Datum: 28.09.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Bebauungsplan Nr. 12 "Abwinkl" Antrag auf Befreiung von der Textlichen Festsetzung Grundstück: Flur-Nr. 643/6, Gem. Hausham, Glückaufstraße 13 b Antragsteller: Eberhardt Norman
3 Bauantrag zur Nutzungsänderung zum Einbau einer Betriebswohnung im OG, zur Errichtung von Lagerräumen im EG, Schaffung einer Dachterrasse und Errichtung von 2 Quergiebeln; Grundstück: Flur-Nr. 1353/85, Gem. Hausham, Bergwerkstraße 4 Bauherr: Läßer Christian
4 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage; Grundstück: Flur-Nr. 1039/8, Gem. Hausham, Bergmannstraße 2 Bauherr: Kloiber Alexander und Fottner Luzia
5 Aufstockung und Erweiterung der bestehenden Doppelhaushälfte Grundstück: Flur-Nr. 670/2, Gem. Hausham, Huberbergstraße 13 Antragsteller: Kristina und Bastian Sauter
6 Erweiterung eines Einfamilienhauses um einen Wintergarten Grundstück: Flur-Nr. 1185/1, Gem. Hausham, Burgstallstraße 6 Antragsteller: Adrian und Julia Markgraf
7 Vollzug der StVO; Erweiterung der bestehenden Halteverbotszonen in der Brentenstraße in Richtung Industriestraße
8 Anträge und Anfragen
9 Informationen des Bürgermeisters

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.09.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 08.07.2021.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 08.07.2021.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 08.07.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Bebauungsplan Nr. 12 "Abwinkl" Antrag auf Befreiung von der Textlichen Festsetzung Grundstück: Flur-Nr. 643/6, Gem. Hausham, Glückaufstraße 13 b Antragsteller: Eberhardt Norman

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.09.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Antragsteller beabsichtigen auf dem Grundstück Flur-Nr. 643/6 entlang des Gehwegs der Schöllerstraße einen hölzernen Sichtschutz für die Terrasse zu errichten. Der Sichtschutz soll von der Hauswand bis zum Terrassenende ca. 3 Meter an der Schöllerstraße entlang sein. Die Elemente aus Lärche haben das Maß 178 x 178 cm und 116 x 178 cm. Die Säulen sind 9 cm x 9 cm x 180 cm mit Pyramidenspitze.
Im Anschluss daran wird ein 120 cm hoher, hölzerner Lattenzaun errichtet.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 12 „Abwinkl“. 
Punkt 4 der Textlichen Festsetzungen besagt, dass Zäune sockellos und nur bis zu einer Höhe von 1,20 m zulässig sind. Sie sind mit senkrechten holzfarbenen Latten oder als Maschendrahtzaun herzustellen. Über Sichtschutzzäune trifft der Bebauungsplan keine Aussagen.

In § 6 der Satzung über die Gestaltung des Ort-, Straßen- und Landschaftsbildes in der Gemeinde Hausham ist festgesetzt, dass als Einfriedung entlang öffentlicher Straßen nur offene Zäune aus Naturholz mit einer Höhe von maximal 1,50 m zulässig sind. Für Lärmschutzwände kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Der Antragsteller beantragt eine Befreiung von Punkt 4 der Textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans für die ca. 3 Meter lange Sichtschutzwand. Begründung hierfür ist, dass durch die unmittelbare Lage der Terrasse entlang des Fußweges durch die Errichtung eines Sichtschutzes im Bereich der Terrasse ein hohes Maß an Privatsphäre ermöglicht wird.          

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt für den Sichtschutz entlang der Schöllerstraße auf einer Länge von 3 Metern eine Befreiung von Punkt 4 der Textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 12 „Abwinkl“.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt für den Sichtschutz entlang der Schöllerstraße auf einer Länge von 3 Metern eine Befreiung von Punkt 4 der Textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 12 „Abwinkl“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

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3. Bauantrag zur Nutzungsänderung zum Einbau einer Betriebswohnung im OG, zur Errichtung von Lagerräumen im EG, Schaffung einer Dachterrasse und Errichtung von 2 Quergiebeln; Grundstück: Flur-Nr. 1353/85, Gem. Hausham, Bergwerkstraße 4 Bauherr: Läßer Christian

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.09.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben auf dem Grundstück Flur-Nr. 1353/85 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 10 „Ehemaliges Kraftwerksgelände“ in einem Gewerbegebiet. 
Das Gebäude wurde im Erdgeschoss bisher von einem Fleischzerlegebetrieb genutzt, im Obergeschoss waren die Technik und Personalräume untergebracht.
Nunmehr sollen im Erdgeschoss Lagerräume für den auf dem Nachbargrundstück bestehenden Hydraulikbetrieb entstehen und das Obergeschoss zu einer Betriebsleiterwohnung umgebaut werden.
Sowohl die Nutzung als Lagerräume als auch der Einbau einer Betriebsleiterwohnung sind im Gewerbegebiet zulässig.

