Datum: 21.04.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:32 Uhr bis 21:40 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
|
1 |
Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
|
2 |
Bebauungsplan Nr. 42 "Wohnen für Familien an der Huberbergstraße", 1. Änderung;
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
Satzungsbeschluss
|
3 |
Vollzug der Straßenverkehrsgesetze;
Änderung bzw. Anpassung der Beschilderung des Friedhofswegs;
Anordnung von zwei Schildern "Betriebsgelände" mit Gefahrenzeichen 101 im Bereich des Agatharieder Wegs auf Höhe des Sägewerks
|
4 |
Vollzug der Straßenverkehrsgesetze;
Neuordnung der Halteverbotsbereiche in der Alten Tegernseer Straße, Höhe Hs.-Nrn. 6 und 8
Anbringung von Bodenmarkierungen
|
5 |
Vollzug der Wassergesetze;
Gestaltung der Uferböschung am Nagelbach im Bereich des Friedhofes
|
6 |
Abbruch der bestehenden Scheune und Wiedererrichtung als Wohnhausanbau und Scheune
Grundstück: Flur-Nr. 1333, Gem. Hausham, Althausham 3
Antragsteller: Acher Manuela
|
7 |
Bebauungsplan Nr. 3 "Am Rain/Nagelbachstraße";
Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen;
Grundstück: Flur-Nr. 768/0, Gem. Hausham, Rain 42
Antragsteller: Köglmeier Hans Markus
|
8 |
Bauvoranfrage zum Anbau für Wohnnutzung an das bestehende Einfamilienhaus
Grundstück: Flur-Nr. 1090/0, Gem. Hausham, Alte Miesbacher Straße 13
Antragsteller: Familie Krause
|
9 |
Werbeanlagen Edeka Peykov;
Grundstück: Flur-Nr. 1169/8, Gem. Hausham, Obere Tiefenbachstr. 3-5
Antragsteller: Peykov Veselin
|
10 |
Neubau eines Dreifamilien-Wohnhauses in Reihenbauweise mit Garagen;
Grundstück: Flur-Nr. 805/22, Gem. Hausham, Nagelbachstr. 30
Antragsteller: CW Bauprojekt Oberland AG, vertr. durch Herrn Christian Werth
|
11 |
Neubau eines Doppelwohnhauses mit Garagen;
Grundstück: Flur-Nr. 805/22, Gem. Hausham, Nagelbachstr. 30
Antragsteller: CW Bauprojekt Oberland AG, vertr. durch Herrn Christian Werth
|
12 |
Jugendhaus Berghof- Nutzungsänderung der bestehenden Tenne zu Beherbergungsstätte und Ertüchtigung Brandschutz;
Grundstück: Flur-Nr. 1622/0, Gem. Hausham, Berg 112
Antragsteller: Tobias Hofer
|
13 |
Bauantrag zur Energetischen Sanierung des bestehenden Mehrfamilienhauses und Neuerrichtung eines Erschließung- und Balkonbaus;
Grundstück: Flur-Nr. 1096/2, Gem. Hausham, Miesbacher Str. 23
Antragsteller: Peter Schneider
|
14 |
Bauantrag zum Anbau an das bestehende Wohnhaus für Pelletsheizung;
Grundstück: Flur-Nr. 1214/16, Gem. Hausham, Holz 53
Antragsteller: Max Hopf
|
15 |
Bauantrag zum Umbau des bestehenden Milchviehstalls;
Grundstück: Flur-Nr. 1599/0, Gem. Hausham, Leiten 77
Antragsteller: Eham Georg
|
16 |
Bauantrag zur Nutzungsänderung zweier Lagerhallen zu einem privaten Ausstellungsraum für Oldtimer;
Grundstück: Flur-Nr. 1103/17, Gem. Hausham, Industriestraße 8
Antragsteller: Birkenstock Klaus
|
17 |
Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses;
Grundstück: Flur-Nr. 707/8, Gem. Hausham, Nähe Huberspitzweg 1
Antragsteller: Hörfurter Martina und Philipp
|
18 |
Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses;
Grundstück: Flur-Nr. 688, Gem. Hausham, Alpenstraße 64
Bauherr: Praschak Christian
|
19 |
Bebauungsplan Nr. 7 "Tiefenbach-Holz", 30. Änderung;
Vorberatung über den Umfang der Bebauung auf den Grundstücken Flur-Nrn. 1159/71 und 1159/66, jeweils Gem. Hausham
|
20 |
Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Doppelhauses mit zwei Carports;
Grundstück: Flur-Nr. 1039/34 T, Gem. Hausham, Bergmannstraße 32
Antragsteller: IB Haus- und Grundbesitz Immobilien GmbH
|
21 |
Öffentliche Toilettenanlage Volksfestplatz
Grundstück Flur-Nr.: 714/0
Antragsteller: Gemeinde Hausham
|
22 |
Anträge und Anfragen
|
23 |
Informationen des Bürgermeisters
|
zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
21.04.2022
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Sachverhalt
Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 08.02.2022.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 08.02.2022.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 08.02.2022.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Bebauungsplan Nr. 42 "Wohnen für Familien an der Huberbergstraße", 1. Änderung;
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
Satzungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
21.04.2022
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Sachverhalt
Die Verwaltung wurde beauftragt, das Auslegungsverfahren für diesen Bebauungsplan durchzuführen. Die Auslegung wurde in der Zeit vom 07.03.2022 – 08.04.2022 durchgeführt.
Ergebnis des Auslegungsverfahrens
A) Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Landratsamt Miesbach, Architektur, Städtebau, Schreiben vom 21.03.2022
Landratsamt Miesbach, Liegenschaften, Kreisstraßen, Schreiben vom 08.03.2022
Keine Äußerung bzw. keine Einwände
Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 07.03.2022
Planung:
Mit der vorliegenden 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 soll im Umgriff des rechtskräftigen Bebauungsplans eine dichtere Bebauung mit einem Dreispänner, zwei Einzelhäusern und zwölf Doppelhaushälften ermöglicht werden. Die Anzahl der Bauparzellen soll durch den geänderten Zuschnitt von 28 auf 29 erhöht werden. Das Plangebiet mit einem Umgriff von rd. 0,9 ha ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als allgemeines Wohngebiet dargestellt.
Bewertung:
Die Planung ist durch eine größere Vielfalt an Wohn- und Bauformen gekennzeichnet und eignet sich dadurch, einheimischen Familien mit unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten bezahlbaren Wohnraum zu bieten. Die Verringerung des Anteils an Einzelhäusern mit großen Einzelgrund-stücken ist im Hinblick auf das Erfordernis einer flächensparenden Bauweise im Landesent-wicklungsprogramm Bayern 3.1 (G) zu begrüßen.
Ergebnis:
Der Planung entgegenstehende Erfordernisse der Raumordnung sind nicht ersichtlich.
Planungsverband Region Oberland, Schreiben vom 24.03.2022
Auf Vorschlag der Regionsbeauftragten schließen sie sich der Stellungnahme der höheren Landesplanungsbehörde vom 07.03.2022 an.
