Datum: 23.04.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Ferienausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerentscheid - Baugebiet "An der Huberbergstraße"; Berufung des Abstimmungsleiters und einer Stellvertretung
2 Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2020
3 Genehmigung des Finanzplans für die Jahre 2019 -2023
4 Schulangelegenheiten; Grundschule Hausham, Einführung eines gebundenen Ganztagesangebotes
5 Anträge und Anfragen
6 Informationen des 1. Bürgermeisters

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1. Bürgerentscheid - Baugebiet "An der Huberbergstraße"; Berufung des Abstimmungsleiters und einer Stellvertretung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss Sitzung des Ferienausschusses 23.04.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Bürgerentscheid hat seine Grundlage in Art. 18 a der Bayerischen Gemeindeordnung. Durchführungsbestimmungen gibt es aber nicht. Die Gemeinde Hausham hat bisher auch nicht von der Ermächtigung, das Nähere durch Satzung zu regeln, Gebrauch gemacht. In solchen Fällen wird dann empfohlen, den Ablauf eines Bürgerentscheides entsprechend den Vorgaben im Kommunalwahlrecht durchzuführen.

Somit muss nach Zulassung eines Bürgerbegehrens ein Abstimmungsleiter und ein Stellvertreter durch den Gemeinderat berufen werden.

Entsprechend Art. 5 GLKrWG wird seitens der Verwaltung empfohlen, den ersten Bürgermeister, Herrn Jens Zangenfeind, zum Abstimmungsleiter und Herrn Rudi Randler als stellvertretenden Abstimmungsleiter für den Bürgerentscheid am 17. Mai 2020 zu berufen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beruft

  1. den ersten Bürgermeister, Herrn Jens Zangenfeind, zum Abstimmungsleiter für den Bürgerentscheid am 17. Mai 2020 und

Herrn Rudi Randler zum stellvertretenden Abstimmungsleiter des Bürgerentscheides am 17. Mai 2020.

Beschluss

Der Gemeinderat beruft

  1. den ersten Bürgermeister, Herrn Jens Zangenfeind, zum Abstimmungsleiter für den Bürgerentscheid am 17. Mai 2020 und

Herrn Rudi Randler zum stellvertretenden Abstimmungsleiter des Bürgerentscheides am 17. Mai 2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2. Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss Sitzung des Ferienausschusses 23.04.2020 ö beschließend 2

Beschlussvorschlag

Haushaltssatzung der Gemeinde Hausham - Landkreis Miesbach

für das Haushaltsjahr   2020
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende
Haushaltssatzung:
       
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit            20.429.200 EUR          
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit              5.674.400 EUR            

§ 2
Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.


§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe - A                280 v.H.
  1. für die Grundstücke - B                                                           310 v.H.

  1. Gewerbesteuer                                                                                380 v.H.

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf           2.500.000   EUR         festgesetzt.

§ 6
Der als Anlage beigefügte Stellenplan wird anerkannt und genehmigt.

§ 7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in Kraft.

Beschluss

Haushaltssatzung der Gemeinde Hausham - Landkreis Miesbach

für das Haushaltsjahr   2020
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende
Haushaltssatzung:
       
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit            20.429.200 EUR          
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit              5.674.400 EUR            

§ 2
Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.


§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe - A                280 v.H.
  1. für die Grundstücke - B                                                           310 v.H.

  1. Gewerbesteuer                                                                                380 v.H.

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf           2.500.000   EUR         festgesetzt.

§ 6
Der als Anlage beigefügte Stellenplan wird anerkannt und genehmigt.

§ 7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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3. Genehmigung des Finanzplans für die Jahre 2019 -2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss Sitzung des Ferienausschusses 23.04.2020 ö beschließend 3

Beschlussvorschlag

Der Ferienausschuss genehmigt den Finanzplan für die Jahre 2019 bis 2023.

