Datum: 20.02.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:25 Uhr bis 20:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
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2 |
Bauantrag zum Neubau von Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage;
Grundstück: Flur-Nr. 775/7, Gem. Hausham, Alpenstraße 14, 16, 18
Bauherr: WBG GmbH & Co. KG
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3 |
Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses, Anbau von Balkonen und energetischer Sanierung eines Mehrfamilienhauses;
Grundstück: Flur-Nr. 775/8, Gem. Hausham, Tegernseer Straße 21 1/2 und 21 1/3
Bauherr: WBG GmbH & Co. KG
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4 |
Bauantrag zum Abbruch einer Maschinenhalle auf Flur-Nr. 111, Gem. Hausham,
Wiederaufbau einer Maschinenhalle auf Flur-Nr. 112, Gem. Hausham, Oberbodenrain 10
Bauherr: Holzer Josef
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5 |
Bauantrag zur Errichtung von 2 Einfamilienhäusern;
Grundstück: Flur-Nr. 687/2, Gem. Hausham, Alpenstraße 60
Bauherr: IB Haus und Grundbesitz Immobilien
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6 |
Vorberatung über die neue Satzung über die Genehmigung und Gestaltung von Werbeanlagen
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7 |
Vorberatung über die neue Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes in der Gemeinde Hausham
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8 |
Anträge und Anfragen
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9 |
Informationen des Bürgermeisters
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zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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20.02.2018
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ö
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beschließend
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1 |
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 07.12.2017.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 07.12.2017.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
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2. Bauantrag zum Neubau von Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage;
Grundstück: Flur-Nr. 775/7, Gem. Hausham, Alpenstraße 14, 16, 18
Bauherr: WBG GmbH & Co. KG
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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20.02.2018
|
ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Die WBG plant, die bestehenden Mehrfamilienhäuser an der Alpenstraße 14, 16, 18 abzureißen und durch dreigeschossige Neubauten zu ersetzen. Um die erforderlichen Stellplätze nachweisen zu können, ist geplant, eine Tiefgarage mit Einfahrt von der Tegernseer Straße aus zu errichten.
Haus Nr. 14 und Haus Nr. 16 sind jeweils 14,95 m lang und 8,50 m breit, Haus Nr. 18 ist 8,50 m breit, 16 m lang und zusätzlich versehen mit einem 2,10 m x 4,24 m großen Erker. Bis auf die 3 Außenwohnungen in Haus Nr. 18 mit 68,31 m² und die Dachgeschosswohnung über die gesamte Grundfläche von Haus Nr. 16 entstehen insgesamt 13 Wohnungen mit 50,00 m². Die Bäder sollen allesamt behindertengerecht ausgestattet werden.
Die Wandhöhe im Osten beträgt 7,80 m, die Wandhöhe im Westen 8,38 m, die Firsthöhe des außermittigen Firsts beträgt 8,91 m, die Dachneigung 11°. Die Firsthöhe erhöht sich im Vergleich zum Bestand um ca. 0,70 m. Die Balkone sind durch den außermittigen First nicht vollständig überdacht. Das Mittelhaus, Haus Nr. 16 erhält ein Pultdach.
Für das Bauvorhaben sind aufgrund der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen in der Gemeinde Hausham insgesamt 27,5 Stellplätze nachzuweisen, hiervon entfallen 8 Stellplätze auf die 4 Wohnungen über 50 m² und 19,5 Stellplätze auf die Wohnungen mit 50 m². Die Tiefgarage sieht 30 bzw. 31 Stellplätze vor, wovon die für die Wohngebäude Tegernseer Straße 21 ½ und
21 1/3 fehlenden 3,5 Stellplätze zur Verfügung gestellt werden sollen.
Aufgrund des Bestandsschutzes für die Wohngebäude Tegernseer Straße 21 ½ und 21 1/3 sind für die vorhandenen 8 Wohnungen nur 4 Stellplätze an Stelle der heute erforderlichen 16 Stellplätze vorzuhalten. Da davon ausgegangen werden kann, dass von den 13 Wohnungen mit 50 m² nicht alle einen Stellplatzbedarf von 1,5 Stellplätzen haben, könnten in der Tiefgarage u.U. zusätzlich
bis zu 6 Stellplätze für die Wohngebäude Tegernseer Straße 21 ½ und 21 1/3 zur Verfügung stehen.
