Datum: 24.10.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:20 Uhr bis 22:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Kommunalrecht;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.10.2022
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ö
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beschließend
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1 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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1.1. Vereidigung von Herrn Marcus Kober als neues Mitglied des Gemeinderates der Gemeinde Hausham
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.10.2022
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ö
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beschließend
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1.1 |
Sachverhalt
Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Gerhard Klante aus dem Gemeinderat muss der entsprechende Listennachfolger als Gemeinderatsmitglied vereidigt werden (Art. 37 i. V. m. Art. 48 Abs. 3 Satz 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG)).
Herr Marcus Kober hat auf Anfrage der Verwaltung mitgeteilt,
das Gemeinderatsmandat anzunehmen und den Eid gemäß Art. 31 Abs. 4 GO zu leisten.
Der 1. Bürgermeister, Herr Jens Zangenfeind, vereidigt Herrn Marcus Kober als neues Mitglied des Gemeinderates der Gemeinde Hausham.
Die Eidesformel lautet:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflicht gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
- Ohne Abstimmung -
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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1.2. Neubesetzung von Ausschüssen und Referentenstellen aufgrund des Ausscheidens von Herrn Gerhard Klante
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.10.2022
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ö
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beschließend
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1.2 |
Sachverhalt
Das ausgeschiedene Gemeinderatsmitglied Gerhard Klante war Mitglied im Hauptverwaltungsausschuss. Die Fraktion der Freien Wähler benennt das neue Mitglied und der Gemeinderat muss diesem Vorschlag zustimmen.
Zudem war Herr Klante Referent für Asylangelegenheiten. Den Ersatz für diese Funktion bestimmt der Gemeinderat.
Auf Vorschlag der Fraktion der Freien Wähler soll Herr Dr. Christian Baur Mitglied des HVA werden. Die frei gewordene Stelle als Ersatz übernimmt Herr Marcus Kober.
Des weiteren wurde Frau Ria Röpfl als Referentin für Asylangelegenheiten vorgeschlagen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt:
- Herr Dr. Christian Baur wird zum Mitglied des Hauptverwaltungsausschusses bestimmt.
- Herr Marcus Kober übernimmt die frei gewordene Stelle bei den Vertretern der Freien Wähler Fraktion im Hauptverwaltungsausschuss.
- Frau Ria Röpfl wird Referentin für Asylangelegenheiten.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt:
- Herr Dr. Christian Baur wird zum Mitglied des Hauptverwaltungsausschusses bestimmt.
- Herr Marcus Kober übernimmt die frei gewordene Stelle bei den Vertretern der Freien Wähler Fraktion im Hauptverwaltungsausschuss.
- Frau Ria Röpfl wird Referentin für Asylangelegenheiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.10.2022
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ö
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beschließend
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2 |
Beschlussvorschlag
Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 19.09.2022 wird genehmigt.
Beschluss
Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 19.09.2022 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Kober - Enthaltung
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3. Öko-Modellregion Oberland;
Verlängerung der Vereinbarung vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2027; hierzu wird Frau Stephanie Stiller anwesend sein
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.10.2022
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ö
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3 |
Sachverhalt
Frau Stephanie Stiller stellt dem Gemeinderat den aktuellen Sachstand und den weiteren Ausblick zur Öko-Modellregion vor.
Auf die Anlagen wird ergänzend verwiesen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat ist mit der Fortführung der „Öko-Modellregion Miesbacher Oberland“ einverstanden und befürwortet eine Vertragsverlängerung vom 01.01.2023 bis zum 30.09.2027 der der Regionalentwicklung Oberland KU als verantwortliche Stelle.
Beschluss
Der Gemeinderat ist mit der Fortführung der „Öko-Modellregion Miesbacher Oberland“ einverstanden und befürwortet eine Vertragsverlängerung vom 01.01.2023 bis zum 30.09.2027 der der Regionalentwicklung Oberland KU als verantwortliche Stelle.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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4. Lebenshilfe Miesbach gGmbH;
Antrag auf Übernahme des erhöhten Defizits
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.10.2022
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ö
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4 |
Sachverhalt
Die mit der Lebenshilfe Miesbach gGmbH abgeschlossene Defizitvereinbarung enthält folgende Höchstbeträge je Kindergartenjahr:
2020/2021 150.000 €
2021/2022 160.000 €
2022/2023 170.000 €
Die Lebenshilfe Miesbach gGmbH legt nun die Defizitabrechnungen für 2021 vor.
Es wird ein Defizit von insgesamt 194.217,55 € geltend gemacht.
Aus den anteilig gerechneten Defizitjahren ergibt sich eine Überschreitung von 30.884,22 €.
Dem gegenüber gestellt ergibt sich aus der Abrechnung für 2020, dass der Defizitrahmen für das Abrechnungsjahr 2020 mit 33.190,28 € unterschritten wurde.
Die Lebenshilfe Miesbach gGmbH legt in beil. Mail die Gründe für das Überschreiten des Defizit-Höchstbetrages für 2021 dar. Frau Kockerols, Geschäftsführerin der Lebenshilfe, ist in der heutigen Sitzung anwesend und erläutert dem Gemeinderat die Hintergründe, die zur Überschreitung des Höchstbetrages geführt haben.
