Datum: 04.12.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:05 Uhr bis 19:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses mit Carport und Abstellräumen; Grundstück: Flur-Nr. 641/0, Gem. Hausham, Geißstraße 2 Antragsteller: Katholische Kirchenstiftung St. Anton in Hausham
3 Bauantrag zum Abbruch eines Nebengebäudes und zur Errichtung von 2 Doppelhäusern und Carports; Grundstück: Flur-Nr. 648/0, Gem. Hausham, Naturfreundestraße 20 Bauherr: Markus Hochwind, Am Kirchberg Nord 1, Reichersbeuern
4 Bebauungsplan Nr. 13 "Sportgelände an der Schlierseer Straße"; Anfrage des FC Hausham 07 e.V. zum Anbau eines Geräteschuppens und Aufenthaltsraums Grundstück: Flur-Nr. 1376/0
5 Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung "Nähe Fehnbachstraße", 2. Änderung - Änderungs-/Aufstellungsbeschluss
6 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses und Dachgeschossanhebung an einem bestehenden landwirtschaftlichen Nebengebäude; Grundstück: Flur-Nrn.: 1141/0, 1146/0, Gem. Hausham, Kasten 5 Bauherr: Bramböck Hans-Peter
7 Anträge und Anfragen
8 Informationen des Bürgermeisters

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.12.2018 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 23.10.2018.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 23.10.2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses mit Carport und Abstellräumen; Grundstück: Flur-Nr. 641/0, Gem. Hausham, Geißstraße 2 Antragsteller: Katholische Kirchenstiftung St. Anton in Hausham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.12.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Antragsteller plant, auf dem bisher unbebauten westlichen Teil des Grundstücks ein Wohn-gebäude mit den Maßen 21,70 m x 12,00 m, Wandhöhe 7,06 m, Dachneigung 20° zu errichten. Es sollen hier 7 Wohnungen unterschiedlicher Größe entstehen, 5 davon barrierefrei.
Zudem soll ein Carport mit den Maßen 18,90 m x 7,00 m für 7 Kfz-Stellplätze und Abstellräume errichtet werden. Weitere 7 Kfz-Stellplätze werden gegenüber dem Carport angelegt.

Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich in einem Mischgebiet, wobei das Grundstück Flur-Nr. 641/0 darüber hinaus als Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesen ist. Die Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung richtet sich nach  § 34 BauGB.
Neben dem bereits bestehenden Wohngebäude und dem geplanten Bauvorhaben wird das auf dem Grundstück vorhandene Pfarrheim abgerissen und durch einen Neubau ersetzt. Die für Mischgebiete zulässige GRZ von 0,6 wird dabei nicht überschritten. Insgesamt fügt sich das Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein.

Planungsrechtliche Bedenken bestehen nicht.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Bauantrag zum Abbruch eines Nebengebäudes und zur Errichtung von 2 Doppelhäusern und Carports; Grundstück: Flur-Nr. 648/0, Gem. Hausham, Naturfreundestraße 20 Bauherr: Markus Hochwind, Am Kirchberg Nord 1, Reichersbeuern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.12.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Bauherr möchte auf dem Grundstück, das an der südlichen Grundstücksgrenze bereits mit einem Mehrfamilienhaus bebaut ist, zwei Doppelhäuser errichten. Hierzu soll das an der nörd-lichen Grundstücksgrenze befindliche Nebengebäude abgerissen werden.

Die Doppelhäuser sind jeweils 12,52 m lang, 8,24 m breit und 6,49 m hoch. Für die beiden Neubauten sind 8 Stellplätze neu zu errichten, somit sind zuzüglich der für das Bestandsgebäude vorzuhaltenden 22 Stellplätze insgesamt 30 Stellplätze auf dem Grundstück anzulegen.

Das Bauvorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich in einem Mischgebiet. Die Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung richtet sich nach  § 34 BauGB. Aufgrund der Neusituierung der Stellplätze erfolgt eine zusätzliche Versiegelung der Grünfläche im Innenhof. Allerdings sind die Grundstücke in der näheren Umgebung entlang der Naturfreundestraße ebenfalls fast zu 100 % versiegelt.

Planungsrechtliche Bedenken bestehen nicht.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Bebauungsplan Nr. 13 "Sportgelände an der Schlierseer Straße"; Anfrage des FC Hausham 07 e.V. zum Anbau eines Geräteschuppens und Aufenthaltsraums Grundstück: Flur-Nr. 1376/0

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.12.2018 ö vorberatend 4

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat sich bereits in seiner letzten Sitzung am 23.10.2018 nach einer Ortsbesichtigung mit dem Antrag des FC Hausham befasst.
Die Notwendigkeit eines Anbaus für Lagermöglichkeiten und einen Aufenthaltsraum konnte dabei nachvollzogen werden, allerdings nicht in der beantragten Dimension.

