Datum: 05.05.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Glück Auf Saal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:20 Uhr bis 19:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:35 Uhr bis 19:40 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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05.05.2022
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 21.04.2022.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 21.04.2022.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 21.04.2022.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2. Öffentliche Toilette Volksfestplatz;
Grundstück: Flur-Nr. 714/0, Gem. Hausham
Antragsteller: Gemeinde Hausham
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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05.05.2022
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Die öffentliche Toilette im Bereich des Volksfestplatzes war bereits Abstimmungsgegenstand in der Gemeinderatssitzung vom 07.04.2022.
Es wurde dabei mehrheitlich durch den Gemeinderat beschlossen, dass eine Toilettenanlage auf der Grundlage der vorgelegten Pläne durch den Bauhof der Gemeinde Hausham errichtet wird.
Um die Angelegenheit voranzutreiben, erfolgte umgehend eine Eingabeplanung für den notwendigen Bauantrag durch das Büro Haager & Eham. Die Frage des gemeindlichen Einvernehmens war dann Gegenstand der Beschlussfassung im Rahmen der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 21.04.2022.
Im Rahmen dieser Sitzung wurde die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens mehrheitlich verweigert.
Es erfolgten sodann nochmals umfangreiche Gespräche mit den Mitgliedern des Bauausschusses.
Auf der Grundlage dieser Gespräche wurde die aktuell vorliegende Planung erarbeitet.
Die Gebäudelänge hat sich durch diese Überarbeitung von ca. 11 m auf 9,97 m verringert, die Breite des Gebäudes hat sich von 7,50 m auf 7,01 m verringert. Eine Reduzierung der Gebäudehöhe um 30 cm auf eine Wandhöhe von 3,62 m mit einer Dachneigung von 20° ist vorgesehen.
Diese Modifizierungen ermöglichen nach Auskunft des Ingenieurbüros Haager & Eham immer noch eine den Anforderungen für eine öffentliche Toilettenanlage entsprechende ausreichende Funktionalität
Eine weitere Verkleinerung des Gebäudes würde erhebliche Auswirkungen auf die Funktionalität bzw. die Nutzung (technischer Zugang u. a.) haben.
Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB). Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Diese Voraussetzungen sind hier gegeben.
Bauplanungsrechtliche Bedenken bestehen nicht.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
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3. Energetische Sanierung des bestehenden Mehrfamilienhauses und Neuerrichtung eines Erschließungs- und Balkonbaus;
Grundstück: Flur-Nr. 1096/2, Gem. Hausham, Miesbacher Straße 23
Antragsteller: Schneider Peter
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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05.05.2022
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ö
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3 |
Sachverhalt
Der Antragsteller beabsichtigt, das in die Jahre gekommene Mehrfamilienhaus auf Flur-Nr. 1096/2 energetisch zu sanieren.
Es sollen 4 Wohnungen à 84,56 m² entstehen. Durch die Sanierung entsteht eine Wandhöhe von 10,26 m und eine Dachneigung von 20°. Um die Wohnung im Dachgeschoss vollwertig nutzen zu können, wird an der Westseite ein 8,40 m breiter Quergiebel eingebaut.
Auf der Westseite sollen 3 Balkone mit 8,40 m x 1,80 m angebaut werden. Im Erdgeschoss soll eine Terrasse mit 20,56 m² entstehen.
Im Osten soll ein Treppenhaus mit Aufzug angebaut werden. Der Anbau hat 8,30 m x 3,20 m, eine Wandhöhe von 10,18 m und einen Quergiebel mit einer Dachneigung von 20°.
Die benötigten 8 Stellplätze können auf dem Grundstück nachgewiesen werden.
Die Abstandsflächen gemäß der gemeindlichen Satzung können bis auf die südliche Giebelseite auf dem Grundstück eingehalten werden, die Abstandflächen gemäß BayBO können komplett auf dem Grundstück nachgewiesen werden.
Das Grundstück liegt in einen Mischgebiet.
Bauplanungsrechtliche Bedenken bestehen nicht.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen. Für die südliche Abstandsfläche wird eine Befreiung von der gemeindlichen Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe gewährt.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen. Für die südliche Abstandsfläche wird eine Befreiung von der gemeindlichen Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe gewährt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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4. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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05.05.2022
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ö
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informativ
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4 |
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5. Informationen des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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05.05.2022
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ö
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informativ
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5 |
Datenstand vom 30.06.2022 17:44 Uhr