Datum: 28.06.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 20:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Neubau eines Doppelwohnhauses mit Garagen; Grundstück: Flur-Nr. 805/22, Gem. Hausham, Nagelbachstraße 30 Antragsteller: CW Bauprojekt Oberland AG, vert. d. Herrn Werth
3 Neubau eines Dreifamilien-Wohnhauses in Reihenbauweise mit Garagen; Grundstück: Flur-Nr. 805/22, Gem. Hausham, Nagelbachstraße 30 Antragsteller: CW Bauprojekt Oberland AG, vert. d. Herrn Werth
4 Bebauungsplan Nr. 25 "Eckart", 13. Änderung; Vorstellung eines Konzepts zur Erweiterung der Schreinerei und Gestaltung der Außenanlagen Grundstück: Flur-Nr. 279/0, Gem. Hausham, Eckart 24, 26 Antragsteller: Eham GmbH
5 Neubau eines Betriebsgebäudes; Grundstück: Flur-Nr. 1103/40, Gem. Hausham, Nähe Industriestraße Antragsteller: Adrian Kopsch
6 Umbau Einfamilienhaus für eine 2. Wohneinheit, Balkonverlängerung mit Außentreppe, Balkonverbreiterung und Anbau eines Wintergartens; Grundstück: Flur- Nr. 1170/64, Gem. Hausham, Blumenstraße 7 Antragsteller: Kornelia und Erich Reithmeier
7 Bebauungsplan Nr. 10 "Ehemaliges Kraftwerksgelände", 3. Änderung; Errichtung einer Stellplatzüberdachung Grundstück: Flur-Nr. 1353/86, Gem. Hausham, Bergwerkstraße 6 Antragsteller: Johanna und Peter Läßer
8 Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus. Davon eine Wohneinheit als Ferienwohnung und Wiederherstellung der ehemaligen Garage als Nebengebäude durch Rückbau eines Bades; Grundstück: Flur-Nr. 676/9, Gem. Hausham, Frühlingstraße 15 Antragsteller: Christian Haug
9 Anträge und Anfragen
10 Informationen des Bürgermeisters

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.06.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 05.05.2022.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 05.05.2022.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 05.05.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

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2. Neubau eines Doppelwohnhauses mit Garagen; Grundstück: Flur-Nr. 805/22, Gem. Hausham, Nagelbachstraße 30 Antragsteller: CW Bauprojekt Oberland AG, vert. d. Herrn Werth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.06.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Antragsteller plant, das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Flur-Nr. 805/22 abzubrechen und ein Dreifamilien-Wohnhaus sowie ein Doppelwohnhaus mit Garagen zu errichten. 
Das Bauvorhaben wurde im Vorfeld ausführlich mit den Fachabteilungen Wasserwirtschaft und Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt besprochen. Im Grundsatz besteht von Seiten der beiden Behörden Einverständnis mit dem geplanten Bauvorhaben. Gemäß Besprechung vom 10.11.2021 wäre eine Bachverlegung in geringem Umfang möglich, soll in der Baugenehmigung eine Auflage den Rückbau des Teichs untersagen und sollte das Doppelhaus mit den Maßen 15,00 m x 10,00 m errichtet werden.

Aufgrund der nunmehr festgelegten Lage des Gebäudes muss der Bachlauf Flur-Nr. 856/2 (Drahtbachgraben) für das Doppelwohnhaus bzw. für die Freiflächen nicht verlegt werden. 

Das Doppelwohnhaus soll mit einer Fläche von 15,00 m x 10,00 m, einer Wandhöhe von 6,50 m und einer Dachneigung von 26 ° errichtet werden.

Die benötigten Stellplätze können durch 2 Garagenstellplätze und 2 Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen werden.

Das Grundstück kann aufgrund der Bestandsbebauung gemäß § 34 BauGB dem Innenbereich zugeordnet werden. Nach § 34 Abs. 1 BauGB fügt sich das Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Dienstbarkeiten hinsichtlich Geh- und Fahrtrecht sowie Ver- und Entsorgungsleitungen liegen vor.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Neubau eines Dreifamilien-Wohnhauses in Reihenbauweise mit Garagen; Grundstück: Flur-Nr. 805/22, Gem. Hausham, Nagelbachstraße 30 Antragsteller: CW Bauprojekt Oberland AG, vert. d. Herrn Werth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.06.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Antragsteller plant, das bestehende Gebäude auf dem Grundstück Flur-Nr. 805/22 abzubrechen und stattdessen ein Doppelhaus und ein Dreifamilien-Wohnhaus in Reihenbauweise mit Garagen zu errichten. 
Der 3-Spänner soll mit einer Grundfläche von 18,00 m x 10,12 m, einer Wandhöhe von 6,50 m und einer Dachneigung von 26° errichtet werden. Die beiden Eckhäuser erhalten jeweils einen 3,25 m x 1,18 m großen verglasten Erker.
Die südliche Gebäudefront befindet sich auf Höhe der südwestlichen Gebäudeecke des Bestandsgebäudes und entspricht damit der in Vorgesprächen festgesetzten Trennlinie zwischen Innen- und Außenbereich. Die Gebäudelänge von 18 Meter findet sich in der näheren Umgebung wieder.

