Datum: 10.05.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Glück Auf Saal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:20 Uhr bis 20:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Städtebauförderung - Entscheidung über die weitere Vorgehensweise der Fortschreibung von vorbereitenden Untersuchungen, insbesondere Änderung der Sanierungssatzung zum Sanierungsgebiet "Hausham-Ortsmitte"
3 Präsentation der vhs Oberland e.V.
4 Bebauungsplan Nr. 44 "Rathausstraße Süd"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
5 Anträge und Anfragen
6 Informationen des Bürgermeisters

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.05.2021 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 19.04.2021 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 19.04.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Städtebauförderung - Entscheidung über die weitere Vorgehensweise der Fortschreibung von vorbereitenden Untersuchungen, insbesondere Änderung der Sanierungssatzung zum Sanierungsgebiet "Hausham-Ortsmitte"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.05.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Sanierungssatzung mit dem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet mit der Kennzeichnung „Hausham-Ortsmitte“ umfasst 19,3 ha und wurde im Jahre 1991 rechtsverbindlich. Seither wird die Sanierungssatzung als Grundlage für bauliche und ortsgestalterische Maßnahmen herangezogen. Das Festsetzen förmlicher Sanierungsgebiete schafft die Voraussetzung zur Inanspruchnahme von Fördergeldern der Städtebauförderung für öffentliche und private Maßnahmen. Ein weiterer Vorteil der Sanierungssatzung ist das den Kommunen zustehende Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB innerhalb des Sanierungsgebietes.

Es konnte bislang zwar einiges umgesetzt werden, aber bei weitem sind die in der Satzung festgelegten Sanierungsziele noch nicht erreicht. Sanierungssatzungen haben von Gesetz her nur eine Laufzeit von 15 Jahren und sind anschließend aufzuheben. Können die Sanierungsziele innerhalb dieser 15 Jahre nicht erreicht werden, so besteht die Möglichkeit, die Satzung rechtzeitig vor Ablauf des Durchführungszeitraumes mittels Beschluss zu verlängern.
Die Sanierungssatzung für das Sanierunggebiet „Hausham-Ortsmitte“ wäre  bis zum 31.12.2021 aufzuheben, sodass von seiten der Bauverwaltung für noch ausstehende Maßnahmen und zur Errichtung noch gewünschter Ziele eine Verlängerung um weitere 15 Jahre angestrebt wird.

Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets für „Hausham – Ortsmitte“ ist am 29.04.1991 in Kraft getreten und wurde seitdem inhaltlich nicht geändert.

Gemäß § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB geht der Gesetzgeber grundsätzlich von einer Frist zur Durchführung der Sanierungsmaßnahme von 15 Jahren aus, wobei Abweichungen möglich sind.

Diese Vorschrift wurde mit Änderung des BauGB im Jahr 2007 eingeführt. Für die vorliegende Sanierungssatzung „Hausham – Ortsmitte“, die 1991 in Kraft getreten ist, ist daher die Überleitungsvorschrift des § 235 Abs. 4 BauGB maßgeblich.

Hiernach sind Sanierungssatzungen, die vor dem 01.01.2007 bekannt gemacht wurden, spätestens zum 31.12.2021 aufzuheben, es sei denn, es ist entsprechend § 142 Abs. 3 Satz 3 oder 4 BauGB eine andere Frist für die Durchführung der Sanierung festgelegt worden.

Der Sanierungssatzung liegen vorbereitende Untersuchungen, welche wiederum aus dem Ortsentwicklungskonzept entstanden sind, zugrunde. Für das Sanierungsgebiet wurden Sanierungsziele formuliert und Einzelmaßnahmen aufgeführt, um Mängel und Missstände abzustellen.

Im Ergebnis ist bereits jetzt festzustellen, dass im Sanierungsgebiet weiterhin Mängel und Missstände vorhanden sind, deren Beseitigung bis zum 31.12.2021 nicht möglich ist. Hierbei handelt es sich vor allem um Mängel und Missstände an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, deren grundhafter Ausbau noch aussteht (Ordnungsmaßnahmen).

