Datum: 25.02.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Ortsrecht; Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes in der Gemeinde Hausham Satzungsbeschluss
3 Bebauungsplan Nr. 14 "Sprenger-Wiese", 2. Änderung; Vorstellung des Planungskonzepts Billigungs- und Auslegungsbeschluss
4 Vollzug der Straßenverkehrsgesetze; Benennung der Straße / des Platzes und der Vergabe der Hausnummer des neuen Rathauses
5 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes;
5.1 Widmung der Zufahrtsstraße zum Wohngebiet als Eigentümerweg "Benzingweg"; Flur-Nr. 1053/109, Gemarkung Hausham; B-Plan Nr. 30 "Miesbacher Straße"
5.2 Widmung eines Eigentümerweges für Fuß- und Radverkehr im Baugebiet "Ortszentrum Hausham", Bebauungsplan Nr. 36, im Anschluss an den Eigentümerweg "Benzingweg" im Baugebiet Nr. 30 "Miesbacher Straße"; Fl.Nrn. 1053/82 und 1053/111, jeweils Gemarkung Hausham
6 Zuschussangelegenheit; Entscheidung über eine Spende für den Neubau einer Geriatrische Rehabilitationsklinik am Krankenhaus Agatharied
7 Anträge und Anfragen
8 Informationen des Bürgermeisters

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.02.2019 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 17.01.2019.

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2. Ortsrecht; Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes in der Gemeinde Hausham Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.02.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes in der Gemeinde Hausham aus dem Jahr 2010 soll aufgrund gemeindlicher und rechtlicher Änderungen dem neuesten Rechtsstand angepasst werden.

Der Bau- und Umweltausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 25.04.2018 mit dem Satzungsentwurf befasst und Änderungen vorgeschlagen. Diese Änderungen wurden in den vorliegenden Entwurf eingearbeitet.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt den Erlass der in der Anlage beigefügten Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes in der Gemeinde Hausham.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Erlass der in der Anlage beigefügten Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes in der Gemeinde Hausham.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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3. Bebauungsplan Nr. 14 "Sprenger-Wiese", 2. Änderung; Vorstellung des Planungskonzepts Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.02.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 08.11.2018 die Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 14 „Sprenger-Wiese“ beschlossen.
Ein Planentwurf für diese Änderung liegt nunmehr vor.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 14 „Sprenger-Wiese“ vom 25.02.2019  zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens beauftragt.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 14 „Sprenger-Wiese“ vom 25.02.2019  zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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4. Vollzug der Straßenverkehrsgesetze; Benennung der Straße / des Platzes und der Vergabe der Hausnummer des neuen Rathauses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.02.2019 ö vorberatend 4

Sachverhalt

Die Gemeinde Hausham wird im Juli 2019 in ihr neues „Zuhause“ umziehen.

Bekanntlich wurde das Gebäude bislang von der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee genutzt.

Die postalische Anschrift lautet „Schlierseer Straße 18“.

Es ist daran zu denken, dass wir die Anschrift aufgrund der neuen Nutzung als Rathaus ändern.

Dies hat selbstverständlich nichts damit zu tun, dass ansonsten das Haushamer Rathaus in der Schlierseer Straße zu finden wäre. Bekanntlich pflegen wir ein ausgezeichnetes Verhältnis zu unserer Nachbargemeinde.

Unabhängig davon besteht aber die Möglichkeit, dass wir eine Umbenennung durchführen, beispielsweise in „Rathausplatz 1“ oder „Neuer Rathausplatz“.

Die bisherige „Rathausstraße“ sollte jedenfalls nicht unbenannt werden, da dies für die Anlieger mit erheblichen Aufwendungen verbunden wäre.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, die Anschrift Schlierseer Straße 18, den Sitz des neuen Rathauses, umzubenen nen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Anschrift Schlierseer Straße 18, den Sitz des neuen Rathauses, umzubenen nen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 13

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5. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.02.2019 ö beschließend 5
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5.1. Widmung der Zufahrtsstraße zum Wohngebiet als Eigentümerweg "Benzingweg"; Flur-Nr. 1053/109, Gemarkung Hausham; B-Plan Nr. 30 "Miesbacher Straße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.02.2019 ö beschließend 5.1

Sachverhalt

Mit Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Hausham Nr. 98 vom 22.04.2014 wurde die Verwaltung beauftragt, die Straße „Benzingweg“ gemäß Art. 6 BayStrWG als Eigentümerweg zu widmen.

