Datum: 27.01.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Alpengasthof "Glück Auf"
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Bauleitplanung; Aufstellung eines Bebauungsplans für die Grundstücke entlang der Alten Miesbacher Straße bis Kasten - Aufstellungsbeschluss
3 Erlass einer Veränderungssperre für Grundstücke entlang der Alten Miesbacher Straße bis Kasten (Grundstücke Flur-Nrn. 1114/2, 1053/17, 1112/13, 1093/2, 1093/3, 1093/4, 1090/9, 1090/0, 1090/1, 1094/0 (T), 1092/3, 1092/4, 1088/2 (T), 1089/0 (T), 1208/0, 1208/14, 1208/5, 1208/6, 1208/7, 1208/8, 1208/10, 1208/12, 1208/9, 1207/2, 1207/3, 1206/0, 1172/11, 1172/0, 1172/4 (T), 1172/5, 1172/6, 1174/0)
4 Errichtung von E-Ladesäulen im Gemeindegebiet Hausham Präsentation durch Energienetze Bayern GmbH, Herrn Lipp
5 Jahresrechnung 2020
5.1 Entlastung zur Jahresrechnung 2020
5.2 Feststellung der Jahresrechnung 2020
5.3 Vorabinformation zur Jahresrechnung 2021
6 Anträge und Anfragen
7 Informationen des Bürgermeisters

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.01.2022 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 09.12.2021 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 09.12.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Bauleitplanung; Aufstellung eines Bebauungsplans für die Grundstücke entlang der Alten Miesbacher Straße bis Kasten - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.01.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Flächennutzungsplan stellt die Grundstücke entlang der Alten Miesbacher Straße teilweise als Mischgebiet, teilweise Allgemeines Wohngebiet und teilweise Grünfläche dar, die Grundstücke am Kasten sind als Gewerbegebiet ausgewiesen. Aufgrund der dort inzwischen angesiedelten Gewerbebetriebe ist hier allerdings von einem Mischgebiet auszugehen.

Das gesamte Plangebiet wird über die Alte Miesbacher Straße erschlossen und im Osten begrenzt durch die Bahnlinie und im Westen weitgehend durch die Schlierach.
Bei der Alten Miesbacher Straße handelt es sich teilweise um die alte Ortsdurchfahrt mit Grundstücken, die zum Teil noch mit Altbestand bebaut sind und in den vergangenen Jahren verkauft oder vererbt wurden. Neben Wohnhäusern finden sich im möglichen Plangebiet nichtstörende Büronutzungen sowie zwei große Zimmereien. Einige der betreffenden Grundstücke werden (noch) als Lagerfläche genutzt oder sind Baulücken. 
Um die künftige bauliche Entwicklung für die Grundstücke, die über die Alte Miesbacher Straße erschlossen werden – einschließlich Kasten –, besser steuern zu können, kann für diese Grundstücke ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden.

Aufgrund der Lage des Plangebiets unmittelbar entlang der Bahnstrecke, der guten Erreichbarkeit von der Staatsstraße aus und den einwirkenden Lärmimmissionen ist das Plangebiet aus Sicht der Verwaltung nach wie vor neben Wohnnutzung auch für die Ansiedlung von kleineren bis mittleren Gewerbebetrieben geeignet.

Mit einem Bebauungsplan könnte
  1. die noch entstehende Bebauung (zusätzliche und Ersatzbauten) über Art und Maß der baulichen Nutzung besser gesteuert werden,
  2. möglicherweise entstehende Konflikte zwischen einer Gewerbenutzung und einer reinen Wohnnutzung (Ersatzbauten!) vorausschauend gelöst werden.  

Der gesamte Planbereich könnte künftig als Urbanes Gebiet gemäß § 6a BauNVO festgesetzt werden. Urbane Gebiete dienen dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören. Die Nutzungsmischung muss nicht gleichwertig sein.
Das mögliche Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 49.000 m².

