Datum: 24.07.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:27 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:15 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
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2 |
Bebauungsplan Nr. 12 "Abwinkl", 5. Änderung;
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
Satzungsbeschluss
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3 |
Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung "Nagelbachstraße", 1. Änderung;
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
Satzungsbeschluss
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4 |
Bauantrag zum Neubau eines Reihenhaus-Dreispänners mit Garagen;
Grundstück: Flur-Nr. 643/6, Gem. Hausham, Glückaufstraße 13
Bauherr: Artleben München GmbH
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5 |
Bauantrag für einen Anbau von zwei Zimmern im Erdgeschoss an das bestehende Einfamilienhaus;
Grundstück: Flur-Nr. 1039/29, Gem. Hausham, Bergmannstraße 23
Bauherr: Kriechbaumer Simone und Hans-Peter
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6 |
Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von vier Reihenhäusern mit Unterflurgarage;
Grundstück: Flur-Nr. 775/10, Gem. Hausham, Alpenstraße 19
Bauherr: Schleinkofer Heidi
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7 |
Antrag auf Abweichung von der Gestaltungssatzung bezüglich der Dacheindeckung;
Grundstück: Flur-Nr. 857/5, Gem. Hausham, Nagelbachstraße 15
Bauherr: Staatl. Bauamt Rosenheim
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8 |
Bauantrag zum Neubau eines Dreispänners;
Grundstück: Flur-Nr. 660/5 und 660/32, Gem. Hausham, Kaiserweg
Bauherr: Holzfurtner Walter
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9 |
Bauantrag zur Sanierung eines Einfamilienhauses;
Grundstück: Flur-Nr. 12/2, Gem. Hausham, Fehnbachstraße 32
Bauherr: Bliss Hans-Joachim
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10 |
Bauantrag zur Umnutzung des Erdgeschosses von Verkaufsladen zu Tagescafe;
Grundstück: Flur-Nr. 1363/2, Gem. Hausham, Dr.-Franz-Langecker-Straße 1
Bauherr: Mayer Florian
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11 |
Bauantrag für einen Ersatzbau für die bestehende landwirtschaftliche Remise;
Grundstück: Flur-Nr. 1921 und 1922, Gem. Hausham, Biberg 90
Bauherr: Höller Christian
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12 |
Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit 2 Stellplätzen;
Grundstück: Flur-Nr. 965/4, Gem. Hausham, Fehnbachstraße 50
Bauherr: Valtl Tobias
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13 |
Anträge und Anfragen
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14 |
Informationen des Bürgermeisters
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zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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24.07.2019
|
ö
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beschließend
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1 |
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 14.05.2019.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 14.05.2019.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 0
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2. Bebauungsplan Nr. 12 "Abwinkl", 5. Änderung;
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
24.07.2019
|
ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 14.05.2019 den Entwurf für die textlichen Änderungen der Festsetzungen zu den Nebenanlagen gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Auslegungsverfahren durchzuführen.
Ergebnis des Auslegungsverfahrens
A) Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Die beteiligten Fachstellen am Landratsamt Miesbach haben keine Bedenken bezüglich der textlichen Änderungen geäußert.
B) Beteiligung der Öffentlichkeit
Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt den Bebauungsplan Nr. 12 „Abwinkl“, 5. Änderung mit Begründung
in der Fassung vom 10.05.2019 als Satzung.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt den Bebauungsplan Nr. 12 „Abwinkl“, 5. Änderung mit Begründung
in der Fassung vom 10.05.2019 als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 0
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3. Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung "Nagelbachstraße", 1. Änderung;
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
Satzungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
24.07.2019
|
ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Aufgrund der vom Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung vom 14.05.2019 behandelten Stellungnahmen war eine erneute Auslegung des Planentwurfs und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 42 Abs. 3 BauGB notwendig.
Ergebnis des Auslegungsverfahrens
A) Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Landratsamt Miesbach, Architektur/Städtebau/Denkmalschutz, Schreiben vom 01.07.2019
Keine Äußerung
Landratsamt Miesbach, Untere Straßenverkehrsbehörde, Schreiben vom 12.06.2019
Keine Äußerung
Landratsamt Miesbach, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 11.06.2019
Keine Äußerung
Landratsamt Miesbach, Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 17.06.2019
Keine Bedenken
Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 05.06.2019
Ergebnis der letzten Stellungnahme
Darin erhoben wir grundsätzlich keine Bedenken gegenüber der Satzung, stellten jedoch klar, dass sich die Stellungnahme auf eine Bewertung aus landesplanerischer Sicht beschränkt und sich nicht auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit beziehe. Hierzu verwiesen wir auf die zuständige Bauaufsichtsbehörde.
