Datum: 25.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Glück Auf Saal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:10 Uhr bis 22:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Grund- und Mittelschule Hausham; Informationen zum Sachstand durch Herrn Rektor Rewitzer mit Entscheidung zum weiteren Vorgehen bzgl. der Anschaffung von mobilen Lüftungsgeräten
3 Energieeffizienz-Netzwerk für Kommunen im Oberland; Entscheidung über die Teilnahme am Projekt der Energiewende Oberland und des Instituts für nachhaltige Energieversorgung GmbH (INEV); Zu diesem Tagesordnungspunkt werden Herr Prof. Dr. Bücker und Herr Drexlmeier anwesend sein
4 Wasserwerk der Gemeinde Hausham; Entscheidung über die Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges für das Wasserwerk Hausham
5 Bahnübergänge Agatharied; Erneuerung der Bahnübergänge in Agatharied bei Au 97 und Mühlstatt 95 Errichtung eines Weges entlang der Bahn
6 Anträge und Anfragen
7 Informationen des Bürgermeisters

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2021 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 08.03.2021 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 08.03.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Grund- und Mittelschule Hausham; Informationen zum Sachstand durch Herrn Rektor Rewitzer mit Entscheidung zum weiteren Vorgehen bzgl. der Anschaffung von mobilen Lüftungsgeräten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Herr Rektor Rewitzer gibt dem Gemeinderat Informationen zum derzeitigen Sachstand in der Grund- und Mittelschule.

Herr Rewitzer informiert das Gremium über die in den letzten Monaten durchgeführten Beschaffungen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Digitalisierung der Grund- und Mittelschule und den angeschafften CO² - Warngeräten.

Folgende Maßnahmen wurden bislang durchgeführt bzw. geplant:


Auf das in der Anlage beigefügte Medienkonzept mit Stand Februar 2021 wird verwiesen.


Außerdem erläutert Herr Rewitzer dem Gremium den momentanen Sachstand zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie für die Grund- und Mittelschule Hausham.


Herr Rewitzer wirbt für die Anschaffung der nun förderfähigen Lüftungsgeräte für die Klassenräume und erläutert dem Gremium das Erfordernis dieser Maßnahme. Auf die in der Anlage beigefügten Stellungnahme wird verwiesen.

Beim Kauf von 30 Lüftungsgeräten ist von einem Anschaffungsvolumen von brutto 30.345 € für den Kauf bzw. von jährlich brutto 5.355 € für Wartungskosten (Filterwechsel) auszugehen.

Die Maßnahme wird, wie mit Schreiben der Regierung von Oberbayern vom 15.03.2021 bestätigt, mit 50 %   der Anschaffungssumme gefördert.  Der Gemeindeanteil beläuft sich somit auf brutto 15.175,50 €. Wartungskosten und Filterwechsel sind nicht förderfähig.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Erläuterung von Herrn Rektor Rewitzer zustimmend zur Kenntnis.

Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung von 30 Lüftungsgeräten mit einem voraussichtlichen Volumen von gesamt brutto 30.345 € bzw. brutto 15.175,50 € nach Abrechnung der Förderung.

Die Vergabeentscheidung erfolgt im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung.  

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Erläuterung von Herrn Rektor Rewitzer zustimmend zur Kenntnis.

Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung von 30 Lüftungsgeräten mit einem voraussichtlichen Volumen von gesamt brutto 30.345 € bzw. brutto 15.175,50 € nach Abrechnung der Förderung.

Die Vergabeentscheidung erfolgt im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Energieeffizienz-Netzwerk für Kommunen im Oberland; Entscheidung über die Teilnahme am Projekt der Energiewende Oberland und des Instituts für nachhaltige Energieversorgung GmbH (INEV); Zu diesem Tagesordnungspunkt werden Herr Prof. Dr. Bücker und Herr Drexlmeier anwesend sein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit fördert über die Kommunalrichtlinie und Projektträger Jülich (PtJ) Kommunale Netzwerke zum Thema Energieeffizienz.

