Datum: 02.12.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Tierschutzverein Tegernseer Tal; Informationen über das Tierheim in Rottach-Egern von der Vorsitzenden, Frau Johanna Ecker-Schotte
3 Knoten Süd; Verlegung des Bahnübergangs; Entscheidung über den Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung
4 Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2018 gemäß Art. 102 Abs. 3 und Art. 103 Abs. 4 GO
5 Zuschussanträge; Antrag auf Zuschuss für die Fachambulanz Miesbach, Suchtprävention für das Jahr 2019, durch das Caritas Zentrum Miesbach
6 FC Hausham; Zuschussantrag im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben "Vergrößerung des Vereinsheims"
7 Bebauungsplan Nr. 41 "Wohnen für Familien am Huberspitzweg"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
8 Bebauungsplan Nr. 42 "Wohnen für Familien an der Huberbergstraße"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
9 Straßenverkehr; Entscheidung über das weiteren Vorgehen bezüglich der Querungshilfen in Holz und in der Industriestraße
10 Anträge und Anfragen
11 Informationen des Bürgermeisters

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.12.2019 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 14.11 .2019.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 14.11 .2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Tierschutzverein Tegernseer Tal; Informationen über das Tierheim in Rottach-Egern von der Vorsitzenden, Frau Johanna Ecker-Schotte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.12.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Frau Johanna Ecker-Schotte ist zu diesem Tagesordnungspunkt anwesend.

Sie berichtet über die Tätigkeiten des Tierheims in Rottach-Egern. Sie versorgen nicht nur Kleintiere wie Hunde und Katzen sondern setzen sich auch für die Landwirtschaft und Wildtiere ein.

Derzeit sind ca. 230 Tiere im Tierheim Rottach-Egern untergebracht.

Frau Ecker-Schotte ist rein ehrenamtlich für das Tierheim tätig.

Sie informiert über die Konsequenzen der Silvesterknallerei für Tiere.

Beschlussvorschlag

-ohne Abstimmung-

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3. Knoten Süd; Verlegung des Bahnübergangs; Entscheidung über den Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.12.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt sind Hr. Haindl (Büro INFRA), Herr Deininger, Herr Niederhofer (Staatliches Bauamt Rosenheim) sowie Herr Schmidt (Deutsche Bahn AG) anwesend.

Die Bauarbeiten zur Verlegung des Bahnübergangs werden in der ersten Hälfte des
Jahres 2020 beginnen. Das Staatliche Bauamt Rosenheim plant derzeit die wesentlichen Bauvorbereitungen bzw. Abstimmungen und führt die Grunderwerbsverhandlungen durch.

Vor einer jeden Maßnahme nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz ist eine Kreuzungsvereinbarung abzuschließen. In dieser Vereinbarung wird die Kostenbeteiligung der Kreuzungsbeteiligten festgelegt. Diese Vereinbarung ist durch den Gemeinderat zu genehmigen.

In der Anlage ist der Entwurf der Kreuzungsvereinbarung beigefügt.

Auf Grundlage der aktuellen Planungen belaufen sich die Gesamtkosten auf 5.465.000,-- €. Dabei sind rund 4,2 Mio. € kreuzungsbedingte Kosten nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz sowie rund 1.265.000,-- € nicht kreuzungsbedingte Kosten.

Die kreuzungsbedingten Kosten werden zu einem Drittel durch die DB, zu einem Drittel durch die Bundesrepublik Deutschland („Staatsdrittel) und zu einem Drittel durch die beiden Straßenbaulastträger (Bund und Gemeinde Hausham) getragen.

