Datum: 30.09.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung "Nähe Fehnbachstraße", 2. Änderung; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
3 Bebauungsplan Nr. 7 "Tiefenbach-Holz", 29. Änderung; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
4 Bauantrag zur Errichtung eines Quergiebels an das bestehende Wohnhaus; Grundstück: Flur-Nr. 1202/23, Gem. Hausham, Tratberg III 9 Bauherr: Josef Langenwalter
5 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Kfz-Stellplätzen; Grundstück: Flur-Nr. 1331/0, Gem. Hausham, Nähe Althausham Bauherr: Johann Faltlhauser
6 Bebauungsplan Nr. 3 "Am Rain - Nagelbachstraße" Bauantrag zur Errichtung von 9 Garagen; Grundstück: Flur-Nr. 803/1, 857/13, Gem. Hausham, Auerbergstraße 36 Bauherr: WBG GmbH
7 Bauantrag zur Aufstockung eines Wohnhauses; Grundstück: Flur-Nr. 1202/19, Gem. Hausham, Tratberg I 6 Bauherr: Jeanette Geadke
8 Antrag auf Abweichung der gemeindlichen Werbeanlagensatzung; Grundstück: Flur-Nr. 1053/5, Gem. Hausham, Miesbacher Straße 3 Bauherr: Allianz Schwellensattel
9 Anträge und Anfragen
10 Informationen des Bürgermeisters

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 30.09.2019 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 24.07.2019.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 24.07.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2. Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung "Nähe Fehnbachstraße", 2. Änderung; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 30.09.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 04.12 2018 beschlossen, die Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „Nähe Fehnbachstraße“ zu ändern.
Nunmehr liegt ein Planentwurf vor.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss billigt den Planentwurf der Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „Nähe Fehnbachstraße“, 2. Änderung in der Fassung vom 30.09.2019 und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens.  

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss billigt den Planentwurf der Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „Nähe Fehnbachstraße“, 2. Änderung in der Fassung vom 30.09.2019 und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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3. Bebauungsplan Nr. 7 "Tiefenbach-Holz", 29. Änderung; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 30.09.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 07.12.2017 die Verwaltung beauftragt, ein Verfahren zur Änderung des BPL zur Aufnahme von Baufenstern für Carports einzuleiten. In dieses Verfahren wurden mit Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 23.10.2018 auch  die Änderungen für das Grundstück Flur-Nr. 1159/61 einbezogen.

Die vorliegende Planung berücksichtigt sowohl die möglichen Baufenster für Carports als auch die Planungen zur Erweiterung der Firma Lantenhammer, die auf dem Grundstück ein Fasslager als Ausstellungsfläche, eine Gewerbehalle sowie Wohnungen errichten möchte.

Zwischenzeitlich konnte der Kauf des Grundstückes Flur-Nr. 1159/61 durch die Firma Josef Lantenhammer GmbH & Co.KG notariell beurkundet werden.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss billigt den vorliegenden Planentwurf in der Fassung vom 30.09.2019 und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss billigt den vorliegenden Planentwurf in der Fassung vom 30.09.2019 und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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4. Bauantrag zur Errichtung eines Quergiebels an das bestehende Wohnhaus; Grundstück: Flur-Nr. 1202/23, Gem. Hausham, Tratberg III 9 Bauherr: Josef Langenwalter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 30.09.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Herr Langenwalter beantragt an der Ostseite des bestehenden Wohnhauses im Dachgeschoss die Errichtung eines Quergiebels.

Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) in einem reinen Wohngebiet (WR).

Der Quergiebel soll mit einem Kupferdach eingedeckt werden, die Dachneigung des Quergiebels beträgt 18°.

Der § 3 Abs. 5 der Gestaltungssatzung der Gemeinde Hausham schreibt vor, dass die Dachflächen mit ortsüblichen, insbesondere naturroten Ziegeln oder Betondachsteinen gleicher Farbgebung oder Schindeln einzudecken sind. Für Blechdächer kann die Gemeinde Hausham eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Daher wird eine Abweichung von der Gestaltungssatzung beantragt.

