Datum: 13.10.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:15 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
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2 |
Antrag auf Abweichung der gemeindlichen Gestaltungssatzung bzgl. einer Lärmschutzwand;
Grundstück: Flur-Nr. 775/6, Gem. Hausham, Alpenstraße 9
Bauherr: Wimmer Kurt
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3 |
Tektur zum Bauantrag für die Errichtung eines Einfamilienhauses, einer Doppelgarage und eines Carports;
Grundstück: Flur-Nr. 725/25, Gem. Hausham, Moosrainer Weg 1d
Bauherr: Schuivens Marion und Erik
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4 |
Tektur zum Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Einliegerwohnung;
Grundstück: Flur-Nr. 725/26, Gem. Hausham, Moosrainer Weg 1e
Bauherr: Olejak Ramona und Reinhold
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5 |
Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Teilfläche eines Autohauses zu einem Fitnessstudio;
Grundstück: Flur-Nr. 1351/12, Gem. Hausham, Industriestraße 1c
Bauherr: Bettschar Josef
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6 |
Bebauungsplan Nr. 23 "Industriestraße"
Bauantrag zur Erweiterung einer Norma-Filiale in Hausham;
Grundstück: Flur-Nr. 1103/0, Gem. Hausham, Industriestraße 3-6
Bauherr: Norma Lebensmittelfilialbetrieb Stiftung & Co.KG
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7 |
Bauantrag zur Errichtung eines Quergiebels und einer 2. Wohneinheit;
Grundstück: Flur-Nr. 676/17, Gem. Hausham, Frühlingstraße 18
Bauherr: Riedl Renate und Martin
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8 |
Sonderpädagogisches Förderzentrum;
Ausbau und Sanierung der Stellplätze auf dem Grundstück der Gemeinde an der Tegernseer Straße,
Flur-Nr. 792/9, Gem. Hausham
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9 |
Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung "Am Huberspitzweg";
Anfrage der Eheleute Christa und Wilhelm Sigel zur Erweiterung des Geltungsbereichs auf das gesamte Grundstück Flur-Nr. 707/7
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10 |
Anträge und Anfragen
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11 |
Informationen des Bürgermeisters
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zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.10.2020
|
ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 21.07.2020.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 21.07.2020.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 21.07.2020.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2. Antrag auf Abweichung der gemeindlichen Gestaltungssatzung bzgl. einer Lärmschutzwand;
Grundstück: Flur-Nr. 775/6, Gem. Hausham, Alpenstraße 9
Bauherr: Wimmer Kurt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.10.2020
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ö
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2 |
Sachverhalt
Herr Wimmer beantragt an Stelle der bestehenden Hecke die Errichtung einer geschlossenen Bretterwand auf dem Grundstück Flur-Nr. 775/6, Alpenstraße 9. Dieser Zaun soll den Lärm und die Abgase der vorbeiführenden Alpenstraße mindern.
Der geplante Zaun soll 1,30 m hoch sein und auf eine bestehende Mauer mit einer Höhe von ca. 0,70 m auf einer Länge von insgesamt ca. 45,00 m entlang der Alpenstraße an der Grundstücksgrenze errichtet werden. Der Zaun soll als Lärmschutzwand dienen und besteht aus Holz.
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich in einem „Reinen Wohngebiet“ (WR).
Nach der Gestaltungssatzung dürfen Einfriedungen nur als offene Einfriedungen mit einer
maximalen Höhe von 1,50 m errichtet werden. Ausnahmen können aber insbesondere für
Lärmschutzwände zugelassen werden.
Daher wäre eine isolierte Befreiung von der Gestaltungsatzung nötig um die Lärmschutzwand zu errichten.
Herr Wimmer begründet die Errichtung eines Lärmschutzzauns wie folgt:
In der Alpenstraße wurden in den letzten Jahren bis heute etliche neue Häuser erstellt, so dass dadurch eine nicht gerade geringe Lärmbelästigung durch Baustellenfahrzeuge (wie Liefer-LKWs und Betonmischer etc.) entsteht, die dann natürlich auch ein größeres Verkehrsaufkommen durch mehrere Bewohner nach sich ziehen. Es dürfte auch bekannt sein, dass in der Alpenstraße öfters Baum- bzw. Holztransporte durchgeführt werden. Nicht zuletzt nimmt ja auch der Ausflugsverkehr in Richtung Huberspitz und Gindelalm stetig zu.
Bei der Alpenstraße handelt es sich um eine Ortstraße mit einer Tempo-30 Zone. In diesem Bereich wurde nur eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt aber keine Verkehrszählung.