Die Lebenshilfe Miesbach gGmbH beantragt, dass die Überschreitung des Höchstbetrages von der Gemeinde mit übernommen wird.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die Übernahme des Defizits in Höhe von 30.884,22 € für das Abrechnungsjahr 2021 über die in der Defizitvereinbarung festgelegten Höchstgrenze. Der Gesamtbetrag für die Defizitübernahme für das Abrechnungsjahr 2021 beläuft sich dann auf 194.217,55 €
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Übernahme des Defizits in Höhe von 30.884,22 € für das Abrechnungsjahr 2021 über die in der Defizitvereinbarung festgelegten Höchstgrenze. Der Gesamtbetrag für die Defizitübernahme für das Abrechnungsjahr 2021 beläuft sich dann auf 194.217,55 €
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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5. Standesamt Hausham;
Bestellung von Frau Esmeray Turan zur Standesbeamtin
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.10.2022
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Unsere Mitarbeiterin im Standesamt, Frau Esmeray Turan, hat in der Zeit vom 12.09.2022 bis 23.09.2022 am Grundseminar Personenstands- und Familienrecht mit Erfolg teilgenommen.
Aufgrund dieser Eignung kann Frau Turan nun zur Standesbeamtin bestellt werden.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, Frau Esmeray Turan zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Standesbeamtin des Standesamtsbezirks Hausham zu bestellen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, Frau Esmeray Turan zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Standesbeamtin des Standesamtsbezirks Hausham zu bestellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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6. Bebauungsplan Nr. 16 "Zentrales Krankenhaus Agatharied";
Änderung des Geltungsbereichs und Aufstellung eines neuen Bebauungsplans
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.10.2022
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Der Landkreis Miesbach plant, auf den im aktuellen Bebauungsplan als Grünfläche festgesetzten Grundstücken Flur-Nrn. 1611 und 1611/6 Personalwohnungen zu errichten. Die Personalwohnungen sollen dabei als Gruppe von Einzelgebäuden um einen „Anger“ gruppiert werden. In Ausprägung und Maßstab soll sich die Bebauung an der bereits vorhandenen Bebauung orientieren.
In bis zu acht Einzelgebäuden sollen ca. bis zu 100 Wohnungen entstehen.
Die erforderlichen Stellplätze sollen in Tiefgaragen und oberirdischen Stellplätzen nachgewiesen. Sollten nicht alle Stellplätze auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden können, werden die fehlenden Stellplätze in dem noch zu erstellenden Parkhaus auf dem Krankenhausgelände nachgewiesen und dinglich gesichert.
Ziel der Planung ist es, ein Wohngebiet mit bezahlbarem Wohnraum entsprechend den Vorgaben des KommWFP (kommunales Wohnraum Förderprogramm) zu schaffen. Die geplanten Wohnungen sollen vorrangig den Mitarbeitern des Krankenhauses zur Verfügung stehen, allerdings kann es sein, dass Wohnungen auch von Mitarbeitern sonstiger Landkreisbehörden belegt werden.
Der Bebauungsplan weist den Geltungsbereich als „Sondergebiet Klinik“ aus. Da eine Belegung der Wohnungen auch mit Mitarbeitern sonstiger Landkreisbehörden nicht ausgeschlossen werden kann, ist der Wohnungsbau im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 16 „Zentrales Krankenhaus Agatharied“ nicht möglich.
Aus diesem Grund soll die Sondergebietsfläche S0 2 aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan herausgelöst werden und für diese Fläche ein eigener Bebauungsplan – Nr. 46 – aufgestellt werden.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 16 „Zentrales Krankenhaus Agatharied“ zu ändern und die als SO 2 ausgewiesenen Grundstücke Flur-Nrn. 1611 und 1611/6 aus dem Bebauungsplan herauszunehmen.
Für die Grundstücke Flur-Nrn. 1611 und 1611/6 soll ein gesonderter Bebauungsplan Nr. 46 mit der Festsetzung als „Allgemeines Wohngebiet“ gemäß § 4 BauNVO im Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt werden. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens hat der Landkreis Miesbach zu tragen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 16 „Zentrales Krankenhaus Agatharied“ zu ändern und die als SO 2 ausgewiesenen Grundstücke Flur-Nrn. 1611 und 1611/6 aus dem Bebauungsplan herauszunehmen.
Für die Grundstücke Flur-Nrn. 1611 und 1611/6 soll ein gesonderter Bebauungsplan Nr. 46 mit der Festsetzung als „Allgemeines Wohngebiet“ gemäß § 4 BauNVO im Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt werden. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens hat der Landkreis Miesbach zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2
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7. Grundstücksangelegenheiten;
Anfrage von Herrn Herbert Estner zur Bebauung des Grundstücks Flur-Nr. 725/22, Gem. Hausham, nähe Moosrainer Weg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.10.2022
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Herr Estner ist gemeinsam mit Herrn Schmotz Eigentümer des Grundstücks Flur-Nr. 725/22 am Moosrainer Weg. Die Grundstücksgröße beträgt 3.000 m². Herr Estner hat seit einigen Jahren bereits mehrmals wegen einer Wohnbebauung des Grundstücks vorgesprochen.
