Datum: 04.05.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Glück Auf Saal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Vereidigung der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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04.05.2020
|
ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Alle neuen Gemeinderatsmitglieder sind in ihrer ersten Sitzung nach ihrer Berufung zu vereidigen. Somit entfällt die Eidesleistung für Gemeinderäte die nahtlos wieder in das Gremium gewählt wurden.
Der Diensteid/das Gelöbnis wird durch den ersten Bürgermeister abgenommen.
Die Eidesformel ergibt sich aus Art. 31. Abs. 4 GO.
Hinweise:
- Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.
- Aus Glaubens- oder Gewissensgründen kann auch an Stelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ gesprochen werden.
- Das Gelöbnis kann auch mit einer dem Bekenntnis der Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung der Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden gleichwertigen Beteuerungsformel eingeleitet werden (feierliches Versprechen)
Es werden somit alle neuen Gemeinderatsmitglieder (auch bei unterschiedlichen Formen) gleichzeitig vereidigt.
Die neuen Gemeinderatsmitglieder
- Erich Eckmair
- Willi Halletz
- Johann Harraßer
- Erich Kogler
- Thomas Leidgschwendner
- Harda von Poser
- Sascha Privitera
haben daraufhin folgenden Diensteid/folgendes Gelöbnis entsprechend Art. 31 Abs. 4 GO geleistet:
„Ich schwöre (gelobe) Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern.
Ich schwöre (gelobe), den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.
Ich schwöre (gelobe), die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, (so wahr mir Gott helfe).“
Beschlussvorschlag
Ohne Abstimmung
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2. Weitere Bürgermeister
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
04.05.2020
|
ö
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beschließend
|
2 |
zum Seitenanfang
2.1. Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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04.05.2020
|
ö
|
beschließend
|
2.1 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat wählt aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit einen oder zwei weitere Bürgermeister (Art. 35 Abs. 1 Satz 1 GO).
Ein zweiter Bürgermeister muss, ein dritter Bürgermeister kann gewählt werden.
Die Wahl eines vierten Bürgermeisters ist nicht zulässig.
In den letzten Amtsperioden gab es in Hausham zwei weitere Bürgermeister.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, zwei weitere Bürgermeister zu wählen (Art. 35 Abs. 1 Satz 1 GO).
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, zwei weitere Bürgermeister zu wählen (Art. 35 Abs. 1 Satz 1 GO).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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2.2. Wahl des zweiten Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
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04.05.2020
|
ö
|
beschließend
|
2.2 |
Sachverhalt
Die Wahl der weiteren Bürgermeister erfolgt nach den Grundsätzen des Art. 51 Abs. 3 GO.
- Es gibt keine Bindung an Wahlvorschläge
- Die Wahl erfolgt in geheimer Abstimmung in öffentlicher Sitzung, wobei eine Wahlkabine bereitgehalten wird
- Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält
- Leere Stimmzettel sowie Neinstimmen sind ungültig
- Wenn mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig ist, ist die Wahl zu wiederholen (auch mehrfach!)
- Erreicht kein Bewerber die absolute Mehrheit, erfolgt eine Stichwahl zwischen den Bewerbern mit der höchsten Stimmenzahl
- Haben mehr als zwei Bewerber die höchste Stimmenzahl erhalten, wird die Wahl wiederholt
- Haben zwei Bewerber die gleiche zweithöchste Stimmenzahl erfolgt ein Losentscheid
Beschlussvorschlag
Keine Abstimmung.
Die in der Anlage beigefügte Niederschrift über die Wahl der weiteren Bürgermeister ist Bestandteil dieser Niederschrift.
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2.3. Wahl des dritten Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
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04.05.2020
|
ö
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beschließend
|
2.3 |
Sachverhalt
Die Wahl der weiteren Bürgermeister erfolgt nach den Grundsätzen des Art. 51 Abs. 3 GO.