Die kreuzungsbedingten Kosten des Drittels der Straßenbaulastträger werden nach Fernstraßengesetz in Verbindung mit den Straßenkreuzungsrichtlinien entsprechend dem Verhältnis der Fahrbahnbreiten zwischen dem Bund und der Gemeinde Hausham aufgeteilt.
Bei einer Verteilung der Kosten zwischen Bund (40,3 %) und Gemeinde Hausham (59,7 %) ergeben sich somit folgende Kostenanteile der Beteiligten bei den kreuzungsbedingten Kosten:

Kostenanteil Bund:        1.400.000,-- €
Kostenanteil DB Netz AG:        1.400.000,-- €
Kostenanteil Staatl. Bauamt:        564.200,-- €
Kostenanteil Gemeinde Hausham:        835.800,-- €
________________________________________________

Insgesamt:        4.200.000,-- €

Die nicht kreuzungsbedingten Kosten werden gemäß Regelungsverzeichnis der Planfeststellung entsprechend den Ortsdurchfahrtenrichtlinien aufgeteilt.

Dabei ergeben sich folgende Kostenanteile der Beteiligten bei den nicht kreuzungsbedingten Kosten:

Kostenanteil Staatl. Bauamt:        1.036.000,-- €
Kostenanteil Gemeinde Hausham:        229.000,-- €
_________________________________________________

Insgesamt:        1.265.000,-- €

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt den Abschluss der Vereinbarung über eine Eisenbahnkreuzungsmaßnahme zwischen der DB Netz AG, der Bundesrepublik Deutschland vertreten durch den Freistaat Bayern und der Gemeinde Hausham entsprechend dem der Sitzungsvorlage beigefügten Entwurf mit folgenden Anlagen:

  • Zusammenstellung der voraussichtlichen Kosten für die DB Netz AG
  • Kostenaufteilung und –zusammenstellung durch das Ing.-Büro INFRA vom 27.11.2019
  • Kostenteilungsplan Ausbau Schlierseer Straße Süd mit Gehweg West und Geh- und Radweg Ost
  • Kostenteilungsplan Verlegung Bahnübergang Hausham Süd – Maßnahme EKrG
  • Lageplan

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Abschluss der Vereinbarung über eine Eisenbahnkreuzungsmaßnahme zwischen der DB Netz AG, der Bundesrepublik Deutschland vertreten durch den Freistaat Bayern und der Gemeinde Hausham entsprechend dem der Sitzungsvorlage beigefügten Entwurf mit folgenden Anlagen:

  • Zusammenstellung der voraussichtlichen Kosten für die DB Netz AG
  • Kostenaufteilung und –zusammenstellung durch das Ing.-Büro INFRA vom 27.11.2019
  • Kostenteilungsplan Ausbau Schlierseer Straße Süd mit Gehweg West und Geh- und Radweg Ost
  • Kostenteilungsplan Verlegung Bahnübergang Hausham Süd – Maßnahme EKrG
  • Lageplan

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2018 gemäß Art. 102 Abs. 3 und Art. 103 Abs. 4 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.12.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung 2018 nach Art. 103 Abs. 4 GO in seiner Sitzung am 11.09.2019 geprüft.

Das Prüfungsergebnis wurde in der Niederschrift über das Ergebnis der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung festgehalten, die dem Protokoll beigefügt ist.

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Korbinian Reischl gibt dem Gemeinderat die Niederschrift bekannt.

Er empfiehlt, der geprüften Jahresrechnung 2018 nach Art. 102 Abs. 3 GO zuzustimmen und die Entlastung zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Die vorgelegte Jahresrechnung 2018 wird nach Art. 102 Abs. 3 GO vom Gemeinderat anerkannt und genehmigt; der Gemeinderat beschließt die Entlastung.

1.Bürgermeister Jens Zangenfeind war aufgrund Art. 49. Abs. 1 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Beschluss

Die vorgelegte Jahresrechnung 2018 wird nach Art. 102 Abs. 3 GO vom Gemeinderat anerkannt und genehmigt; der Gemeinderat beschließt die Entlastung.

1.Bürgermeister Jens Zangenfeind war aufgrund Art. 49. Abs. 1 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Zuschussanträge; Antrag auf Zuschuss für die Fachambulanz Miesbach, Suchtprävention für das Jahr 2019, durch das Caritas Zentrum Miesbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.12.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Mit HVA – Beschluss vom 19.11.2015 wurde entschieden, dem Caritas-Zentrum Miesbach für die Jugendsuchtberatung für die Jahre 2015 bis 2018 einen jährlichen Zuschuss i.H.v. 0,50 je Einwohner zu gewähren.

