Datum: 17.07.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:55 Uhr bis 22:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Vorstellung der besten Abiturientinnen und Abiturienten des Jahres 2023
3 Mitfahrportal MiO; Frau Karling von der REO wird das Projekt vorstellen
4 ISEK Städtebauförderung; Zu diesem Tagesordnungspunkt werden Frau Hacker und Frau Linssen vom Büro DRAGOMIR Stadtplanung GmbH anwesend sein.
4.1 ISEK-Abschlussbericht; Vorstellung Abschlussbericht; Verabschiedung des ISEK
4.2 Sanierungsverfahren für die Satzung des Sanierungsgebiets Ortsmitte; Zustimmung zu Vorschlag für die Sanierungssatzung und den Umgriff des Sanierungsgebiets; Satzungserlass Beauftragung der Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligung nach § 139 analog § 4 Abs. 2 BauGB und nach § 137 BauGB analog § 3 Abs. 2 BauGB inkl. der entsprechenden Bekanntmachung
5 Bebauungsplan Nr. 16 "Zentrales Krankenhaus Agatharied", 7. Änderung; Billigungs - und Auslegungsbeschluss
6 Bebauungsplan Nr. 18 "Gschwendt", 13. Änderung; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen Satzungsbeschluss
7 Kindertagesstätten in der Gemeinde Hausham - Defizitübernahmen
7.1 Defizitvereinbarung mit dem kath. Kindergarten Ich & Du Agatharied
7.2 Defizitvereinbarung mit der Lebenshilfe Miesbach gGmbH
8 Haushalt 2022
8.1 Vorlage der Jahresrechnung
8.2 Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
9 Anträge und Anfragen
10 Informationen des Bürgermeisters

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.07.2023 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 22.06.2023 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 22.06.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Vorstellung der besten Abiturientinnen und Abiturienten des Jahres 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.07.2023 ö informativ 2

Sachverhalt

Abiturientinnen und Abiturienten aus der Gemeinde Hausham haben hervorragende Abschlüsse absolviert. 

  1. Woltereck, Jonathan                        Note: 1,0
  2. Herrmann, Jasmin                        Note: 1,1
  3. Schneider, Amina-Madlen                Note: 1,5
  4. Denizoglu, Aleyna                        Note: 1,7
  5. Rauscher, Lilly                                Note: 1,7
  6. Kürbis Magdalena                        Note: 1,8


Jonathan Woltereck und Jasmin Herrmann haben wir bereits am 11.07.2023 zu einem Treffen eingeladen, nachdem diese am 17.07.2023 bei der Gemeinderatssitzung nicht anwesend sein können.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Mitfahrportal MiO; Frau Karling von der REO wird das Projekt vorstellen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.07.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

MiO (Mitfahren im Oberland) ist eine Mitfahrplattform für Mitarbeitende in einem geschlossenen, sicheren und vertrauenswürdigen System. 

Es ist möglich, per Smartphone-App oder via Online-Kalender auf das System zuzugreifen und Fahrgemeinschaften zu finden. 

Das Mitfahrportal soll eine Ergänzung zum Angebot des ÖPNV sowie regionaler Mobilitätsinitiativen mit Schnittstelle zu den anderen Systemen sein. 

Der Vorteil für die Gemeinde Hausham liegt darin, dass auch das Krankenhaus Agatharied als großer Arbeitgeber mit über 1.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an dem Projekt teilnimmt. Das Projekt soll im Laufe der Zeit weiterhin ausgebaut werden. 

Gerade bei der Gewinnung neuer Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter kann dies einen kleinen Teil der Attraktivität eines Arbeitgebers ausmachen. 

Die Unterlagen zur Projektbeschreibung fügen wir im Anhang bei.

Ebenso übersenden wir die Kostenangebote. 

Die Kosten belaufen sich auf:

Jährlicher Fixbetrag:                                                                € 2.100,-- (netto) 

Hinzu kommt noch:
Circa-Betrag für Marketing:                                                        €    750,--
(Dieser Betrag ist nur höchstvorsorglich einzuplanen für 
eventuelle Mitarbeiterschulungen u.a.)