- Es gibt keine Bindung an Wahlvorschläge
- Die Wahl erfolgt in geheimer Abstimmung in öffentlicher Sitzung, wobei eine Wahlkabine bereitgehalten wird
- Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält
- Leere Stimmzettel sowie Neinstimmen sind ungültig
- Wenn mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig ist, ist die Wahl zu wiederholen (auch mehrfach!)
- Erreicht kein Bewerber die absolute Mehrheit, erfolgt eine Stichwahl zwischen den Bewerbern mit der höchsten Stimmenzahl
- Haben mehr als zwei Bewerber die höchste Stimmenzahl erhalten, wird die Wahl wiederholt
- Haben zwei Bewerber die gleiche zweithöchste Stimmenzahl erfolgt ein Losentscheid
Beschlussvorschlag
Keine Abstimmung.
Die in der Anlage beigefügte Niederschrift über die Wahl der weiteren Bürgermeister ist Bestandteil dieser Niederschrift.
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2.4. Vereidigung des zweiten / dritten Bürgermeisters
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
04.05.2020
|
ö
|
beschließend
|
2.4 |
Sachverhalt
Die Vereidigung erfolgt, auch wenn schon als Gemeinderatsmitglied vereidigt, durch den ersten Bürgermeister.
Der Eid / das Gelöbnis entfällt bei nahtloser Wiederwahl.
Beschlussvorschlag
Eine Vereidigung entfällt, da beide weiteren Bürgermeister nahtlos wiedergewählt wurden.
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3. Festsetzung der Entschädigungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
04.05.2020
|
ö
|
beschließend
|
3 |
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3.1. Dienstaufwandsentschädigung des ersten Bürgermeisters
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
04.05.2020
|
ö
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beschließend
|
3.1 |
Sachverhalt
Die besoldungsrechtliche Einstufung ergibt sich direkt aus Art. 45 Abs. 2 KWBG / Anlage 1.
Ein Gemeinderatsbeschluss ist nicht erforderlich.
Dienstaufwandsentschädigung:
- Erfolgt zusätzlich zur Besoldung
- Diese Entschädigung erfolgt für die durch das Amt bedingten Mehraufwendungen „Repräsentationsverpflichtungen“
- Mit der Dienstaufwandentschädigung sind die Reisekostenvergütungen (u. a. Tagegeld, Übernachtungsgeld) innerhalb des Gebietes des Dienstherrn abgegolten, mit Ausnahme der Fahrkostenerstattung und der Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung
- Spätere Änderungen sind zulässig
- Der erste Bürgermeister ist persönlich beteiligt
Rechtsgrundlage für die Dienstaufwandsentschädigung ist Art. 46 KWBG i. V. m. Anlage 2 zu
Art. 46 Abs. 1 Satz 2 KWBG.
Der Rahmensatz beträgt seit dem 01.01.2020 für kreisangehörige Gemeinden
242,91 € bis 798,47 € pro Monat.
Bisher wurde der Rahmen wie in fast allen Gemeinden voll ausgeschöpft.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, die Dienstaufwandsentschädigung für den ersten Bürgermeister auf 798,47 €/Monat festzusetzen.
Bürgermeister Jens Zangenfeind war wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Reisekostenvergütung:
Zudem ist im Rahmen der Dienstaufwandsentschädigung eine Regelung bezüglich der Fahrkostenerstattung (Reisekosten) festzulegen.
Bisher wurden die Reisekosten des ersten Bürgermeisters pauschal mit einem Monatsbetrag von 350,-- € abgegolten.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt in Absprache mit dem ersten Bürgermeister, dass von der Möglichkeit der Pauschalierung nach Art. 19 BayRKG Gebrauch gemacht wird.
Mit der Pauschale sind alle Dienstreisen abgegolten.
Die Höhe der Reisekostenpauschale wird festgesetzt auf 350,-- €/Monat.
Bürgermeister Jens Zangenfeind war wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt, die Dienstaufwandsentschädigung für den ersten Bürgermeister auf 798,47 €/Monat festzusetzen.
