Datum: 27.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:45 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Kommunalrecht; Vereidigung von Frau Katharina Stiller als neues Mitglied des Gemeinderates der Gemeinde Hausham
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
3 Vorstellung Herr Waas - Neuer Förster
4 Haushalt 2023; Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023
5 Genehmigung des Finanzplanes für die Jahre 2022 bis 2026
6 Kommunalrecht
6.1 Bestellung eines Mitglieds für den Bauausschuss
6.2 Bestellung eines Vertreters für den Hauptverwaltungsausschuss
6.3 Bestellung eines Verbandsrats für den Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Schlierachtal
6.4 Bestellung eines Referenten für Senioren
7 Freiwillige Feuerwehr Agatharied; Bestätigung der Wahl des Kommandanten der FF Agatharied und dessen Stellvertreters gemäß Art. 8 BayFwG
8 Bebauungsplan Nr. 18 "Gschwendt", 13. Änderung; Erweiterung des Geltungsbereichs auf eine Teilfläche des Grundstücks Flur-Nr. 835, Gem. Hausham, Oberboden 1
9 Ortsrecht; Entscheidung über die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlammentsorgungssatzung (BGS-EWS/FES)
10 Bauhof; Entscheidung über die Errichtung einer Unterstellmöglichkeit für die Pistenraupe im Bereich der Dreifachturnhalle des Landkreises Miesbach
11 Anträge und Anfragen
12 Informationen des Bürgermeisters

zum Seitenanfang

1. Kommunalrecht; Vereidigung von Frau Katharina Stiller als neues Mitglied des Gemeinderates der Gemeinde Hausham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.03.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Willi Halletz aus dem Gemeinderat muss der entsprechende Listennachfolger oder Listennachfolgerin als Gemeinderatsmitglied vereidigt werden (Art. 37 i. V. m. Art. 48 Abs. 3 Satz 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG)).

Frau Katharina Stiller hat auf Anfrage der Verwaltung mitgeteilt, das Gemeinderatsmandat anzunehmen und den Eid gemäß Art. 31 Abs. 4 GO zu leisten.

Der 1. Bürgermeister, Herr Jens Zangenfeind, vereidigt Frau Katharina Stiller als neues Mitglied des Gemeinderates der Gemeinde Hausham.

Die Eidesformel lautet:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflicht gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

- Ohne Abstimmung. -

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.03.2023 ö beschließend 2

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 13.03.2023 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 13.03.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Vorstellung Herr Waas - Neuer Förster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.03.2023 ö informativ 3

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Haushalt 2023; Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.03.2023 ö 4

Sachverhalt

In der Hauptverwaltungsausschusssitzung am 20.03.2023 wurde der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für 2023 ausführlich besprochen. 


Der Hauptverwaltungsausschuss hat dem Gemeinderat die Beschlussfassung entsprechend des vorgelegten Haushaltsplanes empfohlen.         

Beschlussvorschlag

Haushaltssatzung

Haushaltssatzung der Gemeinde Hausham - Landkreis Miesbach

für das Haushaltsjahr   2023
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende 
Haushaltssatzung:

       
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit     24.211.500 EUR           
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit       8.698.500 EUR     
       


§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf     3.214.600 EUR festgesetzt. 



§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.








§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt 
festgesetzt 
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe - A                 280 v.H.
  1. für die Grundstücke - B                                                           310 v.H.

  1. Gewerbesteuer                                                                                380 v.H.


§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf           3.500.000   EUR          festgesetzt.



§ 6
Der als Anlage beigefügte Stellenplan wird anerkannt und genehmigt.


§ 7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Beschluss

Haushaltssatzung

Haushaltssatzung der Gemeinde Hausham - Landkreis Miesbach

für das Haushaltsjahr   2023
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende 
Haushaltssatzung:

       
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit     24.211.500 EUR           
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit       8.698.500 EUR     
       


§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf     3.214.600 EUR festgesetzt. 



§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.








§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt 
festgesetzt 
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe - A                 280 v.H.
  1. für die Grundstücke - B                                                           310 v.H.

  1. Gewerbesteuer                                                                                380 v.H.


§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf           3.500.000   EUR          festgesetzt.



§ 6
Der als Anlage beigefügte Stellenplan wird anerkannt und genehmigt.


