Datum: 14.06.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Glück Auf Saal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Freiwillige Feuerwehr Hausham; Entscheidung über die Ersatzbeschaffung für das Tanklöschfahrzeug TLF 16/25 (Löschfahrzeug oder Drehleiterfahrzeug); Zu diesem Tagesordnungspunkt wird Herr Kreisbrandrat Anton Riblinger anwesend sein
3 Bebauungsplan Nr. 41 "Wohnen für Familien am Huberspitzweg"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
4 Bauhof - Winterdienst der Gemeinde Hausham; Entscheidung über die Ersatzbeschaffung einer Schneefräse
5 Widmung des Serpentinenwegs in Hausham als beschränkt-öffentlichen Weg nach Art. 53 Nr. 2 BayStrWG "Wanderweg" für Fußgänger
6 Anträge und Anfragen
7 Informationen des Bürgermeisters

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.06.2021 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 10.05.2021 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 10.05.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Freiwillige Feuerwehr Hausham; Entscheidung über die Ersatzbeschaffung für das Tanklöschfahrzeug TLF 16/25 (Löschfahrzeug oder Drehleiterfahrzeug); Zu diesem Tagesordnungspunkt wird Herr Kreisbrandrat Anton Riblinger anwesend sein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.06.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Tanklöschfahrzeug TLF 16/25 der Freiwilligen Feuerwehr Hausham ist nunmehr 22 Jahre alt (Baujahr 1999).

Aufgrund des Alters des Fahrzeuges ist eine zeitnahe Ersatzbeschaffung erforderlich.

Für das Gemeindegebiet Hausham setzen sich unsere beiden Feuerwehren, die Freiwillige Feuerwehr Hausham und die Freiwillige Feuerwehr Agatharied ein.

Die jeweiligen Fahrzeugkonzepte werden aufeinander abgestimmt.

Aus Sicht der Gemeinde ist es dabei sehr erfreulich, dass sowohl die jeweilige Kommandantschaft als auch die jeweilige Vorstandschaft der Vereine eng und vertrauensvoll zusammenarbeitet.

Die Freiwillige Feuerwehr Hausham hat ein Konzept für die Ersatzbeschaffung des oben genannten Löschfahrzeuges erstellt.

Es besteht dabei zum einen die Variante, dass für dieses Löschfahrzeug ein neues Löschfahrzeug erworben wird. Alternativ wurde geprüft, ob es stattdessen sinnvoller ist, als Ersatzfahrzeug für das Löschfahrzeug ein Drehleiterfahrzeug zu erwerben.

Am 27.04.2021 fand eine Sitzung der Feuerwehrkreisbrandinspektion des Landkreises Miesbach statt. Das Gremium hat die Anschaffung eines Drehleiterfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Hausham befürwortet.

Letztlich liegt die Entscheidung natürlich beim Gemeinderat der Gemeinde Hausham.

Die Vertreterinnen und Vertreter der Feuerwehr Hausham werden das Fahrzeugkonzept nochmals vorstellen und stehen für Fragen bereit. Der Kreisbrandrat, Toni Riblinger, wird bei der Gemeinderatssitzung anwesend sein.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, für das Tanklöschfahrzeug TLF 16/25 der Freiwilligen Feuerwehr Hausham ein Drehleiterfahrzeug DLK 23/12 anzuschaffen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, für das Tanklöschfahrzeug TLF 16/25 der Freiwilligen Feuerwehr Hausham ein Drehleiterfahrzeug DLK 23/12 anzuschaffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

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3. Bebauungsplan Nr. 41 "Wohnen für Familien am Huberspitzweg"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.06.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung vom 19.04.2021 für ein Projekt des kommunalen Wohnungsbaus an Stelle der bisher geplanten beiden Dreispänner im östlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 41 ausgesprochen. Die Grundflächen der beiden Mehrfamilienhäuser betragen 325 m² und 351 m², die Wandhöhe wird auf 9 m angehoben. Durch das ansteigende Gelände überragen die Mehrfamilienhäuser die höhergelegenen Doppelhaushälften mit einer Wandhöhe von 6,80 m aber nicht.

Zudem wurden in den Bebauungsplan zwei Wohnwege aufgenommen, die der Erschließung der hinterliegenden Grundstücke zum Zwecke der Bewirtschaftung dienen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat billigt den Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 41 mit textlichen Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom 14.06.2021 und beauftragt die Verwaltung mit der erneuten Durchführung des Auslegungsverfahrens.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 41 mit Textlichen Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom 14.06.2021 und beauftragt die Verwaltung mit der erneuten Durchführung des Auslegungsverfahrens.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Bauhof - Winterdienst der Gemeinde Hausham; Entscheidung über die Ersatzbeschaffung einer Schneefräse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.06.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Wie bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen besprochen, benötigt der Bauhof für die ordnungsgemäße Erledigung des Winterdienstes eine neue Schneefräse.