Registrierte Lizenzen x € 15,--                                                
(im ersten Zeitraum wird von 20% der Mitarbeiter ausgegangen,
100 Mitarbeiter, davon 20% =                                                €    300,--
Ab nächstem Jahr dann von den registrierten Lizenzen 


Einmalige Gebühren sind:

Einrichtungsgebühr (Fima Twogo):                                                €    500,-- (netto)

Angebot Firma STEP                Gesamt:         € 3.802,50 (netto)
                               Abzüglich         € 2.100,--
(Dieser Betrag wird erst nach
kompletter Einrichtung jährlich fällig)                                                € 1.702,50 (netto)


Vertragslaufzeit und Kündigung:

Der Vertrag erneuert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, soweit er nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ende des laufenden Vertragsjahres von einer der Parteien gekündigt wird.

Beschluss

Der Gemeinderat befürwortet die Teilnahme an dem Projekt MiO. Im Jahr 2024 wird dann erneut entschieden, ob man wieder an dem Projekt teilnimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 7

zum Seitenanfang

4. ISEK Städtebauförderung; Zu diesem Tagesordnungspunkt werden Frau Hacker und Frau Linssen vom Büro DRAGOMIR Stadtplanung GmbH anwesend sein.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.07.2023 ö beschließend 4

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.1. ISEK-Abschlussbericht; Vorstellung Abschlussbericht; Verabschiedung des ISEK

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.07.2023 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

In seiner Sitzung am 24. Juli 2017 hat der Gemeinderat Hausham die Erarbeitung eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) beschlossen und im Anschluss nach Bewilligung durch die Förderstelle dem Büro Dragomir Stadtplanung GmbH, München einen entsprechenden Planungsauftrag erteilt. 
Auf Grundlage der Kenntnisnahme der Ziele für Hausham durch Gemeinderats vom 21.02.2022 wurden die erforderlichen Maßnahmen ausgearbeitet und eine Rahmenplanung für den zentralen Ortsbereich von Hausham entwickelt. In einer Online-Klausurtagung am 02.05.2023 wurden die Maßnahmen mit den teilnehmenden Gemeinderatsmitgliedern besprochen und priorisiert. 
Der Abschlussbericht zum ISEK-Prozess ist im Ratsinformationssystem eingestellt und wird von den Vertreterinnen des begleitenden Planungsbüros Dragomir Stadtplanung vorgestellt.

Beschlussvorschlag

1.Dem Abschlussbericht zum ISEK in der Fassung vom 11.07.2023 sowie dem Maßnahmenkonzept wird zugestimmt.
Der Gemeinderat verabschiedet das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) für die Gemeinde Hausham in Form des Abschlussberichtes in der vorliegenden Fassung. Seine Leitlinien sollen als Orientierung für die zukünftige Entwicklung dienen.
Die im Maßnahmenkatalog vorgeschlagenen einzelnen Maßnahmen werden zur Kenntnis genommen. Die konkrete Umsetzung ist von den jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln abhängig und muss vom zuständigen Gremium immer einzeln beschlossen werden.

2.Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung einmal jährlich zum Stand der ISEK-Maßnahmen und Projekte im Rahmen der Städtebauförderung einen kurzen Sachstandsbericht im Gemeinderat vorzustellen.

3.Der Gemeinderat beschließt im 5 Jahresturnus eine Gemeinderatsklausur abzuhalten die sich u.a. mit der Aktualität, der Umsetzung und Überprüfung der ISEK-Maßnahmen befasst. 

Beschluss

1.Dem Abschlussbericht zum ISEK in der Fassung vom 11.07.2023 sowie dem Maßnahmenkonzept wird zugestimmt.
Der Gemeinderat verabschiedet das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) für die Gemeinde Hausham in Form des Abschlussberichtes in der vorliegenden Fassung. Seine Leitlinien sollen als Orientierung für die zukünftige Entwicklung dienen.
Die im Maßnahmenkatalog vorgeschlagenen einzelnen Maßnahmen werden zur Kenntnis genommen. Die konkrete Umsetzung ist von den jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln abhängig und muss vom zuständigen Gremium immer einzeln beschlossen werden.