§ 7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Genehmigung des Finanzplanes für die Jahre 2022 bis 2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.03.2023 ö beschließend 5

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat genehmigt die Finanzplanung für die Jahre 2022 bis 2026.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Finanzplanung für die Jahre 2022 bis 2026.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Kommunalrecht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.03.2023 ö beschließend 6

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6.1. Bestellung eines Mitglieds für den Bauausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.03.2023 ö beschließend 6.1

Beschlussvorschlag

Auf Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird Herr/Frau ____________ einstimmig zum Mitglied des Bau- und Umweltausschusses bestellt

Beschluss

Auf Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird Herr Sascha Privitera einstimmig zum Mitglied des Bau- und Umweltausschusses bestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6.2. Bestellung eines Vertreters für den Hauptverwaltungsausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.03.2023 ö beschließend 6.2

Sachverhalt

Auf Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird Herr/Frau ____________ einstimmig zum Vertreter des Hauptverwaltungsausschusses bestellt.

Beschluss

Auf Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird Frau Harda von Poser einstimmig zum Mitglied des Hauptverwaltungsausschusses bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6.3. Bestellung eines Verbandsrats für den Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Schlierachtal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.03.2023 ö beschließend 6.3

Beschlussvorschlag

Auf Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird Herr/Frau ____________ einstimmig zum Verbandsrat für den Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Schlierachtal bestellt.

Beschluss

Auf Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird Frau Katharina Stiller einstimmig zum Verbandsrat für den Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Schlierachtal bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6.4. Bestellung eines Referenten für Senioren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.03.2023 ö beschließend 6.4

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, Herrn/Frau __________________ zum Referenten/zur Referentin für Senioren zu bestellen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Tagesordnungspunkt zu vertagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

zum Seitenanfang

7. Freiwillige Feuerwehr Agatharied; Bestätigung der Wahl des Kommandanten der FF Agatharied und dessen Stellvertreters gemäß Art. 8 BayFwG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.03.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Gemäß Art. 8 Abs. 2 BayFwG ist nach Ablauf von sechs Jahren eine Neu- bzw. Wiederwahl der Kommandanten notwendig. Die Neuwahlen führte die Freiwillige Feuerwehr Agatharied bei ihrer Dienstversammlung am 05.03.2023 durch.

Die Wahl des Kommandanten und seines Stellvertreters bedarf gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat.

Mit Schreiben vom 07.03.2023 hat der Kreisbrandrat des Landkreises Miesbach, Herr Anton Riblinger, keine Einwendungen gegen die Bestätigung der Kommandanten.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat bestätigt die Wahl von Herrn Florian Maier, Lehen 91, 83734 Hausham, 
zum Kommandanten der FF Agatharied und die Wahl von Herrn Benedikt Weber, Ed 22, 
83734 Hausham, zum stellvertretenden Kommandanten der FF Agatharied.

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt die Wahl von Herrn Florian Maier, Lehen 91, 83734 Hausham, 
zum Kommandanten der FF Agatharied und die Wahl von Herrn Benedikt Weber, Ed 22, 
83734 Hausham, zum stellvertretenden Kommandanten der FF Agatharied.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Bebauungsplan Nr. 18 "Gschwendt", 13. Änderung; Erweiterung des Geltungsbereichs auf eine Teilfläche des Grundstücks Flur-Nr. 835, Gem. Hausham, Oberboden 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.03.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer plant die Errichtung eines Stallgebäudes mit einer Grundfläche von 104 m² und einer Höhe von ca. 6,0 m auf dem Grundstück Flur-Nr. 835/0 als Unterstellplatz für einige schottische Hochlandrinder. Die Flur-Nr. 835/0 befindet sich im Außenbereich und schließt unmittelbar an den Bebauungsplan Nr. 18 „Gschwendt“ an. Dadurch ist das Vorhaben nach § 35 BauGB zu beurteilen.
Gemäß § 35 Abs. 1 BauGB sind Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung gesichert ist und wenn es 
1.        einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt oder
2.         einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung dient 
=> sog. privilegiertes Vorhaben.

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Holzkirchen, welches das Betriebskonzept des Antragstellers geprüft hat, kam laut Aussage des Antragstellers zu dem Ergebnis, dass es sich hier nicht um ein privilegiertes Bauvorhaben i.S.d. § 35 BauGB sondern nur um eine Hobby-Landwirtschaft handelt, da die zu erwartenden Gewinne dies nicht rechtfertigen würden. 

Mit diesem Ergebnis des AELF bleibt festzustellen, dass die Privilegierungstatbestände des § 35 Abs. 1 BauGB zur Errichtung eines Stallgebäudes auf Grundstück Flur-Nr. 835/0 nicht vorliegen, das Bauvorhaben aber auch nicht nach den Absätzen 2 – 4 genehmigungsfähig ist.