In einem Energieeffizienz-Netzwerk schließen sich mindestens sechs Kommunen über einen Zeitraum von drei Jahren zusammen, um sich untereinander auszutauschen und voneinander zu lernen. Die Netzwerkarbeit basiert dabei auf zwei Säulen:

  1. Während der Projektlaufzeit finden jährlich vier moderierte Netzwerktreffen statt, bei denen konkrete energierelevante Fragestellungen diskutiert und fachlich erörtert werden. Die Besichtigung von Praxisbeispielen unterstreicht den umsetzungsorientierten Charakter der Treffen und fördert den interkommunalen Austausch.

  1. Zudem erfolgt in der Netzwerkarbeit eine individuelle energietechnische Beratung der teilnehmenden Kommunen, bei der konkrete Projekte zur Energieeinsparung oder dem Ausbau erneuerbarer Energien fachtechnisch geprüft und in die Umsetzung überführt werden.

Es erfolgt eine Förderung von 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal bis zu einer Fördersumme von 10.000,-- € pro Netzwerkjahr. Die voraussichtlichen Kosten für die Teilnahme am Netzwerk ergeben sich für eine Kommune wie folgt (alle Angaben inkl. MwSt.):

Netzwerkjahr
Kosten Netzwerkjahr
(Abschlagsrechnung
Förderung (70 %,
max. 10.000,-- €/a)
Eigenanteil
Förderquote
Jahr 1
25.250,-- €
17.675,-- €
7.575,-- €
70 %
Jahr 2
16.425,-- €
10.000,-- €
6.425,-- €
61 %
Jahr 3
16.425,-- €
10.000,-- €
6.425,-- €
61 %


Das Kompetenzzentrum Energie der Energiewende Oberland (EKO) und das Institut für nachhaltige Energieversorgung GmbH (INEV) an der Hochschule Rosenheim bauen ein solches Energieeffizienznetzwerk für Kommunen im Oberland auf. Das Netzwerk startet voraussichtlich im Juli 2021.







Beschlussvorschlag

  1. Die Gemeinde Hausham nimmt am Energieeffizienz-Netzwerk für Kommunen im Oberland des Kompetenzzentrum Energie der Energiewende Oberland (EKO) und des Instituts für nachhaltige Energieversorgung GmbH (INEV) teil.

  1. Für das Haushaltsjahr 2021 sind Haushaltsmittel von 25.250,-- € vorzusehen. Für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 sind Mittel von je 16.425,-- € abzüglich voraussichtlicher Fördermittel zu berücksichtigen.

Beschluss

  1. Die Gemeinde Hausham nimmt am Energieeffizienz-Netzwerk für Kommunen im Oberland des Kompetenzzentrum Energie der Energiewende Oberland (EKO) und des Instituts für nachhaltige Energieversorgung GmbH (INEV) teil.

  1. Für das Haushaltsjahr 2021 sind Haushaltsmittel von 25.250,-- € vorzusehen. Für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 sind Mittel von je 16.425,-- € abzüglich voraussichtlicher Fördermittel zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 6

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4. Wasserwerk der Gemeinde Hausham; Entscheidung über die Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges für das Wasserwerk Hausham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Für das Fahrzeug des Wasserwerks (MB – GH 101 / Wasserbus Renault / Baujahr 2012) endete zum Ende 2020 der Abschreibungszeitraum.

Es ist nun geplant, dieses Fahrzeug in den Fuhrpark des Bauhofes umzusetzen und das Fahrzeug MB – GH 31 (Werkstattbus / Renault/ Baujahr 2007) damit zu ersetzen.

Für das Wasserwerk würde sodann ein entsprechendes Ersatzfahrzeug angeschafft werden.

Es wurden hierzu verschiedene Modelle geprüft und Angebote eingeholt. Es ist mit Kosten von ca. 34.000 € zu rechnen.        

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung eines Fahrzeugs für das Wasserwerk der Gemeinde Hausham.

Die  Vergabeentscheidung erfolgt im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung eines Fahrzeugs für das Wasserwerk der Gemeinde Hausham.

