Datum: 06.02.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Hauptverwaltungsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Vollzug des Bayerisches Straßen- und Wegegesetz - BayStrWG Widmung der Burgstallstraße als Ortsstraße
3 Vollzug der Bayerischen Straßen- und Wegegesetze - BayStrWG Aufstufung des öffentlichen Feld und Waldweges Fl.Nr. 1178, Gemarkung Hausham zur Ortsstraße Widmung einer öffentlichen Parkfläche, Fl.Nr. 1170/73 und 1170/70, jeweils, Gemarkung Hausham Widmung der Rathausstraße, Fl.Nr. 1161, Gemarkung Hausham als Ortsstraße
4 Vollzug der Bayerischen Straßen- und Wegegesetze - BayStrWG Widmung des Leitenwegs als öffentliche Ortsstraße
5 Anträge und Anfragen
6 Informationen des Bürgermeisters

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungsausschuss Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses 06.02.2019 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Der Hauptverwaltungsausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 06.06.2018.

Beschluss

Der Hauptverwaltungsausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 06.06.2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2. Vollzug des Bayerisches Straßen- und Wegegesetz - BayStrWG Widmung der Burgstallstraße als Ortsstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungsausschuss Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses 06.02.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Mit Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Hausham Nr. 98 vom 22.09.2014 wurde die Verwaltung beauftragt, die Straße „Burgstallstraße“, Fl.Nr. 1192/0 , gemäß Art. 6 BayStrWG als Ortsstraße zu widmen.

Durch die Widmung erhält eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Die Straße ist hinsichtlich ihrer Verkehrsbedeutung zu widmen. Zu den Ortsstraßen zählen die Straßen, die dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage oder innerhalb eines räumlichen Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes im Sinne des Baugesetzbuches dienen.

Die Straße „Burgstallstraße“ erfüllt dieses Merkmal.

Es ist daher zu empfehlen, die Straße „Burgstallstraße“ samt den beiden Straßenästen als Ortsstraße gemäß Art. 46 Nr. 2 BayStrWG ohne Widmungsbeschränkung zu widmen. Beiliegender Lageplan der Burgstallstraße mit seinen beiden Straßenästen wird Bestandteil des Beschlusses.

Straßenbaulastträger der gesamten Burgstallstraße incl. der beiden Straßenäste ist die Gemeinde Hausham. Die Länge der Burgstallstraße beträgt etwa 270 m.

Beschlussvorschlag

Der Hauptverwaltungsausschuss beschließt, die Straße „Burgstallstraße“ einschließlich der beiden Straßenäste als Ortsstraße ohne Widmungsbeschränkung zu widmen. Die Straßenbaulast obliegt der Gemeinde Hausham.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Ablaufschritte (Widmungsverfügung, öffentliche Bekanntmachung, Eintragungsverfügung, Anlegung des Bestandsverzeichnisses) durchzuführen.

Beschluss

Der Hauptverwaltungsausschuss beschließt, die Straße „Burgstallstraße“ einschließlich der beiden Straßenäste als Ortsstraße ohne Widmungsbeschränkung zu widmen. Die Straßenbaulast obliegt der Gemeinde Hausham.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Ablaufschritte (Widmungsverfügung, öffentliche Bekanntmachung, Eintragungsverfügung, Anlegung des Bestandsverzeichnisses) durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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3. Vollzug der Bayerischen Straßen- und Wegegesetze - BayStrWG Aufstufung des öffentlichen Feld und Waldweges Fl.Nr. 1178, Gemarkung Hausham zur Ortsstraße Widmung einer öffentlichen Parkfläche, Fl.Nr. 1170/73 und 1170/70, jeweils, Gemarkung Hausham Widmung der Rathausstraße, Fl.Nr. 1161, Gemarkung Hausham als Ortsstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungsausschuss Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses 06.02.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Mit Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Hausham Nr. 98 vom 22.09.2014 wurde die Verwaltung beauftragt, die Straße „Rathausstraße“ gemäß Art. 6 BayStrWG als Ortsstraße zu widmen.

Durch die Widmung erhält eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Die Straße ist hinsichtlich ihrer Verkehrsbedeutung zu widmen. Zu den Ortsstraßen zählen die Straßen, die dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage oder innerhalb eines räumlichen Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes im Sinne des Baugesetzbuches dienen.

Die Straße „Rathausstraße“ erfüllt dieses Merkmal.

Es ist daher zu empfehlen, die Rathausstraße wie dargestellt gemäß Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zu widmen bzw. umzuwidmen.

