Datum: 13.03.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:10 Uhr bis 19:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Bauantrag zum Abbruch und Neubau eines bestehenden Gebäudes und Umnutzung einer Werkstatt in Wohnraum; Grundstück: Flur-Nr. 1174/0, Gem. Hausham, Kasten 2 Bauherr: Florian Murnauer
3 Bauvoranfrage zur Aufstockung und Nutzungsänderung eines Wohn- und Geschäftshauses; Grundstück: Flur-Nr. 1372/7, Gem. Hausham, Naturfreundestraße 2 Antragsteller: Danzer Georg
4 Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Anbaues für eine Werkstatt und Garagen; Grundstück: Flur-Nr. 733/0, Gem. Hausham, Moosrain 44 Bauherr: Josef und Elisabeth Scheben
5 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 2 Einfamilienhäusern; Grundstück: Flur-Nr. 725/15, Gem. Hausham, Moosrainer Weg 1 a Antragsteller: IB Haus und Grund
6 Außenbereichssatzung "Fehn / Ed", 4. Änderung; erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss
7 Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung "Nagelbachstraße", 1. Änderung; Antrag von Stefanie und René Dörfelt zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung Grundstück: Flur-Nr. 805/3, Gem. Hausham - Wiederaufnahme des Verfahrens - Billigungs- und Auslegungsbeschluss
8 Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Betriebsgebäudes der Holzverarbeitung und Neubau eines Hochregals; Grundstück: Flur-Nr. 1353/92, Gem. Hausham, Bergwerkstraße 10 Bauherr: Manfred Pannermayr
9 Anträge und Anfragen
10 Informationen des Bürgermeisters

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.03.2019 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 04.12.2018.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 04.12.2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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2. Bauantrag zum Abbruch und Neubau eines bestehenden Gebäudes und Umnutzung einer Werkstatt in Wohnraum; Grundstück: Flur-Nr. 1174/0, Gem. Hausham, Kasten 2 Bauherr: Florian Murnauer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.03.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Antragsteller plant, den bestehenden eingeschossigen Anbau an der Südostseite des Gebäudes abzureißen und an gleicher Stelle einen zweigeschossigen Anbau in Anpassung an das Bestandsgebäude zu errichten. Das Bestandsgebäude verlängert sich dadurch über die gesamte Höhe um 6,87 m nach Süden.
Da der Neubau an den Bestand angepasst wird, ist eine Abweichung von der gemeindlichen Gestaltungssatzung in Bezug auf die Dachform – außermittiger First, die Dacheindeckung – Blecheindeckung und die Dachneigung – 10° notwendig.

Im Bestandsgebäude soll das 1. Obergeschoss von einer Gewerbefläche in Wohnraum um-genutzt werden. Laut Gewerbeauskunft existieren die dort lt. Bauakten tätigen Gewerbebetriebe (Elektroniklabor und Schreinerei) schon seit längerem nicht mehr. Das Erdgeschoss wird gewerblich genutzt.

Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Gewerbegebiet ausgewiesen. Das ehemals als Fleisch- und Wurstfabrik errichtete Gebäude wird aber bereits seit langem als Firmensitz für nicht störende Handwerksbetriebe genutzt. Die tatsächliche Nutzung des Grundstücks und der umgebenden Bebauung entspricht in seiner Eigenart einem Mischgebiet. In einem Mischgebiet sind sowohl Wohngebäude als auch das Wohnen nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe zulässig. Eine Umnutzung der Gewerbefläche im 1. Obergeschoss ist deshalb zulässig.

Im Zuge der Nutzungsänderung werden die Glasbausteinfenster im 1. Obergeschoss der Ostfassade durch handelsübliche Fenster ersetzt. Auf der Westseite des Bestandsgebäudes wird auf dem eingeschossigen Teil des Gebäudes eine Dachterrasse angelegt.

Planungsrechtlich Bedenken bestehen nicht.

Die 25 Stellplätze, die für die Wohnungen und die Handwerksbetriebe laut gemeindlicher Stellplatzsatzung nötig sind, können auf dem Grundstück nachgewiesen werden.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen. Einer Abweichung von § 3 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes bzgl. der Dachform, der Dachneigung und der Dacheindeckung des Neubaus wird zugestimmt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen. Einer Abweichung von § 3 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes bzgl. der Dachform, der Dachneigung und der Dacheindeckung des Neubaus wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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3. Bauvoranfrage zur Aufstockung und Nutzungsänderung eines Wohn- und Geschäftshauses; Grundstück: Flur-Nr. 1372/7, Gem. Hausham, Naturfreundestraße 2 Antragsteller: Danzer Georg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.03.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt, das auf dem Grundstück in der Naturfreundestraße 2 bestehende Wohn- und Geschäftshaus zu erweitern und teilweise umzunutzen.