Die Einfahrtssituation der Tiefgarage von der Tegernseer Straße aus stimmt der Bauherr selbst mit dem Straßenbauamt Rosenheim ab. Aufgrund der Errichtung der Tiefgarage ist eine Verlegung der Wasserleitung notwendig.
Planungsrechtlich bestehen gegen das Bauvorhaben keine Bedenken.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen. Von § 2 der gemeindlichen Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes in der Gemeinde Hausham werden bzgl. der Dachgestaltung und der nicht überdachten Balkone Abweichungen zugelassen.
Die von den Mietern nicht benötigten Stellplätze in der Tiefgarage sind den Mietern der Wohngebäude Tegernseer Straße 21 ½ und 21 1/3 zur Verfügung zu stellen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB.
Das Dach ist im Gesamten als Satteldach auszugestalten und die Balkone sind zu überdachen. Von § 2 der gemeindlichen Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschafts-bildes in der Gemeinde Hausham wird bzgl. des außermittigen Firsts eine Abweichung
zugelassen.
Die von den Mietern nicht benötigten Stellplätze in der Tiefgarage sind den Mietern der Wohngebäude Tegernseer Straße 21 ½ und 21 1/3 zur Verfügung zu stellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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3. Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses, Anbau von Balkonen und energetischer Sanierung eines Mehrfamilienhauses;
Grundstück: Flur-Nr. 775/8, Gem. Hausham, Tegernseer Straße 21 1/2 und 21 1/3
Bauherr: WBG GmbH & Co. KG
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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20.02.2018
|
ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Das bestehende Mehrfamilienhaus Tegernseer Straße 21 ½ und 21 1/3 soll energetisch saniert und Balkone angebaut werden sowie zusätzlicher Wohnraum im Dachgeschoss geschaffen werden. Durch den außermittigen First und die Dachneigung von 13° erhöht sich zwar die Wandhöhe um ca. 1,30 m auf 7,16 m im Norden, die Firsthöhe erhöht sich aber nur um 0,47 m auf 8,67 m.
Um die Wohnungen im Erdgeschoss behindertengerecht zu gestalten, wird das Gelände im Süden um ca. 1,40 m aufgeschüttet, so dass ein ebenerdiger Wohnungszugang über die Terrasse möglich ist.
Auf dem Grundstück wird zudem ein unterirdischer Pelletbunker errichtet, der sowohl die Gebäude auf dem Grundstück als auch die Wohngebäude Alpenstraße 14, 16 und 18 mit Fernwärme versorgt.
Aufgrund der zusätzlichen 4 Wohnungen im Dachgeschoss sind 7,5 Stellplätze neu nachzuweisen. Für die bestehenden 8 Wohnungen besteht ein Bestandsschutz von 4 Stellplätzen. Somit sind insgesamt 11,5 Stellplätze vorzuhalten. Auf dem Grundstück selbst können 8 Stellplätze ausgewiesen werden, die fehlenden Stellplätze können in der Tiefgarage der Wohngebäude Alpenstraße 14 – 18 vorgehalten werden.
Planungsrechtliche Bedenken bestehen nicht.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen. Abweichungen von der gemeindlichen Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes in der Gemeinde Hausham werden von § 2 bzgl. der Dachgestaltung und von § 4 bzgl. der Aufschüttungen zugelassen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen. Abweichungen v
on der gemeindlichen Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes in der Gemeinde Hausham werden von § 2 bzgl. der Dachgestaltung und von § 4 bzgl. der Aufschüttungen zugelassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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4. Bauantrag zum Abbruch einer Maschinenhalle auf Flur-Nr. 111, Gem. Hausham,
Wiederaufbau einer Maschinenhalle auf Flur-Nr. 112, Gem. Hausham, Oberbodenrain 10
Bauherr: Holzer Josef
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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20.02.2018
|
ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Der Antragsteller beabsichtigt, die bestehende Maschinenhalle abzubrechen und auf dem angrenzenden Grundstück neu aufzubauen. Es handelt sich um eine Maschinenhalle mit Traktorgarage zum Unterstellen von landwirtschaftlichen Maschinen.
