Datum: 18.07.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:45 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Bauantrag für eine Dachterrasse auf der bestehenden Flachdachgarage; Grundstück: Flur-Nr. 1353/21, Gem. Hausham, Haldensiedlung 2 Bauherr: Robert Wagenstaller
3 Bauantrag für die Erweiterung eines Wohnhauses, Aufstockung Garage in Holzbauweise; Grundstück: Flur-Nr. 1859/0, Gem. Hausham, Lehenweg 29 Bauherr: Elisabeth Bergmann
4 Bauantrag zum Neubau von zwei Doppelhäusern mit Garagen; Grundstück: Flur-Nr. 703/7, Gem. Hausham, nähe Moosrainer Weg Bauherr: Veronika Weilmeier
5 Bauantrag zum Neubau eines Stadls; Grundstück: Flur-Nr. 945/1, Gem. Hausham, Fehnbachstraße 58 Bauherr: Fritzmeier GbR mHb, Fritzmeier Georg und Luisa
6 Aussenbereichssatzung Fehn / Ed, 4. Änderung; Billigungs- / Auslegungsbeschluss
7 Bauantrag zum Neubau von Personalräumen; Grundstück: Flur-Nr. 1039/50, Gem. Hausham, Tegernseer Straße 32a Bauherr: Jürgen Werner
8 Anträge und Anfragen
9 Informationen des Bürgermeisters

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.07.2018 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 25.04.2018.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 25.04.2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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2. Bauantrag für eine Dachterrasse auf der bestehenden Flachdachgarage; Grundstück: Flur-Nr. 1353/21, Gem. Hausham, Haldensiedlung 2 Bauherr: Robert Wagenstaller

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.07.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt

Herr Robert Wagenstaller möchte auf seinem Grundstück Fl. Nr. 1353/21, Haldensiedlung 2 einen Teil (5,00 m x 5,34 m) der bestehenden Flachdachgarage als Dachterrasse nutzen.

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich in einem allgemeinen Wohngebiet (WA). Planungsrechtlich bestehen keine Bedenken.

Generell ist die Errichtung einer Terrasse zwar verfahrensfrei, da es sich hier aber um den Ausbau eines Garagendachs zu einer Dachterrasse handelt, gilt die gesamte Anlage nicht mehr als unbedeutend und unterliegt der Genehmigungspflicht.
Zudem wird für die Nutzung der Dachterrasse auf dem Flachdach eine Abweichung von der Gestaltungssatzung der Gemeinde Hausham benötigt.

Nach § 3 Abs. 1 der Gestaltungssatzung sind die Dächer von Garagen als Sattel- oder Pultdächer mit einer Neigung von mindestens 10° auszubilden. Flachdächer können nur ausnahmsweise zugelassen werden, z.B. zur besseren Einbindung in den Bestand. Die Garage ist an das Hauptgebäude angebaut. Die damit erzielte gestalterische Wirkung ist vertretbar.

Für Dachterrassen wurden auch in anderen Fällen schon Abweichungen zugestimmt, um die sinnvolle Nutzung der Dachfläche zu ermöglichen. Einer Abweichung für die Nutzung als Dachterrasse könnte auch hier zugestimmt werden.

Die benötigte Abstandsflächenübernahmeerklärung des Nachbars ist bereits vorhanden.

Beschlussvorschlag

1. Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Abweichung von der Gestaltungssatzung für die Dachterrasse auf der Garage zu.

_________ : _________


2. Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB nach Maßgabe der vorliegenden Pläne.                                                                                        
                                                                               _________ : _________

Beschluss 1

1. Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Abweichung von der Gestaltungssatzung für die Dachterrasse auf der Garage zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB nach Maßgabe der vorliegenden Pläne.                                                        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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3. Bauantrag für die Erweiterung eines Wohnhauses, Aufstockung Garage in Holzbauweise; Grundstück: Flur-Nr. 1859/0, Gem. Hausham, Lehenweg 29 Bauherr: Elisabeth Bergmann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.07.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Frau Elisabeth Bergmann möchte die bestehende Garage aufstocken, um im Obergeschoss zwei zusätzliche Wohnräume (7,68 m x 6,18 m, DN 24°) zu schaffen. Es wird um 2,19 m aufgestockt, daher beträgt die neue Wandhöhe der Garage 5,20 m.  