Das Flachdach des vorhandenen Anbaus soll künftig als Dachterrasse für die Wohnung genutzt werden. Hierfür wird im Obergeschoss ein Quergiebel mit Ausgang zur Dachterrasse errichtet. An der westlichen Gebäudefront soll ebenfalls ein Quergiebel mit zurückgesetztem Balkon errichtet werden.

Gemäß der Textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans sind Dachgauben und Dacheinschnitte unzulässig, über Quergiebel trifft der Bebauungsplan keine Aussagen.
Der Bauherr beantragt eine Befreiung von Punkt 5.1 der Textlichen Festsetzungen mit folgender Begründung:
Die vorgesehene Errichtung von Quergiebeln bedeutet, dass die Trauflinie unterbrochen wird; die in der Satzung des BPL nicht zulässigen Dachgauben unterbrechen die Trauflinie nicht. Insofern besteht ein deutlicher Unterschied zwischen den nicht ausgeschlossenen Quergiebeln und den im BPL nicht zulässigen Dachgauben. Die Quergiebel sollten hiernach genehmigungsfähig sein. 

Gemäß § 31 Abs. 2 BauGB kann von den Festsetzungen des Bebauungsplans befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt gemäß § 31 BauGB eine Befreiung von Punkt 5.1 der Textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 10 „Ehemaliges Kraftwerksgelände“ und erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach Art. 36 BayBO gemäß den vorliegenden Plänen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt gemäß § 31 BauGB eine Befreiung von Punkt 5.1 der Textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 10 „Ehemaliges Kraftwerksgelände“ und erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach Art. 36 BayBO gemäß den vorliegenden Plänen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage; Grundstück: Flur-Nr. 1039/8, Gem. Hausham, Bergmannstraße 2 Bauherr: Kloiber Alexander und Fottner Luzia

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.09.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Antragsteller planen auf dem Grundstück Flur-Nr. 1039/8 den Abbruch des bestehenden Gebäudes und die Errichtung eines Einfamilienhauses mit 11,41 m x 10,00 m, Wandhöhe 5,90 m, Firsthöhe 8,04, Dachneigung 25 ° sowie eine anschließende Garage (6,20 m x 6,50 m) mit einem überdachten Zwischengang (1,80 m x 6,50 m), also 8,00 m x 6,50 m.

Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB in einem allgemeinen Wohngebiet. Die Abstandsflächen und die benötigten 2 Stellplätze können auf dem Grundstück nachgewiesen werden.

Bauplanrechtliche Bedenken gegen das Bauvorhaben bestehen nicht.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 3

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5. Aufstockung und Erweiterung der bestehenden Doppelhaushälfte Grundstück: Flur-Nr. 670/2, Gem. Hausham, Huberbergstraße 13 Antragsteller: Kristina und Bastian Sauter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.09.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Antragsteller beabsichtigen die bestehende Doppelhaushälfte auf Flur-Nr. 670/2 mit 2 Wohneinheiten durch eine Drehung des Satteldaches in einem Teilbereich aufzustocken, um die Wohneinheit im Obergeschoss, die sich dann über Ober- und dem neuen Dachgeschoss erstreckt, zu vergrößern. Zur besseren Erschließung der beiden Wohneinheiten wird das Treppenhaus in einen neu angebauten Treppenraum an der Nordseite ausgelagert.
Der Treppenraum hat ein Maß von 5,91 m x 4,08 m, wodurch die westliche Gebäudeseite auf insgesamt 16,19 m vergrößert wird. Der First des neu entstandenen Querbaus ist um 1,40 m höher als der Bestandsfirst.
 
Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB in einem allgemeinen Wohngebiet. Die Stellplätze bleiben gleich, da keine zusätzliche Wohnung entsteht, sondern nur eine Vergrößerung der bestehenden Wohnung erfolgt.

An der Ostseite des neuen Treppenhauses können die erforderlichen Abstandsflächen nicht gänzlich auf dem Baugrundstück eingehalten werden und liegen mit einer Fläche von 1,5 qm auf dem angrenzenden Nachbargrundstück mit der Flur-Nr. 670/3. Bedingt ist dies durch die Wandhöhe von 10,21 m, die sich durch die bestehende Grundstücksabgrabung an dieser Stelle mit der Zufahrt zu den Garagen im Kellergeschoss der beiden Doppelhaushälften ergibt. Eine Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme liegt bei.