Beschluss

Der Ferienausschuss genehmigt den Finanzplan für die Jahre 2019 bis 2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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4. Schulangelegenheiten; Grundschule Hausham, Einführung eines gebundenen Ganztagesangebotes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss Sitzung des Ferienausschusses 23.04.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bei einer Elternbefragung von 2019 stellte sich heraus, dass die Hälfte der Erziehungsberechtigten an der Grundschule ein grundsätzliches Interesse an der Einführung von gebundenen Ganztagesklassen besitzt. An unserer Mittelschule sind solche Klassen bereits seit 2007 vorhanden, seit 2012 gibt es nur noch gebundene Ganztagesklassen an der Mittelschule. Diese werden sehr geschätzt.
Daher beabsichtigt die Schulleitung, ab dem Schuljahr 2020/21 auch an der Grundschule solche Klassen in Jgst. 3 (dann 3 und 4) einzu führen, sofern die Eltern tatsächlich sich dafür anmelden.

Die Schulleitung sieht in der Einführung der gebundenen Ganztages – Grundschule folgende Vorteile:

  • Intensivere Förderung der Schülerinnen und Schüler durch 12 zusätzliche Lehrerstunden pro Klasse
  • Wegfall schriftlicher Hausaufgaben und damit deutliche Entlastung zuhause
  • Zusätzliche Wahlangebote für Schülerinnen und Schüler
  • Entlastung der Mittagsbetreuung
  • Haushamer Grundschulkinder, die bisher eine Ganztagesklasse besuchen wollen und deshalb nach Schliersee/Neuhaus fahren müssen, können am Ort gehalten werden
  • Da es wohl bis 2025 einen Rechtsanspruch auf Betreuung am Nachmittag (sogar bis 18:00 Uhr) und in den Ferien geben soll, benötigen wir ein umfassendes Gesamtkonzept der Betreuung, das auf mehreren Säulen steht. Ganztagesklassen können hier ein wertvoller Baustein sein

Es wird mit folgendem Aufwand gerechnet:

  • Pro Klasse und Schuljahr sind 6.700  € für externe Partner aufzubringen, davon trägt die Gemeinde 6150 € ; der Rest wird vom Staat bezuschusst; (gleiches Verfahren wie in der Mittelschule); d.h. im Endausbau wären dies bei zwei Klassen in Jgst. 3 und 4 pro Schuljahr 12.300 €
  • Pro Klasse werden der Schule 12 zusätzliche Lehrerstunden zugewiesen (Bezahlung durch Staat)

Weiteres Verfahren:
  • Antragsfrist ist der 27. März bei der Regierung, wobei es ausreicht, wenn wir bis dahin das grundlegende Interesse an einer solchen Klasse bekunden
  • Die Eltern müssen dies wollen, d.h. bei derzeit ca. 60 Schülern in Jgst. 2 benötigen wir 15 verbindliche Anmeldungen, ansonsten ist keine Ganztagesklasse möglich
  • Eine Einführung von Ganztagesklassen ab Jgst. 1 wird von der Schule und mehrheitlich von den Eltern aus pädagogischen Gründen abgelehnt; zudem ist eine Betreuung durch die Mittagsbetreuung gewährleistet
  • Wie bei der Mittelschule ist beabsichtigt, die Gemeinde Hausham auch als Träger der Maßnahme zu benennen, da wir dadurch große Freiheiten bei der Auswahl eines geeigneten externen Personals besitzen
  • Die bestehenden Strukturen der Schule, insbesondere der Mittagsverpflegung sind für eine Ausweitung um insges. 2 Klassen (Jgst. 3 und 4) ausreichend
  • Ebenso kann z.T. das bestehende externe Personal auch im GS-Bereich eingesetzt werden.

Beschlussvorschlag

Der Ferienausschuss befürwortet die Einführung der gebundenen Ganztages – Grundschule an der Grundschule Hausham und ermächtigt den 1. Bürgermeister zur Einreichung  des Antrages bei der Regierung von Oberbayern.

Beschluss

Der Ferienausschuss befürwortet die Einführung der gebundenen Ganztages – Grundschule an der Grundschule Hausham und ermächtigt den 1. Bürgermeister zur Einreichung  des Antrages bei der Regierung von Oberbayern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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5. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss Sitzung des Ferienausschusses 23.04.2020 ö beschließend 5
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6. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss Sitzung des Ferienausschusses 23.04.2020 ö beschließend 6
Datenstand vom 09.07.2020 14:09 Uhr