Im EG sollen keine Änderungen vorgenommen werden. Im EG befindet sich ein Verkaufsladen, das früher gewerblich genutzte OG steht derzeit leer, im DG sind derzeit 2 Wohnungen situiert.
Der Antragsteller beabsichtigt nunmehr, das leerstehende Obergeschoss in Wohnungen umzu-bauen und das Gebäude eventuell um ein weiteres Geschoss aufzustocken. Derzeit beträgt die Wandhöhe 8,93 m und die Fristhöhe 12,21 m. Nach vollständigem Umbau würden u.U. eine Wandhöhe von 11,10 m und eine Firsthöhe von 14,38 m entstehen. Bezugsfälle für die Auf-stockung verbunden mit der Erhöhung der Firsthöhe (E+2+D) sind in unmittelbarer Nachbarschaft (z.B. Schlierseer Straße 20, Naturfreundestraße 1 und 7) vorhanden.

Das Grundstück liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach § 34 BauGB in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem Mischgebiet nach § 34 Abs. 2 BauGB. Zulässig in einem Mischgebiet sind Wohngebäude und Geschäfts- und Bürogebäude. Eine Umnutzung der Obergeschosse in Wohnungen ist daher möglich.

Je nach Ausbaugrad können die nach der Stellplatzsatzung der Gemeinde Hausham nötigen Stellplätze nachgewiesen werden. Die nötigen Abstandsflächen können auch bei einer geplanten Aufstockung eingehalten werden.

Der Antragsteller beabsichtigt, mit der gestellten Bauvoranfrage und den darin enthaltenen Fragen vor Bauantragsstellung eine positive Einschätzung der Gemeinde Hausham in planungsrechtlicher Hinsicht zu erlangen.

  1. Ist eine Umnutzung des OG in Wohnungen städtebaulich möglich?
Ja, planungsrechtlich stehen dem Vorhaben keine Bedenken entgegen. Wohn- und Gewerbenutzung ist im Mischgebiet zulässig.
  1. Ist es städtebaulich möglich, das Gebäude aufzustocken?
Ja, planungsrechtlich stehen dem Vorhaben keine Bedenken entgegen. Bezugsfälle sind bereits mehrere im näheren Umkreis vorhanden.
  1. Wäre eine Gesamtnutzung mit Wohnungen städtebaulich möglich?
Siehe Antwort 1

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB für den vorliegenden Antrag zur Aufstockung und Umnutzung eines Wohn- und Geschäftshauses.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB für den vorliegenden Antrag zur Aufstockung und Umnutzung eines Wohn- und Geschäftshauses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Anbaues für eine Werkstatt und Garagen; Grundstück: Flur-Nr. 733/0, Gem. Hausham, Moosrain 44 Bauherr: Josef und Elisabeth Scheben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.03.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Antragsteller beabsichtigen, an die im Jahr 1979 errichtete Traktorgarage mit Wagenschuppen eine zusätzliche Garage für landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge mit Werkstatt anzubauen. Der quer zum Bestand geplante Neubau hat die Maße 14,33 m x 7,57 m und gleicht sich  in der Firsthöhe dem Bestand an.

Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB).

Ein Bauvorhaben im Außenbereich ist nur zulässig, wenn es privilegiert ist, d.h. einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Eine Garage für landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge erfüllt im Allgemeinen diese Voraussetzungen.

Allerdings handelt es sich bei dem landwirtschaftlichen Anwesen der Familie Scheben um einen landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb. Grundsätzlich können auch Vorhaben, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb dienen, unter den Tatbestand der Privilegierung fallen, teilweise aber nur in stark reduzierterer Weise, als dies bei einem Vollerwerbsbetrieb der Fall wäre. Ein wichtiges Kriterium hierfür sind die Dauer und Nachhaltigkeit des Betriebes und die hieraus resultierende Gewinnerzielung. Dies kann von der Gemeinde nicht überprüft werden.

Sofern der Tatbestand der Privilegierung erfüllt ist bestehen keine planungsrechtlichen Bedenken.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt nach § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen gemäß den vorliegenden Plänen, sofern es sich um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB handelt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt nach § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen gemäß den vorliegenden Plänen, sofern es sich um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB handelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 2 Einfamilienhäusern; Grundstück: Flur-Nr. 725/15, Gem. Hausham, Moosrainer Weg 1 a Antragsteller: IB Haus und Grund

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.03.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Antragsteller beantragt, in einem Vorbescheid die Errichtung von 2 Einfamilienhäusern auf  Flur-Nr. 725/15, Moosrainer Weg 1a in die vorhandene Gartenfläche planungsrechtlich zu überprüfen.
Die zwei geplanten Einfamilienhäuser haben eine Grundfläche von je 8,00 m x 12,00 m. Zusätzlich sollen an der Südseite der Gebäude Garagen mit einer Breite von 5,50 m errichtet werden.
Fragen der Erschließung sowie abstandsflächenrelevante Fragen sollen erst im späteren Genehmigungsverfahren behandelt werden.