Die Darstellung der geplanten Lärmschutzwand entspricht nicht den Vorstellungen der Bauausschussmitglieder. Die Verwaltung wird beauftragt die Gestaltung des Lärmschutzzaunes mit dem Antragsteller noch mal zu besprechen.
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3. Tektur zum Bauantrag für die Errichtung eines Einfamilienhauses, einer Doppelgarage und eines Carports;
Grundstück: Flur-Nr. 725/25, Gem. Hausham, Moosrainer Weg 1d
Bauherr: Schuivens Marion und Erik
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.10.2020
|
ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der oben genannte Bauantrag wurde am 14.05.2019 bereits in der Bauausschusssitzung behandelt und vom Landratsamt Miesbach genehmigt.
Die Familie Schuivens beantragt eine Tektur zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage und eines Carports. Die bereits genehmigten Außenmaße ändern sich nicht. Es wird im Osten ein Balkon errichtet, in diesem Bereich wird das Dach über den Balkon erweitert und an der Nordseite wird eine Außentreppe errichtet. Das Kellergeschoss wird etwas größer gestaltet als im bereits genehmigten Plan.
Im Vergleich zu dem genehmigten Plan rückt die Garage mehr in den Hang, davor wird ein zusätzlicher Carport errichtet. Der Carport wird mit einem Flachdach versehen, das zusätzlich begrünt werden soll, um sich in den Hang einzufügen.
Das Hauptdach soll mit anthrazitfarbigen Dachziegeln eingedeckt werden.
Es wird für das Flachdach von dem geplanten Carport und der Dacheindeckung jeweils eine Abweichung der Gestaltungssatzung benötigt.
Laut § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Gestaltungssatzung können Flachdächer bei starker Hangneigung, bei Unterflurgargen oder zur besseren gestalterischen Einbindung des Gebäudes in den Baubestand ausnahmsweise zugelassen werden.
Das Flachdach wird wie folgt begründet:
Der Carport fügt sich in die starke Hangneigung ein, zusätzlich wird das Flachdach noch begrünt, um sich besser einzubinden.
Laut § 3 Abs. 5 der Gestaltungssatzung sind Dachflächen mit ortsüblichen, insbesondere naturroten Ziegeln oder Betondachsteinen gleicher Farbgebung oder Schindeln einzudecken.
Die anthrazitfarbige Dacheindeckung wird wie folgt begründet:
Das Haus wird auf der südlichen Dachseite mit einer schwarzen 10kW Photovoltaik Anlage ausgestattet. Durch die großflächige Anlage mit 11x3 Modulen wird ca. 80% der südlichen Dachhälfte von der PV Anlage ausgefüllt. Bei der laut Gestaltungssatzung geforderten naturroten Dachziegelfarbe ergibt sich deshalb ein sehr großer Kontrast der PV Anlage, wodurch die Anlage extrem ins Auge stechen würde.
Zusätzlich ergibt sich durch die Dimension der Anlage ein großer optischer Unterschied der Nord- und Süddachschräge, mit der Nordseite in Rot und der Südseite hauptsächlich in schwarz. Bei einem Dach in einer dunklen Graustufe gehalten, würde sich die PV Anlage wesentlich besser integrieren, sowohl in der gesamten Optik des Hauses als auch in der gesamten Ästhetik.
Beschlussvorschlag
1. Der Bau- und Umweltausschuss lässt eine Abweichung von § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der gemeindlichen Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes hinsichtlich des Flachdachs für den geplanten Carport zu.
2. Der Bau- und Umweltausschuss lässt eine Abweichung von § 3 Abs. 5 der gemeindlichen Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes hinsichtlich der Dacheindeckung zu.
3. Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Beschluss 1
Der Bau- und Umweltausschuss lässt eine Abweichung von § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der gemeindlichen Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes hinsichtlich des Flachdachs für den geplanten Carport zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Bau- und Umweltausschuss lässt eine Abweichung von § 3 Abs. 5 der gemeindlichen Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes hinsichtlich der Dacheindeckung zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Beschluss 3
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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4. Tektur zum Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Einliegerwohnung;
Grundstück: Flur-Nr. 725/26, Gem. Hausham, Moosrainer Weg 1e
Bauherr: Olejak Ramona und Reinhold
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.10.2020
|
ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Der oben genannte Bauantrag wurde am 14.05.2019 bereits in der Bauausschusssitzung behandelt und vom Landratsamt Miesbach genehmigt.
