Datum: 14.10.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2017 gemäß Art. 102 Abs. 3 und Art 103 Abs. 4 GO
3 Kommunalwahlrecht; Berufung des Wahlleiters für die Kommunalwahl 2020
4 Neubau eines Dreispänners; Erlass einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB Grundstück: Flur-Nr. 715/5
5 Anträge und Anfragen
6 Informationen des Bürgermeisters

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.10.2019 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 19.09.2019.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 19.09.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2017 gemäß Art. 102 Abs. 3 und Art 103 Abs. 4 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.10.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung 2017 nach Art. 103 Abs. 4 GO in seinen Sitzungen am 26.09.2018, 12.10.2018 und 11.09.2019 geprüft.

Das Prüfungsergebnis wurde in der Niederschrift über das Ergebnis der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung festgehalten, die dem Protokoll beigefügt ist.

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Korbinian Reischl gibt dem Gemeinderat die Niederschrift bekannt.

Er empfiehlt, der geprüften Jahresrechnung 2017 nach Art. 102 Abs. 3 GO zuzustimmen und die Entlastung zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Die vorgelegte Jahresrechnung 2017  wird nach Art. 102 Abs. 2 GO vom Gemeinderat anerkannt und genehmigt; der Gemeinderat beschließt die Entlastung.

Bürgermeister Jens Zangenfeind war aufgrund Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Beschluss

Die vorgelegte Jahresrechnung 2017  wird nach Art. 102 Abs. 2 GO vom Gemeinderat anerkannt und genehmigt; der Gemeinderat beschließt die Entlastung.

Bürgermeister Jens Zangenfeind war aufgrund Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Kommunalwahlrecht; Berufung des Wahlleiters für die Kommunalwahl 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.10.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Gemäß Art. 5 Abs. 1 GLKrWG beruft der Gemeinderat einen Wahlleiter für die Gemeindewahlen.
Berufen werden kann

  • der Erste Bürgermeister
  • ein weiterer Bürgermeister
  • eine Person aus dem Kreis der Gemeindebediensteten
  • eine Person aus dem Kreis in der Gemeinde Wahlberechtigten (Neuregelung)

soweit keine dieser Personen bei der eigenen Bürgermeister- oder Gemeinderatswahl

  • mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt ist oder
  • für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder
  • Beauftragter oder Stellvertreter eines Wahlvorschlages ist.

Der Wahlleiter beruft vier weitere Wahlberechtigte als Beisitzer und bildet somit den Wahlausschuss.

Der Wahlausschuss hat vielfältige Aufgaben bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl, von der Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge bis zur Ermittlung und Bekanntgabe der Wahlergebnisse.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beruft Herrn Rudi Randler zum Wahlleiter  für die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl 2020.

Beschluss

Der Gemeinderat beruft Herrn Rudi Randler zum Wahlleiter  für die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl 2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Neubau eines Dreispänners; Erlass einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB Grundstück: Flur-Nr. 715/5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.10.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte das bestehende Gebäude auf dem Grundstück Flur-Nr. 715/5, Jahnschanze 7, abreißen und statt dessen einen Dreispänner mit Garagen errichten. Der geplante Baukörper hat die Maße 19,72 m x 11,61 m, Wandhöhe 6,47m.
Die Bebaubarkeit des Grundstücks ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach Art und Maß der baulichen Nutzung fügt sich das Bauwerk in die umgebende Bebauung ein.

Allerdings befindet sich das Grundstück westlich der Schlierach am südwestlichen Ortsrand von Hausham und grenzt unmittelbar an den Außenbereich an.
Grundsätzlich endet der im Zusammenhang bebaute Ortsteil mit der letzten Bebauung. Es kommt dabei nicht auf die Grundstücksgrenzen an, was zur Folge hat, dass das Grundstück, selbst wenn es bebaut ist, nicht in seiner vollen Ausdehnung dem Bebauungszusammenhang zuzurechnen ist und die sich an die Bebauung anschließende Gartenfläche im Außenbereich befindet. Zulässig sind in diesem Bereich dann nur noch Nebenanlagen. Unmaßgeblich ist dabei auch, dass sich das Grundstück laut Flächennutzungsplan in einem Mischgebiet befindet.

Zur Verwirklichung des Bauvorhabens müsste deshalb zuerst Baurecht geschaffen werden, z.B.  durch den Erlass einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 – 3 BauGB. Möglich wäre der Erlass einer Klarstellungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB. Mit dieser Satzung werden die Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile festgelegt. Die bereits bebauten Grundstücke Jahnschanze 1 – 7 werden planungsrechtlich bereits jetzt als „im Zusammenhang bebauter Ortsteil“ beurteilt und somit dem Innenbereich zugerechnet. Mit der Klarstellungssatzung soll klargestellt werden, dass sich der Innenbereich bis zur südlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks Flur-Nr. 715/5 erstreckt. Sinnvoll ist es, in diesem Zusammenhang auch das westlich angrenzende Grundstück Flur-Nr. 717/3 in seiner vollen Größe in die Satzung mit aufzunehmen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt den Erlass einer Klarstellungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB für die Grundstücke Flur-Nrn. 715/5 und 717/3.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Erlass einer Klarstellungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB für die Grundstücke Flur-Nrn. 715/5 und 717/3.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.10.2019 ö informativ 5
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6. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.10.2019 ö informativ 6
Datenstand vom 15.11.2019 08:22 Uhr