Abwägung durch Gemeinde
Laut Auszug aus der Niederschrift über die Satzung des Bau- und Umweltausschusses vom 14.05.2019 wurde die untere Bauaufsichtsbehörde am Verfahren beteiligt. Sie hat keine grundlegenden Bedenken gegenüber der Satzungsänderung vorgebracht.
Bewertung
Erfordernisse der Raumordnung stehen der vorgelegten Satzung weiterhin nicht entgegen.
Bayernwerk AG, Netzcenter Kolbermoor, Schreiben vom 25.06.2019
Keine Bedenken
VIVO Kommunalunternehmen, Schreiben vom 05.06.2019
Bereitstellungsort für Abfallbehälter gemäß §15 Abs. 7 AbfWS an der nächsten vom Abfuhrfahrzeug ordnungsgemäß anfahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche. Rückwärtsfahren ist nicht zulässig.
Stellungnahme der Gemeinde
Die Stellungnahme der VIVO Kommunalunternehmen wird an den Bauherrn weitergeleitet.
Die Stellungnahme des Fachbereichs Wasser- und Bodenschutzrecht, Landratsamt Miesbach ist außerhalb der Beteiligungsfrist eingegangen. Ergänzend zur Stellungnahme vom 02.05.2019 weist der Fachbereich noch auf folgendes hin:
Gemäß GIS bestehen für den Bereich der Satzung die Georisiken „Anfälligkeit für flachgründige Hangabbrüche“ und „Anfälligkeit für flachgründige Hangabbrüche im Extremfall“.
Dieser Hinweis wird noch an den Bauherrn weitergeleitet.
B) Beteiligung der Öffentlichkeit
Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Nagelbachstraße“, 1. Änderung in der Fassung vom 25.05.2019 als Satzung.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Nagelbachstraße“, 1. Änderung in der Fassung vom 25.05.2019 als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 0
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4. Bauantrag zum Neubau eines Reihenhaus-Dreispänners mit Garagen;
Grundstück: Flur-Nr. 643/6, Gem. Hausham, Glückaufstraße 13
Bauherr: Artleben München GmbH
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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24.07.2019
|
ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Die Firma Artleben München GmbH beabsichtigt, das auf dem Grundstück Flur-Nr. 643/6 befindliche Gebäude sowie die Nebengebäude abzubrechen und an gleicher Stelle einen Dreispänner mit Duplexgaragen zu errichten.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 12 „Abwinkl“. Beim Bebauungsplan Nr. 12 handelt es sich um eine Erhaltungssatzung, die erlassen wurde, um die für Bergwerksgemeinden typische Siedlungsstruktur zu erhalten. Gemäß den Festsetzungen der Satzung sind auch im Falle von Ersatzbauten die Baulinien sowie die bestehenden Traufhöhen und Dachneigungen einzuhalten. Dachaufbauten sind nur auf der von der Straße abgewandten Gebäudeseite zulässig.
Aus diesem Grund wird der Neubau mit den gleichen Außenmaßen wie das bestehende Gebäude errichtet sowie einer Dachneigung von 28°. Auf der Südseite und damit straßenabgewandt wird das Mittelhaus mit einem Quergiebel sowie Balkonen versehen.
Die den Straßenseiten zugewandten Außenfassaden werden in Bezug auf die Fenster den umliegenden Gebäuden angepasst.
Die entlang der Grundstücksgrenze bestehenden maroden Nebengebäude umfassen derzeit eine überbaute Grundfläche von ca. 115 m². Die an der westlichen Grundstücksgrenze zum Nachweis der erforderlichen 6 Stellplätze neu errichteten Duplexgaragen mit anschließendem Geräte-schuppen umfassen eine Grundfläche von 84 m² bei einer durchschnittlichen Wandhöhe von 2,53 m und einer Dachneigung von 11°. Gemäß den textlichen Festsetzungen der Satzung, 5. Änderung, sind Nebengebäude ohne Berücksichtigung der eigenen Abstandsflächen zulässig, sofern eine mittlere Wandhöhe von 3 m sowie die bisher überbaute Grundfläche im Umfang nicht überschritten wird und die Nebenanlagen der Erfüllung der gemeindlichen Stellplatzpflicht dienen.
