Datum: 08.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Glück Auf Saal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:40 Uhr bis 21:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Verlegung des Bahnüberganges; Erläuterung des Bauablaufes und des Bauzeitenplans; Zu diesem TOP werden Vertreter des mit der Bauausführung beauftragten Ingenieurbüros INFRA und des Staatl. Bauamtes Rosenheim anwesend sein
3 Erlass einer Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe
4 Ortsrecht; Erlass einer Verordnung über den Schutz des Bestandes an Bäumen; Antrag des Gemeinderates Willi Halletz
5 Anträge und Anfragen
6 Informationen des Bürgermeisters

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.03.2021 ö beschließend 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Verlegung des Bahnüberganges; Erläuterung des Bauablaufes und des Bauzeitenplans; Zu diesem TOP werden Vertreter des mit der Bauausführung beauftragten Ingenieurbüros INFRA und des Staatl. Bauamtes Rosenheim anwesend sein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.03.2021 ö 2

Sachverhalt

Ausführliche Vorsprache des Herrn Haindl vom Ingenieurbüro Infra.

- Ohne Abstimmung -.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. Erlass einer Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.03.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die neue Bayerische Bauordnung (BayBO 2021) ist am 01.02.2021 in Kraft getreten.

Wesentlicher Inhalt der Novelle ist die Verkürzung der Abstandsflächen auf 0,4 H sowie eine Vereinfachung der Berechnung der Abstandsflächen, die Erleichterung des Dachgeschossausbaus, die Aufnahme einer Genehmigungsfiktion für Wohngebäude im vereinfachten Verfahren, die erweiterte Einsatzmöglichkeit des Baustoffes Holz und letztlich auch die Schaffung der rechtlichen Grundlagen für den digitalen Bauantrag.

Wir fügen in der Anlage das Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 07.01.2021 bei.

In diesem Schreiben werden umfassend alle Änderungen dargestellt. Diese Darlegungen sollen eine Hintergrundinformation für Sie darstellen.

Ebenso übersenden wir die Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetages bzw. des Bayerischen Städtetages vom 08.12.2020.

Bei diesen Unterlagen sind auch die textlichen Änderungen der Bayerischen Bauordnung im Hinblick auf die Abstandsflächen (Artikel 6 BayBO) dargestellt.

Im Zusammenhang mit den Abstandsflächen gilt folgendes:

Soweit die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellt, können dort weiterhin Regelungen über die Abstandsflächen erfolgen. Diese Regelungen können von den Vorschriften der Bayerischen Bauordnung abweichen.

Richtet sich das Baurecht nach § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich) so gilt im Hinblick auf das Abstandsflächenrecht grundsätzlich die gesetzliche Regelung aus der Bayerischen Bauordnung.

Der Gesetzgeber hat nun die Möglichkeit geschaffen, dass die Gemeinden das Abstandsflächenrecht abweichend von der gesetzlichen Regelegung gestalten können, wenn dies die Erhaltung des Ortsbildes im Gemeindegebiet oder in Teilen des Gemeindegebiets bezweckt oder der Verbesserung und Erhaltung der Wohnqualität dient.

Die Verwaltung empfiehlt, dass wir für das Gemeindegebiet bzw. wesentliche Teile des Gemeindegebietes eine entsprechende Satzung erlassen.

Wir fügen in der Anlage den Text für eine entsprechende Satzung bei.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, beiliegende „Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe“ mit dem Faktor 0,9 H als Satzung zu erlassen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, beiliegende „Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe“ mit dem Faktor 0,9 H als Satzung zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 6

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4. Ortsrecht; Erlass einer Verordnung über den Schutz des Bestandes an Bäumen; Antrag des Gemeinderates Willi Halletz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.03.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mit Email vom 14. Dezember 2020 hat der Gemeinderat Willi Halletz den Antrag auf Erlass einer Baumschutzverordnung in seinem Namen gestellt. Grundlage dieses Antrages ist das Schreiben der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.11.2020. Dieses Schreiben und die gleichzeitig vorgelegte Musterverordnung sind in der Anlage beigefügt.

Bereits im Jahr 2014 hat sich der Gemeinderat mit dem Erlass einer Baumschutzverordnung beschäftigt. Damals auf Antrag des Gemeinderates Willi Eisenlöffel.
Dieser Antrag wurde mit einem Abstimmungsverhältnis von 1 : 20 abgelehnt.

Seit diesem Zeitpunkt hat sich an der Sachlage grundsätzlich nichts geändert.
Vor allem überrascht in der Begründung des jetzigen Antrages die Formulierung, dass sich seit längerer Zeit die Beschwerden über gefällte Laubbäume in Hausham gehäuft hätten.

In den letzten 30 Jahren ist der Gemeindeverwaltung keine einzige Beschwerde bekannt. Einzig der durch die Presse im Oktober 2020 bekannt gewordene Vorfall in der Schlierseer Straße 10, wo ein Grundstückseigentümer auf seinem großen Grundstück einige Bäume entfernt hat war in dieser Zeit erwähnenswert. Auch in diesem Fall hat sich nur eine Mieterin im Gebäude auf diesem Grundstück bei der Gemeindeverwaltung erkundigt, ob gegen die Fällung etwas unternommen werden kann. Weitere Nachfragen oder gar Beschwerden waren nicht zu verzeichnen.

Neben den im Antrag genannten Vorteilen, müssen aber auch die Nachteile einer Baumschutzverordnung bedacht werden, wie z. B. dass Grundeigentümer vorhandene Bäume bereits fällen könnten, bevor sie eine gewisse Größe erreicht haben. Zudem stellt sich die Frage, ob der erhebliche Verwaltungsaufwand (Kontrolle der Bäume, Personalaufwand, Eingriff in die Eigentumsrechte usw.) den eventuellen Nutzen rechtfertigt.

Im Landkreis Miesbach haben vier Gemeinden eine Baumschutzverordnung (Bayrischzell, Miesbach, Otterfing und Rottach-Egern).

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, eine Baumschutzverordnung für die Gemeinde Hausham zu erlassen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, eine Baumschutzverordnung für die Gemeinde Hausham zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 17

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5. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.03.2021 ö informativ 5
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6. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.03.2021 ö informativ 6
Datenstand vom 26.07.2021 11:24 Uhr