B) Beteiligung der Öffentlichkeit
Von Seiten der Bevölkerung sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt den Bebauungsplan Nr. 42 „Wohnen für Familien an der Huberbergstraße“, 1. Änderung mit Begründung in der Fassung vom 07.02.2022 als Satzung.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt den Bebauungsplan Nr. 42 „Wohnen für Familien an der Huberbergstraße“, 1. Änderung mit Begründung in der Fassung vom 07.02.2022 als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Vollzug der Straßenverkehrsgesetze;
Änderung bzw. Anpassung der Beschilderung des Friedhofswegs;
Anordnung von zwei Schildern "Betriebsgelände" mit Gefahrenzeichen 101 im Bereich des Agatharieder Wegs auf Höhe des Sägewerks
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
21.04.2022
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Mit der Anordnung vom 08.09.1983 wurde der Friedhofweg als gemeinsamer Geh- und Radweg gewidmet und dementsprechend mit dem Zeichen StVO 244 beschildert. Das bedeutet. Fußgänger und Radfahrer sind verpflichtet, auf diesem Weg zu gehen und zu fahren. Diese Verpflichtung besteht allerdings nur bei straßenbegleitenden Geh- und Radwegen.
Mit Beschluss vom 29.04.2021 wurde die Änderung der Beschilderung in Gehweg mit Zusatzzeichen Radfahrer frei angeordnet. Damit dürfen Radfahrer den Weg benutzen, müssen aber nicht.
Aufgrund der Widmung von 1983 beginnt der Geh- und Radweg am Anwesen Müller zu Kasten 1 und endet direkt am Friedhof. Straßenbaulastträger für den gesamten Weg ist die Gemeinde Hausham, obwohl der Geh- und Radweg über das Privatgrundstück eines Sägewerks geführt wird. Dies führt vor allem im Bereich des Betriebsgeländes immer wieder zu Unstimmigkeiten zwischen Radfahrern und dem Betriebsinhaber.
Im Hinblick auf diese Situation sollte die Beschilderung des Geh- und Radwegs (Zeichen 239 (Gehweg) samt Zusatzzeichen 1022-10 (Radfahrer frei) auf den tatsächlichen Beginn nördlich des Betriebsgeländes versetzt werden. Gleichzeitig sollte in selbiger Höhe die gleiche Beschilderung samt Beendigung mit dem Zusatzzeichen „Ende“ (Zeichen 1012-31) angebracht werden.
Außerdem wird auf Höhe des Agatharieder Wegs im Bereich des Sägewerks zweimal die Beschilderung 101 StVO (Achtung Gefahrenstelle) samt Zusatzbeschilderung „Betriebsgelände“ angebracht, um auf die Gefahrensituationen des Betriebs nochmals hinzuweisen. Sinnvoll wäre, diese Beschilderung auch am Ende des Geh- und Radwegs von Norden her kommend anzubringen.
Beschlussvorschlag
Beschluss 1:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Lage der Beschilderung den örtlichen Gegebenheiten anzupassen.
Gleichzeitig wird das Ende des Geh- und Radwegs mit dem Zusatzzeichen „Ende“ verdeutlicht. An gleicher Stelle wird zudem die Zusatzbeschilderung „Betriebsgelände“ samt dem Gefahrenzeichen 101 „Achtung Gefahrenstelle“ angebracht. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschilderung anzupassen. Vorab ist die erforderliche Anordnung auszustellen.
Abstimmung ____:____
Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, am Agatharieder Weg südlich und nordwestlich des Sägewerkgeländes die Zusatzbeschilderung „Betriebsgelände“ samt dem Gefahrenzeichen 101 „Achtung Gefahrenstelle“ anzubringen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche Anordnung auszustellen und zu vollziehen.
Abstimmung ____:____
Beschluss 1
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Lage der Beschilderung den örtlichen Gegebenheiten anzupassen.
Gleichzeitig wird das Ende des Geh- und Radwegs mit dem Zusatzzeichen „Ende“ verdeutlicht. An gleicher Stelle wird zudem die Zusatzbeschilderung „Betriebsgelände“ samt dem Gefahrenzeichen 101 „Achtung Gefahrenstelle“ angebracht. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschilderung anzupassen. Vorab ist die erforderliche Anordnung auszustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, am Agatharieder Weg südlich und nordwestlich des Sägewerkgeländes die Zusatzbeschilderung „Betriebsgelände“ samt dem Gefahrenzeichen 101 „Achtung Gefahrenstelle“ anzubringen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche Anordnung auszustellen und zu vollziehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. Vollzug der Straßenverkehrsgesetze;
Neuordnung der Halteverbotsbereiche in der Alten Tegernseer Straße, Höhe Hs.-Nrn. 6 und 8
Anbringung von Bodenmarkierungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
21.04.2022
|
ö
|
informativ
|
4 |
Sachverhalt
Vor allem im Bereich der Werkstätte, Alte Tegernseer Straße 6, sind Engstellen aufgrund der Straßenführung ersichtlich. Um eine einigermaßen übersichtliche Verkehrsführung zu erlangen, werden im Bereich der Grundstücke Alte Tegernseer Straße 6 und 8 (rote Markierung) absolute Halteverbote (Zeichen 283) ohne weitere Beschränkung angeordnet.
Im weiteren Verlauf ist das Parken, wie bereits beschildert, mit Parkscheibe 2 Stunden/Montag-Freitag 8-18 Uhr; Samstag 8-13 Uhr (grüne Markierung) erlaubt. Die derzeitige Beschilderung wird geändert mit Parken nach rechts (Zeichen 314-20; ansonsten werden keine Änderungen vollzogen).
Um den bereits erlaubten Parkstreifen mit Parkscheibe im Bereich der Alten Tegernseer Straße 6 zu verdeutlichen, wird dieser zusätzlich mit einer entsprechenden Bodenmarkierung versehen. Außerdem wird der gesamte, im weiteren Verlauf vorhandene Parkstreifen mit Parkscheibe wiederholt beschildert (Wiederholungsschilder).
Die gesamte Beschilderung wird ortsfest mit Bodenhülsen installiert, um ein Umstellen/Umdrehen in Zukunft zu verhindern.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham beschließt, Halteverbote, ohne weitere Beschränkung, wie im Lageplan rot markiert, ortsfest zu errichten.
Gleichzeitig wird bei der erlaubten Parkzeile eine Bodenmarkierung zur besseren Sichtbarkeit angebracht.
Die gesamte erforderliche Beschilderung wird ortsfest aufgestellt, um ein Verstellen/Verdrehen der Beschilderungen zu verhindern.
Die Verwaltung wird beauftragt, die dafür notwendigen Anordnungen zu erstellen und die Beschilderungen anzubringen bzw. zu wiederholen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham beschließt, Halteverbote, ohne weitere Beschränkung, wie im Lageplan rot markiert, ortsfest zu errichten.
Gleichzeitig wird bei der erlaubten Parkzeile eine Bodenmarkierung zur besseren Sichtbarkeit angebracht.