Bürgermeister Jens Zangenfeind war wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Reisekostenvergütung:
Zudem ist im Rahmen der Dienstaufwandsentschädigung eine Regelung bezüglich der Fahrkostenerstattung (Reisekosten) festzulegen.
Bisher wurden die Reisekosten des ersten Bürgermeisters pauschal mit einem Monatsbetrag von 350,-- € abgegolten.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt in Absprache mit dem ersten Bürgermeister, dass von der Möglichkeit der Pauschalierung nach Art. 19 BayRKG Gebrauch gemacht wird.
Mit der Pauschale sind alle Dienstreisen abgegolten.
Die Höhe der Reisekostenpauschale wird festgesetzt auf 350,-- €/Monat.
Bürgermeister Jens Zangenfeind war wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt, die Dienstaufwandsentschädigung für den ersten Bürgermeister auf 798,47 €/Monat festzusetzen.
Bürgermeister Jens Zangenfeind war wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Reisekostenvergütung:
Zudem ist im Rahmen der Dienstaufwandsentschädigung eine Regelung bezüglich der Fahrkostenerstattung (Reisekosten) festzulegen.
Bisher wurden die Reisekosten des ersten Bürgermeisters pauschal mit einem Monatsbetrag von 350,-- € abgegolten.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt in Absprache mit dem ersten Bürgermeister, dass von der Möglichkeit der Pauschalierung nach Art. 19 BayRKG Gebrauch gemacht wird.
Mit der Pauschale sind alle Dienstreisen abgegolten.
Die Höhe der Reisekostenpauschale wird festgesetzt auf 350,-- €/Monat.
Bürgermeister Jens Zangenfeind war wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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3.2. Entschädigung der weiteren Bürgermeister
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
04.05.2020
|
ö
|
beschließend
|
3.2 |
Sachverhalt
Die weiteren ehrenamtlichen Bürgermeister haben, neben der ihnen als Gemeinderatsmitglied gewährten Entschädigung, nach dem Maß ihrer besonderen Inanspruchnahme Anspruch auf eine Entschädigung.
Die Höhe der Entschädigung wird im Einvernehmen mit dem weiteren Bürgermeister durch den Gemeinderat festgelegt.
2. Bürgermeister
Mit Beschluss in der konstituierenden Sitzung im Mai 2014 hat der Gemeinderat die Höhe der Entschädigung des 2. Bürgermeisters auf 407,67 € festgesetzt. In der Zwischenzeit beträgt die monatliche Entschädigung durch die tariflichen Erhöhungen 473,42 €. Dies soll so beibehalten werden.
Gleichzeitig soll der 2. Bürgermeister aber eine angemessene Entschädigung bei der tatsächlichen Vertretung des 1. Bürgermeisters erhalten.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt folgende Entschädigung des 2. Bürgermeisters ab dem 01.05.2020:
- Die laufende monatliche Entschädigung wird auf € 473,42 festgesetzt. Mit dieser Entschädigung sind alle Dienstgeschäfte abgegolten, die nicht unter Nr. 2 dieses Beschlusses fallen.
- Neben der Entschädigung nach Nr. 1 dieses Beschlusses wird im Falle der Vertretung des ersten Bürgermeisters ab dem 4. Vertretungstag eine Entschädigung von 100,-- € je tatsächlich geleisteten Kalendertag gewährt.
3. Bürgermeister
Mit Beschluss in der konstituierenden Sitzung im Mai 2014 hat der Gemeinderat die Höhe der Entschädigung des 3. Bürgermeisters auf 221,80 € festgesetzt. In der Zwischenzeit beträgt die monatliche Entschädigung durch die tariflichen Erhöhungen 265,62 €. Dies soll so beibehalten werden.
Gleichzeitig soll der 3. Bürgermeister aber eine angemessene Entschädigung bei der tatsächlichen Vertretung des 1. Bürgermeisters erhalten.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt folgende Entschädigung des 3. Bürgermeisters ab dem 01.05.2020:
- Die laufende monatliche Entschädigung wird auf € 265,62 festgesetzt. Mit dieser Entschädigung sind alle Dienstgeschäfte abgegolten, die nicht unter Nr. 2 dieses Beschlusses fallen.