Die  Vergabeentscheidung erfolgt im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Bahnübergänge Agatharied; Erneuerung der Bahnübergänge in Agatharied bei Au 97 und Mühlstatt 95 Errichtung eines Weges entlang der Bahn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

In Agatharied befinden sich auf Höhe Mühlstatt 95 und Au 97 jeweils Bahnübergänge, über die die Grün- und Waldflächen zwischen der Bahnlinie und der östlich gelegenen Schlierach im Bereich Poschmühl/Haidmühl angefahren werden können. Die beiden Bahnübergänge werden über Privat-grundstücke angefahren, sind nicht gewidmet und gelten deshalb laut DB Netz als Bahnübergänge mit einem privaten Straßenbaulastträger, die derzeit als sog. „Altanlagen“ im Bestandsschutz betrieben werden.

Mit Inbetriebnahme des ESTW in Schliersee in Verbindung mit der derzeitigen Taktung der BOB verlieren diese Bahnübergänge ihren Bestandsschutz und sind nach dem aktuellen Stand der Technik zu erneuern. Da es sich um private Bahnübergänge handelt, sind die Kosten zu 50 % von den Grundstückseigentümern/Berechtigten zu tragen.

Gleichzeitig besteht derzeit ein spezielles Förderprogramm des Bundes für die Auflassung von Privatwegübergängen, das es der Bahn ermöglicht, bei einer evtl. Auflassung des privaten Bahnüberganges die Kosten für eine Ersatzwegeführung usw. bis zu einer bestimmten Höhe komplett zu übernehmen. Damit verbleiben beim „Eigentümer/Berechtigten“ keine Kosten.

Der auf Kosten der Bahn erbaute Weg ist nach Fertigstellung in die Unterhaltspflicht der Gemeinde zu übernehmen. Im vorliegenden Fall handelt es sich um die Errichtung eines landwirtschaftlichen Feldweges entlang der Ostseite der Bahnlinie, beginnend in Hausham, OT Agatharied auf Höhe Lehenweg 4 und endend in Miesbach, OT Haidmühl.

Dem Gemeinderat wurden bereits in der Sitzung vom 22.06.2020 die drei Möglichkeiten der Wegeführung vorgestellt:
Variante 1: Erschließung der Grundstücke nur von Süden;
Variante 2: Erschließung der Grundstücke von Süden und Norden;
Variante 3: durchgehender Weg von Agatharied bis Miesbach

Gespräche mit den Grundstückseigentümern haben ergeben, dass eine Erschließung nur von Süden her sowie ein durchgehender Weg nicht gewünscht werden.
Aus diesem Grund soll die Planung der Variante 2, Erschließung der Grundstücke von Süden und Norden weiterverfolgt werden.












Variante 2
Erschließung der Grundstücke von Süden und von Norden
Der insgesamt ca. 778 m lange Weg erstreckt sich mit einer Länge von ca. 468 m von Süden her ab Höhe Lehenweg 4 bis zum Grundstück Flur-Nr. 1816/2 auf Höhe des privaten Bahnübergangs Au 97.


Im Norden beginnt der Weg in Miesbach, OT Haidmühl und endet nach ca. 310 m auf Grundstück Flur-Nr. 1791/0 auf Höhe des privaten Bahnübergangs Mühlstatt 95.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Errichtung eines Feld- und Waldweges als Ersatzwegeführung zur Auflassung der privaten Bahnübergänge Au 97 und Mühlstatt 95. Die Wegeführung soll zweigeteilt erfolgen mit einer Erschließung der Grundstücke von Süden und von Norden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Errichtung eines Feld- und Waldweges als Ersatzwegeführung zur Auflassung der privaten Bahnübergänge Au 97 und Mühlstatt 95. Die Wegeführung soll zweigeteilt erfolgen mit einer Erschließung der Grundstücke von Süden und von Norden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2021 ö informativ 6
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7. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2021 ö informativ 7
Datenstand vom 26.07.2021 11:26 Uhr