Um dem Antragsteller das Bauvorhaben trotzdem zu ermöglichen, hat der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung vom 13.12.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 18 „Gschwendt“ zu ändern und eine Teilfläche des Grundstücks Flur-Nr. 835/0 in den Geltungsbereich des Bebauungsplans einzubeziehen. Ein erster Planentwurf liegt nunmehr vor.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat billigt den vorgelegten Planentwurf und beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des Bauleitplanverfahrens.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den vorgelegten Planentwurf und beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des Bauleitplanverfahrens.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Ortsrecht; Entscheidung über die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlammentsorgungssatzung (BGS-EWS/FES)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.03.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

In § 13 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlammentsorgungsatzung (BGS-EWS/FES) sind die Gebühren für die Fett- und Stärkeabscheider wie folgt geregelt:

„Für die Entleerung der Fett- und Stärkeabscheider mit einem Sonderfahrzeug werden folgende Gebühren festgesetzt:
  • bis 4,0 m³ Gesamtinhalt:
- bei vom ZAS vorgegebener, turnusmäßiger Leerung:
95,00 € pro Leerung und Abscheideranlage,
- bei außertourlicher Leerung, nach Aufforderung durch den Eigentümer:
180,00 € pro Leerung und Abscheideranlage,

  • von 4,1 m³ bis 7,0 m³ Gesamtinhalt: 240,00 € pro Leerung und Abscheideranlage,

  • von 7,1 m³ bis 14,0 m³ Gesamtinhalt: 410,00 € pro Leerung und Abscheideranlage

  • über 14,1 m³ bis 21,0 m³ Gesamtinhalt: 580,00 € pro Leerung und Abscheideranlage.
Wenn bei einer örtlichen Überprüfung im Turnus festgestellt wird, dass eine Entleerung nicht notwendig ist, fallen 27,00 € pro Überprüfung und Abscheideranlage an.“

Der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Schlierachtal (ZAS) regte an, für Gebührenteilbereiche aufgrund gestiegener Preise (Kraftstoffe usw.) die Gebühren anzupassen. 
Durch die Anpassung der Gebühren in den Teilbereichen kann dann wieder eine Kostendeckung erreicht werden. 

Derzeit sind 23 Haushalte bzw. Firmen im Gemeindebereich davon betroffen. 

Der ZAS schlägt folgende Bereiche zu erhöhen:
  • Bei vom ZAS vorgegebener, turnusmäßiger Leerung:
Entleerung bis 4,0 m³
Gebühr alt:         95,00 €
Gebühr neu:         105,00 €

  • Bei außertourlicher Leerung, nach Aufforderung durch den Eigentümer:
Gebühr alt: 180,00 €
Gebühr neu: 190,00 €

  • Für die örtliche Überprüfung 
Gebühr alt:        27,00 €
Gebühr neu:        30,00 €

Die sonstigen Gebührentatbestände für Leerungen ab 4,1 m³ bleiben unverändert. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt folgende Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlammentsorgungsatzung (BGS-EWS/FES):


Änderungssatzung

§ 1


§ 13 erhält folgende Fassung:


Für die Entleerung der Fett- und Stärkeabscheider mit einem Sonderfahrzeug werden folgende Gebühren festgesetzt:

  • bis 4,0 m³ Gesamtinhalt:
- bei vom ZAS vorgegebener, turnusmäßiger Leerung:

105,00 € pro Leerung und Abscheideranlage,

- bei außertourlicher Leerung, nach Aufforderung durch den Eigentümer:

190,00 € pro Leerung und Abscheideranlage,

  • von 4,1 m³ bis 7,0 m³ Gesamtinhalt: 

240,00 € pro Leerung und Abscheideranlage,

  • von 7,1 m³ bis 14,0 m³ Gesamtinhalt: 

410,00 € pro Leerung und Abscheideranlage,

  • über 14,1 m³ bis 21,0 m³ Gesamtinhalt: 

580,00 € pro Leerung und Abscheideranlage,


Wenn bei einer örtlichen Überprüfung im Turnus festgestellt wird, dass eine Entleerung nicht notwendig ist, fallen 30,00 € pro Überprüfung und Abscheideranlage an.


§ 2
Die Satzung tritt am 01.05.2023 in Kraft.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgende Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlammentsorgungsatzung (BGS-EWS/FES):


Änderungssatzung

§ 1


§ 13 erhält folgende Fassung:


Für die Entleerung der Fett- und Stärkeabscheider mit einem Sonderfahrzeug werden folgende Gebühren festgesetzt:

  • bis 4,0 m³ Gesamtinhalt:
- bei vom ZAS vorgegebener, turnusmäßiger Leerung:

105,00 € pro Leerung und Abscheideranlage,

- bei außertourlicher Leerung, nach Aufforderung durch den Eigentümer:

190,00 € pro Leerung und Abscheideranlage,

  • von 4,1 m³ bis 7,0 m³ Gesamtinhalt: 

240,00 € pro Leerung und Abscheideranlage,

  • von 7,1 m³ bis 14,0 m³ Gesamtinhalt: 

410,00 € pro Leerung und Abscheideranlage,

  • über 14,1 m³ bis 21,0 m³ Gesamtinhalt: 

580,00 € pro Leerung und Abscheideranlage,


Wenn bei einer örtlichen Überprüfung im Turnus festgestellt wird, dass eine Entleerung nicht notwendig ist, fallen 30,00 € pro Überprüfung und Abscheideranlage an.


