Datum: 18.10.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:05 Uhr bis 20:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Antrag auf Nutzungsänderung einer Einliegerwohnung zu einer Ferienwohnung Grundstück: Flur-Nr. 1672/2, Gem. Hausham, Poschmühl 94 Antragsteller: Veronika und Alexander Schmiedle
3 Bebauungsplan Nr. 6 "Rathausstraße", 6. Änderung; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen Satzungsbeschluss
4 Umbau Einfamilienhaus für eine 2. Wohneinheit, Balkonverlängerung mit Außentreppe, Balkonverbreiterung und Anbau eines Wintergartens; Grundstück: Flur- Nr. 1170/64, Gem. Hausham, Blumenstraße 7 Antragsteller: Kornelia und Erich Reithmeier
5 Bebauungsplan Nr. 25 "Eckart", 13. Änderung; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
6 Werbeanlagen; Errichtung von Großflächenwerbetafeln durch die Firma Tiefenbacher Außenwerbung GmbH & Co.KG
7 Bauantrag zum Teilabbruch und ~neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage, Ausbau des Nebengebäudes mit denkmalgeschütztem Getreidekasten zu einer zweiten Wohneinheit; Grundstück: Flur-Nr. 1885/0, Gem. Hausham, Grub 88 Antragsteller: Kroha Bauen & Wohnen GmbH
8 Bebauungsplann Nr. 44 "Rathausstraße Süd" Neubau von sechs Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage - 2. Tektur Grundstück: Flur-Nrn. 1177, Gem. Hausham, Rathausstraße Antragsteller: Schlierach GmbH & Co. KG
9 Bebauungsplan Nr. 7 "Tiefenbach-Holz", 30. Änderung; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
10 Neubau einer Doppelhaushälfte; Grundstück: Flur-Nr. 703/0 (T), Parzelle 4, Gem. Hausham, Nähe Huberbergstraße Antragsteller: Schreiber Veronika und Andreas
11 Neubau Gewerbehaus mit 2 Einheiten, Büro, einer Betriebswohnung und einer Garage; Grundstück: Flur-Nrn. 1103/12, 1103/48, jew. Gem. Hausham, Nähe Industriestraße 11 Antragsteller: Markus Kurzmann
12 Neubau eines Doppelhauses mit Carport und Stellplätzen, eines Balkons sowie eines Zwischendachs am bestehenden Wohnhaus; Grundstück: Flur-Nr. 1053/84, Gem. Hausham, Miesbacher Straße 5 a Antragsteller: cwbauprojekt2 UG
13 Außenbereichssatzung Fehn / Ed; Antrag auf Änderung des Baufensters Grundstück: Flur-Nr. 965/4, Gem. Hausham, Fehnbachstraße 50 Antragsteller: Birmoser Tobias
14 Anträge und Anfragen
15 Informationen des Bürgermeisters

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.10.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 02.08.2022.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 02.08.2022.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 02.08.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Nutzungsänderung einer Einliegerwohnung zu einer Ferienwohnung Grundstück: Flur-Nr. 1672/2, Gem. Hausham, Poschmühl 94 Antragsteller: Veronika und Alexander Schmiedle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.10.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Frau und Herr Schmiedle beantragen eine Nutzungsänderung der bestehenden Einliegerwohnung, Fl. Nr. 1672/2, Poschmühl 94, 83734 Hausham in eine Ferienwohnung. 

Sowohl am Gebäude als auch an der Einliegerwohnung wird baulich nichts verändert. Lediglich die tatsächliche Nutzung soll von dauerhafter Wohnnutzung (als Einliegerwohnung) in temporäre Wohnnutzung (als Ferienwohnung) geändert werden. 

Das Anwesen liegt im Geltungsbereich der EES Poschmühl, bei der sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich) richtet und als zulässige Art der Nutzung ein Mischgebiet im Sinne von § 6 BauNVO festgesetzt ist. 

Planungsrechtliche Bedenken bestehen nicht.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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3. Bebauungsplan Nr. 6 "Rathausstraße", 6. Änderung; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.10.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 28.06.2022 die Änderung des Bebauungsplans beschlossen. Der Entwurf für diese Änderung wurde in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 02.08.2022 gebilligt. Die Verwaltung wurde mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens beauftragt, das vom 08.09.2022 bis 10.10.2022 durchgeführt wurde.