Das bisher als Teil des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 38 „Feldweg nach Tiefenbach und Leiten“ gewidmete Flurstück Fl.Nr. 1178 von der B 307 bis zur Einfahrt zum Tratberg Nord (rot markiert – I) wird zur Ortsstraße aufgestuft.
Die Parkplatzfläche, Fl.Nrn. 1170/73 und  1170/70 (Nähe Rathausstraße/Blumenstraße) wird als öffentliche Fläche der Ortsstraße „Rathausstraße“ hinzugewidmet (grün markiert – II)

Im weiteren Verlauf der Rathausstraße werden die Fl.Nr. 1161 sowie die seitlichen Straßenäste Fl.Nrn. 1186/5, 1186/10 und 1186/14 als Ortsstraße gewidmet.
Eine Durchfahrt zur Wörnsmühler Straße ist nicht möglich. Als Widmungsbeschränkung werden die vorhandenen Poller aufgenommen (blau markiert – III).

Baulastträger für die gesamte Rathausstraße incl. des Parkplatzes ist die Gemeinde Hausham.
Die Länge der Rathausstraße beträgt etwa 940 m.

Beschlussvorschlag

Der Hauptverwaltungsausschuss beschließt, die Straße „Rathausstraße“ wie oben beschrieben als Ortsstraße aufzustufen bzw. zu widmen. Die Straßenbaulast obliegt der Gemeinde Hausham. Die Durchfahrt zur Wörnsmühler Straße wird durch das Aufstellen von Pollern nicht möglich. Dies wird als Widmungsbeschränkung aufgenommen.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Ablaufschritte (Widmungsverfügung, öffentliche Bekanntmachung, Eintragungsverfügung, Anlegung bzw. Änderung des Bestandsverzeichnisses) durchzuführen.

Beschluss

Der Hauptverwaltungsausschuss beschließt, die Straße „Rathausstraße“ wie oben beschrieben als Ortsstraße aufzustufen bzw. zu widmen. Die Straßenbaulast obliegt der Gemeinde Hausham. Die Durchfahrt zur Wörnsmühler Straße wird durch das Aufstellen von Pollern nicht möglich. Dies wird als Widmungsbeschränkung aufgenommen.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Ablaufschritte (Widmungsverfügung, öffentliche Bekanntmachung, Eintragungsverfügung, Anlegung bzw. Änderung des Bestandsverzeichnisses) durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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4. Vollzug der Bayerischen Straßen- und Wegegesetze - BayStrWG Widmung des Leitenwegs als öffentliche Ortsstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungsausschuss Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses 06.02.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die bestehende Straße „Leitenweg“, Fl.Nr. 1156/0,  ist als Ortsstraße gemäß Art. 6 BayStrWG zu widmen.

Durch die Widmung erhält die Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Die Straße „Leitenweg“ ist hinsichtlich Ihrer Verkehrsbedeutung zu widmen. Zu den Ortsstraßen zählen die Straßen, die dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage oder innerhalb eines räumlichen Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes im Sinne des Baugesetzbuches dienen.

Der „Leitenweg“ erfüllt dieses Merkmal.

Es ist daher zu empfehlen, die Straße „Leitenweg“ als Ortsstraße ohne Widmungsbeschränkung gemäß Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zu widmen.

Straßenbaulastträger für den gesamten „Leitenweg“ ist die Gemeinde Hausham. Die Länge beträgt etwa 95 m.
Der gesamte Verlauf ist in beiliegendem Lageplan grün gekennzeichnet.

Beschlussvorschlag

Der Hauptverwaltungsausschuss beschließt, die Straße „Leitenweg“ als Ortsstraße ohne Widmungsbeschränkung zu widmen. Die Straßenbaulast obliegt der Gemeinde Hausham.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Ablaufschritte (Widmungsverfügung, öffentliche Bekanntmachung, Eintragungsverfügung, Anlegung des Bestandsverzeichnisses) durchzuführen.

Beschluss

Der Hauptverwaltungsausschuss beschließt, die Straße „Leitenweg“ als Ortsstraße ohne Widmungsbeschränkung zu widmen. Die Straßenbaulast obliegt der Gemeinde Hausham.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Ablaufschritte (Widmungsverfügung, öffentliche Bekanntmachung, Eintragungsverfügung, Anlegung des Bestandsverzeichnisses) durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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5. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungsausschuss Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses 06.02.2019 ö informativ 5
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6. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungsausschuss Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses 06.02.2019 ö informativ 6
Datenstand vom 14.02.2020 10:38 Uhr