Datum: 21.07.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Bauantrag zur Umnutzung der ehem. Traktorgarage zu Wohnzwecken und Erweiterung der Remise und Tenne sowie Abbruch und Wiederaufbau der Garage, energetische Sanierung; Grundstück: Flur-Nr. 1686/4, Gem. Hausham, Straß 102 Bauherr: Fuchs Stefanie und Josef
3 Bauantrag für den Anbau eines Wintergartens; Grundstück: Flur-Nr. 745/2, Gem. Hausham, Alpenstraße 44 Bauherr: Niedermeier Gerhard
4 Bauantrag zur Wohnhauserweiterung und Anbau einer Doppelgarage und einer Eingangsüberdachung; Grundstück: Flur-Nr. 1096/1,1, Gem. Hausham, Sonnenstraße 5 Bauherr: Sterr Sabine und Karl-Heinz
5 Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung "Am Huberspitzweg"; Anfrage der Eheleute Christa und Wilhelm Sigel zur Erweiterung des Geltungsbereichs auf das gesamte Grundstück Flur-Nr. 707/7
6 Bauantrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Lagerhalle und Errichtung einer Mistplatte mit Sammelbehälter; Grundstück: Flur-Nr. 725/0, Gem. Hausham, Moosrainer Weide 1 und 2 Bauherr: Geiselbrechtinger Barbara und Günther
7 Antrag auf Abweichung von der Gestaltungssatzung bzgl. der Dachgestaltung; Neubau einer Garage, Grundstück: Flur-Nr. 805/2, Gem. Hausham, Nagelbachstraße 34 Antragsteller: Sabbatella Fabio
8 Bauantrag zur Aufstockung und baulichen Veränderung des bestehenden Mehrfamilienwohnhauses mit Garage, Einbau einer weiteren Wohneinheit sowie eine Nutzungsänderung im Untergeschoss; Grundstück: Flur-Nr. 367/4, Gem. Hausham, Rettenbeck 27a Bauherr: Hehl Manfred
9 Anträge und Anfragen
10 Informationen des Bürgermeisters

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.07.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 26.05.2020.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 26.05.2020.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 26.05.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bauantrag zur Umnutzung der ehem. Traktorgarage zu Wohnzwecken und Erweiterung der Remise und Tenne sowie Abbruch und Wiederaufbau der Garage, energetische Sanierung; Grundstück: Flur-Nr. 1686/4, Gem. Hausham, Straß 102 Bauherr: Fuchs Stefanie und Josef

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.07.2020 ö 2

Sachverhalt

Die Antragsteller möchten das Anwesen Straß 102 energetisch sanieren und das Wohnhaus auch im Erdgeschoss zu Wohnzwecken nutzen. Das Anwesen liegt im Außenbereich, ausgewiesen im FNP als Fläche für die Landwirtschaft.
Bei dem Anwesen, Wohnhaus mit Scheune und Wagenremise aus dem Jahr 1978 handelt es sich um ein ursprünglich zulässigerweise, i.S.v. § 35 Abs. 1 BauGB privilegiertes Bauvorhaben (Altenteilerhaus), dessen Nutzung aber im Jahr 2019 aufgegeben wurde. Bis Oktober 2019 wurde der Wohnhausteil von der Großmutter der Antragstellerin bewohnt. Die Antragstellerin ist die Schwester des Eigentümers der landwirtschaftlichen Hofstelle.

Das Erdgeschoss des Wohnhauses diente ursprünglich als Traktorgarage und soll nunmehr zu Wohnzwecken umgebaut werden, das Obergeschoss wurde bereits zu Wohnzwecken genutzt. An den Außenmaßen des Wohnhauses wird nichts verändert.
Die Remise mit einer Breite von 5,25 m soll um 2,37 m in der Länge erweitert werden und bildet damit optisch eine Teilung zwischen Wohnhaus und noch landwirtschaftlich genutzter Scheune. Für diese Erweiterung ist eine Übernahme der Abstandsflächen auf Flur-Nr. 1686 nötig.

Die Scheune, in der noch Futtersilos untergebracht sind, ist nicht Bestandteil des Bauantrags.

Die auf dem Grundstück bereits befindliche Garage soll aufgrund der schlechten Bausubstanz abgebrochen und an gleicher Stelle mit gleicher Kubatur wieder errichtet werden. Da es sich aufgrund der Maße um keine verfahrensfreie Grenzgarage handelt, ist ebenfalls die Übernahme von Abstandsflächen auf den Nachbargrundstücken Flur-Nrn. 1686 und 1686/3 nötig.