Entsprechend dieser Beschlusslage wurde dem Caritas-Zentrum Miesbach jährlich eine Summe von ca. 4.200 € gewährt.

Es wird nunmehr der Zuschuss für das Jahr 2019 beantragt.

Wie aus beiliegenden Antragsunterlagen hervorgeht, ist die Anzahl der Betreuten aus Hausham von 68 in 2017 auf 80 in 2018 angestiegen.

Die weitere Bezuschussung wie in den letzten Jahren wird befürwortet.

Zudem schlägt die Verwaltung die gleiche Verfahrensweise wie in der Entscheidung im Jahre 2015 vor. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird empfohlen, der Caritas auch für die nächsten drei Jahre die Bezuschussung dieses wichtigen Projektes zu gewähren.

Der letzte offizielle Einwohnerstand nach dem Statistischen Landesamt wird zum 30.06.2019 mit 8.466 Einwohner angegeben.

Der Zuschuss für 2019 würde sich daher mit 4.233 € errechnen.        

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, dem Caritas-Zentrum Miesbach zur Finanzierung der Jugendsuchtberatung für das Jahr 2019 einen Zuschuss von 0,50 je Einwohner zu bewilligen.

Der Gemeinderat beschließt zudem, dem Caritas-Zentrum Miesbach für die Jahre 2020 bis 2023 den Zuschuss von 0,50 € je Einwohner zu gewähren.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dem Caritas-Zentrum Miesbach zur Finanzierung der Jugendsuchtberatung für das Jahr 2019 einen Zuschuss von 0,50 je Einwohner zu bewilligen.

Der Gemeinderat beschließt zudem, dem Caritas-Zentrum Miesbach für die Jahre 2020 bis 2023 den Zuschuss von 0,50 € je Einwohner zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. FC Hausham; Zuschussantrag im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben "Vergrößerung des Vereinsheims"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.12.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der FC Hausham beabsichtigt, das bestehende Vereinsheim zu erweitern.

In diesem Zusammenhang erfolgten bereits Entscheidungen des Bauausschusses bzw. des Gemeinderats.

Der FC Hausham wird für den Anbau die Firma Gruber in Hausham beauftragen. Die Firma hat ein äußerst kostengünstiges Angebot für den Holzanbau unterbreitet mit einer Gesamtsumme von etwa € 15.000,-- brutto.

Insgesamt wird die Baumaßnahme Kosten verursachen in Höhe von ca. € 25.000,--.

Der FC Hausham hat nun angefragt, ob eine finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde Hausham möglich ist. Zunächst wurde dabei angefragt, ob die Gemeinde das Bauholz zur Verfügung stellen kann. Es wurde diesbetreffend Rücksprache mit Herrn Lechner vom Forstamt Schliersee gehalten.

Nachdem es sich aber um unterschiedlichste Aufmaße handelt und es sehr kostenaufwendig für uns wäre, das exakt zugeschnittene Bauholz zu liefern rät Herr Lechner an, dass aus Sicht der Gemeinde eine finanzielle Unterstützung vorzuziehen wäre. Für die Gemeinde ist es sehr aufwendig, beispielsweise Konstruktionsvollholz bis zu Fichte-Drei-Schicht-Holz herzustellen und bereitzustellen.

Bei der Sitzung sind Andreas Kürbis und Christian Halletz vom FC Hausham anwesend.

Beschlussvorschlag

Dem FC Hausham wird für das Bauvorhaben aus der Kühnen Stiftung ein Betrag in Höhe von € 5.000,-- als Zuschuss zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Dem FC Hausham wird für das Bauvorhaben aus der Kühnen Stiftung ein Betrag in Höhe von € 5.000,-- bezuschusst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Bebauungsplan Nr. 41 "Wohnen für Familien am Huberspitzweg"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.12.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.07.2018 beschlossen, für die Grundstücke Flur-Nrn. 669/3 und 707/4 entlang des Huberspitzweg einen Bebauungsplan aufzustellen.