Das geplante Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung „Lehenweg“ in einem allgemeinen Wohngebiet. Laut Satzung ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Planungsrechtlich bestehen keine Bedenken.

Für die anfallende Abstandsfläche von 3,00 m im Osten gibt es bereits eine Abstandsflächen-übernahmeerklärung des Nachbarn.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB nach Maßgabe der Pläne.

Beschluss

Das Hauptgebäude entspricht nicht den Festsetzungen der Ortsabrundungssatzung „Lehenweg“, damit kann der Anbau nicht genehmigt werden.
Die Antragstellerin wird anheimgestellt, einen Antrag auf Änderung der Ortsabrundungssatzung zu stellen. Dann erfolgt eine neue Überprüfung der Antragsunterlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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4. Bauantrag zum Neubau von zwei Doppelhäusern mit Garagen; Grundstück: Flur-Nr. 703/7, Gem. Hausham, nähe Moosrainer Weg Bauherr: Veronika Weilmeier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.07.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mit Genehmigung durch das Landratsamt Miesbach vom 19.10.2017 wurde der Vorbescheids-antrag zur Errichtung von 2 Einfamilienhäusern positiv verbeschieden.
In Abänderung des Vorbescheids möchte die Antragstellerin nunmehr 2 Doppelhäuser errichten. Die Außenmaße der beiden Gebäude mit jeweils 13,07 m x 12,00 m und jeweils zwei Garagen mit 3,99 m x 6,00 m bleiben unverändert. Die Dachneigung beträgt 20°, die Wandhöhe zum Moosrainer Weg hin beträgt 5,80 m. Im Osten beträgt die Wandhöhe aufgrund des abfallenden Geländes 9,30 m sowie die Firsthöhe aufgrund des Quergiebels 10,60 m.

Das Grundstück befindet sich als Baulücke, die im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Hausham als „Grünfläche“ ausgewiesen ist, in einem Reinen Wohngebiet. Die Beurteilung des Bauvorhabens richtet sich nach § 34 Abs. 1 BauGB. Die GRZ für beide Häuser mit einer jeweils überbauten Grundfläche von ca. 205 m² beträgt 0,19. Das Bauvorhaben passt sich dem Gelände an, dennoch kann es zu Abgrabungen oder Aufschüttungen kommen, die nicht der Gestaltungssatzung entsprechen.

Die Erschließung ist nicht gesichert. Beim Moosrainer Weg handelt es sich um einen öffentlichen Feld- und Waldweg, der im Eigentum der angrenzenden Grundstückseigentümer steht. Weder der Schmutzwasserkanal noch die Frischwasserleitung führen an das Grundstück heran. Um das Grundstück leitungsmäßig zu erschließen, ist der Abschluss von Sondervereinbarungen gemäß
§ 8 WAS und § 7 EWS nötig.

