Datum: 22.05.2023
Status: Einladung
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, ca. 19:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Projekt gesellschaftlicher Zusammenhalt; Zu diesem Tagesordnungspunkt wird Frau Yazan-Bachmayr von der AWO München anwesend sein
3 Bebauungsplan Nr. 18 "Gschwendt", 13. Änderung; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
4 Bauhof - Fuhrpark; Entscheidung über die Ersatzbeschaffung für: - MB - GH 20 / Lader - MB - GH 77 / Hansa
5 Anträge und Anfragen
6 Informationen des Bürgermeisters

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.05.2023 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 24.04.2023 wird genehmigt.

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2. Projekt gesellschaftlicher Zusammenhalt; Zu diesem Tagesordnungspunkt wird Frau Yazan-Bachmayr von der AWO München anwesend sein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.05.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Frau Yazan-Bachmayr von der AWO berichtet über ein mögliches gefördertes Projekt des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. 

Es geht dabei um die gesellschaftliche und soziale Integration von Zugewanderten im Förderjahr 2024.

Die öffentliche Bekanntmachung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge fügen wir bei. 

Der Eigenmittelanteil der Gemeinde Hausham würde sich auf 7% belaufen. Damit müsste das Projekt, soweit der Gemeinderat dies beschließt, mit jährlich € 4.900,-- durch die Gemeinde Hausham unterstützt werden. 

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3. Bebauungsplan Nr. 18 "Gschwendt", 13. Änderung; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.05.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer plant die Errichtung eines Stallgebäudes mit einer Grundfläche von 104 m² und einer Höhe von ca. 6,0 m auf dem Grundstück Flur-Nr. 835/0 als Unterstellplatz für einige schottische Hochlandrinder. Die betreffende Fläche befindet sich im Außenbereich.

Der Gemeinderat befürwortet das Bauvorhaben und hat deshalb in der Sitzung vom 27.03.2023 beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 18 „Gschwendt“ zu erweitern und das Bauleitplanverfahren einzuleiten. Die Änderung erfolgt im regulären Verfahren.

Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurde vom 11.04.2023 – 12.05.2023 durchgeführt.

Dabei wurden folgende Stellungnahmen / Hinweise / Anregungen abgegeben:

AELF Holzkirchen, Bereich Landwirtschaft, Schreiben vom 13.04.2023
Hinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass von den landwirtschaftlichen Flächen sowie Hofstellen auch bei ordnungsgerechter Bewirtschaftung von Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen auszugehen ist. Unter Umständen können diese auch an Sonn- und Feiertagen sowie vor 6.00 Uhr und nach 22.00 Uhr auftreten. Diese sind zu dulden. 


AELF Holzkirchen, Bereich Forst, Schreiben vom 02.05.2023
Keine Einwände


Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 05.04.2023

Berührte Belange
Georisiken
Gem. Umweltatlas Bayern Naturgefahren ist der Planungsbereich als anfällig für flachgründige Hangabbrüche kartiert. Räumliche Auswirkungen von durch klimatische Veränderungen beeinflussbaren Naturgefahren sollen bei allen raumbedeutsamen Planungen berücksichtigt werden (vgl. LEP 1.3.2 G). Wir bitten diesbezüglich um Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden.

Natur und Landschaft
Der Planungsbereich befindet sich im Umgriff des einstweilig sichergestellten Landschaftsschutzgebiets „Egartenlandschaft um Miesbach“. Ob sich die Planung mit den Schutzzwecken dieser Gebiete vereinbaren lässt, ist mit den zuständigen Naturschutzbehörden zu klären. 

Ergebnis
Die o.g. Bebauungsplanänderung steht den Erfordernissen der Raumordnung bei Berücksichtigung der genannten Punkte grundsätzlich nicht entgegen.
Bayrisches Landesamt für Umwelt, Schreiben vom 24.04.2023

Als Landesfachbehörde befassen wir uns v. a. mit umweltbezogenen Fachfragen bei Planungen und Projekten mit überregionaler und landesweiter Bedeutung, mit Grundsatzfragen von besonderem Gewicht sowie solchen Fachbelangen, die von örtlichen oder regionalen Fachstellen derzeit nicht abgedeckt werden (z. B. Rohstoffgeologie, Geotopschutz, Geogefahren). 
Von den o.g. Belangen werden die Geogefahren berührt. Dazu geben wir folgende Stellungnahme ab: Nach der Gefahrenhinweiskarte zu Geogefahren besteht im Bereich des Bauvorhabens eine mögliche Gefährdung durch Hanganbrüche (kleinräumige flachgründige Rutschungen, oftmals mit hohem Wassergehalt und Ausfließen der Rutschmasse, auch Hangmuren genannt), wie sie nur anlässlich von Starkregenereignissen auftreten. Die Eintretenswahrscheinlichkeit ist dabei üblicherweise eher gering, so dass die Gefährdung allgemein nur als Restrisiko einzustufen ist. Dies ist grundsätzlich kein Hinderungsgrund für eine Bebauung. Bei baulichen Maßnahmen kann dieses Restrisiko allerdings berücksichtigt und vermieden werden. Geländemodellierungen oder der Verzicht auf ebenerdige bergseitige Fenster und Türen können beispielsweise solche Maßnahmen sein. Die Bauherren bzw. die Planer sollten wegen der Möglichkeiten zur Anpassung der Bauweise auf die mögliche Gefährdung hingewiesen werden. 