Neben der Entschädigung nach Nr. 1 dieses Beschlusses wird im Falle der Vertretung des ersten Bürgermeisters ab dem 4. Vertretungstag eine Entschädigung von 100,-- € je tatsächlich geleisteten Kalendertag gewährt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt folgende Entschädigung des 2. Bürgermeisters ab dem 01.05.2020:
- Die laufende monatliche Entschädigung wird auf € 473,42 festgesetzt. Mit dieser Entschädigung sind alle Dienstgeschäfte abgegolten, die nicht unter Nr. 2 dieses Beschlusses fallen.
- Neben der Entschädigung nach Nr. 1 dieses Beschlusses wird im Falle der Vertretung des ersten Bürgermeisters ab dem 4. Vertretungstag eine Entschädigung von 100,-- € je tatsächlich geleisteten Kalendertag gewährt.
3. Bürgermeister
Mit Beschluss in der konstituierenden Sitzung im Mai 2014 hat der Gemeinderat die Höhe der Entschädigung des 3. Bürgermeisters auf 221,80 € festgesetzt. In der Zwischenzeit beträgt die monatliche Entschädigung durch die tariflichen Erhöhungen 265,62 €. Dies soll so beibehalten werden.
Gleichzeitig soll der 3. Bürgermeister aber eine angemessene Entschädigung bei der tatsächlichen Vertretung des 1. Bürgermeisters erhalten.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt folgende Entschädigung des 3. Bürgermeisters ab dem 01.05.2020:
- Die laufende monatliche Entschädigung wird auf € 265,62
festgesetzt. Mit dieser Entschädigung sind alle Dienstgeschäfte abgegolten, die nicht unter Nr. 2 dieses Beschlusses fallen.
Neben der Entschädigung nach Nr. 1 dieses Beschlusses wird im Falle der Vertretung des ersten Bürgermeisters ab dem 4. Vertretungstag eine Entschädigung von 100,-- € je tatsächlich geleisteten Kalendertag gewährt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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4. Bildung von Ausschüssen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
04.05.2020
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Die Bezeichnung der Ausschüsse, die Zahl der Mitglieder, die Rechtstellung und der Vorsitz in den jeweiligen Ausschüssen ist in der Gemeinde Hausham in der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts geregelt.
Bevor diese Satzung erlassen wird, müssen diese Pflichtinhalte vorab festgelegt werden.
Anzahl der Ausschüsse
Bisher hat der Gemeinderat drei Ausschüsse bestellt:
Hauptverwaltungsausschuss
Bau- und Umweltausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss (Pflichtausschuss)
Die Anzahl und Bezeichnung der Ausschüsse hat sich in den letzten Jahrzehnten absolut bewährt.
Zahl der Mitglieder in den Ausschüssen
Bei der Zusammensetzung der Ausschüsse hat der Gemeinderat dem Stärkeverhältnis der Fraktionen Rechnung zu tragen (Gebot der Spiegelbildlichkeit – Art. 33 Abs. 1 Satz 2 GO).
Bisher waren im HVA und im Bau- und Umweltausschuss jeweils 5 Mitglieder plus dem Vorsitzenden. Aufgrund des Ergebnisses der Kommunalwahl am 15. März 2020 kann mit einer Besetzung der Ausschüsse mit 5 Mitgliedern dem Stärkeverhältnis der Fraktionen nicht mehr gerecht werden. Zudem müsste, abhängig vom Sitzverteilungsverfahren, für die Vergabe des fünften Ausschusssitzes evtl. ein Losentscheid herbeigeführt werden.