2.Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung einmal jährlich zum Stand der ISEK-Maßnahmen und Projekte im Rahmen der Städtebauförderung einen kurzen Sachstandsbericht im Gemeinderat vorzustellen.

3.Der Gemeinderat beschließt im 5 Jahresturnus eine Gemeinderatsklausur abzuhalten die sich u.a. mit der Aktualität, der Umsetzung und Überprüfung der ISEK-Maßnahmen befasst. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.2. Sanierungsverfahren für die Satzung des Sanierungsgebiets Ortsmitte; Zustimmung zu Vorschlag für die Sanierungssatzung und den Umgriff des Sanierungsgebiets; Satzungserlass Beauftragung der Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligung nach § 139 analog § 4 Abs. 2 BauGB und nach § 137 BauGB analog § 3 Abs. 2 BauGB inkl. der entsprechenden Bekanntmachung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.07.2023 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Das momentan bestehende Sanierungsgebiet „Hausham-Ortsmitte" aus dem Jahr 1991 wurde durch Beschluss des Gemeinderats vom 31.12.2021 bis zum 31.12.2023 verlängert. Dieses Sanierungsgebiet bedarf inzwischen der grundlegenden Überarbeitung: Durch die Erstellung eines umfassenden städtebaulichen Entwicklungskonzeptes mit vertiefender Untersuchung im Bereich des Ortskerns im Rahmen einer Vorbereitenden Untersuchung wird der formale Rahmen für die Anpassung des bestehenden Sanierungsgebietes geschaffen. 

Der Einleitungsbeschluss gem. § 141 Abs. 3 Satz 1 BauGB zur Vorbereitung der Sanierung wurde am 20.05.2021 gefasst und anschließend ortsüblich bekannt gemacht. 
Der Vorschlag für den neuen Sanierungsgebietsumgriff, die Sanierungssatzung inkl. dem Sanierungsverfahren wurde entsprechend den Erfordernissen für die zweckmäßige Durchführung der Sanierung nach §142 Abs. 2 BauGB erarbeitet und entsprechend den Anforderungen der vorbereitenden Untersuchungen nach BauGB begründet. Diese Unterlagen liegen inkl. der erforderlichen Begründung als Anlage bei.

Bei dem vorgeschlagenen Sanierungsverfahren handelt es sich um ein vereinfachtes Verfahren (§ 142 Abs. 4 BauGB) unter Ausschluss des 3. Abschnitts zu den der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB. Somit findet keine finanzielle Beteiligung der Grundeigentümer über Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen oder Umlegungen statt. 

Für die angestrebte Sanierung der Innerortsbereiche, öffentlichen Grün- und Freiflächen, öffentlichen Straßenräume und Gebäude der sozialen, kulturellen, gewerblichen und touristischen Infrastruktur ist keine Genehmigungspflicht nach § 144 Abs. 1 BauGB für Bauvorhaben und schuldrechtliche Verträge über den Gebrauch oder die Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr erforderlich. Da für Teile des vorgesehenen Sanierungsgebiets bereits Bebauungspläne vorliegen bzw. die Erstellung von Bebauungsplänen für die Schaffung des erforderlichen Baurechts erforderlich sein werden und sich die angestrebte Sanierung voraussichtlich weitestgehend auf den öffentlichen Raum oder gemeindliche Grundstücke beschränkt, ist die Genehmigungspflicht nach § 144 Abs. 1 Bau GB für das Sanierungsgebiet nicht erforderlich.
 
Eines Genehmigungsvorbehaltes gemäß § 144 Abs. 2 BauGB bezüglich des Grundstücksverkehrs bedarf es ebenfalls nicht. Dies bedeutet, dass kein Sanierungsvermerk im Grundbuch erfolgt.
Das Planungsteam erläutert in der Sitzung den Vorschlag für den Sanierungsgebietsumgriff und das vorgeschlagene Sanierungsverfahren. 
Im Anschluss an die Befassung im Gemeinderat ist die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §139 BauGB i.V.m § 4 Abs.2 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit nach §137 BauGB i.V.m. §3 Abs.2 BauGB durchzuführen. 
Nach Abschluss dieses Verfahrens und Behandlung der Stellungnahmen kann die Satzung des Sanierungsgebietes nach §142 Abs.1 BauGB erfolgen und diese entsprechend öffentlich bekannt gemacht werden (§143 BauGB).

