Datum: 25.04.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:58 Uhr bis 20:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Bauantrag zur Aufstockung eines Wohnhauses und Bau eines Carports; Grundstück: Flur-Nr. 789/0, Gem. Hausham, Tegernseer Straße 29 Bauherr: Kriechbaumer Kathrin
3 Vorbescheid zum Neubau eines Doppelhauses mit Carports; Grundstück: Flur-Nr. 1176/3, Gem. Hausham, Tratberg II 1a Bauherr: Holzhauser Ludwig und Robert
4 Bauantrag für den Anbau eines Wintergartens an ein bestehendes Wohngebäude; Grundstück: Flur-Nr. 1353/10, Gem. Hausham, Thaler Weg 6 Bauherr: Kurt Riedl
5 Bauantrag für den Anbau eines Wintergartens und einer Außentreppe mit Balkonverlängerung; Grundstück: Flur-Nr. 680/35, Gem. Hausham, Krätzer Leite 5 Bauherr: Veicht Karin und Fritz
6 Vorberatung über die neue Satzung zur Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes in der Gemeinde Hausham mit dem Ziel eine Empfehlungsbeschlusses
7 Anträge und Anfragen
8 Informationen des Bürgermeisters

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.04.2018 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 20.02.2018.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 20.02.2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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2. Bauantrag zur Aufstockung eines Wohnhauses und Bau eines Carports; Grundstück: Flur-Nr. 789/0, Gem. Hausham, Tegernseer Straße 29 Bauherr: Kriechbaumer Kathrin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.04.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Antragstellerin beabsichtigt, die Wohnung im Obergeschoss zu erweitern. Hierzu soll der Dachstuhl um 1,60 m angehoben werden. Die Wandhöhe erhöht sich dadurch auf 7,35 m, die Firsthöhe auf 9,32 m. Die Dachneigung beträgt 25°. Der Zugang zur Wohnung im Obergeschoss soll über eine Außentreppe erfolgen, die an den bereits bestehenden Balkon anschließt.

Der Carport mit den Maßen 5,60 m x 5,60 m hat eine Wandhöhe von 2,90 m mit einer Dachneigung von 22°.

Das Grundstück befindet sich im Innenbereich in einem Reinen Wohngebiet. Die Beurteilung des Bauvorhabens richtet sich nach § 34 Abs. 1 BauGB. Das Bauvorhaben fügt sich in die umgebende Bebauung ein, die Erschließung ist gesichert. Die erforderlichen 4 Stellplätze können auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden.

Planungsrechtlich bestehen gegen das Bauvorhaben keine Bedenken.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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3. Vorbescheid zum Neubau eines Doppelhauses mit Carports; Grundstück: Flur-Nr. 1176/3, Gem. Hausham, Tratberg II 1a Bauherr: Holzhauser Ludwig und Robert

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.04.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Antragsteller beabsichtigen, das auf dem Grundstück befindliche Gebäude abzubrechen und ein Doppelhaus mit Carports zu errichten. Das Gebäude soll sich flächen- und höhenmäßig an der im Norden angrenzenden Bebauung des Grundstücks orientieren.

Das Grundstück befindet sich im Innenbereich in einem Reinen Wohngebiet. Die Beurteilung richtet sich nach § 34 Abs. 1 BauGB.

Geplant ist ein Baukörper mit einer Länge von 22 m, einer Breite von 11 m, einer Wandhöhe von 9,20 m und einer Firsthöhe von 11,20 m bei einer Dachneigung von 20°. Mit diesen Maßen fügt sich das Gebäude in die bestehende nördliche Bebauung ein, die geprägt ist von den Wohnan-lagen der WBG und dem derzeitigen Rathausgebäude. Die Straße Tratberg II trennt die dichtere nördliche Bebauung von der südlich angrenzenden Bebauung mit Ein- und Zweifamilienhäusern.

Die Stellplätze können auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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4. Bauantrag für den Anbau eines Wintergartens an ein bestehendes Wohngebäude; Grundstück: Flur-Nr. 1353/10, Gem. Hausham, Thaler Weg 6 Bauherr: Kurt Riedl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.04.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Herr Riedl beantragt die Errichtung eines Wintergartens (Maße 4,20 m x 2,60 m, Dachneigung 7°) an der Westseite des Hauses auf seinem Grundstück Flur-Nr . 1353/10, Thaler Weg 6.

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB).
Planungsrechtliche Bedenken bestehen nicht.