Ergebnis des Auslegungsverfahrens:

A) Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Landratsamt Miesbach

Amt 52.1 – Architektur / Städtebau
Amt 33.1 – Fachlicher Naturschutz
Amt 12 – Finanzen und Liegenschaften
Schreiben vom 10.10.2022: Die Fachbereiche am Landratsamt Miesbach haben keine Einwände oder Bedenken gegen die Änderung geäußert.

B) Beteiligung der Öffentlichkeit

Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „Rathausstraße“ in der Fassung vom 02.08.2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „Rathausstraße“ in der Fassung vom 02.08.2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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4. Umbau Einfamilienhaus für eine 2. Wohneinheit, Balkonverlängerung mit Außentreppe, Balkonverbreiterung und Anbau eines Wintergartens; Grundstück: Flur- Nr. 1170/64, Gem. Hausham, Blumenstraße 7 Antragsteller: Kornelia und Erich Reithmeier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.10.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Antragsteller beabsichtigen, auf dem Grundstück Flur-Nr. 1170/64 in das bestehende Einfamilienhaus durch einen Umbau eine zweite Wohneinheit zu integrieren.
Der Bauantrag wurde erstmalig bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 28.06.2022 behandelt. In dieser Sitzung wurde beschlossen, den Bebauungsplan dahingehend zu ändern, dass künftig Wintergärten auch außerhalb der Baugrenzen zulässig sind. Die Bebauungsplanänderung wurde im vorhergehenden Tagesordnungspunkt als Satzung beschlossen.

Die neu geschaffene zweite Wohneinheit erhält einen eigenständigen Zugang über die Verbreiterung des bestehenden Balkons um ca. 1,00 m nach Süden. Dadurch überschreitet der Balkon die Baugrenze. Erschlossen wird der Steg über eine bestehende ergänzte Geländetreppe. Westlich nimmt die Erweiterung Bezug zur hervorspringenden Außenwand des Nachbarhauses. Das bestehende Holzgeländer wird um die Verbreiterung nach außen versetzt. Die bestehende Gestaltung bleibt hierdurch erhalten.

Für die Wohneinheit im Obergeschoss und Dachgeschoss soll der bestehende Balkon auf der Ostseite um 4,00 m und auf der Nordseite um 3,47 m verlängert werden. An den verlängerten Balkon wird eine Außentreppe angebaut. 

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6 „Rathausstraße“ und überschreitet mit der Verbreiterung des Balkons und dem Versetzen des Geländers im Süden sowie mit der Errichtung einer neuen Außentreppe an der Nordseite die im Bebauungsplans festgesetzten Baugrenzen. 

Von den Festsetzungen eines Bebauungsplans kann gem. § 31 Abs. 2 BauGB befreit werden, wenn 
       die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 
-        Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder
       die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und
-        wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Da mit diesem Bauvorhaben in einem Bestandsbau ohne allzu große Änderungen an der optischen Gestaltung eine zusätzliche Wohneinheit geschaffen werden soll, ist eine Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans bezüglich der Balkonverbreiterung im Süden sowie der Errichtung der Außentreppe als Zugang zum Garten für die zweite Wohneinheit städtebaulich vertretbar, zumal das Ortsbild dadurch nicht beeinträchtigt wird. 
Die Grundzüge der Planung werden durch das Bauvorhaben nicht berührt und eine Beeinträchtigung nachbarlicher Interessen, insbesondere der Abstandsflächen, ist nicht ersichtlich.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt gemäß § 31 BauGB eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 6 „Rathausstraße“ hinsichtlich der für das Grundstück geltenden Baugrenzen.

Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Beschluss 1

Beschluss 1:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt gemäß § 31 BauGB eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 6 „Rathausstraße“ hinsichtlich der für das Grundstück geltenden Baugrenzen.

Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 1:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt gemäß § 31 BauGB eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 6 „Rathausstraße“ hinsichtlich der für das Grundstück geltenden Baugrenzen.

Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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5. Bebauungsplan Nr. 25 "Eckart", 13. Änderung; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.10.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat in der Sitzung vom 28.06.2022 beschlossen, den Bebauungsplan entsprechend dem vorgestellten Konzept zur Erweiterung der Schreinerei zu ändern. Zudem wurde die geplante Erweiterung bei einem am 02.08.2022 stattgefundenen Ortstermin mit Hilfe eines Schaugerüsts dargestellt.

Der Planentwurf mit Textlichen Festsetzungen und Begründung liegt nunmehr vor.
In den Planentwurf mit eingearbeitet wurde zudem ein Baufeld für eine Doppelgarage auf Flur-Nr. 367/0 neben der Zufahrt zu Flur-Nr. 367/3, um zusätzliche überdachte Kfz-Stellplätze zu ermöglichen.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss billigt vorliegenden Planentwurf mit Textlichen Festsetzungen und Begründung und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss billigt vorliegenden Planentwurf mit Textlichen Festsetzungen und Begründung und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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6. Werbeanlagen; Errichtung von Großflächenwerbetafeln durch die Firma Tiefenbacher Außenwerbung GmbH & Co.KG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.10.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Mit der Firma Tiefenbacher Außenwerbung besteht seit vielen Jahren ein Vertrag zur Errichtung und Ausnutzung von großflächigen Werbetafeln. Die Gemeinde stellt die hierfür erforderlichen Aufstellplätze zur Verfügung.
Aufgrund baulicher Maßnahmen wurden die Aufstellplätze Dr.-Franz-Langecker-Straße, Schlierseer Straße 16, Schlierseer Straße 2 sowie die Werbeflächen in den beiden Buswartehäuschen an der Tegernseer Straße Richtung Gmund bereits gekündigt, die Werbetafel in Agatharied gegenüber dem Gasthof Staudenhäusl wird zum Ende des Jahres gekündigt. Die Litfaßsäule am „Alten Rathaus“ wurde ebenfalls bereits entfernt.

Da sich die Anzahl der Aufstellplätze somit halbiert hat, hat die Firma Tiefenbacher Außenwerbung die in der Anlage beigefügten Standorte als Ersatzstandorte angefragt:
- Miesbacher Straße / Einmündung Schmiedweg
       da es sich um eine Staatsstraße handelt, ist das Staatl. Bauamt Rosenheim zu beteiligen        
- Miesbacher Straße / Auffahrt Bahnhofstraße:        
       an dieser Stelle soll die Hinweistafel für die Tiefgarage und P+R-Parkplatz angebracht werden
- Schlierseer Straße ggüber Haus Nr. 9 / 10
- Schlierseer Straße / Einmündung Alte Tegernseer Straße
       Aufstellort befindet sich in direkter Sichtachse zum umgestalteten Bahnhofsvorplatz
- Tegernseer Straße / Höhe Bergmannstraße 32
       da es sich um eine Staatsstraße handelt, ist das Staatl. Bauamt Rosenheim zu beteiligen

Generell sollte eine Entscheidung dahingehend getroffen werden, ob die derzeit vorhandenen Aufstellplätze für großflächige Werbetafeln wieder auf die ursprüngliche Anzahl erhöht werden sollen, ob die derzeit vorhandenen Aufstellplätze ausreichend sind oder ob alle Aufstellplätze aufgelöst werden sollen.

Das Gremium kann sich lediglich für den Aufstellplatz an der Schlierseer Straße gegenüber Haus Nr. 9 / 10 vorstellen, eine großflächige Werbetafel anzubringen. Allerdings soll geprüft werden, ob nicht ein Aufstellplatz innerhalb des Parkplatzes an der Seite zum Bahngleis möglich ist. Hierzu ist mit der Bahn Rücksprache zu halten.
Die weiteren von der Firma Tiefenbacher Außenwerbung vorgeschlagenen Aufstellplätze lehnt das Gremium ab.

Ohne Beschluss

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7. Bauantrag zum Teilabbruch und ~neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage, Ausbau des Nebengebäudes mit denkmalgeschütztem Getreidekasten zu einer zweiten Wohneinheit; Grundstück: Flur-Nr. 1885/0, Gem. Hausham, Grub 88 Antragsteller: Kroha Bauen & Wohnen GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.10.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Antragsteller möchten auf dem Anwesen Grub 88 das bestehende Wohnhaus zum Teil abbrechen und neu bauen und hierzu auch eine Tiefgarage errichten. Das Nebengebäude mit denkmalgeschütztem Getreidekasten soll zu einer zweiten Wohneinheit ausgebaut werden. 