Die gesamte erforderliche Beschilderung wird ortsfest aufgestellt, um ein Verstellen/Verdrehen der Beschilderungen zu verhindern.
Die Verwaltung wird beauftragt, die dafür notwendigen Anordnungen zu erstellen und die Beschilderungen anzubringen bzw. zu wiederholen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Vollzug der Wassergesetze;
Gestaltung der Uferböschung am Nagelbach im Bereich des Friedhofes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
21.04.2022
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Der Nagelbach hat seinen Ursprung im Süden des Gemeindegebiets am Nordhang des Heubergs. Er verläuft zunächst nach Norden entlang des westlichen Ortsrandes von Rain, durchzieht dann in nordöstlicher Richtung Wohnbebauung und den Friedhof und mündet schließlich in die Schlierach.
Der Oberlauf des Nagelbachs ist bis zum südlichen Ortsrand von Moosrain als Wildbach verzeichnet.
Im Südwesten Hausham ist der Nagelbach als Gewässer III. Ordnung eingestuft und unterliegt somit der Unterhaltspflicht der Gemeinde Hausham. Er durchläuft kurz vor seiner Mündung in die Schlierach den Friedhof von Hausham. Für die Gemeinde Hausham besteht ein Gewässerentwicklungskonzept (GEK), das Aussagen zur Unterhaltung, Pflege und Entwicklung der Gewässer aufzeigt.
Da die Böschung nahe der letzten Gräberreihe stark abfällt, soll das dortige Gelände besucherfreundlicher umgestaltet werden.
Der Bach ist im Bereich des Friedhofes stark eingetieft, die Uferböschungen sind fast senkrecht, zum Teil stark übersteilt ausgebildet. Linksseitig ist das Ufer bis zur Böschungsschulter naturnah mit Wasserbausteinen verbaut (Anlage Bild 1). Auf der rechten Seite ist der Böschungsfuß naturnah mit Wasserbausteinen gesichert. Die Ufersicherung ist jedoch stark baufällig und weist bereits größere Lücken auf (Anlage Bild 3). An die Böschungskante schließt sich eine stark geneigte Rasenfläche an, die erst nahe der letzten Gräberreihe (Anlage Bild 2) eben ausgebildet ist.
Das Niveau der Bachsohle liegt ca. 3 m unter der Geländeoberkante des rechten Ufers. Das Sohlsubstrat ist steinig-grobkiesig ausgebildet.
Die Bachsohle weist ein Gefälle von ca. 3,2 % Neigung auf. Die mittlere Wasserführung des Baches betrug zum Zeitpunkt der Geländeaufnahme ca. 1-2 l/s Abflussmenge.
Die dortigen Flächen im Friedhofsgelände werden intensiv als Parkrasen gepflegt (Anlage Bild 4). Entlang der Böschungskante entstand aus Samenanflug ein schmaler Gehölzsaum aus Hasel, Holunder und Eschen- und Erlen-Jungwuchs. In der Krautschicht finden sich stickstoffliebende Ruderalarten wie Brennnessel, Giersch, Kletten-Labrat und Kratzbeere. Auf dem gehölzfreien Abschnitt konnte sich im nährstoffliebenden Saum der Rainkohl dominant etablieren.
Aufgrund der Funktion des Nagelbachs als Kinderstube der Bachforelle ist aus Sicht der Fischerei ein Eingriff ins Bachbett auf ein Minimum zu begrenzen bzw. ganz zu vermeiden.
Um die genannte Maßnahme fachgerecht und naturnah auszuführen, wurden vom Zweckverband zur Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung, Hochstätt, 3 Varianten ausgearbeitet:
Variante 1:
Das rechte Ufer wird im Prallhangbereich analog zur linken Seite bis auf Höhe der bestehenden linken Ufermauer naturnah mit Wasserbausteinen gesichert.
Im Anschluss an die Ufermauer wird das Gelände nach Osten bzw. Südosten abgetragen und ein ca. 1,20 m breiter Fußweg in Mineralbeton parallel zum Nagelbach geschaffen, der an den bestehenden Weg südlich der Urnenpavillons anbindet. Ein Zugang über eine behindertengerechte Rampe (Neigung kleiner 6% Gefälle) wird empfohlen, um den Weg für alle Friedhofsbesucher nutzbar zu machen.
Der Höhensprung zwischen Weg und bestehenden Geländeoberkante (max. 1 Meter) wird mit einer Trockenmauer abgefangen und die Mauerkrone mit kleinwüchsigen Sträuchern bepflanzt.
Aufgrund des großen Höhenunterschieds der nun zugänglichen neuen Böschungskante zur Bachsohle ist eine Absturzsicherung erforderlich, die durch eine entsprechende Vorpflanzung in das Landschaftsbild eingebunden werden kann.
Variante 2:
Die rechtsseitige Uferböschung wird hinter (östlich) des bestehenden Gehölzsaums auf einer Länge von ca. 25 m abgesenkt und als Rasenfläche mit aufgekiestem Fußweg (vgl. Variante 1) angelegt. Die Absenkung wird jedoch nur auf einer Länge von ca. 25 m bis zur Engstelle geführt. Am Ende des abgesenkten Weges kann eine kleine Treppe zum eigentlichen Friedhofsgelände wieder nach oben führen und eine Ruhebank als Abschluss des Weges vor der bestehenden Gehölzkulisse aufgestellt werden.
Die Kiesfläche wird mit Magerrasen (Schotterrasen) eingesät. An wenig frequentierten Stellen kann sich hier eine arten- und blütenreiche Vegetation entwickeln, die die Ruhezone visuell bereichert und zugleich als Nahrungshabitat für Insekten, z. B. Wildbienen dient.
Der Höhensprung zwischen Fußweg und bestehender Geländeoberkante (max. 1 Meter) wird mit einer Trockenmauer (ca. 12-15 m Länge) abgefangen und die Mauerkrone mit kleinwüchsigen Sträuchern bepflanzt.
Die bestehende, z.T. baufällige rechtsseitige Böschungsfußsicherung wird im gehölzfreien Teil ertüchtigt und mit einer Böschungssicherung aus rau gesetzten Wasserbausteinen im Prallhangbereich ergänzt (analog der gegenüber bestehenden Ufersicherung im Bereich der beiden Urnenfelder). Ein Eingriff in die Gewässersohle ist nicht vorgesehen.
Aufgrund des großen Höhenunterschieds der nun zugänglichen neuen Böschungskante zur Bachsohle ist eine Absturzsicherung erforderlich, die durch entsprechende Vorpflanzung in das Landschaftsbild eingebunden werden kann.
Variante 3:
Die rechtseitige Uferböschung wird hinter (östlich) des bestehenden Gehölzsaums lediglich abgeflacht und als geneigte Rasenfläche angelegt.
