Datum: 29.07.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Hauptverwaltungsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:40 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Straßenverkehrsangelegenheiten;
2.1 Widmung/Umwidmung Kreuzweg
2.2 Parksituation Alte Miesbacher Straße ab der Einmündung "Müller zu Kasten"
2.3 Alte Tegernseer Straße / Markierung Sperrfläche / Ausfahrt zur Schlierseer Straße
2.4 Verordnung der Gemeinde Hausham über die Erhebung von Parkgebühren am Wanderparkplatz Huberspitz / Moosrain (Nähe Alpenstraße)
2.5 Vollzug der StVO; Erweiterung der bestehenden Halteverbotszonen in der Brentenstraße in Richtung Industriestraße
2.6 Parkraumbewirtschaftung auf dem Volksfestplatz der Gemeinde Hausham; weiteres Vorgehen u. a. wegen Überwachung durch die gemeindliche Verkehrsüberwachung
2.7 Serpentinenweg in Hausham Verbot für Mountainbiker; Aufstellen von Verbotstafeln am Beginn und am Ende des Weges
3 Anträge und Anfragen
4 Informationen des Bürgermeisters

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungsausschuss Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses 29.07.2020 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Der Hauptverwaltungsausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 11. März 2019.

Beschluss

Der Hauptverwaltungsausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 11. März 2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2. Straßenverkehrsangelegenheiten;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungsausschuss Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses 29.07.2020 ö 2
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2.1. Widmung/Umwidmung Kreuzweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungsausschuss Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses 29.07.2020 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Bis zum 03.02.1995 war der Kreuzweg als beschränkt-öffentlicher Weg Nr. 4 nur für Fußgänger (Widmungsbeschränkung) gewidmet.
Durch Beschluss des Gemeinderates vom 22.09.1994 wurde der Kreuzweg im Gesamten zur Ortsstraße Nr. 40 ohne Widmungsbeschränkung für die gesamte Länge aufgestuft.

Der Anfangspunkt ist die Dr.-Franz-Langecker-Straße beim Anwesen Dr.-Franz-Langecker-Straße 4 (früher Kreuzweg 9; Fl.Nr. 1055/10); Ende des Kreuzwegs ist die Einmündung in die Naturfreundestraße (bei Fl.Nr. 650/3).

Auf Höhe der nordöstlichen Hausecke des Grundstücks F.Nr. 660/30, Kreuzweg 7 befindet sich allerdings das Zeichen 260 „Durchfahrt verboten für Fahrzeuge aller Art“.

Nach Art. 46 Nr. 2 BayStrWG werden Ortsstraßen wie folgt definiert: Ortsstraßen sind Straßen, die dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage oder innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs eines Bebauungsplans im Sinn des Baugesetzbuchs dienen, mit Ausnahme der Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen, Staatsstraßen und Kreisstraßen.

Das Zeichen 260 ist für eine Ortsstraße nicht zulässig.

Allerdings beträgt die Breite ab dem Zeichen 260 bis zum nordöstlichen Straßenende bei Fl.Nr. 1055/10 lediglich 2,50 m, für eine Ortsstraße eindeutig zu wenig. Sollte der betreffende Straßenabschnitt weiterhin als Ortsstraße eingestuft werden, ist der Kreuzweg gemäß den technischen Anforderungen für eine Ortsstraße auszubauen.

Alternativ kann der entsprechende Straßenabschnitt wieder zu einem beschränkt-öffentlichen Weg abgestuft werden. Hier ist zu überlegen, diesen als beschränkt-öffentlichen Weg nur für Fußgänger oder für Fußgänger mit Radfahrer frei abzustufen.

In den Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA) unter Punkt 3.1.2.5 wird für selbstständig geführte Gehwege hinsichtlich der Breite folgendes genannt: Das Regelmaß (Mindestmaß) von baulich angelegten Fußwegen/nutzbare Gehwegbreite beträgt > 2,50 – 3,00 m.
Auf diese Forderung wird auch in der VwV zur StVO Bezug genommen.

Nach Rücksprache mit der PI Miesbach (Simon Irger) wäre jedoch die Errichtung eines gemeinsamen Geh- und Radweges aufgrund der Nichteinhaltung der erforderlichen Breite und durch das vorhandene Gefälle nicht zu empfehlen.
Außerdem steht für den Radverkehr die in gleiche Richtung führende Dr.-Franz-Langecker-Straße als verkehrsberuhigter Bereich als geeignete Verkehrsfläche zur Verfügung.