Sollte aber die jeweilige Ausschussstärke auf 6 Mitglieder plus dem Vorsitzenden erhöht werden, würde zum einen dem Stärkeverhältnis Rechnung getragen, zum anderen würde egal was für Sitzverteilungsverfahren (Hare-Niemeyer, Sainte Lague oder d’Hondt) angewandt wird, immer die gleiche Sitzverteilung (CSU 2, Grüne 1, SPD 1 und FW 2) herauskommen.
Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, den Hauptverwaltungsausschuss und den Bau- und Umweltausschuss mit jeweils 6 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern plus dem Vorsitzenden zu besetzen.
Analog dazu sollte dazu aus Sicht der Verwaltung der Rechnungsprüfungsausschuss aus dem Vorsitzenden und vier weiteren Mitgliedern des Gemeinderates bestehen.
Die Aufgaben der Ausschüsse werden in der Geschäftsordnung geregelt.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse:
- den Hauptverwaltungsausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 6 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern
- den Bau- und Umweltausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 6 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern
- den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 3 weiteren Mitgliedern des Gemeinderats.
Den Vorsitz in den in Buchstaben a) und b) genannten Ausschüssen führt der erste Bürgermeister. Im Rechnungsprüfungsausschuss führt ein vom Gemeinderat bestimmtes ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied den Vorsitz.
Beschluss
Der Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse:
- den Hauptverwaltungsausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 6 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern
- den Bau- und Umweltausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 6 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern
- den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 3 weiteren Mitgliedern des Gemeinderats.
Den Vorsitz in den in Buchstaben a) und b) genannten Ausschüssen führt der erste Bürgermeister. Im Rechnungsprüfungsausschuss führt ein vom Gemeinderat bestimmtes ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied den Vorsitz.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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4.1. Bestellung der Mitglieder des Hauptverwaltungsausschusses
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
04.05.2020
|
ö
|
beschließend
|
4.1 |
Beschlussvorschlag
Auf Vorschlag der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen werden folgende Gemeinderäte einstimmig zu Mitgliedern
des Hauptverwaltungsausschusses bestellt:
CSU
1. Mitglied: Josef Schaftari 1. Vertreter: Elisabeth Leidgschwendner
2. Mitglied: Tom Leidgschwendner 2. Vertreter: Erich Eckmair
3. Vertreter: Hubert Lacrouts
GRÜNE
1. Mitglied: Sascha Privitera 1. Vertreter: Harda von Poser
2. Vertreter: Willi Halletz
SPD
1. Mitglied: Thomas Danzer 1. Vertreter: Michael Ertl
2. Vertreter: Peter Wagner
FWH
1. Mitglied: Ria Röpfl 1. Vertreter: Marlies Fellermeier-Liebl
2. Mitglied: Gerhard Klante 2. Vertreter: Dr. Christian Baur
3. Vertreter: Marion Bernschneider
Beschluss
Auf Vorschlag der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen werden folgende Gemeinderäte einstimmig zu Mitgliedern des Hauptverwaltungsausschusses bestellt:
CSU
1. Mitglied: Josef Schaftari 1. Vertreter: Elisabeth Leidgschwendner
2. Mitglied: Tom Leidgschwendner 2. Vertreter: Erich Eckmair
3. Vertreter: Hubert Lacrouts
GRÜNE
1. Mitglied: Sascha Privitera 1. Vertreter: Harda von Poser
2. Vertreter: Willi Halletz
SPD
1. Mitglied: Thomas Danzer 1. Vertreter: Michael Ertl
2. Vertreter: Peter Wagner
FWH
1. Mitglied: Ria Röpfl 1. Vertreter: Marlies Fellermeier-Liebl
