Datum: 29.07.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Glück Auf Saal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:05 Uhr bis 22:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Grund- und Mittelschule Hausham - Digitalpakt II; Informationen zum Sachstand und Entscheidung zum weiteren Vorgehen
3 Bauhof der Gemeinde Hausham - Fuhrpark; Entscheidung über die Ersatzbeschaffung eines Bauhoffahrzeuges für den LKW MB-GH 23 (Kranwagen)
4 Bauantrag zur Errichtung eines provisorischen Parkplatzes für das Krankenhaus Agatharied; Grundstück: Flur-Nr. 1699, Gem. Hausham, Straß 100 Antragsteller: Landkreis Miesbach
5 Einheimischenmodell; Festsetzung des Fragen- und Kriterienkatalogs
6 Kindergärten der Gemeinde Hausham - Anschaffung von Lüftungsgeräten; Informationen zum Sachstand und Entscheidung zum weiteren Vorgehen
7 Anträge und Anfragen
8 Informationen des Bürgermeisters

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.07.2021 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 01.07.2021 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 01.07.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Grund- und Mittelschule Hausham - Digitalpakt II; Informationen zum Sachstand und Entscheidung zum weiteren Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.07.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Herr Rektor Rewitzer und Herr Konrektor Troppmann erläutern dem Gemeinderat die weiteren Schritte für den digitalen Ausbau der Grund – und Mittelschule Hausham.

Die Gemeinde kann im nun vorliegenden Förderverfahren auf eine Fördersumme von 157.673 € zurückgreifen. Der Fördersatz beträgt 90%, der Gemeindeanteil beläuft sich somit auf ca. 15.767 €.
Die Fördermittel müssen bis zum 31.12.2021 per Bewilligungsbescheid genehmigt werden. Die Umsetzung kann bis zum 30.06.2023 erfolgen.


An zuwendungsfähige Ausgaben sind förderfähig:

- Ausstattung
- Begleitmaßnahmen (Projektplanung und begleitende Beratungsleistungen)
- Bauliche Maßnahmen (Aufbau- und Inbetriebnahme beschaffter Ausstattungsgegenstände)

Es sind folgende Maßnahmen geplant:

  • Installation und Einrichtung eines WLAN Netzes im gesamten Schulgebäude
  • Installation eines Beamers in der Aula
  • Austausch der Tafeln in der Mittelschule durch digitale Tafeln
  • Beratung im Zuge des Digitalpakts durch Herrn Boris Tylla
  • Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für die Umsetzung des Digitalpakts durch die Firma Corwese


Es wird mit folgenden Kosten gerechnet:

Maßnahme
Kostenpunkt nach vorliegenden 
Vorabangeboten
Bemerkung
WLAN Netz
12.000 €
Beinhaltet Installation und Einrichtung
Beamer Aula inkl. Leinwand
32.000 €
Leistungsfähiger Beamer, da sehr helle Aula; Leinwand 4mx2,5m; Installation und Inbetriebnahme
Digitale Tafeln in der MS
45.000 €
6 Tafeln mit digitaler „Mitte“ und klassischen Flügeln an der Seite; bereits zwei solcher Tafeln sind derzeit bereits im Betrieb
Beratung durch Hr. Tylla
10.000 €
Konzepterstellung, Technische Beratung, Prüfen der Förderfähigkeit einzelner Komponenten, Verknüpfung und Betreuung der vorhandenen Systeme zum reibungslosen Ablauf, Schulungen zu bestimmten Themen;
Referenz-Gemeinde Schliersee
Ausschreibungsunterlagen erstellen durch die Firma Corwese

Erstellen der Ausschreibungen und Prüfung der Angebote, um Förderschädlichkeit zu vermeiden
Gesamt erste Bewilligung 
99.000 €



Die Umsetzung der oben beschriebenen Maßnahmen soll möglichst zeitnah erfolgen. Die Installation eines WLAN Netzes gilt als Vorbedingung für die Anschaffung von Tablets und anderen Endgeräten, die eine Internetverbindung benötigen.

Die Restmittel von ca. 50.000 € sollen im September/ Oktober zur Bewilligung kommen. Geplant sind die Erweiterung des Bestands an I-Pads und die Überarbeitung der Computerräume. Hierbei sollen neu erarbeitete Nutzungskonzepte (z.B. Leihsystem, Insellösungen im Schulhaus) eine Rolle spielen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Schulleitung zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung, die weiteren Schritte zum Förderverfahren vorzunehmen.