Nachstehende Tabelle beschreibt die einzelnen Varianten im Hinblick auf Vor- und Nachteile bzw. Kosten.
|
Vorteil
|
Nachteil
|
Kosten
|
Variante 1
|
- Sichtachse zum Urnenpavillon
- Erlebbarmachen des Baches
- (maschinelle) Pflege ebener Flächen leichter
- Aufstellen einer Ruhebank möglich
- Umgang um Gräberfeld entlang des Baches möglich
|
- massiver Eingriff in die Uferböschung
- Entfernen des Gehölzsaums
- hoher Ausgleichsbedarf für Eingriff in Gewässerbett und Gehölzsaum
- zur Umgestaltung schwere Maschinen erforderlich, Zugänglichkeit zur Baustelle jedoch sehr schwierig
- hohe Baukosten
- Absturzsicherung erforderlich (Bachböschung, Trockenmauer)
- behindertengerechter Zugang zum Bach wegen geringer Neigung der Rampe auf großer Länge des Wegs erforderlich
|
ca. 38.300,- Euro
|
Variante 2
|
- minimaler Eingriff in die Uferböschung
- in weiten Teilen Erhalt des Gehölzsaums
- Erlebbarmachen des Baches
- kein oder nur sehr geringer Ausgleichsbedarf
- Umgestaltung auch mit leichteren Maschinen möglich
- (maschinelle) Pflege ebener Flächen leichter
- geringere Baukosten
- Aufstellen einer Ruhebank möglich
- Anlage eines Wildblumenstreifens
|
- teilweise Verschwinden des Baches hinter dichtem Bewuchs
- fehlende Sichtachse zum Urnenpavillon
- Absturzsicherung erforderlich (Trockenmauer, evtl. Bachböschung)
|
ca. 25.500,- Euro
|
Variante 3
|
- minimaler Eingriff in die Uferböschung
- Erhalt des Gehölzsaums
- kein Ausgleichsbedarf
- Umgestaltung auch mit leichteren Maschinen möglich
- sehr geringe Baukosten
|
- Verschwinden des Baches hinter dichtem Bewuchs
- fehlende Sichtachse zum Urnenpavillon
- (maschinelle) Pflege abfallender Flächen schwieriger
- Aufstellen einer Ruhebank wegen schräg verlaufender Böschung nicht möglich
|
ca. 7.000,- Euro
|
Nach Einschätzung des Zweckverbandes wäre Variante 2 aus bautechnischer, gestalterischer und ökologischer Sicht die optimalste und geeignetste Lösung, um die naturschutzfachlichen und sämtliche Belange der Fischerei am besten zu berücksichtigen.
Bei dem vor Beginn der Sitzung stattgefundenen Ortstermin wurden die verschiedenen Varianten mit Frau Jäger vom Zweckverband zur Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung erörtert. Hierbei wurde festgelegt, die Variante 2 nochmals anzupassen. Der Zweckverband wird eine neue Planung erarbeiten.
Der Tagesordnungspunkt wird bis zur Vorlage der neuen Planunterlagen verschoben.
Ohne Beschluss
zum Seitenanfang
6. Abbruch der bestehenden Scheune und Wiedererrichtung als Wohnhausanbau und Scheune
Grundstück: Flur-Nr. 1333, Gem. Hausham, Althausham 3
Antragsteller: Acher Manuela
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
21.04.2022
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Die Antragstellerin beabsichtigt, die bestehende Scheune auf dem Grundstück Flur- Nr. 1333, Althausham 3 abzureißen und eine Wiedererrichtung als Wohnhausanbau und Scheune.
Der Neubau soll insgesamt 10,94 m x 8,76 m wie die aktuell bestehende Scheune werden, wird aber in der Flucht des Wohnhauses fortgeführt.
Der Wohnhausanbau wird 5,00 m x 8,76 m und die anschließende Scheune 5,94 m x 8,76 m.
Im Erdgeschoss des Wohnhausanbaus wird eine Garage mit 36,84 m² eingebaut und über der Garage entstehen 2 neue Zimmer mit insgesamt 36,04 m². Die Wandhöhe beträgt 5,38 m und die Dachneigung ist wie bei dem bestehenden Wohnhaus 24°.
Das Grundstück Flur-Nr. 1333 liegt im Innenbereich in einem Dorfgebiet nach § 34 BauGB. Das Grundstück ist über die Grundstücke Flur-Nr. 1332 und 1333/1 an den Schmutzwasserkanal und an den gemeindlichen Regenwasserkanal angeschlossen. Die Wasserversorgung erfolgt über die private Wasserversorgung Althausham. Grunddienstbarkeiten für die Kanäle wie auch für die Zufahrt sind gegeben.
Eine Abstandflächenübernahme vom Nachbargrundstück Flur-Nr. 1343 liegt vor.
Bauplanungsrechtliche Bedenken gegen das Bauvorhaben bestehen nicht.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. Bebauungsplan Nr. 3 "Am Rain/Nagelbachstraße";
Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen;
Grundstück: Flur-Nr. 768/0, Gem. Hausham, Rain 42
Antragsteller: Köglmeier Hans Markus
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
21.04.2022
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Der Antragsteller beantragt mit Hilfe eines Vorbescheids, den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 3 „Am Rain / Nagelbachstraße“ planungsrechtlich zu prüfen. Mit dem Vorbescheid wird eine verbindliche Entscheidung über die Zulässigkeit des Bauvorhabens im Geltungsbereich des BPL Nr. 3 „Am Rain / Nagelbachstraße“ sowie das Maß der zulässigen Nutzung beantragt.
Der Antragsteller hat bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 08.02.2022 einen Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Doppelhauses mit den Maßen 10,00 m x 14,00 m gestellt, der vom Gremium aber abgelehnt wurde.
Geplant ist nunmehr die Errichtung eines Einfamilienhauses mit den Maßen 10,00 m x 9,00 m mit einer Wandhöhe von 6,30 m bergseitig, einer Dachneigung von 26° sowie einer Doppelgarage mit den Maßen 6,00 m x 6,00 m.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 3 „Am Rain / Nagelbachstraße“. Der Planbereich wurde mit der 5. Änderung in den Geltungsbereich des Bebauungsplans aufgenommen und sieht als Art der Nutzung ein Dorfgebiet vor. Der Bebauungsplan weist Baugrenzen für Wohngebäude und Garagen aus sowie Wandhöhen zwischen 6,00 m und 7, 30 m und eine Dachneigung von 18° - 25°. Ein Baufeld für das beantragte Bauvorhaben ist bisher nicht ausgewiesen. Darüber hinaus legt der Bebauungsplan eine Höchstzahl für zulässige Wohneinheiten fest – für das im Bebauungsplan ausgewiesene Grundstück Flur-Nr. 768 sind 7 Wohneinheiten zulässig, die im Bestand bereits vorhanden sind.