Die Dacheindeckung wird wie folgt begründet:

Die Kehlen und Ortgänge des geplanten Quergiebels müssen abdichtungstechnisch verblecht werden. Deshalb wird die kleine restliche Dachfläche komplett mit dem gleichen Material (Kupfer) verblecht. Die Blecheindeckung stört nicht das Gesamtbild der Umgebung. Daher sind keine städtebaulichen Spannungen zu erwarten und auch nachbarschutzrechtliche Belange sind nicht berührt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt eine Ausnahme gemäß § 3 Abs. 5 S. 2 der gemeindlichen
Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes bzgl. der Dacheindeckung.

Abstimmung:                                                                        …..….   :      …….


Beschlussvorschlag 2:

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.

Abstimmung:                                                                        …..….   :      …….

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt eine Ausnahme gemäß § 3 Abs. 5 S. 2 der gemeindlichen
Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes bzgl. der Dacheindeckung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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5. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Kfz-Stellplätzen; Grundstück: Flur-Nr. 1331/0, Gem. Hausham, Nähe Althausham Bauherr: Johann Faltlhauser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 30.09.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Antragsteller beantragt, in einem Vorbescheid die Errichtung von einem Einfamilienhaus auf  Flur-Nr. 1331/0, nahe Althausham, in die vorhandene landwirtschaftliche Fläche planungsrechtlich zu überprüfen.

Das geplante Einfamilienhaus hat eine Grundfläche von 11,24 m x 9,00 m.
Fragen der Erschließung sowie abstandsflächenrelevante Fragen sollen erst im späteren Genehmigungsverfahren behandelt werden.

Das Grundstück liegt nach Ansicht der Verwaltung innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach § 34 BauGB in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem Dorfgebiet nach § 34 Abs. 2 BauGB. Das gesamte Grundstück liegt jedoch im Landschaftsschutzgebiet „Egartenlandschaft um Miesbach“.

Ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil im Sinne von § 34 BauGB ist jede Bebauung im Gebiet der Gemeinde Hausham, die trotz eventuell vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlos-senheit und Zusammengehörigkeit erweckt, nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses städtebauliches Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist. Innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügt.

Das Gebiet Althausham ist geprägt durch eine Bebauung mit Ein- und Zweifamilienhäusern und durch landwirtschaftliche Anwesen.
Der Antragsteller beabsichtigt, mit dem gestellten Antrag auf Bauvorbescheid und den darin enthaltenen Fragen auf die planungsrechtliche Zulässigkeit eine positive Einschätzung der Gemeinde Hausham zu erlangen:

Fragen:
1. Ist es planungsrechtlich zulässig, auf dem dargestellten Grundstück ein Einfamilienhaus zu errichten?
Ja, planungsrechtlich stehen dem geplanten Vorhaben keine Bedenken entgegen.

2.  Ist die  Bebaubarkeit mit einer Einbeziehungssatzung möglich?
Aus Sicht der Gemeinde Hausham ist keine Einbeziehungssatzung für das geplante Bauvorhaben notwendig.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorgelegten Antrag auf Bauvorbescheid. Es wird aber darauf hingewiesen, dass ein zusätzliches Bauantragsverfahren erforderlich ist, in dem die Erschließung geregelt werden muss.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorgelegten Antrag auf Bauvorbescheid. Es wird aber darauf hingewiesen, dass ein zusätzliches Bauantragsverfahren erforderlich ist, in dem die Erschließung geregelt werden muss.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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6. Bebauungsplan Nr. 3 "Am Rain - Nagelbachstraße" Bauantrag zur Errichtung von 9 Garagen; Grundstück: Flur-Nr. 803/1, 857/13, Gem. Hausham, Auerbergstraße 36 Bauherr: WBG GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 30.09.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt, auf der freien Fläche der Flur-Nr. 803/1 und 857/13 der Gemarkung Hausham einen zusammenhängenden Garagenkomplex zu errichten.

Das Grundstück liegt im Bebauungsplan Nr. 3 „Am Rain / Nagelbachstraße“. Im rechtskräftigen Bebauungsplan ist die Auerbergsiedlung als „WR – Reines Wohngebiet“ ausgewiesen.

