Datum: 16.01.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 21:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Neubau ehemaliges Rathausgrundstück; Information über den derzeitigen Baufortschritt; Zu diesem Tagesordnungspunkt wird Frau Eva-Maria Klappauf anwesend sein
3 Ortsrecht; Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen auf Erlass einer Satzung für die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer
4 Vorstellung Beratungsangebot BLWG - Fachverband für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderung e.V.; hierzu wird Herr Sören Gericke anwesend sein - Herr Gericke ist gehörlos und liest von den Lippen
5 Beschlussfassung über gentechnikfreie Gemeinde; hierzu wird Herr Rüdiger Obermaier anwesend sein
6 Anträge und Anfragen
7 Informationen des Bürgermeisters

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2023 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 22.12.2022 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 22.12.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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2. Neubau ehemaliges Rathausgrundstück; Information über den derzeitigen Baufortschritt; Zu diesem Tagesordnungspunkt wird Frau Eva-Maria Klappauf anwesend sein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2023 ö informativ 2

Sachverhalt

– Ohne Abstimmung - 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. Ortsrecht; Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen auf Erlass einer Satzung für die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 25.11.2022 hat die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen den Antrag gestellt, dass für die Gemeinde Hausham eine Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer erlassen werden soll. Der entsprechende Antrag ist in der Anlage beigefügt.

Aufgrund Art. 22 Abs. 2 Bayerische Gemeindeordnung in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 Bayerisches Kommunalabgabengesetz können Gemeinden eine entsprechende Zweitwohnungssteuersatzung erlassen. Das Muster einer Satzung für die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer ist ebenfalls in der Anlage beigefügt.

Bereits im Jahr 2004 hat sich der Gemeinderat der Gemeinde Hausham mit dem Erlass einer Zweitwohnungssteuersatzung befasst, im Ergebnis aber dann darauf verzichtet.

Eine erste Bestandaufnahme ergab, dass derzeit 335 Personen in Hausham mit Nebenwohnsitz gemeldet sind. Gleichzeitig wurde aber festgestellt, dass in diesem Personenkreis sehr viele Betroffene seit Jahren gemeldet sind, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie nur aus pragmatischen oder nostalgischen Gründen eine derartige Anmeldung vorgenommen haben (sog. „Karteileichen“). Dies sind z. B. Personen, die aufgrund Alter oder Gesundheit einen geeigneten Heimplatz in einer anderen Gemeinde bezogen haben (ca. 40 Personen).
Zudem sind auch viele Kinder bzw. andere Angehörige von Wohnungseigentümern noch mit Nebenwohnsitz gemeldet, die aber über keine eigene Wohnung verfügen (ca. 50 Personen).

Zu dem typischen Personenkreis, der von der Zweitwohnungssteuer betroffen ist zählen:

14 Eigentümer von Häusern im Feriendorf Holz und

18 sich in Ausbildung als Pflegefachkräfte am Krankenhaus Agatharied befindliche Personen, die in den angebotenen Wohnungen untergebracht wurden.

Eine genaue Berechnung des Steueraufkommens kann im Vorfeld leider nicht erfolgen. Um den entsprechenden Personenkreis auffordern zu können, eine aussagekräftige Steuererklärung abzugeben, muss eine entsprechende Satzung bereits erlassen worden sein.

Eine Umfrage bei Nachbargemeinden ergab, dass es im nördlichen Landkreis (u. a. Holzkirchen) keine Zweitwohnungssteuersatzung gibt. Selbstverständlich haben die typischen Touristengemeinden wie im Tegernseer Tal oder Schliersee eine entsprechende Satzung erlassen.

Als geeignete Vergleichsgemeinde kann die Stadt Miesbach herangezogen werden. Bei einer doch wesentlich größeren Einwohnerzahl als Hausham (11.500 Miesbach – 8.400 Hausham) hat sich nach Durchführung der Steuererhebung ergeben, dass für 50 Wohnungen eine Zweitwohnungssteuer anfällt. Dabei hat sich ein jährliches Steueraufkommen von 45.000 € für die Stadt Miesbach ergeben.

Beschlussvorschlag

 (entsprechend dem Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen)

Der Gemeinderat beschließt, eine Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer zu erlassen. Die Höhe der Zweitwohnungssteuer beträgt 15 % der Nettojahreskaltmiete. Ist der Bewohner der Zweitwohnung der Eigentümer, setzt die Gemeinde eine fiktive Jahreskaltmiete auf Basis der aktuellen Mietpreise fest.

Beschluss

 (entsprechend dem Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen)

Der Gemeinderat beschließt, eine Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer zu erlassen. Die Höhe der Zweitwohnungssteuer beträgt 15 % der Nettojahreskaltmiete. Ist der Bewohner der Zweitwohnung der Eigentümer, setzt die Gemeinde eine fiktive Jahreskaltmiete auf Basis der aktuellen Mietpreise fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 16

Dokumente
Download Antrag Bündnis 90 Die Grünen.pdf
Download Zweitwohnungssteuersatzung Muster.pdf

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4. Vorstellung Beratungsangebot BLWG - Fachverband für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderung e.V.; hierzu wird Herr Sören Gericke anwesend sein - Herr Gericke ist gehörlos und liest von den Lippen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2023 ö informativ 4

Sachverhalt

– Ohne Abstimmung –

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. Beschlussfassung über gentechnikfreie Gemeinde; hierzu wird Herr Rüdiger Obermaier anwesend sein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Bündnis „Zivilcourage Miesbach“ regte bei Landrat von Löwis und den Fraktionsvorsitzenden des Kreistags an, die Beschlüsse von 2008 und 2010 zur Ablehnung von Gentechnik im Landkreis zu erneuern und um die Ablehnung aller Methoden der künstlichen Erbgutveränderungen von Pflanzen und Saatgut (Genom-Editing) zu ergänzen. Dies wurde in der Kreistagssitzung vom 14.12.2022 behandelt und beschlossen.