Zudem wird die Verwaltung ermächtigt, nach erfolgter Ausschreibung die Firma mit dem jeweils wirtschaftlichsten Angebot zu beauftragen. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Schulleitung zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung, die weiteren Schritte zum Förderverfahren vorzunehmen.

Zudem wird die Verwaltung ermächtigt, nach erfolgter Ausschreibung die Firma mit dem jeweils wirtschaftlichsten Angebot zu beauftragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Bauhof der Gemeinde Hausham - Fuhrpark; Entscheidung über die Ersatzbeschaffung eines Bauhoffahrzeuges für den LKW MB-GH 23 (Kranwagen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.07.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Wie im vorgelegten Fahrzeugkonzept des Bauhofes ersichtlich, ist der Kran-LKW MB – GH 23 (Baujahr 2011) zu ersetzen. 

Bauhofleiter Christian Freiwang erläutert dem Gremium die Erfordernisse und die Einsatzmöglichkeiten eines geplanten Ersatzfahrzeuges.

Es wird von einem Gesamtaufwand von ca. 260.000 € ausgegangen.

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind hierfür im Haushalt 2021 bereitgestellt. 

Das Altfahrzeug MB – GH 23 soll über die Zoll-Auktionsseite verwertet werden. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung eines Kran-Lkws für den Bauhof der Gemeinde Hausham als Ersatz für das Fahrzeug MB – GH 23.
Die Vergabeentscheidung erfolgt im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung.

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, die für die Verwertung des Altfahrzeuges
MB – GH 23 erforderlichen Maßnahmen durchzuführen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung eines Kran-Lkws für den Bauhof der Gemeinde Hausham als Ersatz für das Fahrzeug MB – GH 23.
Die Vergabeentscheidung erfolgt im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung.

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, die für die Verwertung des Altfahrzeuges
MB – GH 23 erforderlichen Maßnahmen durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Bauantrag zur Errichtung eines provisorischen Parkplatzes für das Krankenhaus Agatharied; Grundstück: Flur-Nr. 1699, Gem. Hausham, Straß 100 Antragsteller: Landkreis Miesbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.07.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Landkreis plant zur langfristigen Lösung der Parkplatzproblematik am Kreiskrankenhaus Agatharied die Errichtung eines Parkhauses. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen werden durch das derzeitige Verfahren zur 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 geschaffen. 

Da das Parkhaus auf der Fläche der bestehenden terrassierten Parkplatzfläche errichtet wird, entfallen während der Bauzeit des Parkhauses 280 Stellplätze. Aus diesem Grund soll ein vorübergehender Parkplatz mit der gleichen Stellplatzanzahl angelegt werden. 
Vorgesehen ist die Errichtung auf der an den Bestandsparkplatz nördlich angrenzenden Fläche für die Dauer von ca. 2,5 Jahren. 

Diese Fläche liegt im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Auch handelt es sich beim Parkplatzbau nicht um ein privilegiertes Vorhaben i.S.v. § 35 Abs. 1 BauGB, sondern um ein sonstiges Vorhaben, das nach § 35 Abs. 2 BauGB im Einzelfall zugelassen werden kann, wenn seine Ausführung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere vor, wenn das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht. 
Die Nutzung einer landwirtschaftlichen Fläche als Parkplatz widerspricht der Darstellung des Flächennutzungsplans. Allerdings liegt keine dauerhafte Beeinträchtigung vor, da die Fläche nach Fertigstellung des Parkhauses wieder in ihren ursprünglichen Zustand zurückgebaut wird.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen. 

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Nach Inbetriebnahme des Parkhauses ist der provisorische Parkplatz wieder zurückzubauen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

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5. Einheimischenmodell; Festsetzung des Fragen- und Kriterienkatalogs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.07.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Grundstücke der Bebauungspläne Nr. 41 „Wohnen für Familien am Huberspitzweg“ und Nr. 42 „Wohnen für Familien an der Huberbergstraße“ sollen im Rahmen eines Einheimischenmodells vergeben werden. 
Für eine Grundstücksvergabe im Einheimischenmodell sind zwingend die in den zwischen der Europäischen Kommission und der Bayerischen Staatsregierung erstellten Leitlinien festgesetzten Rahmenbedingungen zu beachten.