Nach Fertigstellung des Rohbaus wird das Grundstück entsprechend der Gebäude geteilt. Deshalb wird jedes der drei Häuser wird mit einem Technikraum versehen und erhält eine separate Frischwasser- und Entwässerungsleitung. Für den Fall, dass keine Teilung des Grundstücks erfolgt, wurde mit dem Bauherrn eine Sondervereinbarung abgeschlossen, wonach der Gemeinde gemäß der gemeindlichen Satzung über die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung die Herstellungskosten für den zweiten und dritten Hauswasseranschluss zu erstatten sind.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernahmen n
ach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernahmen n
ach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 0
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5. Bauantrag für einen Anbau von zwei Zimmern im Erdgeschoss an das bestehende Einfamilienhaus;
Grundstück: Flur-Nr. 1039/29, Gem. Hausham, Bergmannstraße 23
Bauherr: Kriechbaumer Simone und Hans-Peter
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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24.07.2019
|
ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Die Antragsteller beabsichtigen, das bestehende Einfamilienhaus durch einen erdgeschossigen Anbau an der Ostseite des Hauses zu vergrößern. Der Anbau ist 4,82 m breit und 9,49 m lang und soll mit einem Pultdach mit einer Dachneigung von 10° und Blecheindeckung versehen werden. Die erforderlichen Abstandsflächen können auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden.
Bauplanungsrechtlich bestehen keine Bedenken gegen das Bauvorhaben.
Gemäß § 3 der örtlichen Satzung über das Orts-, Straßen- und Landschaftsbild sind Dächer nur als Satteldächer mit mittigem First, einer Dachneigung von 18 – 26° und einer Dacheindeckung mit naturroten Ziegeln oder Betondachsteinen zulässig. Andere Dachformen und Dacheindeckungen bedürfen einer Ausnahmegenehmigung.
Die Abweichung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung bzgl. des Daches wird wie folgt begründet:
Der fertige Fußboden des Anbaus im Erdgeschoss ist auf die gleiche Höhe wie die anzuschließenden bestehenden Räume geplant. Bei der Errichtung eines Satteldachs mit mittigem First über dem geplanten Anbau mit der gleichen Dachneigung wie beim Hauptdach (ca. 24°) wäre der neue First viel zu hoch, so dass ein Schlafzimmerfenster zugebaut wird. Ein Satteldach mit einer flacheren Dachneigung (z.B. 20°) wäre gestalterisch nicht zum Hauptdach passend und das Fenster wird trotzdem zugebaut.
Das geplante Pultdach mit einer Dachneigung von 10° (ähnlich wie bereits über der Terrasse vorhanden) wäre die bessere gestalterische Einbindung des Anbaus in den Bestand und die Schlafzimmerfenster bleiben erhalten. Dachziegel und Dachsteine bei Dachneigungen unter 15° sollten in schneereichen Regionen aus bauphysikalischen Gründen nicht eingesetzt werden und entsprechen nicht der Fachregel. Bei niedrigen Dachneigungen bietet ein Blechdach eine fachgerechte Ausführung.
Das geplante Pultdach mit 10° und Blecheindeckung stört das Gesamtbild der Umgebung nicht, städtebauliche Spannungen sind nicht zu erwarten und auch nachbarschutzrechtliche Belange sind nicht berührt.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen. Eine Ausnahmegenehmigung von § 3 der örtlichen Satzung über das Orts-, Straßen- und Landschaftsbild betreffend die Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung des Anbaus wird erteilt.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen. Eine Ausnahmegenehmigung von § 3 der örtlichen Satzung über das Orts-, Straßen- und Landschaftsbild betreffend die Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung des Anbaus wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
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6. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von vier Reihenhäusern mit Unterflurgarage;
Grundstück: Flur-Nr. 775/10, Gem. Hausham, Alpenstraße 19
Bauherr: Schleinkofer Heidi
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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24.07.2019
|
ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Die Antragstellerin beantragt in einem Vorbescheid die Errichtung von 4 Reihenhäusern auf Flur-Nr. 775/10, Alpenstraße 19. Das bestehende Wohnhaus soll abgerissen werden um die Reihenhäuser und die Unterflurgarage zu ermöglichen.