Das Grundstück liegt nach dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde im Außenbereich und ist ausgewiesen als Fläche für die Landwirtschaft. Bei dem Anwesen, Wohnhaus mit Nebengebäude (Getreidekasten) handelt es sich um ein ursprünglich zulässigerweise, i.S.v. § 35 Abs. 1 BauGB privilegiertes Bauvorhaben. 2002 wurde im Hauptgebäude eine zweite Wohneinheit geschaffen. 

Die Arbeiten sind laut Antragsteller wie folgt (von Ost nach West) geplant:

Der östliche Gebäudeteil des Hauptgebäudes soll bestehen bleiben und saniert werden, dieser wurde bereits zu Wohnzwecken genutzt. Der westliche Gebäudeteil des Hauptgebäudes, in dem die zweite Wohneinheit errichtet wurde und der dazugehörige Anbau sollen abgebrochen werden und anstelle dieses Bestandes ein schnittgleicher Neubau in gleicher Größe entstehen. Der Neubau soll unterkellert werden und der Anbau nicht mehr errichtet. Der östliche und der westliche Gebäudeteil zusammen bilden nach dem Umbau eine Wohneinheit. 

In diesem Zusammenhang soll auch die Tennenbrücke wieder erstellt werden. Die Fassadengestaltung orientiert sich durch die Andeutung von Toren auf der Süd- und der Westseite und regelmäßiger Fensteranordnung an einer typischen Tennenfassade.

Die Tiefgarage wird von Nord-Osten aus angefahren, um eine möglichst kurze Rampe zu erzielen. Hauptaugenmerk ist hierbei, dass die Autos nicht oberirdisch in Erscheinung treten.

Das denkmalgeschützte Nebengebäude (Getreidekasten (Droadkasten)) bleibt bezüglich der Außenfassade und den Außenmaßen unverändert (bis auf eine bereits jetzt angedeutete Verbindungstüre zum bestehenden Anbau). Künftig soll der „Droadkasten“ ebenfalls zu Wohnzwecken genutzt werden. (2. Wohneinheit.); dies wurde vom Bauherrn bereits vor Ort mit Herrn Boiger, Kreisbaumeister im Landratsamt Miesbach, besprochen.

Die Garage nördlich und der westliche Schuppen bleiben unverändert.

Ein Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung und an die gemeindliche Kanalisation ist aufgrund der Lage des Grundstückes nicht möglich. Die Wasserversorgung erfolgt durch eigenen Brunnen, das Abwasser wird über eine Kleinkläranlage entsorgt. 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist nicht privilegiert i.S.v. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, so dass das Bauvorhaben nach § 35 Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 BauGB zu beurteilen ist. 

Demzufolge ist eine Nutzungsänderung im Außenbereich zulässig, wenn:
(§ 35 Abs. 2 BauGB)
  • die Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist 

(§ 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4)
  • die Änderung oder Nutzungsänderung von erhaltenswerten, das Bild der Kulturlandschaft prägenden Gebäuden, auch wenn sie aufgegeben sind, einer zweckmäßigen Verwendung der Gebäude und der Erhaltung des Gestaltwerts dient.

Planungsrechtlich bestehen gegen die Nutzungsänderung keine Bedenken, da das Bauvorhaben als außenbereichsverträglich im Sinne des Absatz 3 angesehen werden kann und insbesondere keine Änderungen am äußeren Erscheinungsbild vorgenommen werden.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen, unter der Voraussetzung, dass der Bauherr die ordnungsgemäße Trinkwasserversorgung sowie Abwasserbeseitigung nachweist.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen, unter der Voraussetzung, dass der Bauherr die ordnungsgemäße Trinkwasserversorgung sowie Abwasserbeseitigung nachweist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 2

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8. Bebauungsplann Nr. 44 "Rathausstraße Süd" Neubau von sechs Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage - 2. Tektur Grundstück: Flur-Nrn. 1177, Gem. Hausham, Rathausstraße Antragsteller: Schlierach GmbH & Co. KG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.10.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Im Haus 3 sollen im EG, 1. OG und 2. OG an Stelle der bisher pro Etage jeweils vorgesehenen 
2 Dreizimmer-Wohnungen und 1 Zweizimmer-Wohnung insgesamt 18 Einzimmer-Appartements errichtet werden. Zudem wird die Heizungstechnik von Gas mit Solarthermie auf Wärmepumpe mit Photovoltaik umgestellt, wofür geringfügige Anpassungen der Technikräume im Untergeschoss notwendig sind. Gleichzeitig entfallen künftig die Außenkamine an Haus 1 und Haus 5.

