Datum: 23.10.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:35 Uhr bis 20:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens an ein bestehendes Reihenmittelhaus; Grundstück: Flur-Nr. 745/11, Gem. Hausham, Alpenstraße 36 Bauherr: Hiermeyer Karl
3 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Carport; Grundstück: Flur-Nr. 1039/43, Gem. Hausham, Tegernseer Straße 14 Bauherr: Subasi Tuna
4 Bauantrag für die Tieferlegung des Geländeanschlusses auf der Südseite des Wohnhauses; Grundstück: Flur-Nr. 965/3, Gem. Hausham, Fehnbachstraße 52 Bauherr: Schmidbauer Hans-Peter
5 Bauantrag für eine Nutzungsänderung von Ladengeschäft zu 3 Wohneinheiten; Grundstück: Flur-Nr. 642/17, Gem. Hausham, Naturfreundestraße 13 Bauherr: Rudolph Brigitte und Klaus
6 Antrag auf Änderung der Ortsabrundungssatzung "Lehenweg" Grundstück: Fl. Nr. 1859/0, Gem. Hausham, Lehenweg 29 Bauherr: Elisabeth Bergmann
7 Anträge und Anfragen
8 Informationen des Bürgermeisters

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.10.2018 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 18.07.2018.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 18.07.2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2. Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens an ein bestehendes Reihenmittelhaus; Grundstück: Flur-Nr. 745/11, Gem. Hausham, Alpenstraße 36 Bauherr: Hiermeyer Karl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.10.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt, einen Wintergarten mit den Maßen von 3,40 m x 5,65 m zu errichten.
Der Wintergarten soll unter und im Anschluss an den bereits bestehenden Balkons errichtet werden. Da zu den angrenzenden Nachbarn im Norden und im Süden die Abstandsflächen nicht eingehalten werden können, sind an den beiden Außenseiten jeweils Brandwände geplant.
Die Dachdeckung soll aus Glas mit einer Neigung von 10° errichtet werden und wird direkt mit dem bestehenden Balkon verbunden.

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Planungsrechtliche Bedenken bestehen nicht.

Aufgrund dessen, dass die Abstandsflächen nicht eingehalten werden können, ist gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO eine Abweichung von Art. 6 Abs. 4 und 5 BayBO nötig.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO der erforderlichen Abwei- chung bzgl. den Abstandsflächen von Art. 6 Abs. 4 und 5 BayBO zu.

                                                               Abstimmung:            _______: _______

Beschlussvorschlag 2:

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.

                                                               Abstimmung:       _______: _______  

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham stimmt gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO der erforderlichen Abweichung bzgl. den Abstandsflächen von Art. 6 Abs. 4 und 5 BayBO zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.
                                                                

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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3. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Carport; Grundstück: Flur-Nr. 1039/43, Gem. Hausham, Tegernseer Straße 14 Bauherr: Subasi Tuna

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.10.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Bauherren möchten auf dem Grundstück Tegernseer Straße 14 das bestehende Gebäude abbrechen und einen Neubau errichten. Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich, die Beurteilung richtet sich somit nach § 34 Abs. 1 BauGB. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Hausham ist das Grundstück als „WA – Allgemeines Wohngebiet“ ausgewiesen.

Das Gebäude hat eine Grundfläche von 15,50 m x 10,00 m, wobei die nichtunterkellerte Einliegerwohnung eine Grundfläche von 6,81 m x 10,00 m umfasst. Das Hauptgebäude wird unterkellert. Die GRZ für das gesamte Gebäude mit einer überbauten Fläche Grundfläche von 202,43 m² beträgt 0,21.
Die Wandhöhe beträgt 5,90 m, die Dachneigung ist mit 20° konform der Gestaltungssatzung der Gemeinde Hausham. Das Obergeschoss erstreckt sich nicht über die gesamte Grundfläche, statt dessen wird über der Einliegerwohnung eine Dachterrasse mit einer Fläche von 26,46 m² errichtet.

Die erforderlichen 4 Stellplätze für die 2 Wohneinheiten werden durch einen Doppelcarport und 2 offene Stellplätze nachgewiesen.
Die erforderlichen Abstandsflächen sind auf dem Baugrundstück vollständig nachgewiesen. Planungsrechtliche Bedenken bestehen nicht.