Wie ausgeführt, erfolgte 1991 die Festlegung des Sanierungsgebietes „Hausham – Ortsmitte“.

Nach 30 Jahren ist davon auszugehen, dass die damals gesetzten Ziele sowie die Handlungsfelder der Sanierung nicht mehr aktuell sind.

Insbesondere ist eine Aktualisierung des Umgriffs angezeigt. Dies aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Entwicklungen im Gemeindegebiet.

Der Untersuchungsumgriff wird angepasst bzw. erweitert, dies aufgrund der Erkenntnisse, die man zwischenzeitlich gewonnen hat.

Die Gemeinde möchte die bestehende vorbereitende Untersuchung aus 1991 fortschreiben. Dies erfolgt im Rahmen des ISEK.

Folgende Unterlagen werden beigezogen:

  • Schreiben der Gemeinde Hausham vom 20.06.1991 nebst der Sanierungssatzung vom 02. Mai 1991 nebst Plan über den Umgriff.

  • Plan über das Sanierungs- und Untersuchungsgebiet für die vorbereitende Untersuchung 2021 im Zuge des ISEK.

  • Beschlussfassung zum ISEK.

Beschlussvorschlag

Die Sanierungssatzung aus dem Jahr 1991 für das Sanierungsgebiet „Hausham-Ortsmitte“ soll geändert werden.

Dabei erfolgt eine Fortschreibung der vorbereitenden Untersuchung aus den Untersuchungen des Jahres 1991 im Zuge der Erstellung eines ISEK´s.

Bestandteil des Fortschreibungsbeschlusses ist beigefügter Plan mit der Umgrenzung des Untersuchungsgebietes.

Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen.

Beschluss

Die Sanierungssatzung aus dem Jahr 1991 für das Sanierungsgebiet „Hausham-Ortsmitte“ soll geändert werden.

Dabei erfolgt eine Fortschreibung der vorbereitenden Untersuchung aus den Untersuchungen des Jahres 1991 im Zuge der Erstellung eines ISEK´s.

Bestandteil des Fortschreibungsbeschlusses ist beigefügter Plan mit der Umgrenzung des Untersuchungsgebietes.

Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Präsentation der vhs Oberland e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.05.2021 ö 3

Sachverhalt

Die Gemeinde Hausham ist Mitglied in der „vhs Oberland“. Bekanntlich haben wir auch einen Standort der vhs vor Ort. Im Zuge der Umstrukturierungen war es uns wichtig, dass wir dafür Sorge tragen, dass das Bildungsangebot für unsere Gemeindebürgerinnen und –bürger keinesfalls verschlechtert, sondern vielmehr verbessert wird.

Die Geschäftsführer der Volkshochschule Oberland e.V. Frau Veronika Weese und Herr Thomas Mandl, werden die vhs Oberland im Gemeinderat kurz vorstellen.

Dabei geht es insbesondere um:

  • Die Präsentation des Bildungsangebots und Leistungsspektrums,
  • Der Bildung vor Ort in unserer Kommune, Angebot und Bedarfsermittlung,
  • Die Kooperations- und Ansprechpartner für Erwachsenenbildung in unserer Gemeinde.

- Ohne Abstimmung -.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. Bebauungsplan Nr. 44 "Rathausstraße Süd"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.05.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 19.04.2021 aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen von Seiten der Öffentlichkeit beschlossen, dass der Investor Verbesserungs-vorschläge hinsichtlich der Baukörper ausarbeiten soll.
Frau Klappauf von der Schlierach I GmbH & Co. KG sowie ein Vertreter des Büros Wagenpfeil werden bei der Gemeinderatssitzung anwesend sein, um das neue Baukonzept vorzustellen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat billigt den Planentwurf mit Begründung und Textlichen Festsetzungen in der Fassung vom 07.05.2021 und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den Planentwurf mit Begründung und Textlichen Festsetzungen in der Fassung vom 07.05.2021 und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.05.2021 ö informativ 5
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6. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.05.2021 ö informativ 6
Datenstand vom 26.07.2021 11:29 Uhr