Geplant ist eine Bebauung mit zwei Doppelhäusern oder mit einem Doppelhaus und zwei Einfamilienhäusern. Eine Bebauung entlang des Moosrainer Weg bis zu einer Grundstückstiefe von ca. 25 Meter scheint aufgrund der Topographie realisierbar.
Das Vorhaben liegt im Außenbereich, ist nicht privilegiert und daher planungsrechtlich unzulässig. Um das Bauvorhaben zu realisieren, müsste zunächst Baurecht geschaffen werden. Ein Baurecht kann geschaffen werden, wenn die Gemeinde für das Gebiet eine Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB erlassen würde.
Der Moosrainer Weg wurde im Jahr 2020 vom Landratsamt Miesbach als ausgebauter Feld- und Waldweg eingestuft und mit Kaufvertrag vom 20.09.2022 von der Gemeinde Hausham erworben.
- Verschoben auf die nächste Bauausschusssitzung -.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, für das Grundstück Flur-Nr. 725/22 eine Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufzustellen. Die Planungskosten hat der Antragsteller zu tragen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, für das Grundstück Flur-Nr. 725/22 eine Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufzustellen. Die Planungskosten hat der Antragsteller zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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8. Vollzug der StVO;
Anpassung der Gebühren für verkehrsrechtliche Anordnungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.10.2022
|
ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
In der Vergangenheit wurde für die verkehrsrechtlichen Anordnungen pauschal eine Gebühr von 30,00 € verlangt. Hierbei war es nicht relevant, ob die Sperrung der öffentlichen Verkehrsfläche für beispielweise zwei Tage oder für vier Wochen beantragt wurde. Außerdem wurde nicht unterschieden, ob es sich beispielsweise um eine Vollsperrung der Straße oder nur um eine Sperrung des Gehwegs handelte.
Nun wurden die Gebühren dahingehend angepasst, dass es eine Unterscheidung gibt wie lange und in welchem Umfang die Sperrung beantragt wurde.
Auch für die Verlängerungen der jeweiligen Anordnungen wurden die Gebühren je nach Dauer und Umfang angepasst.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührennummer 261 der Anlage 1 zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Hier wird ein Rahmen zwischen 10,20 € und 767,00 € vorgegeben.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, die in der Anlage ersichtlichen Gebühren für verkehrsrechtliche Anordnungen gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in Verbindung mit der StVO zu verwenden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die in der Anlage ersichtlichen Gebühren für verkehrsrechtliche Anordnungen gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in Verbindung mit der StVO zu verwenden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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9. Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik; Sachstandsbericht
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.10.2022
|
ö
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beschließend
|
9 |
Sachverhalt
Bereits Ende 2016 hat sich der Gemeinderat dafür ausgesprochen, die Straßenbeleuchtung Zug um Zug auf LED-Technik in Zusammenarbeit mit der Energiewende Oberland auszutauschen.
Betreiber des Stromnetzes sind die Bayernwerke.
Die Gemeinde Hausham hat sich erfolgreich für das Projekt „Energiewende Plus“ bei der Regierung von Oberbayern beworben. Im Rahmen des Projekts wurden Ausschreibungen durchgeführt mit dem Ziel, die gesamte Straßenbeleuchtung auf LED umzurüsten.
In den Haushalt wurde dafür jährlich eine Summe von etwa 50.000 € eingestellt. Die Phasen
1 bis 3 wurden bereits mit Erfolg ausgeführt.
Die bereits auf LED umgestellten Leuchten werden im Zeitraum von 22.00 – 05.00 Uhr um 50 % elektrische Leistung gedimmt. Die Lichtleistung beträgt während dieses Zeitraums noch ca. 60 %. Optisch ist allerdings kaum ein Unterschied zur Lichtleistung von 100 % wahrnehmbar.
Die Stromverbräuche und die damit verbundenen Zahlungen der Gemeinde Hausham an den Stromversorger haben sich seit Beginn der Maßnahme wie folgt entwickelt:
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kWh
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€
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€ / kWh
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2017
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192.904
|
35.826,07 €
|
0,19 €
|
2018
|
191.241
|
36.776,45 €
|
0,19 €
|
2019
|
188.881
|
35.672,68 €
|
0,19 €
|
2020
|
156.148
|
35.390,39 €
|
0,23 €
|
2021
|
110.592
|
24.449,67 €
|
0,22 €
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– Ohne Abstimmung -.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
10. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.10.2022
|
ö
|
informativ
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10 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
11. Informationen des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.10.2022
|
ö
|
informativ
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11 |
Sachverhalt
Die Kämmerei informiert den Gemeinderat über den Sachstand bzgl. der Beantragung von Einsatzkosten im Rahmen des Katastrophenfalles 2019.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.11.2022 15:23 Uhr