Datum: 20.02.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Kommunalrecht; Bürgerbegehren gegen das Baugebiet "An der Huberbergstraße"; Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens (Art. 18 a Abs. Abs. 8 Gemeindeordnung)
3 Kommunalrecht; Bürgerbegehren gegen das Baugebiet "An der Huberbergstraße"; Entscheidung über die Durchführung eines Bürgerentscheides (Ratsbegehren), Art. 18 a Abs. 2 Gemeindeordnung
4 Kommunalrecht; Bürgerbegehren gegen das Baugebiet "An der Huberbergstraße"; Entscheidung über die Durchführung eines Stichentscheides, für den Fall, dass an einem Tag mehrere Bürgerentscheide stattfinden (Art. 18 a Abs. 12 Satz 3 Gemeindeordnung)
5 Anträge und Anfragen
6 Informationen des Bürgermeisters

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2020 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 10.02 .2020.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 10.02 .2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Kommunalrecht; Bürgerbegehren gegen das Baugebiet "An der Huberbergstraße"; Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens (Art. 18 a Abs. Abs. 8 Gemeindeordnung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Am 21. Januar 2020 wurden von den Vertretern des Bürgerbegehrens gegen das Baugebiet „An der Huberbergstraße“ die maßgeblichen Unterschriftslisten offiziell übergeben. Nach eingehender Überprüfung wurden 760 gültige Unterschriften festgestellt.
Somit wurde das in Art. 18 a Abs. 6 Gemeindeordnung vorgegebene Quorum von 10 % der Gemeindebürger erreicht.

Bei der rechtlichen Überprüfung des Bürgerbegehrens wurden zwar Anhaltspunkte im Bereich der Fragestellung (Kopplungsverbot, Art. 18 a Abs. 4 Gemeindeordnung) aufgedeckt, die der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens widersprechen würden, insgesamt aber nicht ausreichen, um das Verfahren verantwortungsvoll durch einen negativen Beschluss des Gemeinderats zu stoppen.

Deshalb ist aus Sicht der Verwaltung die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gegeben.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, das Bürgerbegehren gegen das Baugebiet „An der Huberbergstraße“ ist zulässig, weil

  • die verlangte Maßnahme zum eigenen Wirkungskreis der Gemeinde gehört,
  • die Angelegenheit nicht unter den Ausschlusskatalog des Art. 18 a Abs. 3 Gemeindeordnung fällt,
  • die Unterschriftenlisten den formellen Anforderungen entsprechen,
  • die erforderliche Unterschriftenzahl erreicht worden ist und
  • die Fragestellung in materiellrechtlich zulässiger Weise den Bürgerinnen und Bürgern zur Abstimmung unterbreitet werden kann.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das Bürgerbegehren gegen das Baugebiet „An der Huberbergstraße“ ist zulässig, weil

  • die verlangte Maßnahme zum eigenen Wirkungskreis der Gemeinde gehört,
  • die Angelegenheit nicht unter den Ausschlusskatalog des Art. 18 a Abs. 3 Gemeindeordnung fällt,
  • die Unterschriftenlisten den formellen Anforderungen entsprechen,
  • die erforderliche Unterschriftenzahl erreicht worden ist und
  • die Fragestellung in materiellrechtlich zulässiger Weise den Bürgerinnen und Bürgern zur Abstimmung unterbreitet werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Kommunalrecht; Bürgerbegehren gegen das Baugebiet "An der Huberbergstraße"; Entscheidung über die Durchführung eines Bürgerentscheides (Ratsbegehren), Art. 18 a Abs. 2 Gemeindeordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Gemäß Art. 18 a Abs. 2 Gemeindeordnung kann der Gemeinderat beschließen, dass über eine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde ein Bürgerentscheid (Ratsbegehren) stattfindet.

Der Gemeinderat kann beschließen, dass einem mit Bürgerbegehren beantragten Bürgerentscheid als „Konkurrenzvorlage“ ein weiterer ratsinitiierter Bürgerentscheid gegenübergestellt wird. Dieser ist in aller Regel als Entscheidungsalternative gedacht, sodass sich die jeweils in der Fragestellung des Ratsbegehrens und des Bürgerbegehrens zum Ausdruck gebrachten Ziele widersprechen. Aus diesem Grund würde sich die Fragestellung des Ratsbegehrens negativ zu der Fragestellung des Bürgerbegehrens spiegeln.

Zum Beispiel könnte die Fragestellung des Ratsbegehrens lauten:

„Sind Sie dafür, dass die Verfahren der Gemeinde Hausham zur Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 42 und Nr. 43 weitergeführt werden?“

Sollte sich der Gemeinderat für die Durchführung eines Ratsbegehrens entscheiden, würde natürlich die genaue Fragestellung nach einer eingehenden materiellen Prüfung, sowie eine ausreichende Begründung, durch den Gemeinderat festgelegt werden.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt entsprechend Art. 18 a Abs. 2 Gemeindeordnung die Durchführung eines Ratsbegehrens.
Das Ratsbegehren dient als Konkurrenzvorlage zu dem mit einem Bürgerbegehren beantragten Bürgerentscheid gegen das Baugebiet „An der Huberbergstraße“.
Die zwei Bürgerentscheide werden auf einem Stimmzettel zusammengefasst und die Entscheidung fällt an einem Tag, der vom Gemeinderat noch zu bestimmen ist.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt entsprechend Art. 18 a Abs. 2 Gemeindeordnung die Durchführung eines Ratsbegehrens.
Das Ratsbegehren dient als Konkurrenzvorlage zu dem mit einem Bürgerbegehren beantragten Bürgerentscheid gegen das Baugebiet „An der Huberbergstraße“.
Die zwei Bürgerentscheide werden auf einem Stimmzettel zusammengefasst und die Entscheidung fällt an einem Tag, der vom Gemeinderat noch zu bestimmen ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Kommunalrecht; Bürgerbegehren gegen das Baugebiet "An der Huberbergstraße"; Entscheidung über die Durchführung eines Stichentscheides, für den Fall, dass an einem Tag mehrere Bürgerentscheide stattfinden (Art. 18 a Abs. 12 Satz 3 Gemeindeordnung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Wenn an einem Tag mehrere Bürgerentscheide stattfinden, hat der Gemeinderat gemäß Art. 18 a Abs. 12 Satz 3 Gemeindeordnung eine Stichfrage zu beschließen, da sich die gleichzeitig zur Abstimmung gestellten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise beantwortet werden können.

Die Stichfrage könnte zum Beispiel so formuliert werden:

„Werden die bei Bürgerentscheid 1 und 2 zur Abstimmung gestellten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise jeweils mehrheitlich mit Ja oder jeweils mehrheitlich mit Nein beantwortet:
Welche Entscheidung soll dann gelten?

○  Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung der Bebauungspläne

○  Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung der Bebauungspläne“


Die genaue Fragestellung würde nach einer eingehenden materiellen Prüfung durch den Gemeinderat festgelegt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt gemäß Art. 18 a Abs. 12 Satz 3 Gemeindeordnung die Aufnahme einer Stichfrage in den Stimmzettel der beiden Bürgerentscheide, da die gleichzeitig zur Abstimmung gestellten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise beantwortet werden können.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt gemäß Art. 18 a Abs. 12 Satz 3 Gemeindeordnung die Aufnahme einer Stichfrage in den Stimmzettel der beiden Bürgerentscheide, da die gleichzeitig zur Abstimmung gestellten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise beantwortet werden können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2020 ö informativ 5
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6. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2020 ö informativ 6
Datenstand vom 10.03.2020 07:45 Uhr