Datum: 22.06.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Glück Auf Saal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:05 Uhr bis 22:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Jugendtreff Hausham; Vorstellung des Online-Projektes und Bericht aus dem Jugendtreff. Hierzu wird Herr Jan Freter anwesend sein.
3 Geschäftsordnung für den Gemeinderat; Vorstellung der neuen Geschäftsordnung
4 Bauhof der Gemeinde Hausham; Fuhrpark - Entscheidung zur Anschaffung weiterer Fahrzeuge
5 Bebauungsplan Nr. 42 "Wohnen für Familien an der Huberbergstraße"; Erweiterung des Geltungsbereichs
6 Erlass einer Veränderungssperre; Grundstück: Flur-Nr. 667/0, Gem. Hausham
7 Bauantrag zur Erweiterung einer Wohnanlage um Abstellräume im Untergeschoss; Grundstück: Flur-Nr. 667/0, Gem. Hausham, Poilstraße 4 - 8 Antragsteller: Behrens Agnes und Alexander, Schmid Marianne und Josef
8 Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2019
9 Vorlage der Jahresrechnung 2019
10 Ratsinformationssystem; Entscheidung über die Ersatzbeschaffung von Gemeinderats - Tablets
11 Anträge und Anfragen
12 Informationen des Bürgermeisters

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2020 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 25 .05.2020 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 25 .05.2020 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Jugendtreff Hausham; Vorstellung des Online-Projektes und Bericht aus dem Jugendtreff. Hierzu wird Herr Jan Freter anwesend sein.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Aufgrund der Corona-Pandemie musste auch der Jugendtreff in Hausham für mehrere Monate geschlossen bleiben.

Zwischenzeitlich konnte auch der Jugendtreff wieder einen eingeschränkten Betrieb aufnehmen.
Neu ist ein Online-Projekt. Dieses Projekt wurde von Jan Freter in der Sitzung vorgestellt. Herr Freter referierte für e twa 15 Minuten.

Beschlussvorschlag

Ohne Abstimmung.

zum Seitenanfang

3. Geschäftsordnung für den Gemeinderat; Vorstellung der neuen Geschäftsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Geschäftsordnung für den Gemeinderat ist die Grundlage für das reibungslose Zusammenwirken der gemeindlichen Organe während der sechsjährigen Wahlzeit. Sie gibt der Gemeinde die Möglichkeit, im Rahmen der rechtlichen Bandbreite eventuelle Besonderheiten zu berücksichtigen.

In der Anlage erhalten Sie in Form einer Synopse einen Vorschlag seitens der Verwaltung.
In Spalte 1 wurde der Text der bisherigen Geschäftsordnung abgedruckt. In Spalte 2 sehen Sie den Vorschlag des Bayerischen Gemeindetags einer Muster-Geschäftsordnung. Der Vorschlag der Verwaltung ist in Spalte 3 aufgeführt.
Markante Änderungen wurden in einem Beiblatt extra aufgeführt, um eine eventuelle Suche zu erleichtern.

Dieser Vorschlag soll nur als Diskussionsgrundlage dienen.
Für Fragen, Anregungen oder Kritik steht die Gemeindeverwaltung jederzeit zur Verfügung.
Die endgültige Fassung der Geschäftsordnung soll in der nächsten Sitzung beschlossen werden.

Beschlussvorschlag

Ohne Abstimmung.

zum Seitenanfang

4. Bauhof der Gemeinde Hausham; Fuhrpark - Entscheidung zur Anschaffung weiterer Fahrzeuge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bereits im Rahmen der letzten Sitzung vom 25.05.2020 wurde über das Fahrzeugkonzept des Bauhofs gesprochen.

Es erfolgte eine Beschlussfassung dahingehend, dass für das Wasserwerk ein Fahrzeug erworben wird mit einem Höchstpreis von EUR 15.000,-- brutto.

In diesem Zusammenhang wird informativ mitgeteilt, dass ein Fahrzeug erworben werden konnte (VW Caddy, Allrad), dies zu einem Preis von EUR 12.965,-- brutto.

Nach der letzten Gemeinderatssitzung erfolgte ein Ortstermin im Bauhof der Gemeinde Hausham an welchem die meisten Damen und Herren des Gemeinderats anwesend waren.

Für die nächsten Jahre wird sich der Gemeinderat entscheiden müssen, ob Firmenvergaben für den Winterdienst noch weiterhin erfolgen oder nicht. Sollte der Winterdienst vollumfänglich durch den Bauhof der Gemeinde Hausham durchgeführt werden, müsste ein weiteres Fahrzeug angeschafft werden, ebenso würden wir dann einen weiteren Mitarbeiter benötigen.

Aktuell geht es um Folgendes:

Für die Müllentsorgungs-Fahrten wird dringend ein Fahrzeug mit einer Lade fläche benötigt.

Des Weiteren wird ein Fahrzeug benötigt für Fahrten im Zusammenhang mit dem Gebäudeunterhalt und als Fahrmöglichkeit, um kleinere Baustellen zu erreichen.