Um das Bauvorhaben zu realisieren, müsste der Bebauungsplan geändert werden hinsichtlich der Ausweisung eines Baufeldes sowie der Änderung der zulässigen Wohneinheiten.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 3 „Am Rain/Nagelbachstraße“ zu ändern und beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des Bauleitplanverfahrens. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens hat der Antragsteller zu tragen. Nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens ist ein formeller Bauantrag zur Klärung der Erschließung zu stellen, wobei die Dachneigung des Bauvorhabens den Festsetzungen des Bebauungsplans zu entsprechen hat.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 3 „Am Rain/Nagelbachstraße“ zu ändern und beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des Bauleitplanverfahrens. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens hat der Antragsteller zu tragen. Nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens ist ein formeller Bauantrag zur Klärung der Erschließung zu stellen, wobei die Dachneigung des Bauvorhabens den Festsetzungen des Bebauungsplans zu entsprechen hat.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7
zum Seitenanfang
8. Bauvoranfrage zum Anbau für Wohnnutzung an das bestehende Einfamilienhaus
Grundstück: Flur-Nr. 1090/0, Gem. Hausham, Alte Miesbacher Straße 13
Antragsteller: Familie Krause
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
21.04.2022
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Sachverhalt
Die Antragsteller beantragen mit Hilfe eines Vorbescheids, den Anbau an ein bestehendes Wohnhaus zu Wohnzwecken in der Alten Miesbacher Straße 13 zu prüfen.
Der Richtung Westen geplante Anbau hat eine Grundfläche von 8,50 m x 6,50 m und im Anschluss an das bestehende Wohnhaus einen Querbau auf der südwestlichen Seite mit 3,01 m x 6,90 m. Der geplante Anbau soll eingeschossig mit einer Grundfläche von 122,60 m² werden und ragt mit der westlichen Gebäudekante um 0,80 m über die westliche Gebäudekante des bestehenden Einfamilienhauses hinaus.
Das bestehende Einfamilienhaus auf Flur-Nr. 1090 wurde auf dem mittig durch das Grundstück laufenden Schmutzwasser- und Regenwasserkanal errichtet. Auch der bestehende Pool mit 1,50 m Tiefe und 8,50 m x 4,20 m Grundfläche und ca. 50 m³ Fassungsvermögen liegt auf dem öffentlichen Schmutzwasserkanal.
Das geplante Bauvorhaben sieht den Rückbau des Pools vor und die Herstellung eines eingeschossigen Anbaus ohne Unterkellerung ausschließlich für Wohnnutzung an gleicher Stelle.
Folgende Fragen für den Vorbescheid werden von den Antragstellern gestellt:
Frage 1:
Kann die weitere Überbauung des Schmutzwasserkanals, welcher mittig durch das Grundstück Flur-Nr. 1090 führt, unabhängig von Form und Grundfläche des Anbaus und Lage des bauseitigen Revisionsschachts in Aussicht gestellt werden sofern dieser den Kanal statisch nicht gefährdet?
Frage 2:
Kann die weitere Überbauung des Regenwasserkanals, welche mittig durch das Grundstück Flur-Nr. 1090 führt, unabhängig von Form und Grundfläche des Anbaus in Aussicht gestellt werden, sofern dieser den Kanal statisch nicht gefährdet?
Frage 3:
Kann die Verlegung des Revisionsschachtes HH 2188 in Aussicht gestellt werden?
Der Zweckverband für Abwasserbeseitigung im Schlierachtal (ZAS) hat zu allen 3 Fragen eindeutig Stellung genommen:
Laut Stellungnahme des Zweckverbands für Abwasserbeseitigung im Schlierachtal (ZAS) ist der Anbau an anderer Stelle zu planen. Die Überbauung des öffentlichen Kanals ist nicht möglich. Der Abstand aller Bauvorhaben am Grundstück zum öffentlichen Kanal muss mindestens 2 Meter betragen.
Sofern der Anbau an anderer Stelle geplant wird, ergibt sich Folgendes:
Das Grundstück liegt in einem Gebiet, für das die Gemeinde Hausham am 27.01.2022 eine Satzung über die Festsetzung einer Veränderungssperre erlassen hat sowie den Beschluss, einen Bebauungsplan aufzustellen, der das Gebiet nach § 6 a BauNVO als Urbanes Gebiet ausweisen soll.
Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB (Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen) dürfen aufgrund der Veränderungssperre nicht durchgeführt werden. Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, d.h. wenn das Bauvorhaben den beabsichtigten Planungen der Gemeinde und den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Diese Entscheidung trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.
Konkrete Planentwürfe des Bebauungsplans gibt es noch nicht. Somit steht noch nicht fest, welche Festsetzungen im Bebauungsplan für dieses Grundstück getroffen werden und ob die beabsichtigte Bebauung den künftigen Festsetzungen widerspricht.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen und stimmt der Genehmigung der Ausnahme von der Veränderungssperre durch das Landratsamt Miesbach zu.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen und stimmt der Genehmigung der Ausnahme von der Veränderungssperre durch das Landratsamt Miesbach zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7
zum Seitenanfang
9. Werbeanlagen Edeka Peykov;
Grundstück: Flur-Nr. 1169/8, Gem. Hausham, Obere Tiefenbachstr. 3-5
Antragsteller: Peykov Veselin
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
21.04.2022
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Sachverhalt
Der Antragsteller beabsichtigt, das jetzige Edeka-Werbeschild über dem Eingang zu erneuern.
Das Grundstück Flur-Nr. 1169/8 liegt im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 39 „Obere Tiefenbachstraße“ in einem Sondergebiet. Gemäß dessen Festsetzungen dürfen Werbeanlagen nicht über die Fassade hinausragen und sind nur bis zu einer Einzelgröße von 9 m² zulässig.
Die Werbeanlage besteht aus einer Werbetafel mit dem Logo der Firma und dem Namen. Das Werbeschild wird einseitig beleuchtet. Die Tafel soll 6 m lang und 1 m hoch werden. Nur in dem Teil, in dem sich das „E“ für Edeka befindet, wird die Tafel 1,30 m hoch. Die Buchstaben sind im Schnitt ca. 48 cm hoch.
Die Werbetafel besteht aus weißem Acrylglas mit Folienbeklebung.
Da die Werbetafel mit einer Fläche von 6,33 m² eine Fläche von größer als 1 m² aufweist, handelt es sich um eine bauliche Anlage gemäß Art. 2 Abs. 1 BayBO, die einer Baugenehmigung bedarf. Zusätzlich ist die gemeindliche Werbeanlagensatzung zu beachten.
Nach § 3 Abs. 4 der Satzung über die Genehmigung und Gestaltung von Werbeanlagen in der Gemeinde Hausham darf die Buchstabenhöhe von 0,40 cm nicht überschritten werden. Eine Abweichung ist somit nötig.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB aufgrund der vorgelegten Pläne.
Die Abweichung von § 3 Abs. 4 der Satzung über die Genehmigung und Gestaltung von Werbeanlagen in der Gemeinde Hausham wird erteilt.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB aufgrund der vorgelegten Pläne.