Der FC Hausham hat nunmehr einen neuen Planentwurf vorgelegt. Dieser sieht eine Erweiterung des bestehenden Dusch- und Umkleidegebäudes um 14,00 Meter nach Westen vor. Dadurch würde sich eine Gesamtlänge des neuen Gebäudes von insgesamt 25,22 Metern ergeben.

Der Bebauungsplan sieht für das Gebäude eine Baugrenze von 22,00 m x 6,50 m vor. Das neue Gebäude würde die Baugrenzen um 3,22 Meter überschreiten.
Gemäß § 31 Abs. 2 BauGB kann von den Festsetzungen eines Bebauungsplans befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss stellt einem Bauantrag, der auf der Grundlage des vorgestellten Entwurfs gefertigt wird, die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB sowie eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bzgl. der Baugrenzen in Aussicht.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stellt einem Bauantrag, der auf der Grundlage des vorgestellten Entwurfs gefertigt wird, die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB sowie eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bzgl. der Baugrenzen in Aussicht. Zusätzlich erforderlich ist die Zustimmung der Gemeinde Hausham als Pächterin des Grundstücks. Diese Zustimmung gilt mit dem heutigen Beschluss noch nicht als erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung "Nähe Fehnbachstraße", 2. Änderung - Änderungs-/Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.12.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Herr Peter Leitner jun. möchte auf der westlichen Teilfläche des Grundstücks Flur-Nr. 12/0, Nähe Fehnbachstraße ein Wohnhaus errichten. Geplant ist eine Wohnfläche von ca. 115 m².
Die betreffende Fläche liegt bereits in der Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „Nähe Fehnbachstraße“ (§ 34 Abs. 4 BauGB) und ist bisher als landwirtschaftliche Fläche festgesetzt.

Zur Verwirklichung des Vorhabens ist eine Änderung der Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung erforderlich und es muss ein entsprechendes Baufenster für das Wohnhaus aufgenommen werden. Zusätzlich wird für den geplanten Bau eine Ausgleichsfläche benötigt.

Es ist eine Befreiung aus dem Landschaftsschutzgebiet nötig, dies wird aber im Bauantrags-verfahren vom Landratsamt Miesbach geprüft.

Die Planungskosten sind vom Bauherrn zu übernehmen.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „Nähe Fehnbachstraße“ zu ändern, um den Bau des geplanten Wohnhauses zu ermöglichen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren für diese 2. Änderung durchzuführen. Mit der Ausarbeitung eines Planentwurfs soll das Planungsbüro Hans Meier, Oskar-von-Miller-Str. 34, 83714 Miesbach beauftragt werden. Die Planungskosten sind vom Bauherrn zu übernehmen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „Nähe Fehnbach straße“ zu ändern, um den Bau des geplanten Wohnhauses zu ermöglichen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren für diese 2. Änderung durchzuführen. Mit der Ausarbeitung eines Planentwurfs soll das Planungsbüro Hans Meier, Oskar-von-Miller-Str. 34, 83714 Miesbach beauftragt werden. Die Planungskosten sind vom Bauherrn zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses und Dachgeschossanhebung an einem bestehenden landwirtschaftlichen Nebengebäude; Grundstück: Flur-Nrn.: 1141/0, 1146/0, Gem. Hausham, Kasten 5 Bauherr: Bramböck Hans-Peter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.12.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Bauherr möchte an das bestehende landwirtschaftliche Nebengebäude (11,77 m x 8,02 m) ein Wohnhaus mit den Maßen 10,99 m x 7,99 m anbauen. Das Gebäude ist damit insgesamt 22,76 m lang. Das Dach des Bestandsgebäudes wird an den Neubau angepasst und der Dachstuhl um 1 Meter angehoben. Dadurch ergibt sich eine Wandhöhe von 4,90 m mit einer Dachneigung von 20°.

Das Anwesen liegt im Außenbereich, ausgewiesen im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft.
Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange (z.B. Flächen-nutzungsplan) nicht entgegenstehen, die Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Hier handelt es sich um die Erweiterung des landwirtschaftlichen Betriebes durch den Einbau einer zusätzlichen Wohneinheit.

Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 1 BauGB zu beurteilen, sofern die Privilegierung vorliegt und die  geplante Wohnung dem landwirtschaftlichen Zweck dient.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt gemäß § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen nach Maßgabe der vorliegenden Pläne, sofern es sich um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB handelt.

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Hans Bramböck ist wegen persönlicher Beteiligung von der Abstimmung ausgeschlossen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt gemäß § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen nach Maßgabe der vorliegenden Pläne, sofern es sich um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB handelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.12.2018 ö informativ 7
zum Seitenanfang

8. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.12.2018 ö informativ 8
Datenstand vom 14.02.2020 09:51 Uhr