Bei der beantragten Nutzungsänderung handelt es sich nicht mehr um ein privilegiertes Bauvorhaben i.S.v. § 35 Abs. 1 BauGB, da das Anwesen bereits seit der Verlegung der Hofstelle auf die gegenüberliegende Straßenseite, Flur-Nr. 1699, im Jahr 2014 nicht mehr landwirtschaftlich genutzt wird, so dass das Bauvorhaben nach § 35 Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB zu beurteilen ist. Demzufolge ist eine Nutzungsänderung im Außenbereich zulässig, wenn
- das Vorhaben der zweckmäßigen Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz dient,
- die äußere Gestalt des Gebäudes im Wesentlichen gewahrt bleibt
- das Gebäude vor mehr als 7 Jahren zulässigerweise errichtet wurde und die Aufgabe der
  bisherigen Nutzung nicht mehr als 7 Jahre zurückliegt
- das Gebäude in räumlich-funktionalem Zusammenhang mit der Hofstelle des landwirtschaft-
  lichen Betriebs steht.

Planungsrechtlich bestehen gegen die Nutzungsänderung keine Bedenken.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Bauantrag für den Anbau eines Wintergartens; Grundstück: Flur-Nr. 745/2, Gem. Hausham, Alpenstraße 44 Bauherr: Niedermeier Gerhard

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.07.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Herr Niedermeier beantragt den Anbau eines Wintergartens auf dem Grundstück Flur-Nr. 745/2, Alpenstraße 44.

Der Wintergarten soll mit den Maßen 5,85 m x 2,60 m errichtet werden. Die Dachneigung des Wintergartens beträgt 8°.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 29 „Alpenstraße“. Dieser Bebauungsplan ist nicht in Kraft getreten, daher kann das Bauvorhaben nach § 34 BauGB behandelt werden.

Das Vorhaben liegt in einem „Reinen Wohngebiet“ (WR). Planungsrechtliche Bedenken bestehen nicht. Die Abstandsflächenübernahmeerklärung des Nachbarn liegt vor.

Nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Gestaltungssatzung sind bei Garagen und Nebengebäuden die Dächer nur als Sattel- oder Pultdächer mit einer Neigung von mindestens 10° zulässig.

Durch die Errichtung des Wintergartens mit einer Dachneigung von 8° ist eine Abweichung von der Gestaltungssatzung nötig.

Diese Abweichung wird wie folgt begründet:

Durch den bestehenden Balkon ist es nicht möglich, die Dachneigung steiler zu gestalten. Zusätzlich fügt sich der Wintergarten am bestehenden Anbau mit der geplanten Dachneigung ein.

Beschlussvorschlag

1. Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der erforderlichen Abweichung von § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Gestaltungssatzung für die Dachneigung des Wintergartens zu.  
                                                                                                                               
2. Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.

                                                                                                     

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der erforderlichen Abweichung von § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Gestaltungssatzung für die Dachneigung des Wintergartens zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Bauantrag zur Wohnhauserweiterung und Anbau einer Doppelgarage und einer Eingangsüberdachung; Grundstück: Flur-Nr. 1096/1,1, Gem. Hausham, Sonnenstraße 5 Bauherr: Sterr Sabine und Karl-Heinz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.07.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Familie Sterr beantragt einer Erweiterung des bestehenden Wohnhauses und einen Anbau einer Doppelgarage mit einer Eingangsüberdachung auf dem Grundstück Flur-Nr. 1096/11, Sonnenstraße 5.

Die geplante Wohnhauserweiterung wird mit den Maßen 8,73 m x 4,51 m an der Südseite an das bestehende Gebäude angebaut. Die neu errichtete Doppelgarage mit den Maßen 6,49 m x 5,99 m wird zusammen mit einer Eingangsüberdachung am Bestand angebaut.


Das Bauvorhaben liegt im unbeplan ten Innenbereich, weshalb sich die planungsrechtliche Beurteilung des Bauvorhabens nach § 34 BauGB richtet. Bauplanungsrechtliche Bedenken bestehen gegen das Bauvorhaben nicht.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung "Am Huberspitzweg"; Anfrage der Eheleute Christa und Wilhelm Sigel zur Erweiterung des Geltungsbereichs auf das gesamte Grundstück Flur-Nr. 707/7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.07.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Dieser Tagesordnungspunkt wird aufgrund fehlender Unterlagen auf die nächste Sitzung verschoben.

zum Seitenanfang

6. Bauantrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Lagerhalle und Errichtung einer Mistplatte mit Sammelbehälter; Grundstück: Flur-Nr. 725/0, Gem. Hausham, Moosrainer Weide 1 und 2 Bauherr: Geiselbrechtinger Barbara und Günther

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.07.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Familie Geiselbrechtinger beantragt die Errichtung einer landwirtschaftlichen  Maschinen- und Lagerhalle und die Errichtung einer Mistplatte mit einem Sammelbehälter für Mistwasser auf dem Grundstück Flur-Nr. 725/0, Moosrainer Weide 1 und 2.