Die geplanten Reihenhäuser haben eine Grundfläche von je 11,50 m x 7,00 m. Zusätzlich soll an der Nordseite der Gebäude eine Unterflurgarage mit einer Fläche von 21,90 m x 6,00 m errichtet werden.
Das Grundstück ist erschlossen, sobald aber die Fläche in einzelne Parzellen aufgeteilt wird, müssen Dienstbarkeiten für Geh- und Leitungsrechte erstellt werden.
Es wird empfohlen ein Bodengrundgutachten zu erstellen.
Das Grundstück liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach § 34 BauGB in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem reinen Wohngebiet nach § 34 Abs. 2 BauGB.
Ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil im Sinne von § 34 BauGB ist jede Bebauung im Gebiet der Gemeinde Hausham, die trotz eventuell vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit erweckt, nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses städtebauliches Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist. Innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügt.
Das Gebiet an der Alpenstraße ist geprägt durch eine Bebauung mit Einfamilienhäusern, Mehrfamilien- und Reihenhäusern.
Die Antragstellerin beabsichtigt, mit dem gestellten Antrag auf Bauvorbescheid und der darin enthaltenen Frage auf die planungsrechtliche Zulässigkeit eine positive Einschätzung der Gemeinde Hausham zu erlangen:
Frage:
Ist die in der Planzeichnung dargestellte Bebauung hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung und der Gebäudehöhe planungsrechtlich zulässig? In welcher Form wäre eine Bebauung planungsrechtlich zulässig?
Ergebnis:
Ja, planungsrechtlich stehen dem geplanten Vorhaben keine Bedenken entgegen.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
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7. Antrag auf Abweichung von der Gestaltungssatzung bezüglich der Dacheindeckung;
Grundstück: Flur-Nr. 857/5, Gem. Hausham, Nagelbachstraße 15
Bauherr: Staatl. Bauamt Rosenheim
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
24.07.2019
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Der Antragsteller (Freistaat Bayern) beabsichtigt, bei der Liegenschaft „Straßenmeisterei
Hausham“, Nagelbachstraße 15, Fl.Nr. 857/5 am bestehenden Waschhallengebäude eine Dacherneuerung durchzuführen.
Sonstige Änderungen werden nicht angestrebt.
Das im Jahr 1995 errichtete Waschhallengebäude hat ein 16° geneigtes Satteldach ohne trauf- und ortgangseitigen Dachüberstand mit einer Dachdeckung aus Faserzement-Wellplatten.
Die Planung des Antragstellers sieht vor, die marode Faserzement-Wellplattendachüberdeckung durch ein V2A-Blechdach mit einer Dachneigung von ebenfalls 16° zu erneuern. Dabei soll ringsum ein Dachüberstand mit 80 cm ausgebildet werden.
§ 3 Abs. 5 der Gestaltungssatzung der Gemeinde Hausham schreibt vor, dass die Dachflächen mit ortsüblichen, insbesondere naturroten Ziegeln oder Betondachsteinen gleicher Farbgebung oder Schindeln einzudecken sind. Daher wird eine Abweichung von der Gestaltungssatzung beantragt. Der nötige Antrag auf Abweichung liegt vor.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag 1:
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Abweichung von § 3 der gemeindlichen Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes bzgl. der Dacheindeckung zu.
Abstimmung: …..…. : …….
Beschlussvorschlag 2:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß Art. 36 BauGB i.V.m. Art. 73 Abs. 1 BayBO.
Abstimmung: …..…. : …….
Beschluss 1
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Abweichung von § 3 der gemeindlichen Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes bzgl. der Dacheindeckung zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß Art. 36 BauGB i.V.m. Art. 73 Abs. 1 BayBO.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
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8. Bauantrag zum Neubau eines Dreispänners;
Grundstück: Flur-Nr. 660/5 und 660/32, Gem. Hausham, Kaiserweg
Bauherr: Holzfurtner Walter
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
24.07.2019
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Sachverhalt
Der Antragsteller plant, auf den Grundstücken Flur-Nrn. 660/5 und 660/32 einen Dreispänner mit Stellplätzen zu errichten. Das Gelände auf den Grundstücken fällt von Norden nach Süden sowie von Westen nach Osten jeweils ab. Die Grundstücke liegen im unbeplanten Innenbereich in einem Allgemeinen Wohngebiet. Die Beurteilung des Bauvorhabens richtet sich deshalb nach § 34 Abs. 1 BauGB.