§ 2
Die Satzung tritt am 01.05.2023 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Bauhof; Entscheidung über die Errichtung einer Unterstellmöglichkeit für die Pistenraupe im Bereich der Dreifachturnhalle des Landkreises Miesbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.03.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

Im Rahmen der Sitzung vom 09.02.2023 wurde über die Frage der Garage für die Pistenraupe gesprochen. 

In der Sitzung sind wir so verblieben, dass ein Ortstermin durchgeführt wird. 

Ebenso hatten die Vertreter der SG Hausham, Sparte Fußball, vorgesprochen. Es bestand Einigkeit darüber, dass Aufenthaltsräume für den Fußballverein geschaffen werden sollten. Jedoch handelt es sich dabei um eine gesonderte Fragestellung. Zunächst sollte darüber entschieden werden, ob bzw. in welcher Größe eine Garage für die Pistenraupe errichtet werden soll. 

Der Sachverhalt bei der Sitzung vom 09.02.2023 lautete wie folgt:

Derzeit wird die Pistenraupe in dem Garagengebäude neben dem Sportstüberl untergestellt. 

Dies führt dazu, dass die Pistenraupe jeweils eine erhebliche Strecke zurückzulegen hat, um auf die Loipe zu gelangen. Problematisch ist dabei nicht die Entfernung, sondern die Lautstärke, die für die Anwohner beim Ausfahren aus der Garage und bis zur Zufahrt zum Loipenbereich entsteht. Darüber hinaus liegt uns bereits seit längerem eine Anfrage der SG Hausham, Sparte Fußball vor. Die Sparte verfügt über keinen Aufenthaltsraum. Selbstverständlich nutzt auch die Sparte das Sportstüberl für Veranstaltungen. Letztlich fehlen jedoch Räumlichkeiten für Mannschaftsbesprechungen. 

Nachdem die Sparte eine erhebliche Größe aufweist, wäre es aus Sicht der SG Hausham wichtig, einen Aufenthaltsraum zu finden. 

Bereits vor längerem wurden bereits Gespräche mit dem Landkreis Miesbach über den Bauleiter der Sanierungsarbeiten und Neubauarbeiten an der Anton-Weilmaier-Schule, Herrn Andreas Geipel, geführt. 

Der Landkreis ist damit einverstanden, dass neben den Tennisplätzen 4 und 5 (Lageplan anbei) ein Garagengebäude errichtet wird. Von diesem Garagengebäude aus könnte die Pistenraupe direkt in den Bereich der Langlaufloipe einfahren. Darüber hinaus könnte in dem Garagengebäude auch der Dieseltank installiert werden. Diesen würden wir so bemessen, dass auch für einen Katastrophenfall ausreichend Treibstoff für die Gemeinde zur Verfügung steht. 

Es ist vorgesehen, dass das Gebäude in Holzbauweise errichtet wird. Beispielhafte Bilder fügen wir bei.
Der Ortstermin fand sodann am 20.02.2023 statt. Es waren Vertreterinnen und Vertreter von allen Fraktionen anwesend. 

Vor Ort wurde unter Anderem angeregt, dass die Garage in größtmöglicher Form errichtet werden sollte, um auch Stauraum zu bieten. 

Die Kosten für die Errichtung der Garage werden sich in einer Größenordnung von ca. brutto          € 42.000 belaufen. 

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Errichtung einer Garage für die Pistenraupe im Bereich der Tennisplätzen 4 und 5 einzuleiten und zu beauftragen. 

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Errichtung einer Garage für die Pistenraupe im Bereich der Tennisplätzen 4 und 5 einzuleiten und zu beauftragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

11. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.03.2023 ö informativ 11

Sachverhalt

Marcus Kober
Marcus Kober berichtete über den Einsatz am 20.03.2023. 

Anregung von Zangenfeind, dass man sich grundsätzlich über das Parken von Lkw´s mit Gefahrengut im Wohngebiet unterhält.

Czernik Markus und Michael Ertl:
Anfrage nach dem Sachstand zur Unterführung. 

Bürgermeister teilte mit, dass der statische Nachweis vorliegt und die Unterführung nun geöffnet ist.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

12. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.03.2023 ö informativ 12

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.04.2023 21:40 Uhr