Der Bauhof bzw. die Verwaltung bittet daher um die Zustimmung des Gemeinderats dazu, dass der Fuhrpark des Bauhofs der Gemeinde Hausham um 2 Fahrzeuge erweitert wird.

Über die Vergabe bzw. den Erwerb der konkreten Fahrzeuge wird sodann im nicht öffentlichen Teil entschieden.

Herr Christian Freiwang, Leiter des Bauhofs, war bei der Sitzung anwesend um die Gründe genauer zu erläutern.

Beschlussvorschlag

Der Fuhrpark des Bauhofes der Gemeinde Hausham wird um 2 Fahrzeuge erweitert.

Beschluss

Der Fuhrpark des Bauhofes der Gemeinde Hausham wird um 2 Fahrzeuge erweitert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Bebauungsplan Nr. 42 "Wohnen für Familien an der Huberbergstraße"; Erweiterung des Geltungsbereichs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 42 „Wohnen für Familien an der Huberbergstraße“ umfasst den östlichen Bereich des Grundstücks Flur-Nr. 703/0. Der Bebauungsplan soll die rechtliche Grundlage zur Bebauung des Grundstücks mit Einfamilien- und Doppelhäusern im Rahmen eines Einheimischenprogramms schaffen.

Bei der Vorbereitung der Bauleitplanung wurde das Ingenieurbüro Weisser als Fachbüro damit beauftragt, eine Planung für die ordnungsgemäße Entwässerung (Schmutzwasser und Oberflächenwasser) zu erarbeiten. Hierbei wurden zwei Varianten vorgelegt:

Variante Poilstraße:        Die Leitungen werden im natürlichen Gefälle über die Grundstücke Flur-Nrn.
       667/0, Poilstraße 4-8 und 667/2, Poilstraße in die Schlierach bzw. den in
       der Schlierachstraße verlaufenden Schmutzwasserkanal verlegt.
Variante mit Pumpen:        Schmutzwasser und Oberflächenwasser werden über Pumpwerkanlagen
       und Druckleitungen aus dem Baugebiet über den Huberspitzweg in die
       Schlierach bzw. den in der Schlierachstraße verlaufenden Schmutzwasser-
       kanal entwässert.

Die Variante Poilstraße stellt dabei die für die Allgemeinheit wirtschaftlichste Lösung dar.

Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 13 und Nr. 21 BauGB können im Bebauungsplan Flächen für die Führung von ober- oder unterirdischen Versorgungsanlagen und ~leitungen sowie die mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Allgemeinheit zu belastenden Flächen festgelegt werden.

Um die technische Machbarkeit der Leitungsverlegung prüfen zu können und eine eventuelle Leitungsführung zu sichern, sollte der Geltungsbereich des Bebauungsplanes um das Grundstück Flur-Nr. 667/0 erweitert werden.

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, das Grundstück Flur-Nr. 667/0, Poilstraße 4-8, in den Geltungs-bereich des Bebauungsplans Nr. 42 „Wohnen für Familien an der Huberbergstraße“ aufzunehmen.

Aufgrund geänderten Sachverhalts wurde dieser Tagesordnungspunkt nicht mehr behandelt. Es kam zu keiner Abstimmung.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, das Grundstück Flur-Nr. 667/0, Poilstraße 4-8, in den Geltungs-bereich des Bebauungsplans Nr. 42 „Wohnen für Familien an der Huberbergstraße“ aufzunehmen.

Ohne Abstimmung, da der Tagesordnungspunkt nicht mehr behandelt werden musste aufgrund einer Rücksprache mit dem Landratsamt.

zum Seitenanfang

6. Erlass einer Veränderungssperre; Grundstück: Flur-Nr. 667/0, Gem. Hausham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat beschlossen, das Grundstück Flur-Nr. 667/0 in den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 42 „Wohnen für Familien an der Huberbergstraße“ aufzunehmen, um die technische Machbarkeit zur Verlegung öffentlicher Leitungen zur Versorgung des Plangebiets zu prüfen und im Fall einer positiven Prüfung die Erschließung des Plangebietes durch Festsetzungen im Bebauungsplan zu sichern.
 
Zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich kann die Gemeinde eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB erlassen mit dem Inhalt, dass
1.        Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht
       beseitigt werden;
2.        erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und
       baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder
       anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

Für den Fall, dass ein Bauantrag gestellt wird, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde Hausham.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt, gemäß § 14 BauGB für das Grundstück Flur-Nr. 667/0, Poilstraße
4-8 eine Veränderungssperre zu erlassen.

Aufgrund geänderten Sachverhalts wurde dieser Tagesordnungspunkt nicht mehr behandelt. Es kam zu keiner Abstimmung.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, gemäß § 14 BauGB für das Grundstück Flur-Nr. 667/0, Poilstraße
4-8 eine Veränderungssperre zu erlassen.

