Datum: 25.03.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften der letzten beiden öffentlichen Sitzungen
2 Freiwillige Feuerwehr Hausham; Vorstellung eines neuen Feuerwehrlogos; Zu diesem Tagesordnungspunkt wird Herr Joachim Hamacher anwesend sein
3 Landschaftspflegeverband Miesbach; - Vorstellung des Geschäftsführers Mathias Fischer; - Referat zum Thema Insekten und Blühwiesen durch Herrn Dr. Henning Fromm;
4 Haushalt 2019; Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2018
5 Genehmigung des Finanzplanes für die Jahre 2018 bis 2022
6 Anträge und Anfragen
7 Informationen des Bürgermeisters

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1. Genehmigung der Niederschriften der letzten beiden öffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2019 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschriften der letzten öffentlichen Sitzungen vom 17.01.2019 sowie vom 25.02.2019.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschriften der letzten öffentlichen Sitzungen vom 17.01.2019 sowie vom 25.02.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Freiwillige Feuerwehr Hausham; Vorstellung eines neuen Feuerwehrlogos; Zu diesem Tagesordnungspunkt wird Herr Joachim Hamacher anwesend sein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Viele Feuerwehren im Landkreis Miesbach haben auf ihren Einsatzfahrzeugen eigene Logos angebracht.

Auch die Feuerwehr Hausham hat sich in diesem Zusammenhang Gedanken gemacht.

Der Kommandant, Joachim Hamacher, stellt in der Sitzung den Vorschlag für ein Logo für die Feuerwehrfahrzeuge vor.

Der Gemeinderat nimmt von dem Vorhaben der Feuerwehr zustimmend Kenntnis. Eine Beschlussfassung erfolgt nicht.
 

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3. Landschaftspflegeverband Miesbach; - Vorstellung des Geschäftsführers Mathias Fischer; - Referat zum Thema Insekten und Blühwiesen durch Herrn Dr. Henning Fromm;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2019 ö 3

Sachverhalt

Im Mai 2018 wurde der „Landschaftspflegeverband Miesbach e.V.“ gegründet.

Zweck des Vereins ist die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege.

Der Verein finanziert sich über Mitgliedsbeiträge, der Landkreis leistet dabei jährliche Zahlungen von € 0,50 je Einwohner, die Kommunen leisten Zahlungen von € 0,35 je Einwohner.

Der Gemeinderat der Gemeinde Hausham hat am 25.09.2017 beschlossen, dass die Gemeinde dem Landschaftspflegeverband beitreten wird mit der Maßgabe, dass der jährliche Beitragssatz bei € 0,35 pro Einwohner liegt.

Die förmliche Beitrittserklärung erfolgte dann am 15.01.2019 entsprechend dem vorstehenden Beschlusses.

Vorstand des Landschaftspflegeverbands ist Herr Bürgermeister Klaus Thurnhuber.

Der Verein hat in den vergangenen Monaten nach einem Geschäftsführer gesucht. Die Suche war erfolgreich. Der Geschäftsführer wird sich in der Gemeinderatssitzung vorstellen.  

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4. Haushalt 2019; Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der Hauptverwaltungsausschusssitzung am 11. März 2019 wurde der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für 2019 ausführlich besprochen.
Der Hauptverwaltungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Beschlussfassung entsprechend des Haushaltsentwurfs.

Beschlussvorschlag

Haushaltssatzung

Haushaltssatzung der Gemeinde Hausham - Landkreis Miesbach

für das Haushaltsjahr   2019
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:

       
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit            19.681.000 EUR          
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit              7.254.100 EUR             

§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf     976.000 EUR festgesetzt.


§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.



§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe - A                280 v.H.
  1. für die Grundstücke - B                                                   310 v.H.

  1. Gewerbesteuer                                                                                380 v.H.


§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf    2.500.000   EUR          festgesetzt.



§ 6
Der als Anlage beigefügte Stellenplan wird anerkannt und genehmigt.


§ 7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft.

Beschluss

Haushaltssatzung

Haushaltssatzung der Gemeinde Hausham - Landkreis Miesbach

für das Haushaltsjahr   2019
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:

       
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit            19.681.000 EUR          
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit              7.254.100 EUR             

§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf     976.000 EUR festgesetzt.


§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.



§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe - A                280 v.H.
  1. für die Grundstücke - B                                                   310 v.H.

  1. Gewerbesteuer                                                                                380 v.H.


§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf    2.500.000   EUR          festgesetzt.



§ 6
Der als Anlage beigefügte Stellenplan wird anerkannt und genehmigt.


§ 7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Genehmigung des Finanzplanes für die Jahre 2018 bis 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2019 ö beschließend 5

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat genehmigt den Finanzplan für die Jahre 2018 bis 2022.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den Finanzplan für die Jahre 2018 bis 2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2019 ö informativ 6
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7. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2019 ö informativ 7
Datenstand vom 10.04.2019 10:03 Uhr