Die Abweichung von § 3 Abs. 4 der Satzung über die Genehmigung und Gestaltung von Werbeanlagen in der Gemeinde Hausham wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
10. Neubau eines Dreifamilien-Wohnhauses in Reihenbauweise mit Garagen;
Grundstück: Flur-Nr. 805/22, Gem. Hausham, Nagelbachstr. 30
Antragsteller: CW Bauprojekt Oberland AG, vertr. durch Herrn Christian Werth
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
21.04.2022
|
ö
|
beschließend
|
10 |
Sachverhalt
Der Antragsteller plant, das bestehende Gebäude auf dem Grundstück Flur-Nr. 805/22 abzubrechen und stattdessen ein Doppelhaus und ein Dreifamilien-Wohnhaus in Reihenbauweise mit Garagen zu errichten.
Der 3-Spänner soll mit einer Grundfläche von 18,52 m x 10,12 m, einer Wandhöhe von 6,50 m und einer Dachneigung von 26° errichtet werden. Die beiden Eckhäuser erhalten jeweils einen 3,25 m x 1,18 m großen verglasten Erker.
Die benötigten Stellplätze können durch 3 Garagenstellplätze und 3 Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen werden.
Das Grundstück kann aufgrund der Bestandsbebauung gemäß § 34 BauGB dem Innenbereich zugeordnet werden. Nach § 34 Abs. 1 BauGB fügt sich das Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Allerdings ragt die südliche Gebäudefront um ca. 0,50 m bzw. um ca. 1,40 m im Bereich der südlichen Erker über die in Vorgesprächen festgesetzte Trennlinie zwischen Innen- und Außenbereich in den Außenbereich hinein.
Beschlussvorschlag
Alternative 1:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Alternative 2:
Der Bau- und Umweltausschuss hat grundsätzlich nichts gegen das geplante Bauvorhaben in der beantragten Größe einzuwenden. Allerdings ist die Lage des Dreifamilien-Wohnhauses um mindestens 0,50 m nach Norden zu verschieben. Bei Einreichung eines Bauantrags mit der geänderten Lage wird der 1. Bürgermeister Jens Zangenfeind ermächtigt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7
zum Seitenanfang
11. Neubau eines Doppelwohnhauses mit Garagen;
Grundstück: Flur-Nr. 805/22, Gem. Hausham, Nagelbachstr. 30
Antragsteller: CW Bauprojekt Oberland AG, vertr. durch Herrn Christian Werth
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
21.04.2022
|
ö
|
beschließend
|
11 |
Sachverhalt
Der Antragsteller plant, das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Flur-Nr. 805/22 abzubrechen und ein Dreifamilien-Wohnhaus sowie ein Doppelwohnhaus mit Garagen zu errichten.
Das Bauvorhaben wurde im Vorfeld ausführlich mit den Fachabteilungen Wasserwirtschaft und Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt besprochen. Im Grundsatz besteht von Seiten der beiden Behörden Einverständnis mit dem geplanten Bauvorhaben. Gemäß Besprechung vom 10.11.2021 ist eine Bachverlegung in geringem Umfang möglich, soll in der Baugenehmigung eine Auflage den Rückbau des Teichs untersagen und sollte das Doppelhaus mit den Maßen 15,00 m x 10,00 m errichtet werden.
Das Doppelwohnhaus soll mit einer Fläche von 15,98 m x 10,00 m, einer Wandhöhe von 6,50 m und einer Dachneigung von 26 ° errichtet werden.
Die benötigten Stellplätze können durch 2 Garagenstellplätze und 2 Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen werden.
Das Grundstück kann aufgrund der Bestandsbebauung gemäß § 34 BauGB dem Innenbereich zugeordnet werden. Nach § 34 Abs. 1 BauGB fügt sich das Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Der Bachlauf Flur-Nr. 856/2 (Drahtbachgraben) muss für das Doppelwohnhaus bzw. für die Freiflächen geringfügig verlegt werden. Geprüft werden muss von Seiten der Abteilung Wasserwirtschaft, ob es sich um eine genehmigungspflichtige Verlegung handelt.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7
zum Seitenanfang
12. Jugendhaus Berghof- Nutzungsänderung der bestehenden Tenne zu Beherbergungsstätte und Ertüchtigung Brandschutz;
Grundstück: Flur-Nr. 1622/0, Gem. Hausham, Berg 112
Antragsteller: Tobias Hofer
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
21.04.2022
|
ö
|
beschließend
|
12 |
Sachverhalt
Der Berghof ist seit vielen Jahren ein Jugendhaus und Schullandheim. Das bestehende Anwesen mit seinen Nebengebäuden wurde im Laufe der Jahre im Innenbereich immer wieder umgebaut. Der Antragsteller beantragt nunmehr die Nutzungsänderung der bestehenden Tenne zu einer Beherbergungsstätte.
Neben einem 122,44 m² großen Mediationsraum werden im 1. und 2. Obergeschoss unterschiedlich große Mehrbettzimmer mit eigenen Nasszellen eingebaut.
An der Fassade der Gebäude wird nichts verändert.
Zudem wurde ein Brandschutznachweis für das Jugendhaus Berghof erstellt.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
13. Bauantrag zur Energetischen Sanierung des bestehenden Mehrfamilienhauses und Neuerrichtung eines Erschließung- und Balkonbaus;
Grundstück: Flur-Nr. 1096/2, Gem. Hausham, Miesbacher Str. 23
Antragsteller: Peter Schneider
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
21.04.2022
|
ö
|
beschließend
|
13 |
Sachverhalt
Der Antragsteller beabsichtigt das in die Jahre gekommene Mehrfamilienhaus auf Flur-Nr. 1096/2 energetisch zu sanieren.
Es sollen 4 Wohnungen à 84,56 m² entstehen. Durch die Sanierung entsteht eine Wandhöhe von 10,26 m und eine Dachneigung von 20°. Um die Wohnung im Dachgeschoss vollwertig nutzen zu können, wird an der Westseite ein 8,40 m breiter Quergiebel eingebaut.
Im Osten soll ein Treppenhaus mit Aufzug angebaut werden. Der Anbau hat 8,30 m x 3,20 m, eine Wandhöhe von 10,68 m und ein Pultdach mit einer Dachneigung von 6°.
Auf der Westseite sollen 3 Balkone mit 8,40 m x 1,80 m angebaut werden. Im Erdgeschoss soll eine Terrasse mit 20,56 m² entstehen.
Die benötigten 8 Stellplätze können auf dem Grundstück nachgewiesen werden.
Das Grundstück liegt in einen Mischgebiet.
Bauplanungsrechtliche Bedenken bestehen nicht.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen. Für das Pultdach des Treppenhauses wird eine Abweichung von § 3 Abs. 3 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes erteilt. Für die südliche Abstandsfläche wird eine Befreiung von der gemeindlichen Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe gewährt.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen. Für das Pultdach des Treppenhauses wird eine Abweichung von § 3 Abs. 3 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes erteilt. Für die südliche Abstandsfläche wird eine Befreiung von der gemeindlichen Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe gewährt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 6
zum Seitenanfang
14. Bauantrag zum Anbau an das bestehende Wohnhaus für Pelletsheizung;
Grundstück: Flur-Nr. 1214/16, Gem. Hausham, Holz 53
Antragsteller: Max Hopf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
21.04.2022
|
ö
|
beschließend
|
14 |
Sachverhalt
Der Antragsteller beabsichtigt an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Flur-Nr. 1214/16 einen Anbau für eine Pelletheizung zu errichten.