2. Mitglied: Gerhard Klante 2. Vertreter: Dr. Christian Baur
3. Vertreter: Marion Bernschneider
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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4.2. Bestellung der Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
04.05.2020
|
ö
|
beschließend
|
4.2 |
Beschlussvorschlag
Auf Vorschlag der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen werden folgende Gemeinderäte einstimmig zu Mitgliedern des
Bau- und Umweltausschusses bestellt:
CSU
1. Mitglied: Hubert Lacrouts 1. Vertreter: Tom Leidgschwendner
2. Mitglied: Georg Eham 2. Vertreter: Erich Eckmair
3. Vertreter: Josef Schaftari
GRÜNE
1. Mitglied: Willi Halletz 1. Vertreter: Harda von Poser
2. Vertreter: Sascha Privitera
SPD
1. Mitglied: Michael Ertl 1. Vertreter: Thomas Danzer
2. Vertreter: Peter Wagner
FWH
1. Mitglied: Marlies Fellermeier-Liebl 1. Vertreter: Hans Bramböck
2. Mitglied: Marion Bernschneider 2. Vertreter: Erich Kogler
3. Vertreter: Dr. Christian Baur
Beschluss
Auf Vorschlag der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen werden folgende Gemeinderäte einstimmig zu Mitgliedern des Bau- und Umweltausschusses bestellt:
CSU
1. Mitglied: Hubert Lacrouts 1. Vertreter: Tom Leidgschwendner
2. Mitglied: Georg Eham 2. Vertreter: Erich Eckmair
3. Vertreter: Josef Schaftari
GRÜNE
1. Mitglied: Willi Halletz 1. Vertreter: Harda von Poser
2. Vertreter: Sascha Privitera
SPD
1. Mitglied: Michael Ertl 1. Vertreter: Thomas Danzer
2. Vertreter: Peter Wagner
FWH
1. Mitglied: Marlies Fellermeier-Liebl 1. Vertreter: Hans Bramböck
2. Mitglied: Marion Bernschneider 2. Vertreter: Erich Kogler
3. Vertreter: Dr. Christian Baur
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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4.3. Bestellung der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
04.05.2020
|
ö
|
beschließend
|
4.3 |
Beschlussvorschlag
Auf Vorschlag der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen werden folgende Gemeinderäte einstimmig zu Mitgliedern des
Rechnungsprüfungsausschusses bestellt:
CSU
1. Mitglied: Elisabeth Leidgschwendner Vertreter: Hubert Lacrouts
GRÜNE
1. Mitglied: Harda von Poser Vertreter: Sascha Privitera
SPD
1. Mitglied: Thomas Danzer Vertreter: Michael Ertl
FWH
1. Mitglied: Marion Bernschneider Vertreter: Dr. Christian Baur
Der Gemeinderat bestimmt das Ausschussmitglied Elisabeth Leidgschwendner zur Vorsitzenden/zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses.
Beschluss
Auf Vorschlag der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen werden folgende Gemeinderäte einstimmig zu Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses bestellt:
CSU
1. Mitglied: Elisabeth Leidgschwendner Vertreter: Hubert Lacrouts
GRÜNE
1. Mitglied: Harda von Poser Vertreter: Sascha Privitera
SPD
1. Mitglied: Thomas Danzer Vertreter: Michael Ertl
FWH
1. Mitglied: Marion Bernschneider Vertreter: Dr. Christian Baur
Der Gemeinderat bestimmt das Ausschussmitglied Elisabeth Leidgschwendner zur Vorsitzenden/zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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5. Erlass einer Geschäftsordnung (GeschO)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
04.05.2020
|
ö
|
|
5 |
Sachverhalt
Die Geschäftsordnung ist die Grundlage für das reibungslose Zusammenwirken der gemeindlichen Organe während der sechsjährigen Wahlzeit.
Da die bisherige Geschäftsordnung seit 12 Jahren nicht geändert wurde, sind ausschlaggebende Änderungen notwendig. Die neue und endgültige Geschäftsordnung sollte nicht in der konstituierenden Sitzung erlassen werden, vielmehr erst nach einer ausführlichen Auseinandersetzung mit den möglichen Inhalten und ihren Alternativen.