Der Dreispänner ist insgesamt 21,90 m lang und 10,99 m breit. Die durchschnittliche Wandhöhe je Haus beträgt 7,55 m mit einer Dachneigung von 22° und einem Quergiebel an der Westseite jeden Hauses.
Die nähere Umgebung der Baugrundstücke ist geprägt von Einfamilienhäusern, aber auch von Mehrfamilienhäusern. Vor allem südlich im Bereich der Naturfreundestraße befinden sich größere Mehrfamilienhäuser, so dass sich das Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Erschließung ist gesichert.
Bauplanungsrechtliche Bedenken gegen das Bauvorhaben bestehen nicht.
Die Höhenlage der einzelnen Häuser orientiert sich an der natürlichen Geländeoberfläche des östlichen Grundstücksbereichs, so dass im westlichen Grundstücksbereich auch größere Abgrabungen
nötig werden können, die nicht der gemeindlichen Gestaltungssatzung entsprechen.
Die Abstandsflächen sowie die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze können auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen. Für notwendige Abgrabungen und Aufschüttungen, die nicht der gemeindlichen Gestaltungssatzung entsprechen, wird eine Befreiung von den Festsetzungen der
Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes erteilt.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen. Für notwendige Abgrabungen und Aufschüttungen, die nicht der gemeindlichen Gestaltungssatzung entsprechen, wird eine Befreiung von den Festsetzungen der
Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
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9. Bauantrag zur Sanierung eines Einfamilienhauses;
Grundstück: Flur-Nr. 12/2, Gem. Hausham, Fehnbachstraße 32
Bauherr: Bliss Hans-Joachim
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
24.07.2019
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Sachverhalt
Der Antragsteller beabsichtigt, sein bestehendes Einfamilienhaus zu sanieren und gleichzeitig den erdgeschossigen östlichen Anbau aufzustocken.
Das Grundstück liegt in keinem Bebauungsplangebiet. Die baurechtliche Beurteilung erfolgt somit nach § 34 Abs. 1 BauGB. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Hausham ist dieses Grundstück als Dorfgebiet festgesetzt.
Bei der Sanierung wird der derzeit eingeschossige Anbau aufgestockt. Dabei wird an der nördlichen Gebäudeseite der vorhandene Vorsprung abgebrochen und die Außenwand bündig zum Hauptgebäude ausgeführt.
Die Firsthöhe
des Anbaus wird dem Dachfirst des Hauptgebäudes angeglichen. Die Dachneigung des Anbaus beträgt 19°. Änderungen an der Dachgestaltung des Hauptgebäudes werden nicht ausgeführt.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
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10. Bauantrag zur Umnutzung des Erdgeschosses von Verkaufsladen zu Tagescafe;
Grundstück: Flur-Nr. 1363/2, Gem. Hausham, Dr.-Franz-Langecker-Straße 1
Bauherr: Mayer Florian
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
24.07.2019
|
ö
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beschließend
|
10 |
Sachverhalt
Der Antragsteller beabsichtigt, das bestehende Geschäft (ehemaliges Schreibwarengeschäft) in ein Tagescafe mit dazugehörigem Gastraum umzunutzen.
Das Grundstück Fl.Nr. 1363/2 der Gemarkung Hausham liegt in keinem Bebauungsplangebiet. Die Beurteilung richtet sich somit nach § 34 Abs. 1 BauGB. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Hausham ist das Grundstück als MI – Mischgebiet ausgewiesen.
Dazu wird die derzeitige Eingangstüre geschlossen und durch ein festes Wandteil ersetzt. Gleichzeitig wird auf der Westseite für die Freischankfläche eine Außentüre eingebaut.
Ansonsten finden nur geringfügige bauliche Änderungen innerhalb des Gebäudes statt, die für die geplante Umnutzung nicht relevant sind. Änderungen im Bereich der bestehenden Wohnungen finden ebenfalls nicht statt.
Gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind für Gaststätten je 10 m² Gastraumfläche 1 Stellplatz erforderlich. Für die beantragte Umnutzung von 29,04 m² sind somit 3 Stellplätze zu errichten.
Bisher sind für den ehemaligen Laden 2 Stellplätze nachgewiesen.