Gemäß dem für den Bebauungsplan Nr. 44 geltenden Stellplatzschlüssel sind für die Gesamtzahl der Wohnungen 2 zusätzliche Stellplätze herzustellen.
Diese sollen an der Parkzeile nördlich von Haus 1 entlang der Rathausstraße errichtet werden. Hierfür ist der im Bebauungsplan vorgesehene Baum 2. Wuchsordnung an anderer Stelle zu pflanzen. Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans handelt es sich bei den Standorten für die Baumpflanzungen um lagemäßige Empfehlungen, von denen im begründeten Bedarfsfall um bis zu 3 Meter abgewichen werden kann. Der Baum soll zwischen Haus 1 und 2 gepflanzt werden und damit um mehr als 3 Meter vom festgesetzten Standort entfernt.
Die beiden zusätzlich benötigten Stellplätze können nicht in der Tiefgarage errichtet werden sondern sind oberirdisch zu errichten. Eine mögliche Aufstellfläche wäre zwischen Haus 1 und 2. Allerdings soll aufgrund einer gewissen Aufenthaltsqualität zwischen den Häusern der Bereich zwischen Haus 1 in südlicher Richtung bis zu den Stellplätzen vor Haus 4 für die Durchfahrt von Kfz gesperrt sein. Die Errichtung der beiden Stellplätze entlang der Rathausstraße würde dazu beitragen, dieses Konzept zu verwirklichen.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt gemäß § 31 BauGB eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 44 „Rathausstraße Süd“ hinsichtlich der Umsetzung des an der Nordwestgrenze festgesetzten Baumes um mehr als drei Meter.

Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.

Beschluss 1

Beschluss 1:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt gemäß § 31 BauGB eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 44 „Rathausstraße Süd“ hinsichtlich der Umsetzung des an der Nordwestgrenze festgesetzten Baumes um mehr als drei Meter.

Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 1:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt gemäß § 31 BauGB eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 44 „Rathausstraße Süd“ hinsichtlich der Umsetzung des an der Nordwestgrenze festgesetzten Baumes um mehr als drei Meter.

Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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9. Bebauungsplan Nr. 7 "Tiefenbach-Holz", 30. Änderung; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.10.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 23.01.2022 beschlossen, den Bebauungsplan entsprechend dem vorgestellten Konzept der Firma Lantenhammer zu ändern. Zudem wurden in den Bebauungsplan auch kleinere Änderungen – Flur-Nr. 1186/21, Flur-Nr. 1156/19 und Flur-Nr. 1230/3 (T) mit einbezogen.

Der Planentwurf mit Textlichen Festsetzungen und Begründung liegt nunmehr vor.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss billigt vorliegenden Planentwurf mit Textlichen Festsetzungen und Begründung und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss billigt vorliegenden Planentwurf mit Textlichen Festsetzungen und Begründung und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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10. Neubau einer Doppelhaushälfte; Grundstück: Flur-Nr. 703/0 (T), Parzelle 4, Gem. Hausham, Nähe Huberbergstraße Antragsteller: Schreiber Veronika und Andreas

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.10.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Antragsteller planen auf dem Grundstück Flur-Nr. 703/0 (T) Parzelle 4 den Neubau einer Doppelhaushälfte mit Stellplätzen. 
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 42 „Wohnen für Familien an der Huberbergstraße“ und entspricht insgesamt den Festsetzungen des Bebauungsplans.