Die benötigten Stellplätze können durch 3 Garagenstellplätze und 3 Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen werden.

Das Grundstück kann aufgrund der Bestandsbebauung gemäß § 34 BauGB dem Innenbereich zugeordnet werden. Nach § 34 Abs. 1 BauGB fügt sich das Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Dienstbarkeiten hinsichtlich Geh- und Fahrtrecht sowie Ver- und Entsorgungsleitungen liegen vor.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Bebauungsplan Nr. 25 "Eckart", 13. Änderung; Vorstellung eines Konzepts zur Erweiterung der Schreinerei und Gestaltung der Außenanlagen Grundstück: Flur-Nr. 279/0, Gem. Hausham, Eckart 24, 26 Antragsteller: Eham GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.06.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Produktionsflächen im Bereich der Maschinenhalle sollen erweitert werden. Zudem soll eine Neuordnung der Büros, Sozialräume und Ausstellungräume erfolgen. Die zur Erweiterung vorgesehenen Flächen befinden sich auf den bereits versiegelten Flächen der bestehenden Umfahrt bzw. des Parkplatzes.

Zur Erweiterung der Maschinenhalle soll die südliche Baugrenze um 6,80 Meter nach Süden verschoben werden, so dass der bisherige Versatz im Bereich des Silos entfällt. 
Das Baufeld für das südlich angrenzende und bisher als Garage definierte Nebengebäude wird um 1,10 Meter nach Westen und 3 Meter nach Süden verschoben. Die bisher auf 6 Meter festgesetzte Wandhöhe soll auf 6,50 Meter angehoben werden, so dass hier ein zweigeschossiges Gebäude entsteht, das mit einer Länge von 23 Meter aber um 2 Meter kürzer wird als bisher zulässig. Das Nebengebäude soll auch nicht mehr als Garage genutzt werden, sondern als Büro, Besprechungs- und Präsentationsräume.

Durch die Verschiebung des Baufeldes nach Süden hin schneidet das Baufeld in die nach dem aktuell rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzte Böschungskante ein. Dies wurde mit dem Landratsamt Miesbach, Untere Naturschutzbehörde, bei einem Ortstermin bereits vorbesprochen. Die Fläche für Stellplätze wird dementsprechend ebenfalls um ca. 1,50 Meter nach Süden in den Böschungsbereich verschoben. Entlang der südlichen Stellplätze soll über den Bereich von ca. 10 Stellplätzen eine begrünte Pergola entstehen. Die bisher nur gekieste Parkplatzfläche soll durch Grüninseln / begrünte Sickermulden strukturiert werden.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 25 „Eckart“ zu ändern. Der Antragsteller hat die Planungskosten zu tragen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 25 „Eckart“ zu ändern. Der Antragsteller hat die Planungskosten zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 3

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5. Neubau eines Betriebsgebäudes; Grundstück: Flur-Nr. 1103/40, Gem. Hausham, Nähe Industriestraße Antragsteller: Adrian Kopsch

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.06.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Grundstück Flur- Nr. 1103/40 ein Betriebsgebäude mit Betriebswohnung für seinen Landschafts- und Gartenbaubetrieb zu bauen. Das Grundstück liegt im Gewerbegebiet.

Das Bauvorhaben soll mit den Maßen 15,24 m x 10,99 m, einer Firsthöhe von 10,48 m und einer Wandhöhe von 8,30 m errichtet werden. Die Dachneigung soll 18 ° haben. 
Im Untergeschoss sollen eine Garage mit Gerätelager, eine Wärmeluftheizung und ein WC- und Duschbereich entstehen. 

Im Erdgeschoss soll die Betriebswohnung für den Antragsteller entstehen.

Die benötigten Stellplätze können auf dem Grundstück nachgewiesen werden.
Das Gebäude steht unmittelbar an der nordwestlichen Grundstücksgrenze, da geplant ist, dass der Grundstückseigentümer des westlichen Grundstücks ebenfalls ein Gebäude an der Grundstücksgrenze errichtet und so ein Gesamtgebäude im Stil eines Doppelhauses entsteht. Der Grundstücksnachbar hat bis zur Erstellung des eigenen Grenzgebäudes die erforderliche Mindestabstandsfläche von 3 Meter übernommen. Das nach gemeindlicher Gestaltungssatzung erforderliche Vordach wird bis zur Erstellung des Nachbargebäudes errichtet.

