Datum: 01.07.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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01.07.2019
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ö
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beschließend
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1 |
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 23.05.2019.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 23.05.2019.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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2. Vorlage der Jahresrechnung 2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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01.07.2019
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Die Jahresrechnung 2018 wird dem Gemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 2 GO vorgelegt.
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3. Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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01.07.2019
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ö
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beschließend
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3 |
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die in den Anlageblättern aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Jahr 2018.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die in den Anlageblättern aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Jahr 2018.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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4. Bebauungsplan Nr. 16 "Zentrales Krankenhaus Agatharied", 6. Änderung
Änderungs-/Aufstellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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01.07.2019
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Mit der 5. Änderung des Bebauungsplanes vom 05.06.2014 wurden bereits ein Baufenster für ein Parkdeck auf der Fläche des bestehenden Parkplatzes sowie ein Baufenster für den Neubau eines Bettenhauses und den Neubau für die geriatrische Reha aufgenommen. Die Festsetzungen für diese Baufenster sollen geändert werden.
Geriatrische Reha und Bettenhaus:
Die Neubauten sollen ebenso wie alle anderen Bettenhäuser 3 Vollgeschosse erhalten sowie ein Zeltdach oder ein begrüntes Flachdach.
Parkdeck:
Aufgrund der Auslastung, des zunehmenden Personalbedarfs und der künftigen Aufgaben des Kreiskrankenhauses ist abzusehen, dass ein Parkdeck mit einer zulässigen Wandhöhe von 4,00 Metern nicht ausreicht, um den künftigen Bedarf an ca. 800 Stellplätzen zu decken. Aus diesem Grund hat der Landkreis die Planung eines Parkhauses beschlossen.
Das Parkhaus besteht aus 3 miteinander verbundenen Gebäuden mit insgesamt 4 Ebenen, die jeweils über den bestehenden Parkflächen errichtet werden und deren untere Parkebene E 1 der bestehende Parkplatz ist. Die Parkebene E 1 wird wie bisher über die bestehende Zufahrt der
St.-Agatha-Straße angefahren.
Die Parkebenen E 2 – 4 werden auf Höhe der Parkebene E 3 östlich vom Bergerhofweg aus angefahren, wobei die einzelnen Gebäude durch Rampen miteinander verbunden sind.
Die Gebäude werden jeweils mit einem begrünten Flachdach versehen, die Wandhöhe je Gebäude beträgt ca. 11,80 Meter. An den Stirnseiten jedes Gebäudes befinden sich die Treppenhäuser mit Aufzügen.
Verkehrssituation insgesamt:
Die Parkplatzsituation soll mittels eines Parkleitsystems koordiniert werden.
Die bestehende Tiefgarage wird saniert und dahingehend umgebaut, dass die für jedes Kfz zur Verfügung stehende Parkfläche vergrößert wird. Dadurch gehen zwar ca. 40 Parkplätze verloren, jedoch sollen die entstehenden ca. 160 Parkplätze überwiegend als Schwerbehindertenparkplätze ausgewiesen werden.
Vor der Einfahrt zur Tiefgarage sollen ein Wendehammer für den Kfz-Verkehr sowie an der Ostseite des Wendehammers eine Bushaltestelle errichtet werden. Dadurch wird die Bushaltestelle wieder näher an den Haupteingang verlegt.
Mit der 6. Änderungen sollen zusätzliche Baufenster ausgewiesen werden:
Auf der Fläche des bisherigen Zusatzparkplatzes südöstlich des neuen Parkhauses soll ein Lagergebäude für Streusalz, Geräte etc. errichtet werden.
Bereits im Dezember 2016 wurde eine Befreiung von den Baugrenzen des Bebauungsplans für die Erweiterung des OP-Bereiches beantragt. Dieser Bereich wird nunmehr in die Änderungen eingearbeitet. Zugleich wird das Baufenster an der Nordostseite des Hauptgebäudes um eine Fläche von ca. 3.000 m² erweitert. Hier entsteht ein 60 m x 35 m Gebäude mit einer Höhe von 17,50 m, auf dessen Dach der neue Hubschrauberlandeplatz errichtet wird.
Die im Plangebiet zulässige Grundfläche überschreitet eine Größe von 20.000 m², beträgt aber weniger als 70.000 m². Der Bebauungsplan kann im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung aufgestellt werden, wenn eine Vorprüfung des Einzelfalls ergibt, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Die Kosten für die Bebauungsplanänderung sind vom Krankenhaus zu übernehmen.