Die landwirtschaftliche Maschinen- und Lagerhalle soll mit den Maßen 40,40 m x 17,40 m errichtet werden. Das Gebäude hat eine Wandhöhe von 4,69 m und soll mit einem Satteldach mit einer Dachneigung von 22° versehen werden. Zusätzlich wird eine Mistplatte mit einem Sammelbehälter für Mistwasser errichtet. Die Mistplatte wird mit den Maßen 8,50 m x 8,25 m an das bestehende Gebäude angebaut. Der Sammelbehälter hat einen Durchmesser von 2,50 m und ist 2,50 m tief.

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB) in einer Fläche für die Landwirtschaft.
Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.
Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um ein privilegiertes Bauvorhaben im Sinne von
§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt nicht vor.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Antrag auf Abweichung von der Gestaltungssatzung bzgl. der Dachgestaltung; Neubau einer Garage, Grundstück: Flur-Nr. 805/2, Gem. Hausham, Nagelbachstraße 34 Antragsteller: Sabbatella Fabio

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.07.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Herr Sabbatella möchte auf seinem Grundstück Flur-Nr. 805/2, Nagelbachstraße 34,  eine 3-fach Garage mit einem Flachdach errichten. Bei der Flachdach-Garage mit den Maßen 8,50 m x 5,85 m und damit einer Grundfläche von 49,725 m², Wandhöhe 2,60 m handelt es sich um ein verfahrensfreies Bauvorhaben i.S.v. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1b BayBO. Diese Verfahrensfreiheit entbindet jedoch nicht von der Pflicht, örtliche Bauvorschriften einzuhalten.

Daher wird für das Flachdach eine Abweichung von der Gestaltungssatzung der Gemeinde Hausham benötigt.

Nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes können Flachdächer nur ausnahmsweise zugelassen werden, z.B. zur besseren Einbindung in den Bestand, bei Unterflurgaragen und bei starker Hangneigung. Aufgrund der örtlichen topographischen Gegebenheiten fügt sich die Garage als Unterflurgarage in das Gelände ein. Um den Gartenbereich nutzen zu können wird das Flachdach begrünt.

Beschlussvorschlag

1. Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Abweichung von § 4 Abs. 1 Nr. 2 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes für das Flachdach zu.

2. Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB nach Maßgabe der vorliegenden Pläne.

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Abweichung von § 4 Abs. 1 Nr. 2 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes für das Flachdach zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB nach Maßgabe der vorliegenden Pläne.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Bauantrag zur Aufstockung und baulichen Veränderung des bestehenden Mehrfamilienwohnhauses mit Garage, Einbau einer weiteren Wohneinheit sowie eine Nutzungsänderung im Untergeschoss; Grundstück: Flur-Nr. 367/4, Gem. Hausham, Rettenbeck 27a Bauherr: Hehl Manfred

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.07.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

Herr Hehl möchte das bestehende Anwesen Rettenbeck 27a einschließlich Garage aufstocken. Zudem wird für die Räume im Untergeschoss, die bisher als Kellerräume (Lager, Hobby, Vorrat) deklariert waren aber bereits seit geraumer Zeit als Wohnung genutzt werden, die Nutzungs-änderung als Wohnraum beantragt.

Durch die Aufstockung des Wohnhauses um 3,82 m soll der First an die Firsthöhe des Anwesens Rettenbeck 27 angeglichen werden. Dadurch ergibt sich auf der Nordseite eine Traufhöhe (OK Pfette) von 7,85 m, auf der Südseite eine Traufhöhe (OK Pfette) von 6,50 m.

Die Garage wird über eine Fläche von 4,70 m x 6,72 m mit einer von Süden anfahrbaren 2,34 m hohen Garage sowie einem darüber liegenden Arbeitsraum aufgestockt. Die verbleibende Dachfläche der Garage wird als Flachdach ausgebildet. Die Abstandsflächen kommen auf dem Flachdach zu liegen.
Das Dach der Garage wird in Verlängerung des Dachs des Wohnhauses ausgebildet, so dass sich hierdurch ein außermittiger First ergibt.
Für das Dach der Garage ist deshalb eine Abweichung von § 3 Abs. 3 der gemeindlichen Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes notwendig. Die Begründung für diese Abweichung lautet:
„Für die Aufstockung des Wohngebäudes und der Garage ist geplant, die Traufpfette des Wohn-hauses in den First der Garage übergehen zu lassen.
Mit dieser Planung geht die Dachfläche des Wohnhauses in die der Garage höhengleich über. Die nördliche Dachfläche über der Garage wird abgeschleppt, die hofseitige (nördliche) Wandhöhe entsprechend reduziert. Da die Aufstockung der Garage auf den Bestand aufbaut, ergibt sich für die gartenseitige (südseitige) Dachfläche eine kürzere Länge und somit bei gleicher Dachneigung ein asymmetrisches Satteldach. Das abgeschleppte Dach fügt sich in der beschriebenen Form besser in den Bestand ein. Sowohl von Norden wie auch von Süden ergibt sich ein harmonisches zweigeschossiges Ansichtsbild.“