Die Familie Olejak beantragt eine Tektur zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit einer Garage und einer Einliegerwohnung. Die bereits genehmigten Außenmaße ändern sich nicht. Es wird ein Gang zwischen dem Haus und der Garage errichtet. Der Gang ist 1,84 m breit und 10,14 m lang, daher rückt die Garage etwas nach Süden. Das Kellergeschoss wird etwas größer gestaltet als im bereits genehmigten Plan.
Es ist laut § 3 Abs. 3 unserer Gestaltungssatzung zu beachten, dass der Dachüberstand mindestens 60 cm beträgt.
Das Hauptdach soll mit anthrazitfarbigen Dachziegeln eingedeckt werden.
Laut § 3 Abs. 5 der Gestaltungssatzung sind Dachflächen mit ortsüblichen, insbesondere naturroten Ziegeln oder Betondachsteinen gleicher Farbgebung oder Schindeln einzudecken.
Es wird für die Dacheindeckung eine Abweichung von der Gestaltungssatzung benötigt.
Die anthrazitfarbige Dacheindeckung wird wie folgt begründet:
Das Haus wird auf der südlichen Dachseite mit einer schwarzen 10kW Photovoltaik Anlage ausgestattet. Durch die großflächige Anlage mit 11x3 Modulen wird ca. 80% der südlichen Dachhälfte von der PV Anlage ausgefüllt. Bei der laut Gestaltungssatzung geforderten naturroter Dachziegelfarbe ergibt sich deshalb ein sehr großer Kontrast der PV Anlage, wodurch die Anlage extrem ins Auge stechen würde.
Zusätzlich ergibt sich durch die Dimension der Anlage ein großer optischer Unterschied der Nord und Süddachschräge, mit der Nordseite in Rot und der Südseite hauptsächlich in schwarz. Bei einem Dach in einer dunklen Graustufe gehalten, würde sich die PV Anlage wesentlich besser integrieren, sowohl in der gesamten Optik des Hauses, als auch in der gesamten Ästhetik.
Beschlussvorschlag
1. Der Bau- und Umweltausschuss lässt eine Abweichung von § 3 Abs. 5 der gemeindlichen Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes hinsichtlich der Dacheindeckung zu. Der Dachüberstand muss mindestens 60 cm betragen.
2. Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Beschluss 1
Der Bau- und Umweltausschuss lässt eine Abweichung von § 3 Abs. 5 der gemeindlichen Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes hinsichtlich der Dacheindeckung zu. Der Dachüberstand muss mindestens 60 cm betragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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5. Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Teilfläche eines Autohauses zu einem Fitnessstudio;
Grundstück: Flur-Nr. 1351/12, Gem. Hausham, Industriestraße 1c
Bauherr: Bettschar Josef
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.10.2020
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Herr Bettschar beantragt eine Nutzungsänderung des bestehenden Autohauses, Fl. Nr. 1351/12, Industriestraße 1c, in ein Fitnessstudio. Am Gebäude wird äußerlich nichts verändert. Im Innenbereich werden Toiletten und Umkleiden neu eingeteilt.
Durch das neue Fitnessstudio sind 10 Stellplätze erforderlich. Es sind auf dem Grundstück 27 Stellplätze vorhanden, von denen 9 Stellplätze den weiteren Nutzungen des Gebäudes vorbehalten sind.
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich (§ 34 Baugesetzbuch), in einem Mischgebiet.
Planungsrechtliche Bedenken bestehen nicht.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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6. Bebauungsplan Nr. 23 "Industriestraße"
Bauantrag zur Erweiterung einer Norma-Filiale in Hausham;
Grundstück: Flur-Nr. 1103/0, Gem. Hausham, Industriestraße 3-6
Bauherr: Norma Lebensmittelfilialbetrieb Stiftung & Co.KG
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.10.2020
|
ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Der Lebensmittelmarkt Norma beantragt eine Erweiterung der bestehenden Norma-Filiale in der Industriestraße 3-6, Fl. Nr. 1103/0.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 23 „Industriestraße“ im Sondergebiet Einkaufszentrum.
Die geplante Erweiterung würde die festgesetzten Baugrenzen überschreiten. Zusätzlich würde die neue Verkaufsfläche 1.200 m² betragen. In den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 23 „Industriestraße“ ist für den Bereich Bestand Norma eine Verkaufsfläche von 1.150 m² festgesetzt.
Generell sind in einem Sondergebiet Einkaufszentrum 1.200 m² Verkaufsfläche zulässig, die geplante Erweiterung widerspricht auch nicht den Grundzügen der Planung.
Zu prüfen ist deshalb, ob eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich ist oder ob eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt werden kann.