Aus diesem Grund erhalten Sie in der Anlage eine überarbeitete Geschäftsordnung in Tabellenform (Synopse). Diese Gegenüberstellung zeigt auf, den Inhalt der bisherigen GeschO, die Mustergeschäftsordnung des Bayerischen Gemeindetages, sowie den Vorschlag der Verwaltung.
Beschlussvorschlag
Bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung gelten die Bestimmungen der bisherigen Geschäftsordnung weiter, soweit sie nicht durch Beschlüsse dieser Gemeinderatssitzung geändert werden.
Beschluss
Bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung gelten die Bestimmungen der bisherigen Geschäftsordnung weiter, soweit sie nicht durch Beschlüsse dieser Gemeinderatssitzung geändert werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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6. Bestellung der Mitglieder zur Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Schlierachtal
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
04.05.2020
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Insgesamt entsendet die Gemeinde Hausham sechs Verbandsräte in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Schlierachtal.
Der erste Bürgermeister, Herr Jens Zangenfeind, ist ein sogenannter geborener Verbandsrat.
Die weiteren fünf Verbandsräte werden durch Beschluss bestellt.
- Es müssen nicht unbedingt Gemeinderatsmitglieder sein
- Keine Bindung an den Proporz
- Namentlich festgelegter Stellvertreter für jeden Verbandsrat
- Keine persönliche Beteiligung
Beschlussvorschlag
- Es wird festgestellt, dass die Gemeinde in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Schlierachtal durch den ersten Bürgermeister kraft seines Amtes vertreten wird.
- Es wird festgestellt, dass der erste Bürgermeister im Fall seiner Verhinderung durch seinen Stellvertreter vertreten wird.
- Folgende Personen werden in die Verbandsversammlung bestellt:
- Harrasser, Hans Stellvertreter/in: Bramböck, Hans
- Dr. Baur, Christian Stellvertreter/in: Fellermeier-Liebl, Marlies
- Leidgschwendner, Tom Stellvertreter/in: Lacrouts, Hubert
- Halletz, Willi Stellvertreter/in: von Poser, Harda
Wagner, Peter Stellvertreter/in: Ertl, Michael
Beschluss
- Es wird festgestellt, dass die Gemeinde in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Schlierachtal durch den ersten Bürgermeister kraft seines Amtes vertreten wird.
- Es wird festgestellt, dass der erste Bürgermeister im Fall seiner Verhinderung durch seinen Stellvertreter vertreten wird.
- Folgende Personen werden in die Verbandsversammlung bestellt:
- Harrasser, Hans Stellvertreter/in: Bramböck, Hans
- Dr. Baur, Christian Stellvertreter/in: Fellermeier-Liebl, Marlies
- Leidgschwendner, Tom Stellvertreter/in: Lacrouts, Hubert
- Halletz, Willi Stellvertreter/in: von Poser, Harda
- Wagner, Peter Stellvertreter/in: Ertl, Michael
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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7. Bestellung von Referenten und Festlegung ihrer Entschädigung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
04.05.2020
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Bisher wurden sechs Referenten bestellt. Aus Sicht der Verwaltung hat sich die gegebene Referatsverteilung bewährt. Für die bisher bestellten sogenannte Beauftragten könnten aber ebenso Referate geschaffen werden.
Folgende Besonderheiten sind bei der Bestellung von Referenten zu beachten:
- Über die Verteilung der Geschäfte unter die Gemeinderatsmitglieder beschließt der Gemeinderat.
- Bei der Bestellung der Referenten besteht keine Bindung an den Proporz.
- Referenten haben keine Verwaltungsbefugnisse, außer sie wurden vom Bürgermeister nach Art. 39 Abs. 2 GO ausdrücklich übertragen.