Das Grundstück befindet sich in dem Bebauungsplan Nr. 2 „Feriendorf Holz“.
Der Anbau auf der nordwestlichen Seite für die Pelletheizung soll 2,00 m x 2,00 m betragen.
Die Baugrenze wird auf der nördlichen Seite um 0,5 m² überschritten.
Für das Bauvorhaben wurde von der Gemeinde bereits eine Ausnahme von Punkt 4.1 der Textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 2 „Feriendorf Holz“ für die Verwendung von Holzpellets erteilt sowie eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der geringfügigen Überschreitung der nördlichen Baugrenze. Nach Ansicht des Landratsamtes Miesbach handelt es sich bei dem 4 m² großen Anbau aber nicht um ein nach Art. 57 BayBO verfahrensfreies Vorhaben, da durch die Pelletheizung ein technisch-funktionaler Zusammenhang mit dem Bestandsgebäude entsteht und es sich damit nicht mehr um ein eigenständiges Gebäude handelt.
Der Antragsteller hat auf seinem Grundstück und am Gebäude bereits viele Möglichkeiten, die der Bebauungsplan Nr. 2 zuläßt, ausgeschöpft.
Auf dem Grundstück befinden sich folgende Gebäude bzw. Änderungen am Bestandsgebäude:
- Gartenhäuschen größer 4 m², widerspricht der textlichen Festsetzung 2.4
- Zusätzliches Gartenhäuschen
- Stellplatz auf dem Grundstück (wurde wegen Schwerbehinderung genehmigt), mittlerweile ist der Stellplatz zu einem Carport geworden. Dies wurde am 15.04.2008 genehmigt mit der Auflage, dass der Unterstand mindestens an zwei Seiten offen ist und nur eine Größe von 5,50 m x 3,00 m aufweist. An den Unterstand wurde noch ein überdachter Holzlagerplatz angebaut.
- Die giebelseitige Veranda wurde geschlossen.
- Anbau eines Wintergartens an der Südseite, der auch die Baugrenze überschreitet. Wird vom Landratsamt geduldet.
- Errichtung einer Eingangsüberdachung.
- Begradigen der Wände.
Einbau eines Holzkachelofens.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
15. Bauantrag zum Umbau des bestehenden Milchviehstalls;
Grundstück: Flur-Nr. 1599/0, Gem. Hausham, Leiten 77
Antragsteller: Eham Georg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
21.04.2022
|
ö
|
beschließend
|
15 |
Sachverhalt
Der Antragsteller beabsichtigt, den bestehenden Milchviehstall von der Anbindehaltung in eine Laufstallhaltung umzubauen.
An der Außenfassade des Bestandshofes erfolgen keine Änderungen, zusätzliche Flächen werden durch das Bauvorhaben nicht versiegelt. Lediglich der bereits bestehende Laufhof außerhalb des Stallgebäudes (nördlich) soll mit einem 12,35 m langen und 4,92 m tiefen Pultdach mit einer Dachneigung von 25° teilweise überdacht werden und als Liegefläche und als Laufhof genutzt werden.
Die Anordnung im Milchviehstall (Futtertisch, Fressgitter, Entmistung) bleibt gleich und lediglich die Fressgitter werden erneuert.
Im Kalbinnen-Stall sollen anstatt der jetzigen Fress-Liegeplätze eine Abkalbebucht und ein Melkstand eingebaut werden.
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich. Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichem Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.
Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um ein privilegiertes Bauvorhaben im Sinne von
§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt nicht vor, da der Flächennutzungsplan das Areal als landwirtschaftliche Fläche ausweist und die Erschließung gesichert ist.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Gemeinderat Georg Eham ist wegen persönlicher Beteiligung von der Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
16. Bauantrag zur Nutzungsänderung zweier Lagerhallen zu einem privaten Ausstellungsraum für Oldtimer;
Grundstück: Flur-Nr. 1103/17, Gem. Hausham, Industriestraße 8
Antragsteller: Birkenstock Klaus
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
21.04.2022
|
ö
|
beschließend
|
16 |
Sachverhalt
Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Grundstück Flur- Nr. 1103/17 zwei Lagerhallen in einen privaten Ausstellungsraum für Oldtimer umzuwandeln.
Das Grundstück liegt in einem Gewerbegebiet.
An den Außenmaßen der Lagerhallen wird nichts verändert. Die Außenfassade des Bestandsgebäudes bleibt ebenso weitgehend unverändert. Lediglich das transparente Wellblech an der Westfassade wird gegen Glasscheiben ausgetauscht.
Die beiden Lagerhallen haben eine Fläche von 785,73 m².
Bauplanrechtliche Bedenken gegen die Nutzungsänderung bestehen nicht.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
17. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses;
Grundstück: Flur-Nr. 707/8, Gem. Hausham, Nähe Huberspitzweg 1
Antragsteller: Hörfurter Martina und Philipp
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
21.04.2022
|
ö
|
beschließend
|
17 |
Sachverhalt
Die Antragsteller beabsichtigen, auf dem Grundstück Flur-Nr. 707/8 ein Einfamilienhaus zu bauen.
Das Grundstück, auf dem das Gebäude gebaut werden soll, kann noch dem Innenbereich zugeordnet werden.
Das geplante Gebäude befindet sich topographisch auf der gleichen Höhenlinie wie die westlich anschließende Garage und schneidet mit der östlichen Gebäudekante in den auf dem östlichen Grundstücksbereich befindlichen Hang ab. Diese Geländeerhebung, die sich auf dem östlichen angrenzenden Grundstück fortzieht, bildet eine topographische Zäsur zum Außenbereich.
Der überplante Grundstücksbereich zwischen Garage und Hang kann deshalb als Baulücke angesehen werden, wodurch die Beurteilung nach § 34 BauGB erfolgen kann. Es liegt in einem allgemeinen Wohngebiet.
Das Einfamilienhaus soll mit den Maßen 11,30 m x 9,12 m errichtet werden. Die nordwestliche Wandhöhe beträgt 7,83 m und die südöstliche 5,08 m durch die Hanglage. Die Dachneigung beträgt 20°. Die Garage wird aufgrund der Hanglage in den Keller mit eingebaut und ist über die nördliche Grundstücksseite befahrbar.
Die benötigten 2 Stellplätze werden durch die Garage nachgewiesen.
Eine Abstandsflächenübernahme für das Nachbargrundstück liegt vor.
Baurechtliche Bedenken gegen das Bauvorhaben bestehen nicht.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
18. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses;
Grundstück: Flur-Nr. 688, Gem. Hausham, Alpenstraße 64
Bauherr: Praschak Christian
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
21.04.2022
|
ö
|
beschließend
|
18 |
Sachverhalt
Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Grundstück Flur-Nr. 688 ein Einfamilienhaus mit 12,00 m x 9,75 m, einer Wandhöhe von 5,86 m, einer Firsthöhe von 7,64 m und einer Dachneigung von 20 ° zu errichten.