Nach § 3 Abs. 1 der Gestaltungssatzung sind bei Garagen und Nebengebäuden die Dächer nur als Sattel – oder Pultdächer mit einer Neigung von mindestens 10° zulässig.

Durch die Errichtung des Wintergartens mit einer Dachneigung von 7° ist eine Abweichung von der Gestaltungssatzung nötig. Für eine Abweichung muss ein sachlicher Grund vorhanden sein. Liegt dieser nicht vor, kann der Abweichung nicht zugestimmt werden.  

Die abweichende Dachneigung wird wie folgt begründet: Auf einer Höhe von 2,50 m befindet sich an der Westseite des Hauses ein Fenster. Der Wintergarten soll unmittelbar darunter gebaut werden. Das Dach des Wintergartens soll nicht in das Fenster hineinragen.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Der Bauausschuss stimmt der erforderlichen Abweichung von § 3 Abs. 1 der Gestaltungssatzung für die Dachneigung des Wintergartens zu.
                                                               Abstimmung _____:_____

Beschluss 2:
Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB nach Maßgabe
der vorliegenden Pläne.
                                                                                                        Abstimmung _____:_____

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der erforderlichen Abweichung von § 3 Abs. 1 der Gestaltungssatzung für die Dachneigung des Wintergartens zu.                                        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB nach Maßgabe der vorliegenden Pläne.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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5. Bauantrag für den Anbau eines Wintergartens und einer Außentreppe mit Balkonverlängerung; Grundstück: Flur-Nr. 680/35, Gem. Hausham, Krätzer Leite 5 Bauherr: Veicht Karin und Fritz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.04.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Frau und Herr Veicht beantragen den Anbau eines Wintergartens (Maße 4,40 m x 3,40 m) an der Westseite und eine Außentreppe an der Nordseite auf dem Grundstück Flur- Nr. 680/35, Krätzer Leite 5. Zusätzlich wird im Obergeschoss der Balkon erweitert.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 9 „Krätzer Leite“ in einem Reinen Wohngebiet (WR).

Die Außentreppe liegt innerhalb der Baugrenzen.
Der Wintergarten widerspricht der Festsetzung Nr. 3.7 des Bebauungsplans. Danach darf die festgesetzte Tiefe zur Gebäudefluchtlinie darf max. 3,00 m nicht überschreiten. Der beantragte Wintergarten hat eine Tiefe von 3,40 m und überschreitet die Gebäudefluchtlinie um 0,40 m,  ragt jedoch nicht mehr als 3,00 m über die Baugrenzen hinaus.

Von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Abweichung auch unter Würdigung nachbar-licher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Bei einer Überschreitung von 0,40 m werden die Grundzüge der Planung nicht berührt und die Abstandsflächen zum westlichen Nachbarn liegen weiterhin auf dem eigenen Grundstück. Somit kann einer Abweichung zugestimmt werden.

Im Bebauungsplan werden pro Wohneinheit 1,5 Stellplätzen gefordert. Die durch das Bauvorhaben entstehenden zwei Wohneinheiten benötigen 3 Stellplätze, die laut Plan auf dem eigenen Grund vorhanden sind.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss befreit von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 9 „Krätzer Leite“ bezüglich Nr. 3.7.
                                                                               _______:_______


Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.
                                                                               _______:_______

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss befreit von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 9 „Krätzer Leite“ bezüglich Nr. 3.7. Grund dafür ist insbesondere, dass der Bauherr die vorhandenen Baugrenzen um nicht mehr als 3 Meter überschreitet.                                                

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.                                                                                

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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6. Vorberatung über die neue Satzung zur Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes in der Gemeinde Hausham mit dem Ziel eine Empfehlungsbeschlusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.04.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes in der Gemeinde Hausham aus dem Jahr 2010 soll aufgrund gemeindlicher und rechtlicher Änderungen dem neuesten Rechtsstand angepasst werden.
Zu diesem Zweck wurde diese durch den Rechtsreferendar Daniel Mayer überarbeitet.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Satzung über die Gestaltung
des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes in der Gemeinde Hausham in der vorliegenden Fassung zu erlassen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Satzung über die Gestaltung
des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes in der Gemeinde Hausham in der vorliegenden Fassung mit den heute besprochenen Änderungen zu beschließen .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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7. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.04.2018 ö informativ 7
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8. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.04.2018 ö informativ 8
Datenstand vom 14.02.2020 09:37 Uhr