Als allgemeine Zugangsvoraussetzungen sind ausschließlich die Kriterien Einkommen und Vermögen anzusetzen. Die Einkommenshöhe orientiert sich dabei am vom Bayerischen Landesamt für Statistik ermittelten durchschnittlichen Jahreseinkommen eines Steuerpflichtigen innerhalb der Gemeinde zuzüglich von Kinderfreibeträgen, das Vermögen darf den Grundstückswert der zu erwerbenden Fläche nicht überschreiten.

Im anschließenden Auswahlverfahren findet eine punktebasierte Gewichtung einzelner Auswahlkriterien statt. Hierbei gibt es Punkte für soziale Kriterien, deren Gewichtung nicht weniger als 50% der Gesamtpunktzahl betragen darf und für die Ortsgebundenheit des Bewerbers.
Unter soziale Kriterien fallen z.B. die Punkte Einkommen und Vermögen, Kinder und pflegebedürftige Angehörige, Schwerbehinderung. 
Die Ortsgebundenheit kann sich sowohl auf den Wohnsitz – maximal 5 Jahre – als auch auf die Erwerbstätigkeit beziehen und ein in der Gemeinde ausgeübtes Ehrenamt oder die Zugehörigkeit zu einem Verein berücksichtigen.

Die Verwaltung hat beiliegenden Fragenkatalog sowie die Richtlinien für die Vergabe von preisvergünstigtem Bauland entsprechend den zwischen der Europäischen Kommission und der Bayerischen Staatsregierung erstellten Leitlinien ausgearbeitet.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt vorliegenden Fragenkatalog sowie die Richtlinien für die Vergabe von  preisvergünstigtem Bauland für einkommensschwächere und weniger begüterte Personen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt vorliegenden Fragenkatalog sowie die Richtlinien für die Vergabe von  preisvergünstigtem Bauland für einkommensschwächere und weniger begüterte Personen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

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6. Kindergärten der Gemeinde Hausham - Anschaffung von Lüftungsgeräten; Informationen zum Sachstand und Entscheidung zum weiteren Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.07.2021 ö 6

Sachverhalt

Der Freistaat Bayern hat nun zur Bekämpfung der Corona – Pandemie die Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in der Kindertagesbetreuung neu aufgelegt. 

Entgegen der ursprünglichen Richtlinie ist nun auch die Beschaffung von Lüftungsgeräten in Kindertagesstätten förderfähig. 

Die Fördervoraussetzungen und die Förderquoten sind analog des Verfahrens bei der Beschaffung der Geräte für die Grund- und Mittelschule gefasst. 

Auch hier ist die Förderung als nicht zurückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung im Wege einer Anteilsfinanzierung von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, begrenzt auf höchsten 1.750 € je förderfähigen Raum, ausgestaltet. 

Die Kindergärten der Gemeinde Hausham melden den Bedarf mit 21 Geräten. Unter Zugrundelegung der Aufwendungen bei der Anschaffung der Geräte für die Grund- und Mittelschule wird von einem Gesamtvolumen von 17.850 € ausgegangen. 

Nach Abzug der Förderung und zuzüglich der Erstausstattung mit Ersatzfiltern beläuft sich dann der Gemeindeanteil auf voraussichtlich 12.075 €.  

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung von 21 Lüftungsgeräten für die Kindergärten der Gemeinde Hausham mit einem Gesamtvolumen von voraussichtlich 17.850 €.

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, die weiteren Schritte zum Förderverfahren vorzunehmen, die Ausschreibung durchzuführen und nach erfolgter Ausschreibung die Firma mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu beauftragen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung von 21 Lüftungsgeräten für die Kindergärten der Gemeinde Hausham mit einem Gesamtvolumen von voraussichtlich 17.850 €.

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, die weiteren Schritte zum Förderverfahren vorzunehmen, die Ausschreibung durchzuführen und nach erfolgter Ausschreibung die Firma mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu beauftragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.07.2021 ö informativ 7
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8. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.07.2021 ö informativ 8
Datenstand vom 23.09.2021 14:30 Uhr