher Weg mit der Widmungsbeschränkung „Frei für Anlieger, Fußgänger und Radfahrer, Frei für Rettungsfahrzeuge“ zu widmen. Die Straßenbaulast für die St.-Agatha-Straße im Gesamten obliegt der Gemeinde Hausham. Der beiliegende Lageplan ist verbindlich zu beachten.
Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Widmung erforderlichen Ablaufschritte durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Kreisstraße MB 8 Obere Tiefenbachstraße; Umbau des Gehwegs entlang der südlichen Straßenseite

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.09.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Obere Tiefenbachstraße sowie der südliche Gehweg werden ab der Marktstraße bis zum Übergang in die Wörnsmühler Straße umgebaut.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 06.04.2017 beschlossen, der Empfehlung des Landratsamtes, Straßenverkehr, zu folgen und den Gehweg und die Parkplätze im Anschluss an die Marktstraße bis zur künftigen Querungshilfe gemäß den Richtlinien der RASt 06 umzubauen. Hierin wird empfohlen, zwischen Fahrbahn und Schräg- und Senkrechtparkplätzen einen Zwischenstreifen einzurichten, der auch als Gehweg angelegt werden kann.  Somit verläuft der Gehweg entlang der Straße und die Parkplätze werden über den Gehweg angefahren. Einerseits führt das Parken hinter dem Gehweg zu guten Sichtbeziehungen zwischen Fußgängern und Fahrzeugen im fließenden Verkehr, andererseits werden die Fußgänger durch die über den
Gehweg ein- und ausparkenden Fahrzeuge behindert.

Bei einer vor Ort stattgefunden Besprechung wurde nunmehr die Frage aufgeworfen, ob es für Fußgänger nicht doch sicherer ist, aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens auf der Oberen Tiefenbachstraße den Gehweg zwischen Marktstraße und Einfahrt zu den Geschäften Obere Tiefenbachstraße 2 – 4a im bestehenden Verlauf zu belassen, allerdings mit einer künftigen Anbindung an den bestehenden Gehweg entlang der Marktstraße. Dadurch bilden die Parkplätze
entlang der Kreisstraße einen Puffer zum angrenzenden Gehweg. Da die Straße aufgrund der geplanten Querungshilfe  bereits im Bereich der bisherigen Parkplätze aufgeweitet werden muss, ist es durch die neue Straßenführung nicht mehr möglich, weiterhin 11 Parkplätze bereitzustellen.

Das IB Trummer hat eine Planung mit 7 bzw. 9 Stellplätzen vorgelegt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, den Beschluss vom 06.04.2017 aufzuheben und die Obere Tiefenbachstraße im Bereich ab der Marktstraße bis zur Einfahrt zu den Geschäften Obere Tiefenbachstraße 2 – 4a entsprechend der Planungen des IB Trummer, Variante 7 Stellplätze zu gestalten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Beschluss vom 06.04.2017 aufzuheben und die Obere Tiefenbachstraße im Bereich ab der Marktstraße bis zur Einfahrt zu den Geschäften Obere Tiefenbachstraße 2 – 4a entsprechend der Planungen des IB Trummer, Variante 7 Stellplätze zu gestalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.09.2018 ö informativ 6
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7. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.09.2018 ö informativ 7
Datenstand vom 12.10.2018 08:38 Uhr