Beschlussvorschlag

Der Hauptverwaltungsausschuss stimmt einer Umwidmung des Kreuzweges im Bereich des Fußgängerweges zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehende Widmung als Ortsstraße Nr. 40 ist bis zum Ende der Bebauung anzupassen. Der anschließende, bestehende Weg ist entsprechend als beschränkt–öffentlicher Weg mit der Widmungsbeschränkung „Fußweg – Radfahrer frei“ zu widmen.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Ablaufschritte (Widmungsverfügung, öffentliche Bekanntmachung, Eintragungsverfügung, Anlegung bzw. Änderung des Bestandsverzeichnisses) durchzuführen.

Beschluss

Der Hauptverwaltungsausschuss stimmt einer Umwidmung des Kreuzweges im Bereich des Fußgängerweges zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehende Widmung als Ortsstraße Nr. 40 ist bis zum Ende der Bebauung anzupassen. Der anschließende, bestehende Weg ist entsprechend als beschränkt–öffentlicher Weg mit der Widmungsbeschränkung „Fußweg – Radfahrer frei“ zu widmen.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Ablaufschritte (Widmungsverfügung, öffentliche Bekanntmachung, Eintragungsverfügung, Anlegung bzw. Änderung des Bestandsverzeichnisses) durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2.2. Parksituation Alte Miesbacher Straße ab der Einmündung "Müller zu Kasten"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungsausschuss Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses 29.07.2020 ö 2.2

Sachverhalt

Der Fahrbahnrand der Alten Miesbacher Straße wird offensichtlich als dauerhafter Stellplatz für saisonal bzw. selten genutzte Fahrzeuge zum dauerhaften Parken verwendet. Auch nutzen Firmen den Straßenrand als Parkplatz für Betriebsfahrzeuge. Dies führt durch die Dimension der Fahrzeuge (Lkw, Wohnanhänger, Wohnmobile) zu erheblichen Sichtbeeinträchtigungen bei Einmündungen und Grundstückseinfahrten.
Ohne Beschilderung ist das Abstellen von derartigen Fahrzeugen, solange diese ordnungsgemäß zugelassen sind, nicht zu unterbinden. Im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung wäre hier die Anordnung eines absoluten Halteverbots (Zeichen 283) mit Zusatzzeichen „Pkw frei“ (Zeichen 1024-10) sinnvoll, um das Halten/Parken für KFZ über 3,5 to., Wohnmobilen sowie Anhängern jeder Art zu unterbinden.

Im Bereich der Einmündung Müller zu Kasten sowie im Bereich der Einmündung zum Schmiedweg sollte ein generelles Parkverbot für alle Fahrzeuge erlassen werden.

Somit könnte eine Überwachung und konsequente Ahndung etwaiger Verstöße durch die Kommunale Verkehrsüberwachung durchgeführt werden.

Beschlussvorschlag

Der Hauptverwaltungsausschuss der Gemeinde Hausham beschließt …..

Beschluss

Der Hauptverwaltungsausschuss der Gemeinde Hausham beschließt ein absolutes Halteverbot (Zeichen 283) von 25 m von der Ausfahrt Müller zu Kasten Richtung Friedhof. Im Anschluss soll die linke Seite als „Eingeschränktes Halteverbot“ (Zeichen 286) mit dem Zusatzzeichen „PKW frei“ beschildert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2.3. Alte Tegernseer Straße / Markierung Sperrfläche / Ausfahrt zur Schlierseer Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungsausschuss Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses 29.07.2020 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Bei der Einfahrt von der Schlierseer Straße in die Alte Tegernseer Straße sind die beiden Verkehrszeichen Z 314 (Parken) mit Parkscheibenpflicht – 2 Stunden etwa 7,00 m nach hinten versetzt. Eine direkte Verwarnung ist derzeit nur nach dem Schild möglich.