Eigentümerwege bzw. Eigentümerstraßen (Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 und Art. 53 Nr. 3 BayStrWG) sind Straßen, die von den Grundstückseigentümern in unwiderruflicher Weise einem beschränkten oder unbeschränkten öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt werden und keiner anderen Straßenklasse angehören.
Eigentümerwege dienen somit einem privaten, dem Grundstückseigentümer zuzurechnenden, Verkehr. Eine Zuordnung zu anderen Straßenklassen darf nicht möglich sein, weswegen die Straße keine allgemeine Verkehrsbedeutung aufweisen darf.
Straßenbaulastträger bei Eigentümerwegen sind stets die jeweiligen Grundstückseigentümer.

Der „Benzingweg“, Flur-Nr. 1053/109 liegt im Bereich des Bebauungsplans Nr. 30 „Miesbacher Straße (Benzingweg)“. Gemäß dem Durchführungsvertrag vom 24.10.2011 und der notariellen Grundlagenurkunde vom 22.11.2011 wurde mit dem damaligen Investor vereinbart, den „Benzingweg“ als Eigentümerweg zu widmen.
Der Widmungsantrag gegenüber der Gemeinde Hausham wurde bereits mit dem Durchführungs-vertrag gestellt.

Straßenbaulastträger des Eigentümerwegs „Benzingweg“ sind die jeweiligen Eigentümer.
Die Länge beträgt etwa 130 m. Eine Durchfahrt zum angrenzenden Eigentümerweg am Ortszentrum ist durch die Errichtung von Pollern nicht möglich.

Der genaue Verlauf ist in beiliegenden Lageplan blau gekennzeichnet (Anlage).

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat der Gemeinde Hausham beschließt, die Straße „Benzingweg“ auf Flur-Nr. 1053/109 als Eigentümerweg ohne Widmungsbeschränkung zu widmen. Die Straßenbaulast obliegt den jeweiligen Eigentümern.

Am nördlichen Ende des Benzingwegs wird dieser fortgesetzt ebenfalls als Eigentümerweg (nach den Pollern); die Fortsetzung ist jedoch nur als Fuß- und Radweg möglich.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Ablaufschritte (Widmungsverfügung, öffentliche Bekanntmachung, Eintragungsverfügung, Anlegung des Bestandsverzeichnisses) durchzuführen.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Hausham beschließt, die Straße „Benzingweg“ auf Flur-Nr. 1053/109 als Eigentümerweg ohne Widmungsbeschränkung zu widmen. Die Straßenbaulast obliegt den jeweiligen Eigentümern.

Am nördlichen Ende des Benzingwegs wird dieser fortgesetzt ebenfalls als Eigentümerweg (nach den Pollern); die Fortsetzung ist jedoch nur als Fuß- und Radweg möglich.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Ablaufschritte (Widmungsverfügung, öffentliche Bekanntmachung, Eintragungsverfügung, Anlegung des Bestandsverzeichnisses) durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5.2. Widmung eines Eigentümerweges für Fuß- und Radverkehr im Baugebiet "Ortszentrum Hausham", Bebauungsplan Nr. 36, im Anschluss an den Eigentümerweg "Benzingweg" im Baugebiet Nr. 30 "Miesbacher Straße"; Fl.Nrn. 1053/82 und 1053/111, jeweils Gemarkung Hausham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.02.2019 ö beschließend 5.2

Sachverhalt

Eigentümerwege bzw. Eigentümerstraßen (Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 und Art. 53 Nr. 3 BayStrWG) sind Straßen bzw. Wege, die von den Grundstückseigentümern in unwiderruflicher Weise einem beschränkten oder unbeschränkten öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt werden und keiner anderen Straßenklasse angehören.
Eigentümerwege dienen somit einem privaten, dem Grundstückseigentümer zuzurechnenden Verkehr. Eine Zuordnung zu anderen Straßenklassen darf nicht möglich sein, weswegen die Straße bzw. der Weg keine allgemeine Verkehrsbedeutung aufweisen darf.
Straßenbaulastträger bei Eigentümerwegen sind stets die jeweiligen Grundstückseigentümer.

Gemäß dem Durchführungsvertrag vom 27.07.2016 mit dem Investor zum Bebauungsplan Nr. 36 wurde notariell vereinbart, diesen Anschlussweg als Eigentümerweg mit der Beschränkung nur für Fußgänger und Radfahrer zu widmen.
Der Widmungsantrag gegenüber der Gemeinde Hausham wurde bereits mit dem Durchführungsvertrag gestellt.

