Datum: 09.12.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Glück Auf Saal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:05 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Städtebauförderung; Entscheidung über eine neue Fristsetzung der Sanierungssatzung zum Sanierungsgebiet "Hausham - Ortsmitte"
3 Städtebauförderung-ISEK; Bahnhofsplatz; Entscheidung über die Ausführungsvariante, Hierzu werden Herr Schreder und Herr Türk vom Büro NRT Landschaftsarchitekten anwesend sein
4 Vorstellung der Sozialen Dienste der Caritas
5 Kommunalrecht; Neubestellung eines Mitglieds im Hauptverwaltungsausschuss
6 Kommunalrecht; Bestellung eines Vertreters für den Bauausschuss
7 Anträge und Anfragen
8 Informationen des Bürgermeisters

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.12.2021 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 11.10.2021 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 11.10.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Städtebauförderung; Entscheidung über eine neue Fristsetzung der Sanierungssatzung zum Sanierungsgebiet "Hausham - Ortsmitte"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.12.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Sanierungssatzung mit dem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet mit der Kennzeichnung „Hausham-Ortsmitte“ umfasst 19,3 ha und wurde im Jahre 1991 rechtsverbindlich. Seither wird die Sanierungssatzung als Grundlage für bauliche und ortsgestalterische Maßnahmen herangezogen. Das Festsetzen förmlicher Sanierungsgebiete schafft die Voraussetzung zur Inanspruchnahme von Fördergeldern der Städtebauförderung für öffentliche und private Maßnahmen. Ein weiterer Vorteil der Sanierungssatzung ist das den Kommunen zustehende Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB innerhalb des Sanierungsgebietes. 

Es konnte bislang zwar einiges umgesetzt werden, aber bei weitem sind die in der Satzung festgelegten Sanierungsziele noch nicht erreicht. Sanierungssatzungen haben vom Gesetz her nur eine Laufzeit von 15 Jahren und sind anschließend aufzuheben. Können die Sanierungsziele innerhalb dieser 15 Jahre nicht erreicht werden, so besteht die Möglichkeit, die Satzung rechtzeitig vor Ablauf des Durchführungszeitraumes mittels Beschluss zu verlängern. 
Die Sanierungssatzung für das Sanierunggebiet „Hausham-Ortsmitte“ wäre  bis zum 31.12.2021 aufzuheben, sodass von seiten der Bauverwaltung für noch ausstehende Maßnahmen und zur Errichtung noch gewünschter Ziele eine Verlängerung um weitere 15 Jahre angestrebt wird.

Gemäß § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB geht der Gesetzgeber grundsätzlich von einer Frist zur Durchführung der Sanierungsmaßnahme von 15 Jahren aus, wobei Abweichungen möglich sind. Diese Vorschrift wurde mit Änderung des BauGB im Jahr 2007 eingeführt. 
Für die vorliegende Sanierungssatzung „Hausham-Ortsmitte“, die am 29.04.1991 in Kraft getreten ist, ist daher die Überleitungsvorschrift des § 235 Abs. 4 BauGB maßgeblich. 
Hiernach sind Sanierungssatzungen, die vor dem 01.01.2007 bekannt gemacht wurden, spätestens zum 31.12.2021 aufzuheben, es sei denn, es ist entsprechend § 142 Abs. 3 Satz 3 oder 4 BauGB eine andere Frist für die Durchführung der Sanierung festgelegt worden.

Wie ausgeführt, erfolgte 1991 die Festlegung des Sanierungsgebietes „Hausham – Ortsmitte“. 

Nach 30 Jahren ist davon auszugehen, dass die damals gesetzten Ziele sowie die Handlungsfelder der Sanierung nicht mehr aktuell sind. 

Insbesondere ist eine Aktualisierung des Umgriffs angezeigt. Dies aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Entwicklungen im Gemeindegebiet. 

Der Untersuchungsumgriff wurde aufgrund der Erkenntnisse, die man zwischenzeitlich gewonnen hat. angepasst bzw. erweitert. 
Die Erweiterung des Untersuchungsumgriffs wurde in der Gemeinderatssitzung am 10. Mai 2021 beschlossen.




Im Ergebnis ist bereits jetzt festzuhalten, dass im Sanierungsgebiet weiterhin Mängel und Missstände vorhanden sind, deren Beseitigung bis zum 31.12.2021 nicht möglich ist. Hierbei handelt es sich vor allem um Mängel und Missstände an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, deren grundhafter Ausbau noch aussteht (Ordnungsmaßnahmen) sowie um Mängel und Missstände an Privatgebäuden (Baumaßnahmen).

Hieraus ergibt sich das Erfordernis zur Verlängerung des Durchführungszeitraumes bis zum 31.12.2023 gemäß § 235 Abs. 4 BauGB.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, die Laufzeit der rechtsverbindlichen Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Hausham-Ortsmitte“ gemäß § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB über den gesetzlich befristeten Zeitraum gemäß § 235 Abs. 4 BauGB, datiert mit dem 31.12.2021, bis zum 31.12.2023 zu verlängern.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Laufzeit der rechtsverbindlichen Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Hausham-Ortsmitte“ gemäß § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB über den gesetzlich befristeten Zeitraum gemäß § 235 Abs. 4 BauGB, datiert mit dem 31.12.2021, bis zum 31.12.2023 zu verlängern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Städtebauförderung-ISEK; Bahnhofsplatz; Entscheidung über die Ausführungsvariante, Hierzu werden Herr Schreder und Herr Türk vom Büro NRT Landschaftsarchitekten anwesend sein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.12.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Im Rahmen der Gemeinderatssitzung vom 11.10.2021 wurde seitens des Büro NRT sowie seitens des Herrn Schreder der aktuelle Planungsstand dargestellt. 