Das Grundstück liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach § 34 BauGB in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem reinen Wohngebiet nach § 34 Abs. 2 BauGB. Das gesamte Grundstück liegt jedoch im Landschafts-schutzgebiet „Egartenlandschaft um Miesbach“.

Ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil im Sinne von § 34 BauGB ist jede Bebauung im Gebiet der Gemeinde Hausham, die trotz eventuell vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlos-senheit und Zusammengehörigkeit erweckt, nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses städtebauliches Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist. Innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügt.
Das Gebiet am Moosrainer Weg ist geprägt durch eine Bebauung mit Ein- und Zweifamilien-häusern. Die sich auf dem Baugrundstück durch die zusätzliche Bebauung ergebende GRZ von ca. 0,25 ist im reinen Wohngebiet zulässig.

Der Antragsteller beabsichtigt, mit dem gestellten Antrag auf Bauvorbescheid und der darin enthaltenen Frage auf die planungsrechtliche Zulässigkeit eine positive Einschätzung der Gemeinde Hausham zu erlangen:

Frage:
Ist es planungsrechtlich zulässig, auf dem dargestellten Grundstück 2 Einfamilienhäuser zu errichten?
Ja, planungsrechtlich stehen dem geplanten Vorhaben keine Bedenken entgegen.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorgelegten Antrag auf Bauvorbescheid. Es wird aber darauf hingewiesen, dass ein zusätzliches Bauantragsverfahren erforderlich ist, in dem die Erschließung geregelt werden muss.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorgelegten Antrag auf Bauvorbescheid. Es wird aber darauf hingewiesen, dass ein zusätzliches Bauantragsverfahren erforderlich ist, in dem die Erschließung geregelt werden muss.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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6. Außenbereichssatzung "Fehn / Ed", 4. Änderung; erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.03.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat bereits in seiner Sitzung vom 18.07.2018 den Planentwurf samt Begründung der 4. Änderung gebilligt. In gleicher Sitzung wurde dem Bauantrag für das Grundstück Flur-Nr. 945/1, Fehnbachstraße 58 zugestimmt. Dieses Grundstück liegt im Geltungs-bereich der Satzung und soll an Stelle des bisher vorgesehenen Wohnhauses mit einem Stadl für die Landwirtschaft bebaut werden.

Da aufgrund des im Juli 2018 noch nicht vorliegenden Umweltberichts keine sofortige Auslegung erfolgt ist, wurden sowohl die Erkenntnisse aus dem Naturschutzfachlichen Kurzgutachten – auf dem Grundstück Flur-Nr. 974/1 ein Doppelhaus an Stelle von zwei Einfamilienhäusern – als auch die geänderte Bebauung des Grundstücks Flur-Nr. 945/1  in den vorliegenden Planentwurf samt Begründung eingearbeitet.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss billigt den Planentwurf mit Begründung in der Fassung vom
11.03.2019 und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss billigt den Planentwurf mit Begründung in der Fassung vom
11.03.2019 und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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7. Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung "Nagelbachstraße", 1. Änderung; Antrag von Stefanie und René Dörfelt zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung Grundstück: Flur-Nr. 805/3, Gem. Hausham - Wiederaufnahme des Verfahrens - Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.03.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Mit Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 01.10.2009 wurde das 1. Änderungs-verfahren nach Durchführung des Auslegungsverfahrens eingestellt, da sich die damaligen Besitzer nicht über die endgültige Lage und Form des Wohngebäudes schlüssig waren.

Nunmehr wurde das Grundstück erneut verkauft und die neuen Besitzer haben eine neue Planung vorgelegt. Ebenso wie in der eingestellten Änderungsplanung und entgegen der gültigen Satzung soll die Ausrichtung des Hauses in Ost – West – Richtung erfolgen. Die überbaute Grundfläche des Haupthauses erhöht sich geringfügig von 14 m x 10 m auf 15,90 m x 9,01 m. Hinzu kommen aber noch zusätzliche Baufelder für eine Doppelgarage und einen Doppelcarport.

Die Einbeziehungssatzung setzt voraus, dass die einbezogene Fläche durch die vorhandene bauliche Nutzung des angrenzenden Innenbereichs im Hinblick auf Art und Maß der baulichen Nutzung geprägt ist. Der südliche Bereich der Nagelbachstraße ist bebaut mit Einfamilien- und Doppelhäusern, wobei die überbaute Grundfläche dieser Grundstücke durchaus der für das Grundstück Flur-Nr. 805/3 gewünschten überbaubaren Grundfläche entspricht.