Von den Festsetzungen eines Bebauungsplans kann nach § 31 BauGB befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Weder die Grundzüge der Planung noch nachbarliche Interessen werden durch die geplante Erweiterung berührt. Angesichts des bestehenden Baukörpers mit einer Grundfläche von ca. 1.500 m² ist die Überschreitung der Baugrenzen durch die geplante Erweiterung um eine Fläche von ca. 163 m² auch städtebaulich vertretbar.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann deshalb erteilt werden.
Die geänderten Baugrenzen und die Erhöhung der Verkaufsfläche sind in der nächsten Bebauungsplanänderung zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt für den Bauantrag eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 23 „Industriestraße“ gemäß § 31 Abs. 2 BauGB und erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Die Erweiterung der Baugrenzen und die Erhöhung der Verkaufsfläche werden in der nächsten Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 „Industriestraße“ eingearbeitet.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt für den Bauantrag eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 23 „Industriestraße“ gemäß § 31 Abs. 2 BauGB und erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Die Erweiterung der Baugrenzen und die Erhöhung der Verkaufsfläche werden in der nächsten Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 „Industriestraße“ eingearbeitet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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7. Bauantrag zur Errichtung eines Quergiebels und einer 2. Wohneinheit;
Grundstück: Flur-Nr. 676/17, Gem. Hausham, Frühlingstraße 18
Bauherr: Riedl Renate und Martin
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.10.2020
|
ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Familie Riedl beantragt an der Westseite des bestehenden Wohnhauses im Dachgeschoss die Errichtung eines Quergiebels. Die Dachneigung des geplanten Quergiebels beträgt 18°. Dadurch wird der bisherige Balkon zur westlichen Gebäudeaußenwand. Zudem wird an dieser Seite noch ein 2,50 m x 5 m großer Balkon angebaut. An der Nordwestseite wird eine Außentreppe errichtet. Im Obergeschoss soll eine zweite Wohnung untergebracht werden. Zusätzlich wird im Erdgeschoss das Bad mit den Maßen 2,80 m x 1,50 m erweitert.
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich (§ 34 Baugesetzbuch) in einem reinen Wohngebiet (WR). Planungsrechtliche Bedenken bestehen nicht. Die für 2 Wohnungen benötigten 4 Stellplätze können auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden.
Das Vordach des Quergiebels reicht nicht bis über den Balkon. Laut § 3 Abs. 7 unserer Gestaltungssatzung muss das Vordach über den Balkon reichen.
Die fehlende Überdachung wird wie folgt begründet:
Zum einen soll der Freisitz (Balkon) nicht überdacht werden, damit die Wohnung im Dachgeschoss auch eine Möglichkeit hat, im Freien zu sitzen. Durch einen auf Fuge verlegten Holzbelag würde die darunterliegende Gartenfläche nicht versiegelt. Außerdem erhält der Wohnbereich im Dachgeschoss ohne das weit ausragende Vordach mehr Tageslicht und bestehende Sichtachsen der Nachbarn werden weniger beeinträchtigt.
Beschlussvorschlag
1. Der Bau- und Umweltausschuss lässt eine Abweichung von § 3 Abs. 7 der gemeindlichen Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes hinsichtlich des Vordaches über den Balkon zu.
2. Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Beschluss 1
Der Bau- und Umweltausschuss lässt eine Abweichung von § 3 Abs. 7 der gemeindlichen Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes hinsichtlich des Vordaches über den Balkon zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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8. Sonderpädagogisches Förderzentrum;
Ausbau und Sanierung der Stellplätze auf dem Grundstück der Gemeinde an der Tegernseer Straße,
Flur-Nr. 792/9, Gem. Hausham
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.10.2020
|
ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Bereits in seiner Sitzung vom 19.12.2019 hat der Gemeinderat den vom Landkreis vorgestellten Plänen zum Ausbau und zur Sanierung der Stellplätze auf dem gemeindlichen Grundstück an der Tegernseer Straße zugestimmt. Um die Parkplätze wie geplant anlegen zu können, bedarf es einer Genehmigung zur Einleitung des Oberflächenwassers in den Mischwasserkanal in der Bergmannstraße.
Der vorhandene Parkplatz besteht aus einer asphaltierten Fahrgasse, über die auch die Anliegergrundstücke erschlossen sind. Die Stellplätze bestehen aus einer offenen Kiesfläche, auf der sich regelmäßig nach Starkregen große Pfützen bilden, die zeitverzögert verdunsten bzw. versickern.