Somit ist für die Umnutzung in das Tagescafe ein zusätzlicher Stellplatz nachzuweisen.
Außerdem soll eine Freischankfläche an der Westseite des Gebäudes, angrenzend an die Filiale der Volksbank Hausham, errichtet werden. Der Zugang zur Freischankfläche erfolgt über die beantragte Außentüre im vorderen Bereich in Richtung Kreuzweg. Da die Freischankfläche auf öffentlichem Straßengrund geplant ist handelt es sich um eine Sondernutzung.
Eine Sondernutzung liegt vor, wenn öffentlicher Straßengrund über den Gemeingebrauch (Fahren, Parken, Gehen) hinaus genutzt wird. Eine solche Sondernutzung bedarf nach Art. 18 Abs. 1 BayStrWG der Erlaubnis und darf erst nach deren Erteilung ausgeübt werden.
Zwischen der Sondernutzung (Freischankfläche) und dem Fahrbahnrand ist genügend Platz zu lassen, um Fußgänger und Cafe-Gäste vor dem Fahrverkehr zu schützen. Um die Freischankfläche samt der dazugehörigen Wegefläche optisch von der öffentlichen Straße „Dr.-Franz-Langecker“ zu trennen, ist eine bauliche Abgrenzung (Blumentröge, kleiner Zaun) vorzunehmen, um die Sicherheit für die Gäste sowie den Fahrverkehr zu gewährleisten.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag 1:
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham stimmt der Errichtung einer Freischankfläche an der Westseite des Gebäudes, angrenzend an die Filiale der Volksbank
Hausham zu.
Die Verwaltung wird ermächtigt, Gebühren für die Sondernutzung zu erheben.
Abstimmung: ................. : ………………. ____________
Beschlussvorschlag 2:
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.
Abstimmung: ................. : ………………. ____________
Beschluss 1
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham stimmt der Errichtung einer Freischankfläche an der Westseite des Gebäudes, angrenzend an die Filiale der Volksbank Hausham zu.
Die Verwaltung wird ermächtigt, Gebühren für die Sondernutzung zu erheben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen. Ein zusätzlicher Stellplatz sowie eine Stellplatzablöse werden nicht gefordert
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
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11. Bauantrag für einen Ersatzbau für die bestehende landwirtschaftliche Remise;
Grundstück: Flur-Nr. 1921 und 1922, Gem. Hausham, Biberg 90
Bauherr: Höller Christian
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
24.07.2019
|
ö
|
beschließend
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11 |
Sachverhalt
Herr Höller beantragt einen Ersatzbau für die bestehende landwirtschaftliche Remise auf dem Grundstück Fl. Nr. 1922, Biberg 90.
Die bereits bestehende Remise wird abgerissen. Die neu geplante Remise hat eine Fläche von 10,00 m x 8,00 m und hat eine Dachneigung von 20°. Die Wandhöhe an der Ostseite beträgt
7,55 m und an der Westseite 4,34 m.
Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.
Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um ein privilegiertes Bauvorhaben im Sinne von
§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt nicht vor.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
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12. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit 2 Stellplätzen;
Grundstück: Flur-Nr. 965/4, Gem. Hausham, Fehnbachstraße 50
Bauherr: Valtl Tobias
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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24.07.2019
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ö
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beschließend
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12 |
Sachverhalt
Der Antragsteller möchte auf dem Grundstück Flur-Nr. 965/4 ein zusätzliches Einfamilienhaus errichten. Die überbaute Grundfläche des Hauses beträgt 9,50
m x 8,88 m, Wandhöhe straßenseitig 5,76 m, Wandhöhe hangseitig 5,26 m, Dachneigung 20°. Die bereits an der Kreisstraße befindliche Garage wird um ein Geschoss aufgestockt.
Die natürliche Geländeoberfläche wird durch das Bauvorhaben nur geringfügig beeinträchtigt.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung „Fehn / Ed“. Das Bauvorhaben entspricht den Vorgaben der 4. Änderung der Satzung.
Die gemeindliche Wasserleitung befindet sich im Bereich des Baufensters und muss im Zuge der Baumaßnahme verlegt werden.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
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13. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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24.07.2019
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ö
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informativ
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13 |
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14. Informationen des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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24.07.2019
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ö
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informativ
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14 |
Datenstand vom 14.02.2020 09:57 Uhr