Datum: 17.01.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
17.01.2019
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 03.12
.2018.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 03.12
.2018.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Haushalt 2018 - Bildung eines Haushaltsausgaberestes im Bereich Straßenunterhalt
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
17.01.2019
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Sachverhalt
Im Haushaltsplan für das Jahr 2018 sind für Straßenunterhaltsmaßnahmen in der Haushaltsstelle 6300.5100 Mittel in Höhe von gesamt 250.000 € eingestellt worden.
Bis zum Ende des Haushaltsjahres wurden davon 108.331,01 € abgerufen, so dass noch ein Betrag von 141.668,99 € verfügbar ist.
Für die beschlossenen Unterhaltsmaßnahmen in den Bereichen Althausham-Attenberg, Grenzstraße und Eckerbachbrücke wurden die Abschlussrechnungen der beteiligten Firmen bis zum Ende des Haushaltsjahres 2018 noch nicht gestellt.
Im Verwaltungshausalt sind anders als im Vermögenshaushalt nicht verbrauchte Ansätze nicht automatisch übertragbar. Haushaltsausgabereste können nur gebildet werden, wenn der betreffende Ansatz für übertragbar erklärt wird (§ 79 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 19 Abs. 2 Satz 1 KommHV).
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, die noch nicht abgerufenen Mittel für Maßnahmen des Straßenunterhalts in Höhe von 141.668,99 € auf der Haushaltsstelle 6300.5100 aus dem Haushaltsjahr 2018 als Haushaltsausgaberest in das Jahr 2019 zu übertragen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die noch nicht abgerufenen Mittel für Maßnahmen des Straßenunterhalts in Höhe von 141.668,99 € auf der Haushaltsstelle 6300.5100 aus dem Haushaltsjahr 2018 als Haushaltsausgaberest in das Jahr 2019 zu übertragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Bauantrag für den Anbau einer Werkstatt mit Betriebsleiterwohnung an die bestehende Werkstatt und Neubau einer Garage mit Ausstellungsraum;
Grundstück: Flur-Nrn. 1103/11, 1103/27, 1353/81, Gem. Hausham, Industriestraße 12
Bauherr: Linseisen Rainer
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
17.01.2019
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Herr Rainer Linseisen möchte seinen Schreinereibetrieb erweitern, da künftig auch seine beiden Söhne in dem Betrieb arbeiten. Um den Betrieb auch für die Zukunft wettbewerbsfähig zu erhalten, sind eine Erweiterung der Werkstatt- und Lagerflächen sowie die Errichtung einer Garage mit Ausstellungsraum geplant.
Die Grundstücke liegen im unbeplanten Innenbereich in einem Gewerbegebiet. Die Beurteilung des Bauvorhabens erfolgt nach § 34 BauGB.
Der Anbau für die Werkstatt mit den Maßen 24,07 m x 13,19 m schließt sich höhengleich an das bestehende Gebäude an. Im DG wird eine Betriebsleiterwohnung eingebaut. Aufgrund der unterschiedlichen Höhenlage beträgt die Wandhöhe im Süden 7,42 m, im Norden 5,78 m.
Das nördlich des Werkstattneubaus geplante Gebäude mit den Maßen 15,99 m x 9,72 m ist zweigeschossig und dient im Untergeschoss als Garage, während sich im Erdgeschoss der Ausstellungsraum, das Büro und der Aufenthaltsraum befinden. Mit einer südlichen Wandhöhe von 6,30 m und einer nördlichen Wandhöhe von 2,66 m befinden sich aufgrund der Topografie des Geländes die Firste des Werkstattgebäudes und der Garage in etwa auf gleicher Höhe.
Während das Garagengebäude einen mittigen First hat, ist der First des Werkstattgebäudes außermittig. Dies ergibt sich aufgrund der Tatsache, dass der First durchgehend ist vom Gebäude Industriestraße 13 bis zum Neubau. Die Gestaltungssatzung der Gemeinde Hausham ist nicht anzuwenden
.
Die lt. Bauplan zu erstellenden 25 Stellplätze sind gemäß der Stellplatzsatzung der Gemeinde Hausham ausreichend. Die Erschließung erfolgt über das Grundstück Flur-Nr. 1103/27.
Planungsrechtliche Bedenken bestehen nicht.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. Anträge und Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
17.01.2019
|
ö
|
informativ
|
4 |
zum Seitenanfang
5. Informationen des Bürgermeisters
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
17.01.2019
|
ö
|
informativ
|
5 |
Datenstand vom 01.03.2019 09:32 Uhr