Es ist vorgesehen, die Parkplätze dauerhaft mit einem wasserdurchlässigen, begrünbaren Belag – Beton-Rasengitter bzw. Rasenliner – zu befestigen und durch einen Pflasterstreifen (Tiefbord) zu markieren.
Um die Wurzelbereiche der Bestandsbäume in der Böschung nicht zu beschädigen, wird das Oberflächenwasser von der Böschung weg in Richtung Asphaltdecke entlang des Tiefbords in die neu vorgesehenen Sinkkästen, diese wiederum in den Übergabeschacht und anschließend in den Kanal in der Bergmannstraße geleitet.
Im Vorfeld wurde eine Regenwasserversickerung auf dem Grundstück geprüft. Diese Möglichkeit kann jedoch aus technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht ausgeführt werden.
Der Boden vor Ort ist nur sehr schlecht bis gar nicht sickerfähig.
Einer punktuellen Versickerung mittels Sickerschacht stimmt das WWA Rosenheim nicht zu.
Für flächige Rigolen ist kein Platz vorhanden. Unter der Straße befinden sich Gas – Mittel- und Hochdruckleitungen sowie Trinkwassersparten. Unter dem Grünstreifen bis in die Pkw Parkplätze wurzelt der Baumbestand.
Aus diesen Gründen soll das Oberflächenwasser wie bisher in den Mischwasserkanal in der Bergmannstraße eingeleitet werden.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt die Genehmigung zur Einleitung des Oberflächenwassers in den Mischwasserkanal in der Bergmannstraße.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt die Genehmigung zur Einleitung des Oberflächenwassers in den Mischwasserkanal in der Bergmannstraße.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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9. Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung "Am Huberspitzweg";
Anfrage der Eheleute Christa und Wilhelm Sigel zur Erweiterung des Geltungsbereichs auf das gesamte Grundstück Flur-Nr. 707/7
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.10.2020
|
ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Bereits im Mai 2019 haben die Eheleute Sigel angefragt, ob auf der Restfläche des Grundstücks Flur-Nr. 707/7 eine Bebauung mit zwei Einfamilienhäusern für ihre Kinder möglich ist. Sowohl der Bau- und Umweltausschuss als auch das LRA Miesbach haben die Auffassung vertreten, dass aufgrund der Lage im Außenbereich und der topografischen Gegebenheiten maximal 1 Wohnhaus neben der Garage vorstellbar sei. Zwischenzeitlich wurde das Grundstück Flur-Nr. 707/7 geteilt und nunmehr wird ein Bebauungsvorschlag für das Grundstück Flur-Nr. 707/8 gestellt.
Um eine Bebauung zu ermöglichen, müsste zuerst Baurecht geschaffen werden durch Einbe-ziehung einer Teilfläche von ca. 465 m² des Grundstücks Flur-Nr. 707/8 in den Geltungsbereich der Satzung „Am Huberspitzweg“.
Das Grundstück liegt im Außenbereich und damit im Geltungsbereich der Landschaftsschutz-verordnung „Egartenlandschaft um Miesbach“. Im Rahmen des Bauantragsverfahrens kann ein Bauvorhaben von den Festsetzungen der Landschaftsschutzverordnung befreit werden.
Topografisch gestaltet sich das Grundstück als sehr anspruchsvoll, da das Gelände von Norden nach Süden steil ansteigt. Der Bebauungsvorschlag sieht vor, das Gebäude der Hangneigung anzupassen. Ein Baugrundgutachten wurde bereits erstellt.
Bei einer Änderung des Geltungsbereichs der Satzung sollte zudem ein Teil der Grünfläche auf Grundstück Flur-Nr. 669/8 aus dem Geltungsbereich der Satzung herausgenommen werden, da diese Teilfläche in den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 42 „Wohnen für Familien an der Huberbergstraße“ einbezogen wird.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Geltungsbereich der Einbeziehungs- und Klar-stellungssatzung “Am Huberspitzweg“ hinsichtlich der Grundstücke Flur-Nrn. 707/8 und 669/8 zu ändern und beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des Bauleitplanverfahrens.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Geltungsbereich der Einbeziehungs- und Klar-stellungssatzung “Am Huberspitzweg“ hinsichtlich der Grundstücke Flur-Nrn. 707/8 und 669/8 zu ändern und beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des Bauleitplanverfahrens.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
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10. Anträge und Anfragen
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.10.2020
|
ö
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informativ
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10 |
zum Seitenanfang
11. Informationen des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.10.2020
|
ö
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informativ
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11 |
Datenstand vom 25.02.2021 14:38 Uhr