Ziel der Gemeinde ist es, jungen Familien bezahlbare Grundstücke für ein Eigenheim zur Verfügung zu stellen.
Das Grundstück Flur-Nr. 669/3 wird dabei als öffentliche Grünfläche für Erholungs- und  Spielmöglichkeiten von Bebauung freigehalten, während auf dem Grundstück Flur-Nr. 707/4 eine Bebauung mit Doppelhäusern und Dreispännern geplant ist.  
Das Plangebiet wird als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt, wobei eine Bebauung mit im Allgemeinen Wohngebiet nach § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Bauvorhaben nicht gestattet wird.

Ein Planentwurf mit Textlichen Festsetzungen und Begründung liegt nunmehr vor.
Der Planentwurf sieht eine überbaute Grundfläche für Wohnhäuser incl. Terrassen und Garagen incl. Zufahrten von insgesamt ca. 2.700 m² vor.
Der Bebauungsplan kann deshalb im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt werden . Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat billigt vorliegenden Planentwurf mit Textlichen Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom 18.11.2019 und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens. Die Verwaltung wird zudem ermächtigt, den Entwurf auch auszulegen, wenn sich auf Grund der juristischen Prüfung noch Änderungen ergeben.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt vorliegenden Planentwurf mit Textlichen Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom 18.11.2019 und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens. Die Verwaltung wird zudem ermächtigt, den Entwurf auch auszulegen, wenn sich auf Grund der juristischen Prüfung noch Änderungen ergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Bebauungsplan Nr. 42 "Wohnen für Familien an der Huberbergstraße"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.12.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.07.2018 beschlossen, für das Grundstück Flur-Nr. 703/0, nördlicher und östlicher Teilbereich einen Bebauungsplan aufzustellen.

Ziel der Gemeinde ist es, jungen Familien bezahlbare Grundstücke für ein Eigenheim zur Verfügung zu stellen.
Die geplante Bebauung mit Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Doppelhäusern, die sich an der umgebenden Bebauung orientiert, grenzt im Norden und Westen an die bestehende Bebauung an und wird im Süden durch die Huberbergstraße begrenzt. Das Plangebiet wird als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt, wobei eine Bebauung mit im Allgemeinen Wohngebiet nach § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Bauvorhaben nicht gestattet wird.
Durch die geplante gemäßigte Bebauung soll zudem ein orts- und landschaftsbildverträglicher Übergang vom Innen- zum Außenbereich erreicht werden.

Ein Planentwurf mit Textlichen Festsetzungen und Begründung liegt nunmehr vor.
Der Planentwurf sieht eine überbaute Grundfläche für Wohnhäuser incl. Terrassen und Garagen incl. Zufahrten von insgesamt ca. 4.650 m² vor.
Die Voraussetzungen des § 13 b BauGB liegen demnach vor. Der Bebauungsplan wird deshalb im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat billigt vorliegenden Planentwurf mit Textlichen Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom 18.11.2019 und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens. Die Verwaltung wird zudem ermächtigt, den Entwurf auch auszulegen, wenn sich auf Grund der juristischen Prüfung noch Änderungen ergeben.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt vorliegenden Planentwurf mit Textlichen Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom 18.11.2019 und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens. Die Verwaltung wird zudem ermächtigt, den Entwurf auch auszulegen, wenn sich auf Grund der juristischen Prüfung noch Änderungen ergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Straßenverkehr; Entscheidung über das weiteren Vorgehen bezüglich der Querungshilfen in Holz und in der Industriestraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.12.2019 ö beschließend 9

Sachverhalt

I. Kreuzung Industriestraße

Im Bereich der Industriestraße haben sich Anlieger mit uns in Verbindung gesetzt und mitgeteilt, dass immer wieder gefährliche Situationen auftreten durch Fußgänger und Radfahrer, die die Industriestraße von der Seite des Gebäudes der Firma Zehrer zur Seite der Firma Norma queren.