Herr Grimm von dem Krankenhaus Agatharied, Herr Architekt Staudinger sowie Gerhard De Biasio sind anwesend.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan Nr. 16 „Zentrales Krankenhaus Agatharied“ zu ändern.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan Nr. 16 „Zentrales Krankenhaus Agatharied“ zu ändern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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5. Erlass einer Außenbereichssatzung für die Bebauung im Bereich Agatharied / Berg ;
Grundstücke: Flur-Nrn. 1633/3, 1629/2, 1622/1
Aufstellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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01.07.2019
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Für das Grundstück Flur-Nr. 1633/3 wurde im Rahmen der Bauausschusssitzung vom 14.05.2019 eine Voranfrage für den Umbau und die energetische Sanierung des Einfamilienhauses behandelt.
Der Antragsteller hat ursprünglich beabsichtigt, das bestehende Haus umzubauen und energetisch zu sanieren. Aufgrund der Bausubstanz des Hauses ist es sinnvoller, das Haus abzubrechen und an gleicher Stelle neu zu errichten. Der Neubau wird dabei um ca. 1 Meter weiter von der Straße abgerückt nach Süden verschoben sowie um ca. 1 Meter in Richtung Osten.
Das Haupthaus soll um 1 Meter nach Süden erweitert und das Dach um 0,80 Meter angehoben werden. Haus und Garage werden voll unterkellert, ebenso wird die Südterrasse unterkellert, wobei hier ein Schwimmbecken untergebracht wird.
Der Bauausschuss hat angeregt, aufgrund des geplanten Abrisses und dem geringfügigen Versetzen des Hauses mit dem Grundstückseigentümer Gespräche zur Verbreiterung der Straße zu führen, da die Straße an ebendieser Stelle Engstellen aufweist, was in der Vergangenheit immer wieder zu Unfällen führte.
Der Antragsteller hat sich in Gesprächen bereit erklärt, der Gemeinde entlang seines Grundstückes einen Grundstücksstreifen zu verkaufen, so dass die Straße zumindest mit einer Breite von 4,50 m hergestellt werden kann.
Das Grundstück liegt im Außenbereich. Bei dem Bauvorhaben handelt es sich nicht um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB sondern um ein sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 und Abs. 4 Nr. 2 BauGB. Demnach kann die Neuerrichtung eines gleichartigen Gebäudes an gleicher Stelle zugelassen werden, wenn ihre Ausführung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt, die Erschließung gesichert ist, das vorhandene Gebäude zulässigerweise errichtet wurde, Missstände oder Mängel aufweist, seit längerer Zeit (mind. 2 Jahre) vom Eigentümer selbst genutzt wird und das neu errichtete Gebäude für den Eigenbedarf des bisherigen Eigentümers oder seiner Familie genutzt wird. Diese Voraussetzungen treffen hier aber insofern nicht zu, als der Antragsteller zwar plant, das Haus künftig für den Eigenbedarf selbst zu nutzen, es aber erst im Dezember 2018 vom Voreigentümer erworben hat. Eine Ausnahme für den Fall des Eigentumsübergangs und damit einer kürzeren Eigennutzungsfrist sieht § 35 BauGB lediglich für den Erbschaftsfall vor.
Um das Bauvorhaben und damit auch die Verbreiterung der Straße realisieren zu können, kommt der Erlass einer Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB in Betracht, die die Gemeinde für bebaute Bereiche im Außenbereich, die nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt sind und in denen eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist, aufstellen kann.
Als Planer schlägt die Verwaltung das Planungsbüro Palwitz, Althaushamer Straße 5, Hausham vor.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt den Erlass einer Außenbereichssatzung für die Grundstücke Flur-Nrn. 1633/3, 1629/2, 1622/1 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB und beauftragt die Verwaltung, das Aufstellungsverfahren einzuleiten. Das Planungsbüro Palwitz wird mit der Erstellung der Außenbereichssatzung beauftragt. Der Antragsteller hat die Kosten der Bauleitplanung zu tragen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit dem Grundstückseigentümer des Grundstücks Flur-Nr. 1633/3 Grundstücksverhandlungen bzgl. der Verbreiterung der Straße zu führen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Erlass einer Außenbereichssatzung für die Grundstücke Flur-Nrn. 1633/3, 1629/2, 1622/1 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB und beauftragt die Verwaltung, das Aufstellungsverfahren einzuleiten. Das Planungsbüro Palwitz wird mit der Erstellung der Außenbereichssatzung beauftragt. Der Antragsteller hat die Kosten der Bauleitplanung zu tragen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit dem Grundstückseigentümer des Grundstücks Flur-Nr. 1633/3 Grundstücksverhandlungen bzgl. der Verbreiterung der Straße zu führen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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6. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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01.07.2019
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ö
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informativ
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6 |
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7. Informationen des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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01.07.2019
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ö
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informativ
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7 |
Datenstand vom 26.07.2019 08:14 Uhr