Zur Beseitigung des Schmutzwassers plant die Antragstellerin die Errichtung einer Dreikammerkläranlage je Haushälfte. Aufgrund der Möglichkeit, das Grundstück durch den Abschluss von Sondervereinbarungen an die gemeindlichen Leitungsnetze anzuschließen, ist die von der Antragstellerin geplante Beseitigung des Schmutzwassers durch die Errichtung einer Dreikammerkläranlage je Haushälfte abzulehnen.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen mit der Maßgabe, dass vor Baubeginn die vom Gemeinderat genehmigten Sondervereinbarungen vorliegen. Eine Abweichung von § 4 Abs. 1 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes in der Gemeinde Hausham wird zugelassen, sofern sich das Bauvorhaben der natürlichen Geländeoberfläche anpasst.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen mit der Maßgabe, dass vor Baubeginn die vom Gemeinderat genehmigten Sondervereinbarungen vorliegen. Eine Abweichung von § 4 Abs. 1 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes in der Gemeinde Hausham wird zugelassen, sofern sich das Bauvorhaben der natürlichen Geländeoberfläche anpasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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5. Bauantrag zum Neubau eines Stadls; Grundstück: Flur-Nr. 945/1, Gem. Hausham, Fehnbachstraße 58 Bauherr: Fritzmeier GbR mHb, Fritzmeier Georg und Luisa

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.07.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Luisa und Georg Fritzmeier GbR mHb beantragt die Errichtung eines landwirtschaftlichen Stadls (Maße 25,00 m x 15,45 m) zur Unterbringung landwirtschaftlicher Maschinen und für die Lagerung von Hackschnitzel.

Der Stadl wurde bereits 2012 beantragt, mit dem Landratsamt Miesbach besprochen und genehmigt. Diese Baugenehmigung wurde aber nicht ausgeführt und auch nicht im Landratsamt Miesbach verlängert, weshalb ein neuer Bauantrag gestellt werden muss.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung „Fehn-Ed“. Laut Satzung ist für dieses Grundstücks die Errichtung eines Wohnhauses vorgesehen.
Die Festsetzungen der Außenbereichssatzung gelten nur für Wohn-, Handwerks- und Gewerbevorhaben. Für eine privilegierte landwirtschaftliche Nutzung gelten die Festsetzungen nicht, weshalb in diesem Fall das Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zu beurteilen ist.

Bei einer reinen landwirtschaftlichen Nutzung steht die Satzung dem Vorhaben nicht entgegen.

Aufgrund des ansteigenden Geländes soll das Gelände im Nordosten ca. 1,70 m abgegraben werden. Nach der Gestaltungssatzung sind Abgrabungen nur bis zu einer Höhe von 0,50 m zulässig. Die dadurch entstehenden Höhensprünge sind weiträumig zu verziehen (§ 4 Abs. 1 Gestaltungssatzung).

Es wird eine Abweichung der Gestaltungssatzung für die Abgrabung benötigt.

Um das Tor im nordöstlichen Bereich zu ermöglichen und dies zu nutzen muss das Gelände abgegraben werden. Aus diesem sachlichen Grund könnte der Abweichung für die Abgrabung zugestimmt werden.

Beschlussvorschlag

1. Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Abweichung von § 4 Abs. 1 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes in der Gemeinde Hausham für die Abgrabung zu.

_________ : _________


2. Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB nach Maßgabe der vorliegenden Pläne.                                                                                        
                                                                               _________ : _________

Beschluss 1

1. Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Abweichung von § 4 Abs. 1 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes in der Gemeinde Hausham für die Abgrabung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB nach Maßgabe der vorliegenden Pläne.                                                                

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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6. Aussenbereichssatzung Fehn / Ed, 4. Änderung; Billigungs- / Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.07.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.12.2017 beschlossen, die Außenbereichssatzung
„Fehn-Ed“ zu ändern.

Der Geltungsbereich der Satzung wird nach Osten erweitert und das bereits bebaute Grundstück Flur-Nr. 975/2 in den Geltungsbereich integriert. Auf dem künftig im Geltungsbereich der Satzung liegenden südlichen Teilbereich des Grundstücks Flur-Nr. 974/1 mit ca. 1.200 m² ist eine Bebauung mit zwei Einfamilienhäusern geplant.
Zusätzlich ist auf dem bereits bebauten Grundstück Flur-Nr. 965/4 die Errichtung
eines weiteren Einfamilienhauses geplant.