Diese Beschaffung dient als Ersatz für die Schneefräse aus dem Jahr 1984 und ist für das Bauhoffahrzeug MB – GH 77 vorgesehen.

Die Anschaffungskosten belaufen sich auf ca. 24.000 €.

Haushaltsmittel stehen unter  6750.9350 zur Verfügung.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung einer Schneefräse für den Bauhof – Winterdienst der Gemeinde Hausham als Ersatz für das Gerät aus dem Jahre 1984.

Die Vergabeentscheidung erfolgt im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung einer Schneefräse für den Bauhof – Winterdienst der Gemeinde Hausham als Ersatz für das Gerät aus dem Jahre 1984.

Die Vergabeentscheidung erfolgt im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Widmung des Serpentinenwegs in Hausham als beschränkt-öffentlichen Weg nach Art. 53 Nr. 2 BayStrWG "Wanderweg" für Fußgänger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.06.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Auf den Beschluss des Hauptverwaltungsausschusses vom 29.07.2020 wird verwiesen.

Zwischenzeitlich wurde der Naturerlebnispfad Huberspitz per Internet eröffnet.
Der Naturerlebnispfad Huberspitz wurde angelegt als Wanderweg zwischen dem Alpengasthof Glück Auf und dem Almbad Huberspitz und unterlag beim vergangenen Ausbau der sog. LEADER-Förderung. Ein Teil dieses Naturerlebnispfads führt über den sog. Serpentinenweg.

Der sog. Serpentinenweg kann derzeit von Fußgängern sowie Fahrradfahrern benutzt werden, da keine Beschilderungen vorhanden sind. Im Umkehrschluss können somit auch Mountainbiker und Radfahrer diesen Weg benutzen (Art. 28 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Naturschutzgesetz – allgemeines Betretungsrecht).

Wanderwege dürfen vom Grundeigentümer oder sonstigen Berechtigten nur unter bestimmten Voraussetzungen (Art. 33 BayNatSchG) gesperrt werden. Dabei sind Beschilderungen nur wirksam, wenn sie auf einen bestimmten Grund hinweisen, der die Sperrung rechtfertigt (Art. 27 Abs. 3 Satz 3 BayBatSchG).

Gemäß Art. 28 Abs. 1 Satz 2 BayNatSchG gebührt den Fußgängern auf Privatwegen der Vorrang. Insoweit hat der Radfahrer auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen, seine Geschwindigkeit entsprechend anzupassen, sein Kommen frühzeitig anzukündigen und erforderlichenfalls abzusteigen und sein Fahrrad zu schieben.
Seit Eröffnung des Naturerlebnispfades kam es aber immer wieder zu Konflikten zwischen Fußgängern und Mountainbikern.

Eine Möglichkeit wäre, den Serpentinenweg als beschränkt-öffentlichen Weg nach Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zu widmen. Damit hätte man die Möglichkeit, Schilder „nur für Fußgänger“ aufzustellen.

Der Weg befindet sich im Eigentum mehrerer Grundstücksbesitzer. Alle Eigentümer haben einer Widmung zugestimmt. Die gesamte Straßenbaulast obliegt der Gemeinde Hausham.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat der Gemeinde Hausham beschließt, den sogenannten Serpentinenweg am Huberspitz als beschränkt-öffentlichen Weg nach Art. 54 Nr. 2 BayStrWG als Wanderweg zu widmen.
Anfang: Entlang der westlichen Grundstücksgrenze Flur-Nr. 622/3, Gem. Hausham.
Ende: Südliche Grundstücksgrenze Flur-Nr. 725/0, Gem. Hausham.

Die Straßenbaulast obliegt der Gemeinde Hausham.

Als Widmungsbeschränkung wird „Nur für Fußgänger, Forst- und Landwirtschaftliche Fahrzeuge frei“ festgeschrieben.

Der beiliegende Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Ablaufschritte (Widmungsverfügung, öffentliche Bekanntmachung, Eintragungsverfügung, Anlegung des Bestandsverzeichnisses) durchzuführen.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Hausham beschließt, den sogenannten Serpentinenweg am Huberspitz als beschränkt-öffentlichen Weg nach Art. 54 Nr. 2 BayStrWG als Wanderweg zu widmen.
Anfang: Entlang der westlichen Grundstücksgrenze Flur-Nr. 622/3, Gem. Hausham.
Ende: Südliche Grundstücksgrenze Flur-Nr. 725/0, Gem. Hausham.

Die Straßenbaulast obliegt der Gemeinde Hausham.

Als Widmungsbeschränkung wird „Nur für Fußgänger, Forst- und Landwirtschaftliche Fahrzeuge frei“ festgeschrieben.

Der beiliegende Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Ablaufschritte (Widmungsverfügung, öffentliche Bekanntmachung, Eintragungsverfügung, Anlegung des Bestandsverzeichnisses) durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

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6. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.06.2021 ö informativ 6

Sachverhalt

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7. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.06.2021 ö informativ 7
Datenstand vom 26.07.2021 11:32 Uhr