Das Landratsamt Miesbach hält die Aufstellung eines Bebauungsplans und Ausweisung als Urbanes Gebiet ebenfalls für sinnvoll und schlägt vor, auch den Bereich des Sägewerks Müller zu Kasten in den Planbereich mit einzubeziehen. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt für folgende Grundstücke entlang der Alten Miesbacher Straße, Friedhofstraße bis Kasten einen Bebauungsplan aufzustellen:
Flur-Nrn. 1114/2, 1053/17, 1112/13, 1093/2, 1093/3, 1093/4, 1090/9, 1090/0, 1090/1, 1094/0 (T), 1092/3, 1092/4, 1088/2 (T), 1089/0 (T), 1208/0, 1208/14, 1208/5, 1208/6, 1208/7, 1208/8, 1208/10, 1208/12, 1208/9, 1207/2, 1207/3, 1206/0, 1172/11, 1172/0, 1172/4 (T), 1172/5, 1172/6, 1174/0. Der Bereich des Sägewerks Müller zu Kasten mit den Flur-Nrn. 1088/0, 1085/1 (T) und 1085/0 (T) wird ebenfalls in den Geltungsbereich des Bebauungsplans aufgenommen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt für folgende Grundstücke entlang der Alten Miesbacher Straße, Friedhofstraße bis Kasten einen Bebauungsplan aufzustellen:
Flur-Nrn. 1114/2, 1053/17, 1112/13, 1093/2, 1093/3, 1093/4, 1090/9, 1090/0, 1090/1, 1094/0 (T), 1092/3, 1092/4, 1088/2 (T), 1089/0 (T), 1208/0, 1208/14, 1208/5, 1208/6, 1208/7, 1208/8, 1208/10, 1208/12, 1208/9, 1207/2, 1207/3, 1206/0, 1172/11, 1172/0, 1172/4 (T), 1172/5, 1172/6, 1174/0. Der Bereich des Sägewerks Müller zu Kasten mit den Flur-Nrn. 1088/0, 1085/1 (T) und 1085/0 (T) wird ebenfalls in den Geltungsbereich des Bebauungsplans aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Erlass einer Veränderungssperre für Grundstücke entlang der Alten Miesbacher Straße bis Kasten (Grundstücke Flur-Nrn. 1114/2, 1053/17, 1112/13, 1093/2, 1093/3, 1093/4, 1090/9, 1090/0, 1090/1, 1094/0 (T), 1092/3, 1092/4, 1088/2 (T), 1089/0 (T), 1208/0, 1208/14, 1208/5, 1208/6, 1208/7, 1208/8, 1208/10, 1208/12, 1208/9, 1207/2, 1207/3, 1206/0, 1172/11, 1172/0, 1172/4 (T), 1172/5, 1172/6, 1174/0)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.01.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat mit vorhergehenden Tagesordnungspunkt die Aufstellung eines Bebauungsplans für die Grundstücke entlang der Alten Miesbacher Straße bis Kasten beschlossen.
Um die Planung für den künftigen Planbereich zu sichern, besteht die Möglichkeit, eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB zu erlassen.

Diese Veränderungssperre bewirkt, 
  • dass derzeit genehmigungsfähige Bauvorhaben (Errichtung, Änderung oder Nutzungs-änderung baulicher Anlagen) nicht zulässig sind und
  • dass genehmigungsfreie, aber erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen nicht vorgenommen werden dürfen.

Damit kann die Gemeinde ihre Planung umsetzen, auch wenn ein Bauantrag gestellt wird, der den Planungen der Gemeinde nicht entspricht.
Die Veränderungssperre gilt zwei Jahre und kann um ein Jahr verlängert werden. 

Das Landratsamt Miesbach kann im Einvernehmen mit der Gemeinde Ausnahmen von einer Veränderungssperre zulassen. Das konkrete Bauvorhaben wird dann durch die Veränderungssperre nicht verhindert.

Wird eine Veränderungssperre nicht erlassen, obwohl die Voraussetzungen für einen Erlass vorliegen, hat das Landratsamt auf Antrag der Gemeinde die Entscheidung über ein Bauvorhaben für einen Zeitraum bis zu zwölf Monaten auszusetzen, wenn zu befürchten ist, dass die Planung der Gemeinde durch das Bauvorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Veränderungssperre für folgende Grundstücke entlang der Alten Miesbacher Straße bis Kasten als Satzung:
Flur-Nrn. 1114/2, 1053/17, 1112/13, 1093/2, 1093/3, 1093/4, 1090/9, 1090/0, 1090/1, 1094/0 (T), 1092/3, 1092/4, 1088/2 (T), 1089/0 (T), 1208/0, 1208/14, 1208/5, 1208/6, 1208/7, 1208/8, 1208/10, 1208/12, 1208/9, 1207/2, 1207/3, 1206/0, 1172/11, 1172/0, 1172/4 (T), 1172/5, 1172/6, 1174/0 einschließlich des Bereichs des Sägewerks Müller zu Kasten mit den Flur-Nrn. 1088/0, 1085/1 (T) und 1085/0 (T).

Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Veränderungssperre für folgende Grundstücke entlang der Alten Miesbacher Straße bis Kasten als Satzung:
Flur-Nrn. 1114/2, 1053/17, 1112/13, 1093/2, 1093/3, 1093/4, 1090/9, 1090/0, 1090/1, 1094/0 (T), 1092/3, 1092/4, 1088/2 (T), 1089/0 (T), 1208/0, 1208/14, 1208/5, 1208/6, 1208/7, 1208/8, 1208/10, 1208/12, 1208/9, 1207/2, 1207/3, 1206/0, 1172/11, 1172/0, 1172/4 (T), 1172/5, 1172/6, 1174/0 einschließlich des Bereichs des Sägewerks Müller zu Kasten mit den Flur-Nrn. 1088/0, 1085/1 (T) und 1085/0 (T).

Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Errichtung von E-Ladesäulen im Gemeindegebiet Hausham Präsentation durch Energienetze Bayern GmbH, Herrn Lipp

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.01.2022 ö 4

Sachverhalt

Bei der Bewältigung der anstehenden Aufgaben im Bereich Klimaschutz wird der E-Mobilität in den nächsten Jahren und Jahrzehnten eine maßgebliche Rolle zufallen. 

Ziel sollte dabei sein, die Schaffung flächendeckende und öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur im gesamten Bundesgebiet sowie im speziellen in der Gemeinde Hausham sein.

Durch die Schaffung einer solchen Infrastruktur wird vor allem auch denjenigen Bürgerinnen und Bürgern, die bisher deswegen die Beschaffung eines E-Autos nicht einmal in Erwägung gezogen haben, weil sie keine vernünftige Lademöglichkeit haben (Geschosswohnungsbau; fehlende Garage; keine ausreichende Stromversorgung am eigenen TG-Stellplatz; etc.) einen Anreiz geboten, beim Kauf des nächsten Autos zumindest über die Anschaffung einer klimafreundlichen Alternative nachzudenken.


Durch die Schaffung einer flächendeckenden und öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur im Gemeindegebiet Hausham werden zusätzliche Anreize für die Beschaffung einer klimafreundlichen Alternative zum verbrennerbetriebenen Auto geboten; von einer deutlichen Verringerung des CO2 – Ausstoßes ist auszugehen.

- Ohne Abstimmung -. 

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, …

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. Jahresrechnung 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.01.2022 ö beschließend 5

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5.1. Entlastung zur Jahresrechnung 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.01.2022 ö 5.1

Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung 2020 nach Art. 103 Abs. 4 GO in seiner Sitzung am 12.10.2021 geprüft. 

Das Prüfungsergebnis wurde in der Niederschrift über das Ergebnis der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung festgehalten, die dem Protokoll beigefügt ist. 

Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Elisabeth Leidgschwendner gibt dem Gemeinderat die Niederschrift bekannt. 

Sie empfiehlt, der geprüften Jahresrechnung 2020 nach Art. 102 Abs. 3 GO zuzustimmen und die Entlastung zu beschließen. 

Beschlussvorschlag

Für die vorgelegte Jahresrechnung 2020 wird nach Art.102 Abs. 3 GO die Entlastung beschlossen. 


1. Bürgermeister Jens Zangenfeind ist aufgrund Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. 

Beschluss

Für die vorgelegte Jahresrechnung 2020 wird nach Art.102 Abs. 3 GO die Entlastung beschlossen. 


1. Bürgermeister Jens Zangenfeind ist aufgrund Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5.2. Feststellung der Jahresrechnung 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.01.2022 ö 5.2

Sachverhalt

Im vorherigen Tagesordnungspunkt wurde für die Jahresrechnung 2020 die Entlastung beschlossen. 

Der Feststellungsbeschluss zur Jahresrechnung 2020 hat durch eine gesonderte Beschlussfassung zu erfolgen. 

Beschlussvorschlag

Die vorgelegte Jahresrechnung 2020 wird nach Art. 102 Abs. 3 GO vom Gemeinderat anerkannt, genehmigt und festgestellt

Beschluss

Die vorgelegte Jahresrechnung 2020 wird nach Art. 102 Abs. 3 GO vom Gemeinderat anerkannt, genehmigt und festgestellt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5.3. Vorabinformation zur Jahresrechnung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.01.2022 ö 5.3

Sachverhalt

Gemeindekämmerer Martin Reisberger gibt dem Gemeinderat Informationen zur vorläufigen Jahresrechnung 2021.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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6. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.01.2022 ö informativ 6
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7. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.01.2022 ö informativ 7

Sachverhalt

Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes: 

Sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderats, 

das Architekturbüro NRT hat zwischenzeitlich auftragsgemäß weitere Brunnenvarianten erstellt.

Wir fügen in der Anlage die kurze Präsentation für den 27.01.2022 bei. Herr Koller bzw. Herr Türk von der Firma NRT wird bei der Sitzung anwesend sein. 

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.04.2022 09:20 Uhr