Die Straßenbaulast liegt gemäß Art. 55 BayStrWG grundsätzlich beim Eigentümer. Die Verkehrssicherungspflicht wurde gemäß Durchführungsvertrag der Gemeinde Hausham übertragen. Dies wird in der Widmungsbeschränkung festgehalten.

Die Länge beträgt etwa 100 m; die Breite 3,00 m. Der genaue Verlauf ist in beiliegendem Lageplan schraffiert violett gekennzeichnet (Anlage).
Eine Durchfahrt zum Eigentümerweg „Benzingweg“, Flur-Nr. 1053/109 ist nicht möglich. Lediglich im südlichen Bereich sind 2 Stellplätze für Servicemitarbeiter vorhanden.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat der Gemeinde Hausham beschließt, die Fortführung des Benzingwegs in Höhe des neuen Ortszentrums auf den Fl.Nrn. 1053/82, 1053/83 und 1053/111, jeweils Gemarkung Hausham mit folgender Widmungsbeschränkung zu widmen:

  •        Der „Benzingweg“ wird in Fortführung des Eigentümerwegs „Benzingweg“ auf Flur-Nr. 1053/109 von der südlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks 1053/83 in Richtung Norden bis zur nördlichen Hauskante des Gebäudes Tegernseer Straße 1 als Geh- und Radweg, frei für Technikfahrzeuge, gewidmet.

  • Im weiteren Verlauf bis zur Einmündung in die Tegernseer Straße verläuft der „Benzingweg“ über die Parkplatzfläche auf Grundstück Flur-Nr. 1053/82.

  • Die Baulast des gesamten Weges „Benzingweg“ auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1053/82, 1053/83 und 1053/111 trägt der Eigentümer, die Verkehrssicherungspflicht obliegt der Gemeinde Hausham

Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Ablaufschritte (Widmungsverfügung, öffentliche Bekanntmachung, Eintragungsverfügung, Anlegung des Bestandsverzeichnisses) durchzuführen.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Hausham beschließt, die Fortführung des Benzingwegs in Höhe des neuen Ortszentrums auf den Fl.Nrn. 1053/82, 1053/83 und 1053/111, jeweils Gemarkung Hausham mit folgender Widmungsbeschränkung zu widmen:

  •        Der „Benzingweg“ wird in Fortführung des Eigentümerwegs „Benzingweg“ auf Flur-Nr. 1053/109 von der südlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks 1053/83 in Richtung Norden bis zur nördlichen Hauskante des Gebäudes Tegernseer Straße 1 als Geh- und Radweg, frei für Technikfahrzeuge, gewidmet.

  • Im weiteren Verlauf bis zur Einmündung in die Tegernseer Straße verläuft der „Benzingweg“ über die Parkplatzfläche auf Grundstück Flur-Nr. 1053/82.

  • Die Baulast des gesamten Weges „Benzingweg“ auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1053/82, 1053/83 und 1053/111 trägt der Eigentümer, die Verkehrssicherungspflicht obliegt der Gemeinde Hausham

Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Ablaufschritte (Widmungsverfügung, öffentliche Bekanntmachung, Eintragungsverfügung, Anlegung des Bestandsverzeichnisses) durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Zuschussangelegenheit; Entscheidung über eine Spende für den Neubau einer Geriatrische Rehabilitationsklinik am Krankenhaus Agatharied

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.02.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Wie bekannt, wird derzeit eine große Spendenaktion zugunsten einer neuen Geriatrischen Reha-Abteilung im Krankenhaus Agatharied geführt. Das gesamte Kostenvolumen beläuft sich auf eine Größenordnung von € 4.000.000,-- bis € 5.000.000,--.

Bislang wurden bereits Spenden in einer Größenordnung von € 800.000,-- bis € 900.000,-- erzielt.

Das Projekt der Geriatrischen Rehabilitationsklinik ist ein Projekt zugunsten aller Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Miesbach.

Der Gemeinderat wird gebeten sich damit zu befassen, welche Spende die Gemeinde zur Unterstützung des Projekts tätigen kann.

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Hausham unterstützt das Projekt der Geriatrischen Rehabilitationsklinik mit einer Spende in Höhe von € 15.000,-- aus der Kühnen Stiftung.  

Beschluss

Die Gemeinde Hausham unterstützt das Projekt der Geriatrischen Rehabilitationsklinik mit einer Spende in Höhe von € 15.000,-- aus der Kühnen Stiftung.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.02.2019 ö informativ 7
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8. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.02.2019 ö informativ 8
Datenstand vom 14.02.2020 08:12 Uhr