Ein entsprechender Entwurf für die Satzungsänderung liegt vor.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss billigt den Planentwurf mit Begründung und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführ ung des Auslegungsverfahrens.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss billigt den Planentwurf mit Begründung und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführ ung des Auslegungsverfahrens.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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7. Bauantrag zum Neubau von Personalräumen; Grundstück: Flur-Nr. 1039/50, Gem. Hausham, Tegernseer Straße 32a Bauherr: Jürgen Werner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.07.2018 ö beschließend 7

Sachverhalt

Herr Jürgen Werner möchte auf seinem Grundstück Fl. Nr. 1039/50, Tegernseer Straße 32a, Personalräume (5,80 m x 2,96 m, EG, OG, DN 13°) zwischen dem Hauptgebäude und der Garage errichten. Die Dacheindeckung des Anbaus soll aus einem Blechdach bestehen.  Das Blechdach ist
als Aluminiumdach in ziegelroter Oberfläche vorgesehen.
Die bestehende Garage soll um 3,10 m verlängert werden. Die Garage wäre dann 11,00 m lang.

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich in einem allgemeinen Wohngebiet (WA). Planungsrechtlich bestehen keine Bedenken.

Nach § 2 Abs. 5 der Gestaltungssatzung sind die Dächer mit naturroten Ziegeln oder Betondach-steinen gleicher Farbgebung oder Schindeln einzudecken. Blechdächer sind ausnahmsweise zulässig.
Der Verbindungsbau hat eine Dachneigung von 13°. In § 2 Abs. 4 der Gestaltungssatzung ist eine Dachneigung zwischen 20° und 26° vorgegeben.

Für das Blechdach und die Dachneigung werden Abweichungen von der Gestaltungssatzung der Gemeinde Hausham benötigt.

Die Abweichungen werden wie folgt begründet:

Das flachgeneigte Satteldach und die Blecheindeckung ergeben sich aus der Aufnahme der Höhe des Vordaches des Garagengebäudes und der Anbindung des Verbindungsbaues an das Haupthaus unterhalb des vorhandenen Vordaches. Die Eindeckung als Ziegeldach ist bei der geringen Dachneigung ungeeignet, weshalb eine Blecheindeckung vorgeschlagen wird. Außerdem entfallen bei einem Blechdach Konterlattung, Lattung und Ziegelstärke, somit ca. 15 cm Konstruktionshöhe. Diese 15 cm Höhe gingen beim Ausbau des Personalraumes im Obergeschoss in Abzug, so dass die seitliche Höhe des Raumes von jetzt 2,20 m reduziert würde.

Der vorliegende Bauantrag mit Aufnahme der vorhandenen Garagendachhöhe und Anbindung des Zwischenbaues unterhalb des Vordaches am bestehenden Wohnhaus, die flache Dachneigung und die Blecheindeckung wurde im Beisein des Bauherrn am Landratsamt Miesbach mit Herrn Kreisbaumeister Pawlovsky besprochen und befürwortet.

Die benötigte Abstandsflächenübernahmeerklärung im Westen ist vom Nachbarn bereits vorhanden.

Beschlussvorschlag

1. Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Abweichung von § 2 Abs. 5 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes in der Gemeinde Hausham für die Dacheindeckung zu.
_________ : _________


2. Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Abweichung von § 2 Abs. 4 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes in der Gemeinde Hausham für die Dachneigung zu.

_________ : _________




3. Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB nach Maßgabe der vorliegenden Pläne.                                                                                        
                                                                               _________ : _________

Beschluss 1

1. Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Abweichung von § 2 Abs. 5 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes in der Gemeinde Hausham für die Dacheindeckung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Abweichung von § 2 Abs. 4 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes in der Gemeinde Hausham für die Dachneigung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Beschluss 3

3. Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB nach Maßgabe der vorliegenden Pläne, soweit alle Abstandflächen eingehalten werden.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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8. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.07.2018 ö informativ 8
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9. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.07.2018 ö informativ 9
Datenstand vom 14.02.2020 09:40 Uhr