Damit das Vorhaben in jeder Gemeinde entsprechend umgesetzt werden kann bedarf es einer formellen Abstimmung des Gemeinderats.

Mit diesem Beschluss verpflichtet sich die Gemeinde dazu, auf ihren eigenen Flächen und in eigenen Einrichtungen keine Pflanzen/kein Saatgut zu verwenden, das gentechnisch verändert ist – sei es durch herkömmliche oder durch neue Gentechnikverfahren - und dass diese Verpflichtungen auch den Tochterunternehmen bzw. über Pachtverträge den Pächtern auferlegt werden.

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat beschließt die grundsätzliche Ablehnung von Gentechnik in der Gemeinde Hausham. Auch die neuen Methoden einer künstlichen Erbgutveränderung bei Pflanzen und Saatgut (Genom-Editing) und die angestrebte Deregulierung der geltenden Agro-Gentechnik-Gesetze auf europäischer Ebene sollen abgelehnt werden. 

  1. Der Gemeinderat beschließt ferner, dass weiterhin auf selbstbewirtschafteten Flächen kein gentechnisch verändertes oder durch neue Methoden einer künstlichen Erbgutveränderung (Genom-Editing) verändertes Saat- und Pflanzgut verwendet wird. Pächtern solcher Flächen wird empfohlen, ebenso zu verfahren. Bei Abschlüssen künftiger Pachtverträge ist diese Verfahrensweise verpflichtend zu regeln.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt die grundsätzliche Ablehnung von Gentechnik in der Gemeinde Hausham. Auch die neuen Methoden einer künstlichen Erbgutveränderung bei Pflanzen und Saatgut (Genom-Editing) und die angestrebte Deregulierung der geltenden Agro-Gentechnik-Gesetze auf europäischer Ebene sollen abgelehnt werden. 

  1. Der Gemeinderat beschließt ferner, dass weiterhin auf selbstbewirtschafteten Flächen kein gentechnisch verändertes oder durch neue Methoden einer künstlichen Erbgutveränderung (Genom-Editing) verändertes Saat- und Pflanzgut verwendet wird. Pächtern solcher Flächen wird empfohlen, ebenso zu verfahren. Bei Abschlüssen künftiger Pachtverträge ist diese Verfahrensweise verpflichtend zu regeln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2023 ö informativ 6

Sachverhalt

Hard von Poser: 
Vorschlag, dass ein Treffen, gerne mit Mitgliedern des Gemeinderats, organisiert werden soll zum Thema Klimaschutz – Energieeinsparung (Sonnenziele, Windräder etc.). Man könnte auch die Eigentümer des Neubaugebiets einladen. 

Ria Röpfl teilte mit, dass bereits vor einigen Jahren ein Arbeitskreis „Energiewende Oberland“ gegründet wurde. Ria sucht alle Unterlagen zusammen.


Willi Halletz:
Anfrage zur Grundwasserthematik bezüglich BPL 42. Wer haftet für Schäden in der Poilstraße?

Nach Auskunft von Bürgermeister Zangenfeind verhält es sich hier wie bei jedem anderen Neubau. Es hat vor Beginn eine Beweissicherung stattgefunden und wird auch nach der Maßnahme der Fall sein. Schäden nach der Erschließung sind mit der Gemeinde abzusprechen. Schäden nach dem Bau mit dem jeweiligen Bauherrn. 

Czernik Markus fügte an, dass dies nicht eine Entscheidung des Gemeinderats ist, sondern der Versicherung. 

Petra Sperl wies noch darauf hin, dass das Oberflächenwasser bereits im Rahmen der Bauleitplanung behandelt wurde.

Ria Röpfl:
Ria Röpfl entschuldigt sich bei Willi für das in der letzten Sitzung gefallene Wort „verarscht“, da sie sonst lt. Willi Halletz mit einer Strafanzeige zu rechnen hat. Die gewünschte Pressemitteilung diesbezüglich erfolgt somit jetzt. 

Sie betont, dass sie aber weiterhin zu 100 % hinter ihrer Meinung bzw. Aussage steht. Es ist ein Vertrauensbruch. 

Willi Halletz nimmt Entschuldigung an. 

Willi Halletz:
Willi Halletz gab eine Stellungnahme zur letzten Gemeinderatssitzung ab und äußerte, dass er sich über das befremdliche Erstaunen des Gemeinderats wundert, nachdem er in der letzten nichtöffentlichen Bauausschusssitzung einiges erklärt hatte. Willi Halletz möchte künftig ein anderes Verhalten ihm gegenüber.  

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2023 ö informativ 7

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.02.2023 08:01 Uhr