Nach Rücksprache mit der Verkehrsüberwachung der Gemeinde Hausham sowie der Polizeiinspektion Miesbach wäre es daher sinnvoll, vor der bestehenden Beschilderung bis zur Straßengrenze der B 307/Schlierseer Straße eine gestrichelte Linie (Zick-Zack) anzubringen, um nochmals zu verdeutlichen, dass das Parken in diesem Bereich verboten ist. Somit kann auch eine gesetzeskonforme Verwarnung mit anschließender Ahndung besser erfolgen.

Derzeit keine Beschlussfassung. Dieser TOP wird zurückgestellt und bei der Gesamtplanung bzgl. Umgestaltung Ortsmitte / Raiffeisenbank berücksichtigt.

Beschlussvorschlag

Der Hauptverwaltungsausschuss der Gemeinde Hausham beschließt, …

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2.4. Verordnung der Gemeinde Hausham über die Erhebung von Parkgebühren am Wanderparkplatz Huberspitz / Moosrain (Nähe Alpenstraße)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungsausschuss Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses 29.07.2020 ö beschließend 2.4

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Gemeinde Hausham hat in seiner Sitzung am 14.11.2019 eine Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren am Wanderparkplatz Huberspitz / Moosrain (Nähe Alpenstraße) aufgrund § 6a Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in der Fassung vom 17.08.2017 (BGBl. I S. 3202) in Verbindung mit §§ 1 Zuständigkeitsverordnung (ZustV) vom 16.06.2015 (GVBl. S. 184, BayRS 2015-1-1-V), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.02.2020 (GVBl. S. 68) und gemäß Beschlüssen des Gemeinderates der Gemeinde Hausham vom 04.12.2017 und 14.11.2019 erlassen.

Die Verordnung wurde ausgefertigt und in der Verwaltung niedergelegt.

Diese regelt das gebührenpflichtige Parken auf dem Wanderparkplatz zum Huberspitz / Moosrain in der Gemeinde Hausham (ruhender Verkehr). Gebührenpflicht besteht ganztäglich (24 h). Die Tagesgebühr (24 h) in Höhe von 3,00 € besteht ganztäglich.

Ausnahmen gab es bislang keine.  Durch eine Vielzahl von Bürgern wurde jedoch angeregt, eine Kostenerleichterung / Ausnahme für Kurzparker zu ermöglichen. Es wurde des Öfteren die Anfrage gestellt, ob man eine kürzere Parkdauer oder sogar einer Freistunde anlegen könnte.
Eine Freistunde oder einer kürzeren Parkdauer von 2 oder 3 Stunden zu einem verminderten Preis wäre für viele Nutzer wesentlich von Vorteil.

Beschlussvorschlag

Der Hauptverwaltungsausschuss beschließt, am vorhandenen Parkautomaten eine kostenlose Parkzeit von 90 min. einzurichten.

Die Verwaltung wird beauftragt, die derzeitige Verordnung anzupassen und dementsprechend zu ändern.

Außerdem ist der Automat anschließend mit einer Funktion für das kostenlose Parken von
90 min. auszustatten.

Beschluss

Der Hauptverwaltungsausschuss beschließt, am vorhandenen Parkautomaten eine kostenlose Parkzeit von 90 min. einzurichten.

Die Verwaltung wird beauftragt, die derzeitige Verordnung anzupassen und dementsprechend zu ändern.

Außerdem ist der Automat anschließend mit einer Funktion für das kostenlose Parken von
90 min. auszustatten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1

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2.5. Vollzug der StVO; Erweiterung der bestehenden Halteverbotszonen in der Brentenstraße in Richtung Industriestraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungsausschuss Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses 29.07.2020 ö vorberatend 2.5

Sachverhalt

Zwischenzeitlich wurden die Halteverbotszonen mit Zeichen 283 in der Brentenstraße errichtet. Von Seiten der Verwaltung wurde jedoch festgestellt, dass das Abstellen von Lkw`s, Bussen und dgl. teilweise erhebliche Gefahren (Sicht) in den Abschnitten ohne Beschilderung mit sich bringt.
Daher wird angeregt, dass Parken für Lkw, Busse sowie Anhänger/Wohnwägen in den, zum Parken erlaubt, ganz zu verbieten. Lieferverkehr (Möbel, Heizöl, …) sollten jedoch frei sein.

Nach Rücksprache mit der PI Miesbach, Herrn Irger, sowie der KVÜ Hausham kann die freie Fläche mit einem Zeichen 286 „Eingeschränktes Halteverbot“ mit Zusatzzeichen „PKW frei“ beschildert werden.