Seitens der Verwaltung wurden mehrere Ortstermine durchgeführt, dies auch in Anwesenheit des Herrn Schiffmann vom Landratsamt Miesbach und in Anwesenheit von Vertretern der PI Miesbach.

Das Fachbüro Limbach wurde beauftragt, einen Vorschlag zu unterbreiten, um die Verkehrssicherheit zu verbessern.

Im Wesentlichen umfasst die von Herrn Limbach vorgeschlagene und mit dem Landratsamt Miesbach abgestimmte Veränderung Folgendes:

Es erfolgen ergänzende Markierungen (Geh- und Radweg und Tropfen).

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf eine Summe von insgesamt ca. € 10.000,-- brutto.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Vorschläge des Ingenieurbüro Limbach die Fahrbahnmarkierung an der Kreuzung Industriestraße zu ändern.

Abstimmung: 18 : 1





II. MB 8 – Wörnsmühler Straße

Im Bereich der MB 8 am Ortsende in Richtung Wörnsmühl ergibt sich folgende Situation:

Aus dem Baugebiet Feriendorf Holz/Holz queren unter Anderem viele Schulkinder die Wörnsmühler Straße zu Fuß und mit dem Fahrrad um dann über die Tiefenbachstraße in Richtung Agatharied zu gehen/zu fahren.

Insbesondere aufgrund der Ortseinfahrts- und Ortsausfahrt-Situation kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen, vor allem aufgrund überhöhter Geschwindigkeit von Fahrzeugführern.

In Richtung Wörnsmühl wurde bereits eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h angebracht.

Aufgrund der langen geraden Strecke ergibt sich leider trotz mehrerer Hinweisschilder und trotz der digitalen Geschwindigkeitsanzeige, dass die Pkw viel zu schnell fahren.
Das Ingenieurbüro Limbach wurde beauftragt einen Vorschlag zu erarbeiten um die Situation zu verbessern.

Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ist es insbesondere wünschenswert, dass im Bereich des Ortsausganges eine Querungshilfe baulich installiert wird. Diese führt zum Einen dazu, dass ein sicheres queren der Fahrbahnseiten mit jeweiligem Gehweganschluss möglich ist.

Zum Andere führt die bauliche Maßnahme der Querungshilfe dazu, dass die Pkw-Fahrer ihre Geschwindigkeit herabsetzen müssen.

Herr Limbach hat einen konkreten Vorschlag ausgearbeitet. Dieser wurde auch bereits mit dem Landratsamt Miesbach, Herrn Schiffmann, besprochen sowie mit dem zuständigen Mitarbeiter der PI Miesbach.

Ebenso war Herr Kadel vom Landratsamt Miesbach bei den Gesprächen beteiligt. Es handelt sich um eine Kreisstraße.

Die Vorschläge des Herrn Limbach haben den Inhalt, dass eine Querungshilfe baulich installiert wird, mit jeweiligen Anschluss an den Gehweg.

Die Querungshilfe wird behindertengerecht ausgestattet.

Die Fahrbahnbreite wird im Bereich der Querungshilfe erweitert um eine ausreichende Fahrbahnbreite für Räumdienste, etc. herzustellen.

Zur Realisierung der Maßnahme ist ein Grunderwerb von ca. 165 Quadratmeter erforderlich. Mit den beiden Grundstückseigentümern wurden Gespräche geführt. Diese haben sich grundsätzlich mit der Durchführung der Maßnahme einverstanden erklärt.

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich insgesamt auf etwa € 120.000,-- brutto.

Mit dem Landkreis Miesbach müsste eine Vereinbarung getroffen werden. Es wird dabei eine Kostenaufteilung angestrebt.

Die Ausführungen des Ingenieurbüros Limbach vom 14.10.2019 fügen wir bei.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zu veranlassen, um die Querungshilfe an der Wörnsmühler Straße entsprechend dem Vorschlag des Ingenieurbüro Limbach vom 14.10.2019 zu realisieren.

Abstimmung: 19:0

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10. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.12.2019 ö informativ 10
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11. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.12.2019 ö informativ 11
Datenstand vom 14.02.2020 08:20 Uhr