Der beantragte Doppelcarport soll jedoch mit einem Flachdach ausgebildet werden. Flachdächer können gemäß § 3 Abs. 1 der örtlichen Gestaltungssatzung ausnahmsweise zugelassen werden.

Die Abweichung bzgl. der Dachgestaltung des Doppelcarports wird wie folgt begründet:
  • Aus gestalterischen Gründen wirkt ein Flachdach zurückhaltender. Das Flachdach kann somit eleganter in das Vordach der Eingänge geführt werden.
  • Eine Satteldachausbildung mit DN 20° wie beim Haupthaus würde zu einem unnötigen größeren Volumen führen.
  • Eine Satteldachausbildung mit DN 10° nach Satzung würde zu zwei unterschiedlichen Dachneigungen (Haupthaus und Carport) führen, was zu einem unharmonischen Erscheinungsbild führen würde.
  • In der näheren Umgebung befinden sich vergleichbare Gebäude (Garagen mit Flachdach), diese Bezugsfälle stellen eine weitere Begründung für die beantragte Abweichung dar.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Abweichung von § 3 Abs. 1 der Satzung über die  Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes in der Gemeinde Hausham bzgl. des Flachdachs des Doppelcarports zu.

                                                                       Abstimmung:        ______.______

Beschlussvorschlag 2:

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt gemäß den vorgelegten Unterlagen das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB.

Abstimmung:        ______.______

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Abweichung von § 3 Abs. 1 der Satzung über die  Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes in der Gemeinde Hausham bzgl. des Flachdachs des Doppelcarports zu.                                                                        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt gemäß den vorgelegten Unterlagen das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1

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4. Bauantrag für die Tieferlegung des Geländeanschlusses auf der Südseite des Wohnhauses; Grundstück: Flur-Nr. 965/3, Gem. Hausham, Fehnbachstraße 52 Bauherr: Schmidbauer Hans-Peter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.10.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Herr Schmidbauer wurde sowohl von der Gemeinde als auch vom Landratsamt aufgefordert, einen Tekturantrag zur Überprüfung der Genehmigungsfähigkeit des ausgeführten Bauvorhabens zu stellen.

Das Einfamilienhaus mit Garage und Geräteraum wurde mit Bescheid vom 18.05.2004 genehmigt. Entgegen der Darstellung im Bauantrag ist aufgrund der Hanglage das Kellergeschoss nach Süden zur Fehnbachstraße hin sichtbar. Die natürliche Geländeoberfläche wurde durch das Bauvorhaben nicht verändert, das Erdgeschoss wurde höhenlagenmäßig wie im genehmigten Bauantrag dargestellt errichtet. Die Dachkante des 2,38 m hohen Geräteraums befindet sich ca. auf Höhe des Erdgeschosses des Wohnhauses. Sowohl die Garage als auch der Geräteraum werden von der Fehnbachstraße aus befahren und stehen ca. 8 Meter voneinander entfernt.
 
Es macht aus Sicht der Verwaltung keinen Sinn, die Fläche zwischen den beiden Gebäuden bis auf Höhe Erdgeschoss Wohnhaus aufzuschütten, zumal zur Abstützung dieser Aufschüttung vermutlich eine Stützwand erforderlich wäre.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Tekturplänen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Tekturplänen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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5. Bauantrag für eine Nutzungsänderung von Ladengeschäft zu 3 Wohneinheiten; Grundstück: Flur-Nr. 642/17, Gem. Hausham, Naturfreundestraße 13 Bauherr: Rudolph Brigitte und Klaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.10.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Bauherren beabsichtigen, den ehemaligen Laden im EG in 3 Wohnungen umzugestalten.
Das Anwesen liegt im Sanierungsgebiet des Ortskernes Hausham und im Umgriff des Bebauungsplan Nr. 12 mit integriertem Grünordnungsplan „Hausham-Abwinkl“, der für diesen Bereich Mischgebiet festsetzt.

Nach den vorgelegten Unterlagen werden Änderungen an der Außenansicht nur insoweit vollzogen, als das bestehende Eingangspodest als Balkon ausgebildet wird und die beiden Seitentreppen zurückgebaut werden.
Planungsrechtliche Bedenken bestehen nicht.