Zu den örtlichen und regional zu vertretenden Belangen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des technischen Umweltschutzes verweisen wir auf die Stellungnahmen des Landratsamtes Miesbach (Untere Naturschutzbehörde und Untere Immissionsschutzbehörde). 

Die Belange der Wasserwirtschaft und des vorsorgenden Bodenschutzes werden vom Wasserwirtschaftsamt Rosenheim wahrgenommen. Diese Stellen beraten wir bei besonderem fachspezifischem Klärungsbedarf im Einzelfall.


Landratsamt Miesbach, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 03.05.2023

Lage im einstweilig sichergestellten Landschaftsschutzgebiet „Egartenlandschaft um Miesbach“, §5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 der LSG-VO (Verordnung über die einstweilige Sicherstellung des geplanten Landschaftsschutzgebietes „Egartenlandschaft um Miesbach“)

Möglichkeiten der Überwindung:
Das geplante Stallgebäude mit Tenne fügt sich an der vorgesehenen Stelle und mit der geplanten Größe (104 m²) in die Landschaft ein. Die bereits vorhandenen Gehölzstrukturen auf dem Grundstück müssen hierfür erhalten bleiben, um eine Eingrünung zu gewährleisten. Es kann unter diesen Bedingungen eine Erlaubnis nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 der LSG-VO in Aussicht gestellt werden. 

Landratsamt Miesbach, Wasserrecht und Bodenschutzrecht, Schreiben vom 17.08.2017

Gemäß GIS sind für die betroffenen Grundstücke die Georisiken „Anfälligkeit für flachgründige Hanganbrüche im Extremfall“ sowie „Anfälligkeit für flachgründige Hanganbrüche“ vermerkt. 

Landratsamt Miesbach, Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 18.04.2023

Das Nebeneinander von Reinem Wohngebiet (WR) und Dörflichem Mischgebiet (MD) entspricht grundsätzlich dem Trennungsgrundsatz nach § 50 BImSchG.
Um betriebsspezifische Auflagen zu ermöglichen, ist im Anschluss an das Bebauungsplanverfahren ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen, in dem die Untere Immissionsschutzbehörde zu beteiligen ist. 

Landratsamt Miesbach, Fachbereich 52, Schreiben vom 27.04.2023

Es wird darauf hingewiesen, dass sich das beabsichtigte Stallgebäude in unmittelbarer Nähe zu Baudenkmälern befindet. Die Untere Denkmalschutzbehörde ist daher noch zu beteiligen. Einzelvorhaben in Denkmalnähe müssen auch bei Genehmigungsfreistellung vorab mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden. 

Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Die vorgenannten Stellungnahmen wurden in den vorliegenden Planentwurf in der Fassung vom 22.05.2023 eingearbeitet.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat billigt vorliegenden Planentwurf mit Begründung in der Fassung vom 22.05.2023 und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens.

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4. Bauhof - Fuhrpark; Entscheidung über die Ersatzbeschaffung für: - MB - GH 20 / Lader - MB - GH 77 / Hansa

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.05.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Für die Bauhoffahrzeuge MB – GH 20 / Lader und MB – GH 77 / Hansa, beide mit Baujahr 2013, stehen entsprechend dem Bauhof-Fahrzeugkonzept die Ersatzbeschaffungen an.

Bauhofleiter Christian Freiwang erläutert dem Gremium die Anforderungen und die Notwendigkeiten dieser Fahrzeuge. 

Es ist von einem Kostenumfang von gesamt 285.000 € auszugehen. 

Entsprechende Haushaltmittel sind bei 7710.9350 veranschlagt.

Bis zur Fraktionssprechersitzung werden hinsichtlich der Restwerte der Altfahrzeuge die entsprechenden TÜV – Gutachten vorliegen. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Ersatzbeschaffung für die Bauhoffahrzeuge MB – GH 20 und MB – GH 77.

Die Vergabeentscheidung erfolgt im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung.

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5. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.05.2023 ö informativ 5
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6. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.05.2023 ö informativ 6

Sachverhalt

Die geplante Gemeinderatssitzung am 10.07.2023 muss leider verschoben werden und findet stattdessen am Montag, den 17.07.2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.

Datenstand vom 22.05.2023 14:02 Uhr