Das Haus wird mit einer Grundfläche von 7,75 m x 10,50 m und einer Wandhöhe von 6,80 m beantragt. Die Dachneigung beträgt 25°. Das Gebäude überschreitet mit einer Breite von 7,75 m die Baugrenzen um 0,25 m und mit einer Grundfläche von 81,38 m² die festgesetzte Grundfläche um 6,38 m².
Gemäß den Textl. Festsetzungen Nr. 3.4 dürfen die festgesetzten Außenmaße ausnahmsweise um 0,25 m überschritten werden und dementsprechend auch die Grundfläche, sofern für das Gebäude ein Energiebedarf von max. 30 kWh / (m²a) nachgewiesen werden kann. Dem Antrag auf Ausnahme sind ein Energieausweis und entsprechende Berechnungen beizulegen.

Aufgrund der komplexen Anforderungen im Baugebiet wurde im Bebauungsplan festgelegt, dass die Bauanträge nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden sondern dass für jedes Bauvorhaben ein Bauantragsverfahren durchzuführen ist.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Überschreitung der Außenmaße und der Grundfläche und erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen, sofern der Energiebedarf von max. 30 kWh /(m²a) nachgewiesen werden kann.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Überschreitung der Außenmaße und der Grundfläche und erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen, sofern der Energiebedarf von max. 30 kWh /(m²a) nachgewiesen werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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11. Neubau Gewerbehaus mit 2 Einheiten, Büro, einer Betriebswohnung und einer Garage; Grundstück: Flur-Nrn. 1103/12, 1103/48, jew. Gem. Hausham, Nähe Industriestraße 11 Antragsteller: Markus Kurzmann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.10.2022 ö beschließend 11

Sachverhalt

Der Antragsteller plant auf den Grundstücken Flur-Nrn. 1103/12 und 1103/48, jew. Gem. Hausham, den Neubau eines Gewerbehauses mit zwei Einheiten, Büro und einer Betriebswohnung. Gleichzeitig wird im Gebäude an der Nordseite eine Garage für 2 Fahrzeuge integriert.

Das Gebäude wird mit einer Grundfläche von 19,0 m x 15,0 m und 10,0 m x 5,0 m und einer Wandhöhe von 8,63 m beantragt. Die Dachneigung beträgt 22°. 
Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB im Gewerbegebiet. Das Gebäude fügt sich nach Art und Maß in die umgebende Bebauung ein. 

Insgesamt sind für dieses Bauvorhaben 11 Stellplätze vorzuhalten. Diese können durch zwei Garagen-Stellplätze und neun weitere Stellplätze nachgewiesen werden. 

Weder die Wasserleitung noch der Abwasserkanal führen direkt an das Grundstück, sondern enden auf Höhe des westlich liegenden Grundstücks Flur-Nr. 1103/31. Ebenso kann das Grundstück derzeit nur über dieses Grundstück angefahren werden. Das Grundstück Flur-Nr. 1103/31 befindet sich ebenfalls im Eigentum des Antragstellers. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte deshalb hinsichtlich der Leitungsrechte und der Zufahrt / Auffahrt auf das Grundstück eine Regelung getroffen werden.

Die erforderlichen Abstandsflächen sind eingehalten, die gemeindliche Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist im Gewerbegebiet nicht anzuwenden. Planungsrechtliche Bedenken bestehen nicht.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen unter der Voraussetzung, dass der Bauherr die ordnungsgemäße Erschließung (Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Zufahrt) nachweist.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen unter der Voraussetzung, dass der Bauherr die ordnungsgemäße Erschließung (Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Zufahrt) nachweist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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12. Neubau eines Doppelhauses mit Carport und Stellplätzen, eines Balkons sowie eines Zwischendachs am bestehenden Wohnhaus; Grundstück: Flur-Nr. 1053/84, Gem. Hausham, Miesbacher Straße 5 a Antragsteller: cwbauprojekt2 UG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.10.2022 ö beschließend 12

Sachverhalt

Der Antragsteller plant auf dem Grundstück Flur-Nr. 1053/84, Gem. Hausham, den Neubau eines Doppelhauses mit Carport und Stellplätzen sowie den Neubau eines Balkons und eines Zwischendachs am bestehenden Wohnhaus.

Das Doppelhaus wird mit einer Grundfläche von 15,52 m x 10,49 m und einer Wandhöhe von 6,49 m beantragt. Die Dachneigung beträgt 26°. Gleichzeitig werden an der westlichen Grundstücksgrenze zwei Carports, ebenfalls mit einer Dachneigung von 26°, sowie 3 Stellplätze auf der Ostseite errichtet.

Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB im Mischgebiet. Das Gebäude fügt sich nach Art und Maß in die umgebende Bebauung ein. 
Grundsätzlich sind für das gesamte Gebäudeensemble sechs Stellplätze nachzuweisen, da jedoch mit Baugenehmigung des Landratsamtes Miesbach vom 15.07.1983 lediglich ein Stellplatz für das Bestandsgebäude vorgesehen wurde, unterliegt selbiges demnach dem Bestandsschutz. Die somit benötigten fünf Stellplätze werden durch zwei Carports sowie drei Stellplätze nachgewiesen. Für zwei dieser Stellplätze, die die Grundstücksgrenze überschreiten, wurde das Vorliegen einer Dienstbarkeit nachgewiesen. Der Carport wird über den öffentlich-gewidmeten Geh- und Radweg „Benzingweg“ – frei für Anlieger Miesbacher Straße 5 a – angefahren.

Die erforderlichen Abstandsflächen sind eingehalten, die Erschließung ist gesichert.
Planungsrechtliche Bedenken bestehen nicht.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt gemäß den vorgelegten Unterlagen das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt gemäß den vorgelegten Unterlagen das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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13. Außenbereichssatzung Fehn / Ed; Antrag auf Änderung des Baufensters Grundstück: Flur-Nr. 965/4, Gem. Hausham, Fehnbachstraße 50 Antragsteller: Birmoser Tobias

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.10.2022 ö beschließend 13

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte auf dem Grundstück ein zusätzliches Einfamilienhaus mit den Maßen 10,50 m x 9,50 m errichten.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung Fehn / Ed. Diese sieht im derzeitigen Planentwurf für ein zusätzliches Gebäude Baugrenzen von 9,50 m x 9 m sowie ein Baufenster für die Bestandsgarage vor.

Die Bestandsgarage soll abgerissen und westlich versetzt an das Wohnhaus angebaut werden.  Die Zufahrt zur Garage erfolgt über die bestehende Grundstückszufahrt parallel zur Kreisstraße. Da es sich bei dem Gesamtgrundstück um ein Hanggrundstück handelt, muss der Hang zur Garagenzufahrt hin mit einer Stützmauer abgefangen werden.  Im Übrigen wird die natürliche Geländeoberfläche durch das Bauvorhaben nur geringfügig beeinträchtigt. 
Um das Bauvorhaben zu verwirklichen, müssen die Baugrenzen entsprechend dem beiliegenden Lageplan geändert werden.

Die Satzung befindet sich derzeit im Änderungsverfahren zur 4. Änderung, das noch nicht abgeschlossen ist. Die Änderung des Baufensters könnte in das laufende Bauleitplanverfahren mit einbezogen werden.
Die hierfür anfallenden zusätzlichen Kosten hat der Antragsteller zu tragen.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, das Baufenster auf dem Grundstück Flur-Nr. 965/4 im   laufenden Änderungsverfahren zu ändern. Die hierfür anfallenden zusätzlichen Kosten hat der Antragsteller zu tragen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, das Baufenster auf dem Grundstück Flur-Nr. 965/4 im   laufenden Änderungsverfahren zu ändern. Die hierfür anfallenden zusätzlichen Kosten hat der Antragsteller zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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14. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.10.2022 ö informativ 14
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15. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.10.2022 ö informativ 15

Sachverhalt

Frau Sperl informiert das Gremium darüber, dass das Landratsamt Miesbach, Staatliches Bauamt im Fall des Bauvorhabens Haug, Frühlingstraße 15, das von der Gemeinde verweigerte Einvernehmen ersetzt.

Die Anwohner der Alten Miesbacher Straße 1 – 5 sind an die Gemeinde herangetreten mit der Bitte, ob ab Haus Nr. 5 ein Verkehrsschild mit der Aufschrift „Sackgasse“ angebracht werden kann. Das Gremium kann das Anliegen nachvollziehen, die Verwaltung soll eine entsprechende Verfügung vorbereiten.

Datenstand vom 14.12.2022 11:06 Uhr