Die Garagen sollen in drei Baukörpern errichtet werden. Die ersten drei Garagen haben eine Größe von etwa 8,99 m x 5,51 m. Die 5 weiteren Garagen haben eine Größe von 14,98 m x 5,51 m. Der bestehende Garagenkomplex auf Fl. Nr. 857/13 wird um eine Garage 5,51 m x 2,995 m erweitert. Die gesamten Garagenreihen werden geringfügig dem vorhandenen Gelände angepasst.

Im Bebauungsplan Nr. 3 „Am Rain / Nagelbachstraße“ sind Bauflächen für Stellplätze oder Garagen vorgegeben. Die Garagen würden in einer bestehenden Grünfläche errichtet werden. Dies wiederspricht dem Bebauungsplan, daher müsste der Bebauungsplan geändert werden.

Der Bauherr hat die Kosten für die Bebauungsplanänderung zu übernehmen.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham beschließt,  den Bebauungsplan Nr. 3 „Am Rain / Nagelbachstraße“ für die Errichtung der 9 Garagen zu ändern.
Der Bauherr hat die Kosten für die Bebauungsplanänderung zu übernehmen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham beschließt,  den Bebauungsplan Nr. 3 „Am Rain / Nagelbachstraße“ für die Errichtung der 9 Garagen zu ändern.
Der Bauherr hat die Kosten für die Bebauungsplanänderung zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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7. Bauantrag zur Aufstockung eines Wohnhauses; Grundstück: Flur-Nr. 1202/19, Gem. Hausham, Tratberg I 6 Bauherr: Jeanette Geadke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 30.09.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Frau Gaedke möchte das bestehende Wohnhaus erweitern und aufstocken. Die Firsthöhe wird nach Aufstockung 8,30 m betragen, die Wandhöhe 6,30 m. Aktuell hat das Wohnhaus eine Wandhöhe von 3,10 m. Die Aufstockung beträgt 3,20 m. Zusätzlich wird das Wohnhaus noch erweitert. Es erfolgt ein Anbau mit einer Fläche von 11,00 m x 4,40 m.

Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) in einem reinen Wohngebiet (WR). Planungsrechtliche Bedenken bestehen nicht.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB nach Maßgabe der vorgelegten Pläne.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB nach Maßgabe der vorgelegten Pläne.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Abweichung der gemeindlichen Werbeanlagensatzung; Grundstück: Flur-Nr. 1053/5, Gem. Hausham, Miesbacher Straße 3 Bauherr: Allianz Schwellensattel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 30.09.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt, die bestehenden Werbeschilder für die Allianz in der Miesbacher Straße 3 mit einer LED-Beleuchtung zu versehen und gleichzeitig ein zusätzliches Werbeschild in Form eines Nasenschildes zu errichten.

Das Nasenschild hat eine Größe von 0,75 m x 0,60 m und somit eine Ansichtsfläche von 0,45 m².

Laut § 4 Abs. 3 der Werbeanlagensatzung der Gemeinde Hausham müssen Nasenschilder mindestens 2,50 m über dem Gehweg liegen und dürfen höchstens eine Ausladung von 80 cm haben. Die Ansichtsfläche darf je Seite höchstens 0,40 m² betragen. An jeder Gebäudefront darf nur ein Nasenschild angebracht werden.  

Das beantragte Nasenschild überscheitet die Ansichtsfläche von 0,40 m² um 0,05 m². Für diese Überschreitung wird eine Abweichung von der Werbeanlagensatzung der Gemeinde Hausham benötigt.

Die Abweichung wird wie folgt begründet:

Bei der Außenreklame der Allianz, die wir verwenden dürfen, handelt es sich um eine Standardgröße, die leider nicht verändert werden kann.  

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Abweichung von § 4 Abs. 3 der gemeindlichen Werbeanlagensatzung bzgl. der Ansichtsfläche des Nasenschildes zu.

Abstimmung:                                                                        …..….   :      …….

Beschlussvorschlag 2:

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.

Abstimmung:                                                                        …..….   :      …….

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Abweichung von § 4 Abs. 3 der gemeindlichen Werbeanlagensatzung bzgl. der Ansichtsfläche des Nasenschildes zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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9. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 30.09.2019 ö informativ 9
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10. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 30.09.2019 ö informativ 10
Datenstand vom 14.02.2020 10:01 Uhr