Aufgrund der Hanglage ergibt sich im Osten teilweise eine Wandhöhe bis zu 7 m und eine sichtbare Firsthöhe bis zu 8,80 m.
Der an das bestehende Wohnhaus nach Richtung Osten geplante Anbau wird nach Süden hin in einer Flucht mit dem Bestandsgebäude errichtet wird und ragt in nördlicher Richtung um 2,45 m über das Bestandsgebäude hinaus.
Das Grundstück grenzt im Osten an den Außenbereich an. Nach Ortseinsicht mit dem Landratsamt Miesbach kann das Baufeld aber dem unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB zugeordnet werden. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem reinen Wohngebiet.
Die 2 benötigten Stellplätze können auf dem Grundstück nachgewiesen werden. Eine Abstandsflächenübernahme für 3,34 m² liegt vor, die restlichen Abstandsflächen können auf dem Grundstück nachgewiesen werden.
Bauplanrechtliche Bedenken gegen das Bauvorhaben bestehen nicht.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
19. Bebauungsplan Nr. 7 "Tiefenbach-Holz", 30. Änderung;
Vorberatung über den Umfang der Bebauung auf den Grundstücken Flur-Nrn. 1159/71 und 1159/66, jeweils Gem. Hausham
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
21.04.2022
|
ö
|
vorberatend
|
19 |
Sachverhalt
Die Firma Obere Tiefenbach GmbH & Co.KG hat aufgrund des Ortstermins des Gemeinderats vom 07.04.2022 das Gesamtkonzept für die künftige Entwicklung der Firma Lantenhammer auf den Grundstücken Flur-Nr. 1159/71 und Flur-Nr. 1159/66 angepasst.
Die Fasshalle ist ein quadratischer, zweigeschossiger Kubus mit ca. 19 Meter Seitenlänge und einer Wandhöhe von 7,84 Meter, einem zurückversetzten Attikageschoss mit einer Wandhöhe von 9,62 m und einem Flach- oder Walmdach.
Das parallel zur Oberen Tiefenbachstraße anschließende Büro- und Ladengebäude hat die Maße 30 x 14 Meter, ist zweigeschossig mit einer Wandhöhe von 8,50 Meter, hat ein zurückgesetztes 2. Obergeschoss und passt sich mit einer Firsthöhe von 11,30 Meter dem gegenüberliegenden Bau der Zimmerei Fendl an.
An die 32 m lange und mit einer Wandhöhe von 8,50 m dreigeschossige Wohnbebauung entlang der Wörnsmühler Straße schließt sich über einen 5 m breiten zweigeschossigen Zwischenbau der Querbau mit 32 Meter und einer Wandhöhe von 7,49 m an. Das Wohngebäude steht ca. 1 Meter tiefer als die Fasshalle, der Querbau steht nochmals 1 Meter tiefer. Die sichtbare Wandhöhe im Bereich der Tiefgaragenzufahrt beträgt damit ca. 11,50 Meter.
Das 49,50 m lange Wohnensemble entlang der Wörnsmühler Straße wirkt durch die unterschiedlichen Höhen etwas aufgelockert, steht aber nur mit einem Abstand zwischen 3 und 5 Meter von der Grundstücksgrenze und insgesamt ca. 6 – 8 Meter von der Wörnsmühler Straße entfernt. Auch im Osten und im Süden reicht die Wohnbebauung bis auf 3 Meter an die Grundstücksgrenze heran.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 7 „Tiefenbach-Holz“ entsprechend der vorgestellten Entwurfsplanung zu ändern.
Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplans hat die Firma Obere Tiefenbach GmbH & Co.KG zu tragen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 7 „Tiefenbach-Holz“ entsprechend der vorgestellten Entwurfsplanung zu ändern.
Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplans hat die Firma Obere Tiefenbach GmbH & Co.KG zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
20. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Doppelhauses mit zwei Carports;
Grundstück: Flur-Nr. 1039/34 T, Gem. Hausham, Bergmannstraße 32
Antragsteller: IB Haus- und Grundbesitz Immobilien GmbH
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
21.04.2022
|
ö
|
beschließend
|
20 |
Sachverhalt
Der Antragsteller möchte vorab eine Einschätzung der Gemeinde über das zulässige Maß der Bebauung auf dem neu gebildeten Teilgrundstück der Flur-Nr. 1039/34 mit einer Grundstücksgröße von ca. 526 m².
Auf dem ursprünglich 1.043 m² großen Grundstück steht derzeit ein Einfamilienhaus, das abgerissen werden soll.
Bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 08.02.2022 hat sich das Gremium mit der gleichen Frage befasst. Das dabei vorgestellte Doppelhaus mit den Maßen 13,68 m x 10,03 m wurde als zu groß befunden.
Das nunmehr geplante Doppelhaus soll die Maße 13,00 m x 9,00 m erhalten mit jeweils einem angebauten Einzelcarport. Damit ergibt sich eine im Allgemeinen Wohngebiet zulässige GRZ von ca. 0,4.
Beschlussvorschlag
Der Bau-und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB für den vorliegenden Vorbescheid. Ein formeller Bauantrag ist einzureichen.
Beschluss
Der Bau-und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB für den vorliegenden Vorbescheid. Ein formeller Bauantrag ist einzureichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7
zum Seitenanfang
21. Öffentliche Toilettenanlage Volksfestplatz
Grundstück Flur-Nr.: 714/0
Antragsteller: Gemeinde Hausham
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
21.04.2022
|
ö
|
beschließend
|
21 |
Sachverhalt
Die Gemeinde beabsichtigt, auf dem Grundstück Flur-Nr. 714/0 eine Toilettenanlage zu errichten. Das Grundstück befindet sich im Innenbereich.
Die Toilettenanlage soll in einer L-Form mit etwa 11,00 m x 7,50 m gebaut werden.
Geplant sind 4 feste Damentoiletten mit 3 Waschbecken, 3 feste Herrentoiletten und 4 Pissoire mit 3 Waschbecken sowie eine Behindertentoilette. Ebenfalls ist ein Wickelraum geplant.
Diese Bereiche könnten so abgetrennt werden, dass für den „Normalbetrieb“ eine geringere Anzahl von Toiletten zu Verfügung stehen. Für den normalen Alltag benötigt man bei der bestehenden Frequentierung mindestens 2 Pissoire, 1 feste Herrentoilette und 2 feste Damentoiletten.
Die Anlage soll in Hybridbauweise errichtet werden, die auch vandalensicher ist. Das Gebäude soll mit einem Satteldach eingedeckt werden.
Gebaut werden soll die Toilettenanlage direkt angrenzend zum „Spielplatz an der Schlierach“. Der Bereich dort ist gut einsehbar und gut erreichbar.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 4
zum Seitenanfang
22. Anträge und Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
21.04.2022
|
ö
|
informativ
|
22 |
zum Seitenanfang
23. Informationen des Bürgermeisters
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
21.04.2022
|
ö
|
informativ
|
23 |
Datenstand vom 06.05.2022 07:27 Uhr