Bauplanrechtliche Bedenken gegen das Bauvorhaben bestehen nicht. 

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß dem vorgelegten Plan. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß dem vorgelegten Plan. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7

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6. Erweiterung eines Einfamilienhauses um einen Wintergarten Grundstück: Flur-Nr. 1185/1, Gem. Hausham, Burgstallstraße 6 Antragsteller: Adrian und Julia Markgraf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.09.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt, an die Garage einen Wintergarten mit einer Tiefe von 4,59 m und einer Breite von 5,34 m anzubauen, der sich damit zwischen dem Wohnhaus des Antragstellers und dem südlich angrenzenden Nachbargebäude befindet.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7 „Tiefenbach-Holz“, der Baugrenzen für Gebäude vorsieht. 
Der Wintergarten befindet sich gerade noch innerhalb der vorgesehenen Baugrenzen. Da es sich um eine Grenzbebauung an einer Kommunwand handelt, entstehen keine Abstandsflächen zum Nachbargrundstück, die westliche Abstandsfläche kann auf dem eigenen Grundstück eingehalten werden.
Planungsrechtliche Bedenken bestehen nicht.

Die Planzeichnung stellt die aktuelle Westansicht dar. Entgegen des Bauantrags von 2009 wurden an der Westseite nicht nur Fenster, sondern Terrassentüren eingebaut, wobei der Einbau von Fenstern und Türen gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 11d BayBO verfahrensfrei ist.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach Art. 36 BayBO gemäß den vorgelegten Plänen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach Art. 36 BayBO gemäß den vorgelegten Plänen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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7. Vollzug der StVO; Erweiterung der bestehenden Halteverbotszonen in der Brentenstraße in Richtung Industriestraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.09.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Gemäß dem Beschluss des HVA vom 29.07.2020 wurde in der Brentenstraße in Richtung Industriestraße eine beschränkte Halteverbotszone (Zeichen 286) mit dem Sonderzeichen „PKW frei“ errichtet. Im weiteren Verlauf besteht ab dem Ende des Grundstücks Brentenstraße 5 (E.ON Bayern AG), Fl.Nr. 1353/135 ein absolutes Halteverbot bis zur Einmündung in die Industriestraße.

Aufgrund verschiedener Baumaßnahmen der einzelnen Betriebe und Einrichtungen im Bereich der Brentenstraße (Lebenshilfe, Pförtnerhaus, Carport Bergwacht/Rotes Kreuz) und der dadurch teilweise entfallenen Stellplätze sollte die Anzahl der Stellplätze entlang der Brentenstraße in Richtung Industriestraße erweitert werden.

Bei der Länge der Brentenstraße ist jedoch eine Ausweichstelle zwingend erforderlich. Diese soll mit mind. 12 lfdm. angesetzt werden, um eine praktikables Ausweichen auch für größere Fahrzeuge zu ermöglichen.

Bei der Ausweisung von Stellplätzen sollte auf eine ausreichende Größe der Parkstände geachtet werden. Es sind hierbei die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) sowie vor allem die Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR 05) der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen zu beachten. 
Aufgrund der Richtlinien könnten auf einer möglichen Länge von etwa 20 Metern 4 Stellplätze mit einer Länge von 5,20 m ohne Markierung entstehen. 
Um keine Schwierigkeiten mit den aus- und einfahrenden Verkehrsteilnehmern zum Garagenhof Haldensiedlung 1-4 zu erlangen, sollte eine Parkmöglichkeit darüber hinaus nicht geschaffen werden.

Es wird daher die derzeitige Halteverbotszone vom Ende des Grundstücks der E.ON AG verkürzt bis etwa Mittig Anwesen Läßer (ca. 12 Meter). Im Anschluss werden noch etwa 4 Stellplätze bis etwa Höhe Einfahrt Anwesen Haldensiedlung 1-4 entsprechend mit Zeichen 286 mit Sonderzeichen „PKW frei“ errichtet.


Der Bau- und Umweltausschuss spricht sich dafür aus, weitere Parkplätze entlang der Brentenstraße zu schaffen. Die Verwaltung soll hierfür aber ein neues Konzept vorlegen, da bei der dargestellten Variante die Länge der Abstände zwischen parkenden Autos und Ausweichstelle zu lang ist.

- Ohne Beschluss -

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8. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.09.2021 ö informativ 8
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9. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.09.2021 ö informativ 9
Datenstand vom 09.02.2022 08:52 Uhr