Ohne Abstimmung, da der Tagesordnungspunkt nicht mehr behandelt werden musste aufgrund einer Rücksprache mit dem Landratsamt.

zum Seitenanfang

7. Bauantrag zur Erweiterung einer Wohnanlage um Abstellräume im Untergeschoss; Grundstück: Flur-Nr. 667/0, Gem. Hausham, Poilstraße 4 - 8 Antragsteller: Behrens Agnes und Alexander, Schmid Marianne und Josef

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Antragsteller wollen auf dem Grundstück Flur-Nr. 667/0, Poilstraße 4-8, die Abstellräume im Untergeschoss für die Wohnanlage erweitern. Die Erweiterung hat eine Fläche von 10,74 m x 10,52 m.

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB und laut Flächennutzungsplan in einem Reinem Wohngebiet. Die Grundflächenzahl (GRZ), d.h. die überbaubare Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche im Reinen Wohngebiet beträgt maximal 0,4 und darf durch Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten sowie bauliche Anlagen unterhalb der Geländeober-fläche bis zu 50 % überschritten werden. Die GRZ für das Grundstück Flur-Nr. 667/0 beträgt derzeit ca. 0,54 und würde nach Erweiterung des Untergeschosses ca. 0,6 betragen.
Die Grundstücke in der näheren Umgebung weisen im Durchschnitt eine GRZ von 0,27 – 0,38 auf.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Bereich der Erweiterung des Untergeschosses der Hauswasseranschluss des Anwesens sowie des Nachbaranwesens Poilstraße 10 und ein Stück der gemeindlichen Wasserleitung befinden. Eine Verlegung der Wasserleitungen wäre zwingend erforderlich.

Planungsrechtliche Bedenken bzgl. des Bauvorhabens bestehen dahingehend, dass das Grundstück bereits mit dem derzeitigen Gebäudebestand die bebaute Fläche der umgebenden Grundstücke bei weitem übersteigt. Die GRZ des Baugrundstücks erhöht sich durch das Bauvorhaben auf fast das Doppelte der umgebenden Bebauung.
Weiterhin besteht entlang der südlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks Flur-Nr. 667/0 und damit im Bereich der geplanten Kellererweiterung die technische Möglichkeit der Verlegung der Schmutzwasser- und Niederschlagswasserleitungen, um das geplante Neubaugebiet des BPL Nr. 42 „Wohnen für Familien an der Huberbergstraße“ auf dem westlich angrenzenden Grundstück Flur-Nr. 703/0 im natürlichen Gefälle zu erschließen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.

Erläuterung:
Nach Verlesung des Beschlussvorschlages erfolgten 0 Stimmen für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens.        
Bei der Frage, wer gegen die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens ist, meldeten sich 16 Damen und Herren des Gemeinderats.
Nach Abschluss des Abstimmungsvorgangs meldete sich Herr Halletz und führte aus, dass die Frage im Beschlussvorschlag falsch formuliert sei. Dies ist aber nicht der Fall und wurde Herrn Halletz auch entsprechende mitgeteilt. Herr Halletz und Herr Privitera führten dann aus, dass sie beim Abstimmungsvorgang überhaupt nicht abgestimmt haben, aber für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 16

zum Seitenanfang

8. Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2020 ö beschließend 8

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die in den Anlageblättern aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Jahr 2019.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die in den Anlageblättern aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Jahr 2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Vorlage der Jahresrechnung 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2020 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2019 wird dem Gemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 2 GO vorgelegt.

zum Seitenanfang

10. Ratsinformationssystem; Entscheidung über die Ersatzbeschaffung von Gemeinderats - Tablets

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2020 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die Tablets, die die Damen und Herren des Gemeinderats nutzen, sind zwischenzeitlich 4 ½ Jahre alt.

Neue Sicherheitsupdates sind nicht mehr verfügbar und können auch nicht erworben werden.

Mit dem Software-Hersteller des Ratsinformationssystems wurde Rücksprache gehalten. Dieser empfiehlt eine neue Anschaffung von Geräten. Dabei hat sich der Software-Hersteller für den Erwerb von IPads ausgesprochen.

Über die Vergabe wird im nicht öffentlichen Teil entschieden.

Unsere Mitarbeiterin, Frau Barbara Stoib, wird bei der Sitzung anwesend sein und über die technischen Anforderungen der Tablets referieren.

Beschlussvorschlag

Für die Damen und Herren des Gemeinderats sowie die Verwaltung werden 22 neue Tablets angeschafft.

Beschluss

Für die Damen und Herren des Gemeinderats sowie die Verwaltung werden 22 neue Tablets angeschafft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2020 ö informativ 11

Sachverhalt



  • Mündlicher Antrag von Willi Halletz, dass jeder Gemeinderat einen Obolus leistet zur Neuanschaffung der Tablets.

zum Seitenanfang

12. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2020 ö informativ 12

Sachverhalt

Bekanntgabe der Stellungnahme des Landratsamtes Miesbach zur Haushaltsvorlage 2020

  • Danksagung Bauhof
    Gestaltung Innenhof

Datenstand vom 28.07.2020 13:41 Uhr