Um das Bauvorhaben zu realisieren, ist die Wiederaufnahme des Verfahrens zur 1. Änderung notwendig. Zusätzlich wird das Grundstück Flur-Nr. 857/11 in den Geltungsbereich der Satzung eingezogen. Hiermit wird klargestellt, dass dieses Grundstück dem Innenbereich zuzuordnen ist. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt kann der Nagelbach  hier als die natürliche und optische Abgrenzung vom Innen- zum Außenbereich angesehen werden.
Ein entsprechender Planentwurf liegt vor.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, das Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung der Klar-stellungs- und Einbeziehungssatzung „Nagelbachstraße“ wieder aufzunehmen und billigt den vorliegenden Entwurf in der Fassung vom 11.03.2019. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens beauftragt. Die Kosten für das Änderungsverfahren haben die Antragsteller zu tragen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, das Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung der Klar-stellungs- und Einbeziehungssatzung „Nagelbachstraße“ wieder aufzunehmen und billigt den vorliegenden Entwurf in der Fassung vom 11.03.2019. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens beauftragt. Die Kosten für das Änderungsverfahren haben die Antragsteller zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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8. Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Betriebsgebäudes der Holzverarbeitung und Neubau eines Hochregals; Grundstück: Flur-Nr. 1353/92, Gem. Hausham, Bergwerkstraße 10 Bauherr: Manfred Pannermayr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.03.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Herr Pannermayr möchte die Erweiterungen des bestehenden Betriebsgebäudes und die Errichtung eines Hochregals nachträglich genehmigen lassen.

Das Grundstück liegt im Bebauungsplan Nr. 10 „Ehemaliges Kraftwerksgelände“.  Die Baugrenzen für die Erweiterungen wurden schon vor einigen Jahren in der 2. Änderung festgelegt. Die Erwei-terung für den Sozialbereich stimmt mit den planerischen und textlichen Festsetzungen des  Bebauungsplans Nr. 10 überein. Die Erweiterung für das Kleinteillager liegt größtenteils in den festgesetzten Baugrenzen. Diese Erweiterung überschreitet mit ca. 0,815 m die vorgegebenen Baugrenzen des Bebauungsplans. Für das bereits errichtete Hochregal sind im Bebauungsplan keine Baugrenzen vorgesehen. Die anfallenden Abstandsflächen des Hochregals werden vom Nachbargrundstück Fl. Nr. 1353/87 übernommen.

Für das Hochregal und für die Überschreitung der Baugrenzen werden hiermit folgende Befreiungen von  den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 10 „Ehemaliges Kraftwerksgelände“ beantragt:

1. Durch den südseitigen Anbau eines Kleinteilelagers an das bestehende Betriebsgebäude werden die festgesetzten Baugrenzen auf einer Breite von ca. 0,815 m und einer Länge von ca. 4,29 m (= 3,41 m²) überschritten.
🡪 Für die geringfügige Überschreitung der Baugrenzen wird eine Befreiung beantragt.

Die Abstandsflächen gem. Bebauungsplan betragen H/4, mindestens jedoch 3,0 m.

🡪 die Mindestabstandsfläche fällt auf einer Breite von ca. 0,95 m auf die Verkehrs- und Parkplatzfläche der Fl. Nr. 1353/93 (Grundstückseigentümerin: Sabine Sohnius).

2. Der Bau eines Hochregals zur Lagerung von Holz an der südöstlichen Grundstücksgrenze befindet sich außerhalb der festgesetzten Baugrenzen.
🡪 Für die Errichtung des Hochregals außerhalb der Baugrenzen wird eine Befreiung beantragt.

🡪 die Mindestabstandsfläche des Hochregals und die des Nachbargebäudes, Bergwerkstraße 8, von jeweils 3,0 m können auf der Fl. Nr. 1353/87 (Grundstückseigentümer: Gottlob Alber) eingehalten werden.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen und den Baugrenzen des Bebauungsplans Nr. 10 „Ehemaliges Kraftwerksgelände“ zu.

Abstimmung        ____:____
Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Abstimmung        ____:____

Beschluss 1

Beschluss 1:
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen und den Baugrenzen des Bebauungsplans Nr. 10 „Ehemaliges Kraftwerksgelände“ zu.

Abstimmung        ____:____
Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Abstimmung        ____:____

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 1:
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen und den Baugrenzen des Bebauungsplans Nr. 10 „Ehemaliges Kraftwerksgelände“ zu.

Abstimmung        ____:____
Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Abstimmung        ____:____

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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9. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.03.2019 ö informativ 9
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10. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.03.2019 ö informativ 10
Datenstand vom 14.02.2020 09:54 Uhr