Ebenso wurde bereits über konkrete Ausführungsvarianten gesprochen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Umgestaltung des Bahnhofsplatzes auf der Grundlage der vorliegenden Pläne und Darstellungen fortzusetzen. 

Herr Türk sowie Herr Koller vom Büro NRT werden im Rahmen der Sitzung zwei mögliche Ausführungsvarianten vorstellen. Wir haben dabei die bisherigen Anmerkungen und Ausführungen des Gemeinderats bei der Erstellung der Varianten berücksichtigt.

Herr Ingenieur Schreder wird bei der Sitzung ebenso anwesend sein und über den Planungsstand des Bereichs der Raiffeisenbank berichten. Wie bereits dargestellt, hat die Raiffeisenbank im Oberland eG sowohl bei der Planung, als auch bei der Bauausführung die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes bereits berücksichtigt. 

Wir fügen in der Anlage die Präsentation für den 09.12.2021 bei. 

Im Ergebnis würden wir sodann über folgende Varianten abstimmen:


Variante 1:

  • Untere Platzfläche mit hochwertigen Granitbelag sowie alle Sitzblöcke und Treppen am unteren Vorplatz aus Granit, Auffahrt Süd und Nord sowie Gebäudevorfeld, Rampenanlage und Belag Sitzstufen aus Beton und Treppe Raiffeisenbank und Treppe Grünfläche Süd aus Beton. 

  • Brunnen mit Stele und Fontäne und 4 Überlaufbecken 

  • Granit-Stele mit Entenskulpturen und separater Trinkbrunnen-Stele aus Metall 


Variante 2:

  • Alle Pflasterflächen aus Betonbelag und alle Sitzblöcke und Treppen aus Beton. 

  • Brunnen als Block mit Becken, 4 Fontänen und 4 Überläufen 

  • Trinkbrunnen-Stele aus Metall (zur Diskussion schräge oder vertikale Ausführung) 


Inklusive Nebenkosten ergeben sich im Hinblick auf die beiden Ausführungsvarianten folgende Kostenberechnungen:


Variante 1:                                        brutto € 755.000,-- 
Variante 2:                                        brutto € 690.000,--

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes auf der Grundlage der Variante ….. fortzuführen. 

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes auf der Grundlage der Variante 1 fortzuführen. Im Rahmen der Ausführungsplanung wird über den Brunnen gesondert entschieden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Vorstellung der Sozialen Dienste der Caritas

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.12.2021 ö 4

Sachverhalt

Herr Florian Rausch wird die Sozialen Dienste der Caritas genauer vorstellen.

- vertagt auf Frühjahr 2022 -

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. Kommunalrecht; Neubestellung eines Mitglieds im Hauptverwaltungsausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.12.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

In der Sitzung am 20. September 2021 wurde auf Vorschlag der CSU-Fraktion Herr Markus Czernik zum 3. Vertreter des Hauptverwaltungsausschusses bestellt. Aufgrund eines Missverständnisses wurde seitens der Verwaltung der entsprechende Beschlussvorschlag erstellt. Eigentlich sollte Herr Markus Czernik zum Mitglied des Hauptverwaltungsausschusses bestellt werden. Diese Korrektur wird nun vorgenommen.

Beschlussvorschlag

Auf Vorschlag der CSU-Fraktion wird Herr Markus Czernik einstimmig zum Mitglied des Hauptverwaltungsausschusses bestellt.

Auf Vorschlag der CSU-Fraktion wird Herr Sepp Schaftari einstimmig zum 3. Vertreter des Hauptverwaltungsausschusses bestellt.

Beschluss 1

Auf Vorschlag der CSU-Fraktion wird Herr Markus Czernik einstimmig zum Mitglied des Hauptverwaltungsausschusses bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Auf Vorschlag der CSU-Fraktion wird Herr Sepp Schaftari einstimmig zum 3. Vertreter des Hauptverwaltungsausschusses bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Kommunalrecht; Bestellung eines Vertreters für den Bauausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.12.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Gemeinderat Hubert Lacrouts wurde Herr Sepp Schaftari zum neuen Mitglied des Bauausschusses bestellt. Aus diesem Grund muss ein neuer dritter Stellvertreter bestimmt werden.

Beschlussvorschlag

Auf Vorschlag der CSU-Fraktion wird Herr Markus Czernik zum 3. Stellvertreter des Bauausschusses bestellt.

Beschluss

Auf Vorschlag der CSU-Fraktion wird Herr Markus Czernik zum 3. Stellvertreter des Bauausschusses bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.12.2021 ö informativ 7

Sachverhalt

Anfrage Elisabeth Leidgschwendner: 

Sie hat nach dem Sachstand wegen der geplanten Installation von PV-Anlagen an gemeindlichen Gebäuden gefragt. 

Herr Bürgermeister Zangenfeind teilte mit, dass nach Rücksprache mit Herrn Scharli angeraten wird wegen der neuen Regierung erst einmal abzuwarten. Eventuell gibt es andere oder neue Fördermöglichkeiten.

Anfrage Elisabeth Leidgschwendner: 

Sie hat nach dem Sachstand bezüglich des Thierfelder-Hauses gefragt. 

Das Förderprogramm hierzu läuft lt. Herrn Bürgermeister Zangenfeind. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.12.2021 ö informativ 8

Sachverhalt


  • Bürgermeister Jens Zangenfeind informierte über die aktuelle Situation am neuen Bahnübergang und welche Verbesserungsmöglichkeiten noch bestehen. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.01.2022 10:52 Uhr