Derzeit befindet sich ein Laden mit Lagerfläche im EG, der gemäß Stellplatzberechnung des Architekturbüros unter Beachtung der gemeindlichen Stellplatzsatzung 7 Stellplätze benötigt. Nach Umbau / Nutzungsänderung auf 3 Wohneinheiten sind im gesamten 6 Stellplätze erforderlich. Zusätzliche Stellplätze sind somit nicht erforderlich.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Änderung der Ortsabrundungssatzung "Lehenweg" Grundstück: Fl. Nr. 1859/0, Gem. Hausham, Lehenweg 29 Bauherr: Elisabeth Bergmann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.10.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Mit Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 18.07.2018 zum Bauantrag auf Erweiterung des Wohnhauses durch Aufstockung der Garage wurde der Antragstellerin anheimgestellt, einen Antrag auf Änderung der Ortsabrundungssatzung „Lehenweg“ zu stellen, da das Hauptgebäude nicht den Festsetzungen der Satzung entspricht.

Das im Jahr 2000/2001 errichtete Wohngebäude wurde entgegen den Festsetzungen der Satzung und des genehmigten Bauantrags, die jeweils eine Wandhöhe von max. 6,30 m vorsehen, mit einer Wandhöhe von 6,80 m errichtet. Einem Tekturantrag, verbunden mit dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen der Satzung, wurde mit Beschluss des Bauausschusses vom 13.12.2001 das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Einen Antrag auf Änderung der Satzung lehnte der Gemeinderat mit Beschluss vom 10.06.2002 ab. Einen Antrag auf Duldung des zu hoch errichteten Hauses lehnte der Gemeinderat mit Beschluss vom 26.03.2007 ab. Am 12.04.2007 wurde dem Landratsamt Miesbach vom Bürgermeister mitgeteilt, dass noch Sondierungs-gespräche geführt werden. Seitdem wurde weder von Seiten der Gemeinde noch von Seiten des Landratsamtes etwas veranlasst.

Im Januar 2009 teilte das Landratsamt mit, dass aus Sicht des Landratsamtes ein Rückbau aufgrund der Gesamtumstände und insbesondere aufgrund der bereits verstrichenen Zeit als unverhältnismäßig erscheint. Die Befürchtung des Gemeinderats, die weiteren Grundstücks-eigentümer im Geltungsbereich der Satzung würden dem Beispiel der Familie Bergmann folgen ist bisher nicht eingetreten. Aufgrund der gestiegenen Immobilienpreise, der knappen Verfügbarkeit von Baugrund und des Grundsatzes des § 1 a BauGB zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sind bauliche Maßnahmen zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruch-nahme von Flächen zu nutzen. Dazu zählt u.a. auch die Wohnnutzung eines Dachgeschosses oder die Aufstockung bestehender Gebäude.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Ortsabrundungssatzung „Lehenweg“ zu ändern und die Festsetzungen zu Parzelle II den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen sowie die zusätzlichen Änderungen entsprechend dem Bauantrag vom 18.07.2018 einzuarbeiten.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Ortsabrundungssatzung „Lehenweg“ zu ändern und die Festsetzungen zu Parzelle II den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen sowie die zusätzlichen Änderungen entsprechend dem Bauantrag vom 18.07.2018 einzuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 2

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7. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.10.2018 ö informativ 7
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8. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.10.2018 ö informativ 8

Sachverhalt

1.
Der Bürgermeister zeigt dem Gremium Fotos einer Gabionenmauer, die auf dem Grundstück Flur-Nr. 708/0 von den Grundstückseigentümern errichtet wurde. Die Mauer widerspricht mit einer Länge von ca. 2 Metern und einer Höhe von ca. 1 Meter nicht der örtlichen Gestaltungssatzung. Da die Gestaltung der Einfriedung des Grundstücks mit der Gabionenwand und der neben- und hinterliegenden Hecke ein unstimmiges Erscheinungsbild vermittelt, das Grundstück aber an einem touristisch frequentierten Fußweg liegt, wird der Bürgermeister beauftragt, mit den Grund-stückseigentümern Gespräche bzgl. der Gestaltung der Einfriedung zu führen.

2.
Der Bürgermeister informiert das Gremium über die geplanten Umbau- und Sanierungsarbeiten der kbo – Lech-Mangfall-Klinik Agatharied.

Datenstand vom 14.02.2020 09:43 Uhr