Beschlussvorschlag

Der Hauptverwaltungsausschuss der Gemeinde Hausham beschließt, die nicht beschilderten Parkflächen am Fahrbahnrand in der Brentenstraße in Richtung Hausham (Industriestraße) mit dem Zeichen 286 „Eingeschränktes Halteverbot“ mit Zusatzzeichen „Pkw frei“ zu beschildern.

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendige Beschilderung samt vorheriger Anordnung   aufzustellen.

Beschluss

Der Hauptverwaltungsausschuss der Gemeinde Hausham beschließt, die nicht beschilderten Parkflächen am Fahrbahnrand in der Brentenstraße in Richtung Hausham (Industriestraße) mit dem Zeichen 286 „Eingeschränktes Halteverbot“ mit Zusatzzeichen „Pkw frei“ zu beschildern.

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendige Beschilderung samt vorheriger Anordnung   aufzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1

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2.6. Parkraumbewirtschaftung auf dem Volksfestplatz der Gemeinde Hausham; weiteres Vorgehen u. a. wegen Überwachung durch die gemeindliche Verkehrsüberwachung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungsausschuss Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses 29.07.2020 ö vorberatend 2.6

Sachverhalt

Derzeit wird der Volksfestplatz nur sporadisch durch die Verwaltung bei Veranstaltungen und Festen von parkenden Autos befreit. Um diese Situation einzudämmen, wäre eine Parkraumbewirtschaftung oder ähnliches ratsam, um ein wirres und unordentliches Erscheinungsbild zu vermeiden.

Von Seiten der Verwaltung wäre denkbar, den gesamten Platz in Teilbereiche abzutrennen, auf denen in unterschiedlichen Arten geparkt werden könnte.
Im Bereich der Gaststätte könnte man ein kostenloses Parken ermöglich. Verbleibende Bereiche könnten aufgeteilt werden, in PKW-Parkplätze sowie in Parkplätzen für Wohnmobile und Wohnanhänger.

Bauliche Veränderungen sollte jedoch nur in kleinstem Maße vollzogen werden, um das Volksfest oder andere Veranstaltungen nicht zu beeinträchtigen.

Derzeit keine Beschlussfassung. Ein Vorschlag (Parkraumkonzept) als Diskussionsgrundlage wird in einer der kommenden Sitzungen vorgestellt.

Beschlussvorschlag

Der HVA beschließt, …

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2.7. Serpentinenweg in Hausham Verbot für Mountainbiker; Aufstellen von Verbotstafeln am Beginn und am Ende des Weges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungsausschuss Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses 29.07.2020 ö beschließend 2.7

Sachverhalt

Der Serpentinenweg in Hausham wird überwiegend von Fußgängern benutzt. Stand der aktuellen Beschilderung ist, dass dieser Weg derzeit nur als Wanderweg und nicht als MTB-Weg beschildert ist.
Jedoch wurde immer wieder festgestellt, dass dieser Weg auch von Mountainbikern genutzt wird.
Aus touristischer Sicht wäre eine Beschilderung samt Sensibilisierungsmaßnahmen (klare Kommunikation, dass der Wanderer immer Vorrang hat) auf dem Serpentinenweg durchaus eine Option.

Von Seiten der Verwaltung wird daher angeregt, eine Beschilderung anzubringen, um die gesamten Wanderer zu schützen und die Mountainbiker nochmals darauf hinzuweisen, dass der Wanderer immer Vorrang hat.

Beschlussvorschlag

Der Hauptverwaltungsausschuss der Gemeinde Hausham beschließt, den Serpentinenweg mit einer entsprechenden Beschilderung bzgl. der Sensibilisierung der Mountainbiker zu versehen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Beschilderung anzubringen.

Beschluss

Der Hauptverwaltungsausschuss der Gemeinde Hausham beschließt, den Serpetinenweg mit einer entsprechenden Beschilderung bzgl. der Sensibilisierung der Radfahrer und Mountainbiker zu versehen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Beschilderung nach rechtlicher Prüfung anzuordnen und anzubringen.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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3. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungsausschuss Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses 29.07.2020 ö informativ 3
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4. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungsausschuss Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses 29.07.2020 ö informativ 4
Datenstand vom 27.07.2021 13:49 Uhr