Beschlussvorschlag
Es werden folgende Referenten bestellt:
Referat
|
Name
|
Entschädigung
|
Abstimmung
|
Feuerschutz/BRK/Bergwacht
|
Hans Harrasser
|
€ 100,--
|
21 : 0
|
Schulhaus/Kindergarten
|
Michael Ertl
|
€ 100,--
|
21 : 0
|
Jugend/Sport
|
Tom Leidgschwendner
|
€ 100,--
|
21 : 0
|
Kulturelle Aufgaben
|
Hubert Lacrouts
|
€ 100,--
|
21 : 0
|
Wasserversorgung, Feld-, Wald- und Wirtschaftswegebau sowie gemeindeeigener Wald- und Grünlandbesitz
|
Hans Bramböck
|
€ 100,--
|
21 : 0
|
Wirtschaft/Verkehr
|
Dr. Christian Baur
|
€ 100,--
|
21 : 0
|
Senioren
|
Willi Halletz
|
€ 100,--
|
21 : 0
|
Behinderte
|
Marlies Fellermeier-Liebl
|
€ 100,--
|
21 : 0
|
Asyl
|
Gerhard Klante
|
€ 100,--
|
21 : 0
|
Beschluss
Es werden folgende Referenten bestellt:
Referat
|
Name
|
Entschädigung
|
Abstimmung
|
Feuerschutz/BRK/Bergwacht
|
Hans Harrasser
|
€ 100,--
|
21 : 0
|
Schulhaus/Kindergarten
|
Michael Ertl
|
€ 100,--
|
21 : 0
|
Jugend/Sport
|
Tom Leidgschwendner
|
€ 100,--
|
21 : 0
|
Kulturelle Aufgaben
|
Hubert Lacrouts
|
€ 100,--
|
21 : 0
|
Wasserversorgung, Feld-, Wald- und Wirtschaftswegebau sowie gemeindeeigener Wald- und Grünlandbesitz
|
Hans Bramböck
|
€ 100,--
|
21 : 0
|
Wirtschaft/Verkehr
|
Dr. Christian Baur
|
€ 100,--
|
21 : 0
|
Senioren
|
Willi Halletz
|
€ 100,--
|
21 : 0
|
Behinderte
|
Marlies Fellermeier-Liebl
|
€ 100,--
|
21 : 0
|
Asyl
|
Gerhard Klante
|
€ 100,--
|
21 : 0
|
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. Bestellung des Bürgermeisters zum Eheschließungsstandesbeamten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
04.05.2020
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Sachverhalt
Die Bürgermeister (ggf. auch weitere Bürgermeister) können zu Eheschließungsbeamten bestellt werden.
Aufgaben:
Vornahme von Eheschließungen, Begründung von Lebenspartnerschaften und aller hierzu erforderlichen Beurkundungen und Eintragungen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat bestellt den Ersten Bürgermeister Jens Zangenfeind zum Eheschließungsbeamten.
Bürgermeister Zangenfeind war wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss
Der Gemeinderat bestellt den Ersten Bürgermeister Jens Zangenfeind zum Eheschließungsbeamten.
Bürgermeister Zangenfeind war wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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9. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
04.05.2020
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Sachverhalt
Hier handelt es sich um die Niederschrift einer Sitzung des vorhergegangenen Gemeinderats.
Dabei können sich die neuen Mitglieder des Gemeinderats in zulässiger Weise der Stimme enthalten.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 09.03.2020.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 09.03.2020.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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10. Erlass einer Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
04.05.2020
|
ö
|
beschließend
|
10 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat erlässt jeweils in der konstituierenden Sitzung eine „Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts“.
In dieser Satzung wird vor allem geregelt,
- die Anzahl und Größe der Ausschüsse
- die Entschädigungen für die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder
- die Anzahl der weiteren Bürgermeister.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat erlässt die der Niederschrift über diese Sitzung beiliegende „Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts“.
Die Anlage wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.
Beschluss
Der Gemeinderat erlässt die der Niederschrift über diese Sitzung beiliegende „Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts“.
Die Anlage wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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11. Anträge und Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
04.05.2020
|
ö
|
informativ
|
11 |
zum Seitenanfang
12. Informationen des Bürgermeisters
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
04.05.2020
|
ö
|
informativ
|
12 |
Datenstand vom 29.05.2020 10:11 Uhr