Bei dem Grundstück handelt es sich um ein Hanggrundstück, so dass das Untergeschoss / Garagen teilweise in den Hang gebaut wird und der Eingangsbereich zur Wohnung hangaufwärts ebenerdig ist. Hierfür sind teilweise Abgrabungen über 2 Meter erforderlich.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen. Von § 5 Abs. 1 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes wird hinsichtlich der erforderlichen Abgrabungen eine Abweichung erteilt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen. Von § 5 Abs. 1 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes wird hinsichtlich der erforderlichen Abgrabungen eine Abweichung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6. Umbau Einfamilienhaus für eine 2. Wohneinheit, Balkonverlängerung mit Außentreppe, Balkonverbreiterung und Anbau eines Wintergartens; Grundstück: Flur- Nr. 1170/64, Gem. Hausham, Blumenstraße 7 Antragsteller: Kornelia und Erich Reithmeier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.06.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Antragsteller beabsichtigen, auf dem Grundstück Flur-Nr. 1170/64 in das bestehende Einfamilienhaus durch einen Umbau eine 2 Wohneinheit zu integrieren.

Die neu geschaffene zweite Wohneinheit erhält einen eigenständigen Zugang über die Verbreiterung des bestehenden Balkons um ca. 1,00 m nach Süden. Dadurch überschreitet der Balkon die Baugrenze. Erschlossen wird der Steg über eine bestehende ergänzte Geländetreppe. Westlich nimmt die Erweiterung Bezug zur hervorspringenden Außenwand des Nachbarhauses. Das bestehende Holzgeländer wird um die Verbreiterung nach außen versetzt. Die bestehende Gestaltung bleibt hierdurch erhalten.

Im Erdgeschoss werden Küche und Esszimmer umgebaut. Ein Schlafzimmer wird ergänzt. Als Ersatz für das entfallene Esszimmer soll eine kleine Wohnraumerweiterung nach Osten in Form eines Wintergartens geschaffen werden. Die Wohnraumerweiterung liegt mit einer Fläche von 3 m x 4,5 m über der Baugrenze. Die Mindestabstandsfläche von 3 m zur Grundstücksgrenze wird eingehalten. 

Für die Wohneinheit im Obergeschoss und Dachgeschoss soll der bestehende Balkon auf der Ostseite um 4,00 m und auf der Nordseite um 3,47 m verlängert werden. An den verlängerten Balkon wird eine Außentreppe angebaut. 

Durch den Einbau einer 2. Wohneinheit sind insgesamt 4 Stellplätze vorzuhalten. Aufgrund des von Süden nach Norden ansteigenden Geländes auf dem Grundstück und der Änderung der Zugangssituation ist aber nur die Errichtung von insgesamt 3 Stellplätzen möglich. Die Antragsteller beantragen deshalb eine Abweichung von § 3 Abs. 1 Nr. 1.1 der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6 „Rathausstraße“ und überschreitet mit dem geplanten Wintergarten im Osten und der Verbreiterung des Balkons im Süden die im Bebauungsplans festgesetzten Baugrenzen. 
Von den Festsetzungen eines Bebauungsplans kann gemäß § 31 Abs. 2 BauGB befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Da mit diesem Bauvorhaben in einem Bestandsbau ohne allzu große Änderungen an der optischen Gestaltung eine zusätzliche Wohneinheit geschaffen werden soll, ist eine Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans städtebaulich vertretbar. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt und eine Beeinträchtigung nachbarlicher Interessen ist nicht erkennbar.

Allerdings wird durch die Anbauten Wintergarten, südliche Balkonverbreiterung und Außentreppe die Grundfläche um ca. 25 % überschritten und wird damit vom Landratsamt Miesbach nicht mehr als so geringfügig angesehen, um als Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans gemäß § 31 Abs. 2 BauGB beurteilt zu werden. Eine Möglichkeit, um die Umbauten im geplanten Umfang errichten zu können, ist die Änderung des Bebauungsplans, z.B. hinsichtlich der zulässigen Errichtung von Wintergärten außerhalb der Baugrenzen.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Abweichung von § 3 Abs. 1 Nr. 1.1 der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen hinsichtlich der Anzahl der Stellplätze zu.

       Abstimmung ____ : ____

Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 6 „Rathausstraße“ zu ändern und künftig die Errichtung von Wintergärten außerhalb der Baugrenzen zuzulassen. Die Planungskosten hat der Antragsteller zu tragen.