Das Grundstück Flur-Nr. 367/4 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 25 „Eckart“.
Der Bebauungsplan sieht für dieses Grundstück ein Gebäude mit 2 Vollgeschossen und einer maximalen Traufhöhe (OK Pfette) von 6,50 m, gemessen am tiefsten Anschnittpunkt des Geländes, vor.

Vollgeschosse sind Geschosse, die vollständig über der natürlichen oder festgelegten Geländeoberfläche liegen und mindestens 2/3 ihrer Grundfläche eine Höhe von mindestens 2,3 m haben. Als Vollgeschosse gelten auch Kellergeschosse, deren Deckenunterkante im Mittel mindestens 1,20 m höher liegt als die natürliche oder festgelegte Geländeoberfläche.
Da die Wohnung im Untergeschoss nur auf der Nordseite höher liegt als die Geländeoberfläche, im Süden aber vollständig im Erdreich liegt, liegt hier kein Vollgeschoss vor. Gleiches gilt für das Dachgeschoss, da nicht 2/3 der Grundfläche eine Höhe von 2,30 m aufweisen.
Laut Bebauungsplan liegt die Traufhöhe (OK Pfette) bei 6,50 m, gemessen am tiefsten Anschnittpunkt des Geländes, dies ist in diesem Fall auf der Nordseite des Gebäudes.
Allerdings weisen alle Anwesen Rettenbeck auf der Nordseite eine höhere Traufhöhe (OK Pfette) als 6,50 m auf, wohingegen die Traufhöhe (OK Pfette) von 6,50 m auf der Südseite der Anwesen eingehalten wird.

Das Bauvorhaben widerspricht damit den Festsetzungen des Bebauungsplans.
Von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durch-führung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Da aufgrund der unterschiedlichen Baumaßnahmen über die Jahre hinweg Geländeverän-derungen vorgenommen wurden, ist nicht nachvollziehbar, ob nicht bereits bei Aufstellung des Bebauungsplans das Anwesen Rettenbeck 27 die Traufhöhe (OK Pfette) von 6,50 m auf der Nordseite nicht eingehalten hat und da auch das Anwesen Rettenbeck 27 b auf der Nordseite eine wesentlich höhere Traufseite hat, würde die Durchführung des Bebauungsplans eine Ungleich-behandlung der einzelnen Bauvorhaben darstellen.
Optisch ist eine Angleichung der Firsthöhen der aneinandergebauten Anwesen Rettenbeck 27 und 27 a vertretbar.
Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange ist nicht erkennbar.

Für die Anwesen Rettenbeck 27, 27a und 27b sind insgesamt 21,5 = 22 Stellplätze nachzuweisen.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungs-plans Nr. 25 „Eckart“ hinsichtlich der Traufhöhe (OK Pfette) bei 6,50 m, gemessen am tiefsten Anschnittpunkt des Geländes.
       Abstimmung ____:____

Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss läßt eine Abweichung von § 3 Abs. 3 der gemeindlichen Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes hinsichtlich des außermittigen First der Garagenaufstockung zu.
       Abstimmung ____:____

Beschluss 3:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

       Abstimmung ____:____

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungs-plans Nr. 25 „Eckart“ hinsichtlich der Traufhöhe (OK Pfette) bei 6,50 m, gemessen am tiefsten Anschnittpunkt des Geländes.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss läßt eine Abweichung von § 3 Abs. 3 der gemeindlichen Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes hinsichtlich des außermittigen First der Garagenaufstockung zu.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.07.2020 ö informativ 9

Sachverhalt

Die für die Kommunalwahl im März aufgestellten Plakattafeln wurden nach der Wahl nicht abgebaut, sondern den Gewerbetreibenden während der Corona-Zeit zur Verfügung gestellt, um durch gezielte Werbung auf ihre Angebote während der Corona-Einschränkungen aufmerksam zu machen.
Gemeinderat Lacrouts regt an, diese Werbetafeln nunmehr abzubauen, da die Einschränkungen für Gewerbetreibende, v.a. die Speiselokale, nicht mehr bestehen.

Das Gremium einigt sich darauf, dass die Werbetafeln bis Ende August abgebaut werden.

zum Seitenanfang

10. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.07.2020 ö informativ 10
Datenstand vom 14.10.2020 08:26 Uhr