Die Halle ist 11,89 m breit und 30,00 m lang mit einer Wandhöhe von 5,12 m und einer Firsthöhe von 7,92 m. Die Dachneigung beträgt 21°.
Das Grundstück befindet sich im Außenbereich. Nach § 35 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung
gesichert ist, es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.
Da die Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB erfüllt sind, bestehen keine planungsrechtlichen Bedenken.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche
Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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5. Bauantrag zur Errichtung von 2 Einfamilienhäusern;
Grundstück: Flur-Nr. 687/2, Gem. Hausham, Alpenstraße 60
Bauherr: IB Haus und Grundbesitz Immobilien
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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20.02.2018
|
ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Der Antragsteller beabsichtigt, das auf dem 1.160 m² großen Grundstück bestehende Haus abzureißen und statt dessen 2 Einfamilienhäuser zu errichten.
Die Häuser sind jeweils 12,50 m lang und 8,00 m breit. Die Wandhöhe im Westen zur Straße hin beträgt ca. 4,88 m mit einer Firsthöhe von 6,33 m. Aufgrund des nach Osten abfallenden Geländes ergibt sich im Osten eine Wandhöhe von ca. 7,80 m und eine Firsthöhe von 9,30 m. Die Dachneigung beträgt 20°.
Das Grundstück befindet sich im Innenbereich in einem Reinen Wohngebiet. Die Beurteilung des Bauvorhabens richtet sich nach § 34 Abs. 1 BauGB. Die GRZ für beide Häuser mit einer jeweils überbauten Grundfläche von ca. 138 m² beträgt 0,24, die Erschließung ist gesichert. Das Bauvorhaben passt sich dem Gelände an, dennoch kann es für das Anlegen einer Terrasse zu einer Abgrabung oder Aufschüttung kommen.
Planungsrechtlich bestehen gegen das Bauvorhaben keine Bedenken.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen. Zu geländebedingten Abgrabungen oder Aufschüttungen wird eine Abweichung von § 4 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes in der Gemeinde Hausham zugelassen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen. Zu geländebedingten Abgrabungen oder Aufschüttungen wird eine Abweichung von § 4 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes in der Gemeinde Hausham zugelassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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6. Vorberatung über die neue Satzung über die Genehmigung und Gestaltung von Werbeanlagen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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20.02.2018
|
ö
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vorberatend
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6 |
Sachverhalt
Die Satzung über die Genehmigung und Gestaltung von Werbeanlagen aus dem Jahr 2007 soll aufgrund gemeindlicher und rechtlicher Änderungen dem neuesten Rechtsstand angepasst werden.
Zu diesem Zweck wurde diese durch den Rechtsreferendar Daniel Mayer überarbeitet und der Entwurf dem Gremium in der Septembersitzung 2017 vorgestellt.
Die Werbeanlagensatzung soll in Zusammenarbeit mit dem Gewerbeverein Hausham erstellt werden. Antragstellern, die vor Erlass der neuen Satzung eine Werbeanlage beantragen, die einer Abweichung von der derzeit gültigen Fassung bedarf, kann je nach Einzelfall eine befristete Genehmigung erteilt werden.
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7. Vorberatung über die neue Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes in der Gemeinde Hausham
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
20.02.2018
|
ö
|
vorberatend
|
7 |
Sachverhalt
Die Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes in der Gemeinde Hausham aus dem Jahr 2010 soll aufgrund gemeindlicher und rechtlicher Änderungen dem neuesten Rechtsstand angepasst werden.
Zu diesem Zweck wurde diese durch den Rechtsreferendar Daniel Mayer überarbeitet und der Entwurf dem Gremium in der Septembersitzung 2017 vorgestellt.
Die Entscheidung wird zurückgestellt und ein überarbeiteter Entwurf dem Gremium erneut vorgelegt.
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8. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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20.02.2018
|
ö
|
informativ
|
8 |
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9. Informationen des Bürgermeisters
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
20.02.2018
|
ö
|
informativ
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9 |
Datenstand vom 14.02.2020 09:33 Uhr