       Abstimmung ____ :____

Beschluss 1

Beschluss 1:
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Abweichung von § 3 Abs. 1 Nr. 1.1 der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen hinsichtlich der Anzahl der Stellplätze zu.

       Abstimmung ____ : ____

Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 6 „Rathausstraße“ zu ändern und künftig die Errichtung von Wintergärten außerhalb der Baugrenzen zuzulassen. Die Planungskosten hat der Antragsteller zu tragen.

       Abstimmung ____ :____

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 1:
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Abweichung von § 3 Abs. 1 Nr. 1.1 der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen hinsichtlich der Anzahl der Stellplätze zu.

       Abstimmung ____ : ____

Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 6 „Rathausstraße“ zu ändern und künftig die Errichtung von Wintergärten außerhalb der Baugrenzen zuzulassen. Die Planungskosten hat der Antragsteller zu tragen.

       Abstimmung ____ :____

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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7. Bebauungsplan Nr. 10 "Ehemaliges Kraftwerksgelände", 3. Änderung; Errichtung einer Stellplatzüberdachung Grundstück: Flur-Nr. 1353/86, Gem. Hausham, Bergwerkstraße 6 Antragsteller: Johanna und Peter Läßer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.06.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Antragsteller möchten auf dem Grundstück an der westlichen Grundstücksgrenze eine Stellplatzüberdachung mit den Maßen 15,50 m x 4,80 m und einer Wandhöhe von ca. 4 m errichten. Das westlich angrenzende Grundstück befindet sich ebenfalls im Eigentum der Antragsteller.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 10 „Ehemaliges Kraftwerksgelände“, der das Gebiet als Gewerbegebiet ausweist und für bauliche Anlagen Baugrenzen vorsieht.

Der Bebauungsplan sieht für den Bereich der geplanten Stellplatzüberdachung offene Stellplätze vor. Aus diesem Grund ist für die Errichtung einer Stellplatzüberdachung der Bebauungsplan zu ändern.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 10 „Ehemaliges Kraftwerksgelände“ zu ändern. Die Antragsteller haben die Planungskosten zu tragen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 10 „Ehemaliges Kraftwerksgelände“ zu ändern. Die Antragsteller haben die Planungskosten zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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8. Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus. Davon eine Wohneinheit als Ferienwohnung und Wiederherstellung der ehemaligen Garage als Nebengebäude durch Rückbau eines Bades; Grundstück: Flur-Nr. 676/9, Gem. Hausham, Frühlingstraße 15 Antragsteller: Christian Haug

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.06.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte auf dem Grundstück Flur-Nr. 676/9 aus dem bestehenden Einfamilienhaus ein Zweifamilienhaus machen. 

Das Wohngebäude wurde bereits vor 2011 als Zweifamilienhaus genutzt. Seit ca. 2012 wird die 70,75 m² große Wohnung im EG als Ferienwohnung vermietet und die 45 m² große Wohnung im OG als Mietwohnung. Die Wohnung im OG wird von einer Person seit vielen Jahren bewohnt. 

Die bisher als Appartement genutzte bestehende Garage wird durch den Rückbau des Bades künftig als Nebengebäude bzw. Lagerraum genutzt.

Für die 2 Wohneinheiten sind gemäß der Stellplatzsatzung der Gemeinde Hausham 3,5 Stellplätze vorzuhalten. Auf dem Grundstück können 3 Stellplätze nachgewiesen werden. 
Der Antragsteller beantragt deshalb eine Abweichung von § 3 Abs. 1 Nr. 1.1 der gemeindlichen Stellplatzsatzung:
Die Wohnung im EG wird als Ferienwohnung vermietet und daher in der Regel nur von einer Familie mit einem PKW bewohnt. Die Wohnung im OG hat aktuell nur eine Schlafmöglichkeit für 1 Person und wird seit vielen Jahren schon von einer Person bewohnt.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen. Von § 3 Abs. 1 Nr. 1.1 der gemeindlichen Stellplatzsatzung wird eine Abweichung erteilt, so dass für das Bauvorhaben 3 Stellplätze nachzuweisen sind. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen. Von § 3 Abs. 1 Nr. 1.1 der gemeindlichen Stellplatzsatzung wird eine Abweichung erteilt, so dass für das Bauvorhaben 3 Stellplätze nachzuweisen sind. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7

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9. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.06.2022 ö informativ 9

Sachverhalt

Gemeinderat Willi Halletz bittet darum, dass der Aufzug am Bahnhof regelmäßig gereinigt wird.

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10. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.06.2022 ö informativ 10
Datenstand vom 03.08.2022 12:17 Uhr