Wir fügen in der Anlage noch die Begründung und den Plan des Sanierungsgebiets bei. 

Beschlussvorschlag

  1. Dem Vorschlag für die Sanierungssatzung nach §142 BauGB und der Umgriff des Sanierungsgebiets nach §142 Abs.1 BauGB inkl. dem Ausschluss der Genehmigungspflicht nach §144 Abs. 1 BauGB und § 144 Abs. 2 BauGB wird gefolgt.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 139 analog § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 137 BauGB analog § 3 Abs. 2 BauGB inkl. der entsprechenden Bekanntmachung durchzuführen.

Beschluss

  1. Dem Vorschlag für die Sanierungssatzung nach §142 BauGB und der Umgriff des Sanierungsgebiets nach §142 Abs.1 BauGB inkl. dem Ausschluss der Genehmigungspflicht nach §144 Abs. 1 BauGB und § 144 Abs. 2 BauGB wird gefolgt.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 139 analog § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 137 BauGB analog § 3 Abs. 2 BauGB inkl. der entsprechenden Bekanntmachung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Bebauungsplan Nr. 16 "Zentrales Krankenhaus Agatharied", 7. Änderung; Billigungs - und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.07.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 24.10.2022 beschlossen, die bisher im Bebauungsplan als SO2 ausgewiesenen Grundstücke Flur-Nrn. 1611 und 1611/6 aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans herauszunehmen und für diese Grundstücke einen gesonderten Bebauungsplan aufzustellen. 
Zudem wird eine Neubetrachtung der erforderlichen Stellplätze für die zulässigen Nutzungen im nunmehr reduzierten Geltungsbereich des Bebauungsplans unter gleichzeitiger Berücksichtigung des Stellplatzbedarfs für den neu zu erstellenden Bebauungsplan für die Sondergebietsfläche SO2 erforderlich.
Zu diesem Zweck wurde vom Landkreis ein Gutachten in Auftrag gegeben, das sowohl die angepasste geplante zukünftige Entwicklung für den Klinikbereich als auch die veränderten Rahmenbedingungen hinsichtlich des Mobilitätsverhaltens der einzelnen Nutzergruppen berücksichtigt. Die Textlichen Festsetzungen wurden dementsprechend angepasst.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat billigt vorliegenden Planentwurf mit Textlichen Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom 17.07.2023 und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens. 

Beschluss

Der Gemeinderat billigt vorliegenden Planentwurf mit Textlichen Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom 17.07.2023 und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 7

zum Seitenanfang

6. Bebauungsplan Nr. 18 "Gschwendt", 13. Änderung; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.07.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.05.2023 den Entwurf für den Bebauungsplan gebilligt. Das Auslegungsverfahren wurde in der Zeit vom 09.06.2023 – 10.07.2023 durchgeführt.

Ergebnis des Auslegungsverfahrens
A) Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 12.06.2023
Die Regierung von Oberbayern verweist auf die Stellungnahme vom 05.04.2023, wonach die Bebauungsplanänderung den Erfordernissen der Raumordnung weiterhin grundsätzlich nicht entgegensteht.

Bayrisches Landesamt für Umwelt, Schreiben vom 23.06.2023
Das LfU verweist auf die bereits abgegebene Stellungnahme vom 24.04.2023. Die darin vorgebrachten Anregungen wurden bereits in die Textlichen Festsetzungen / Hinweise des Planentwurfs in der Fassung vom 22.05.2023 eingearbeitet.

Die Fachbehörden am Landratsamt Miesbach haben im durchgeführten Auslegungsverfahren keine Stellungnahmen mehr vorgebracht.

Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan Nr. 18 „Gschwendt“, 13. Änderung mit Textlichen Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom 22.05.2023 als Satzung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan Nr. 18 „Gschwendt“, 13. Änderung mit Textlichen Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom 22.05.2023 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Kindertagesstätten in der Gemeinde Hausham - Defizitübernahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.07.2023 ö 7

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7.1. Defizitvereinbarung mit dem kath. Kindergarten Ich & Du Agatharied

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.07.2023 ö 7.1

Sachverhalt

Gemäß der Defizitvereinbarung zum Betrieb des katholischen Kindergartens Ich & Du Agatharied vom 01.03.2013 übernimmt die Gemeinde Hausham jeweils den ungedeckten Betriebsaufwand mit einer Grundfördersumme von jährlich 20.000 €.

Darüber hinaus übernimmt die Gemeinde 80 % des jeweils über der Grundfördersumme liegenden Bedarfes. 

Für 2022 belief sich das von der Gemeinde übernommene Defizit auf 54.116,89 €.

Mit Schreiben vom 24.05.2023 teilte der kath. Kita-Verbund Schlierach-Leitzachtal mit, dass für 2023 mit einem Gesamtdefizit in Höhe von voraussichtlich 79.322 € gerechnet wird. 

Grund für die Erhöhung sind notwendige Investitionen in den Gruppenräumen und bei den Außenanlagen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Übernahme des Defizites für das Haushaltsjahr 2023 von voraussichtlich 79.322 € gemäß Defizitvereinbarung vom 01.03.2013.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Übernahme des Defizites für das Haushaltsjahr 2023 von voraussichtlich 79.322 € gemäß Defizitvereinbarung vom 01.03.2013.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7.2. Defizitvereinbarung mit der Lebenshilfe Miesbach gGmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.07.2023 ö 7.2

Sachverhalt

Mit Defizitvereinbarung vom 30.10.2020 zwischen der Gemeinde Hausham und der Lebenshilfe Miesbach gGmbH über den Betrieb der Kindertageseinrichtungen 

  • Kindergartengruppe Brentenstraße
  • Kinderkrippe „Tausendfüßler“
  • Kinderkrippe „Villa Kunterbunt“

wurde eine Förderung des ungedeckten Betriebsaufwandes mit folgenden Höchstbeträgen geregelt:

  • Kindergartenjahr 2020/2021                150.000 €
  • Kindergartenjahr 2021/2022                160.000 €
  • Kindergartenjahr 2022/2023                170.000 €.

In der Vereinbarung wurde bestimmt, dass vor Ende des Kindergartenjahres 2022/2023 neue Höchstbeträge für die Kindergartenjahre 2023/2024 und 2024/2025 festgesetzt werden. 

Die Geschäftsführerin der Lebenshilfe Miesbach gGmbH – Frau Kockerols legte nun einen Vorschlag zur Erhöhung der Höchstbeträge vor und bittet um Zustimmung. 

Demnach würden sich – orientiert an den Steigerungen der letzten Jahre – eine prozentuale Erhöhung von jeweils 6,5 % ergeben. Die Höchstbeträge würden sich dann wie folgt errechnen:

  • Kindergartenjahr 2023/2024                181.000 €
  • Kindergartenjahr 2024/2025                193.000 €

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Festsetzung der Höchstbeträge gemäß Defizitvereinbarung zwischen der Gemeinde Hausham und der Lebenshilfe Miesbach gGmbH für den Betrieb der Kindertageseinrichtungen 

  • Kindergartengruppe Brentenstraße
  • Kinderkrippe „Tausendfüßler“
  • Kinderkrippe „Villa Kunterbunt“

wie folgt:

  • Kindergartenjahr 2023/2024                181.000 €
  • Kindergartenjahr 2024/2025                193.000 €

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Festsetzung der Höchstbeträge gemäß Defizitvereinbarung zwischen der Gemeinde Hausham und der Lebenshilfe Miesbach gGmbH für den Betrieb der Kindertageseinrichtungen 

  • Kindergartengruppe Brentenstraße
  • Kinderkrippe „Tausendfüßler“
  • Kinderkrippe „Villa Kunterbunt“

wie folgt:

  • Kindergartenjahr 2023/2024                181.000 €
  • Kindergartenjahr 2024/2025                193.000 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Haushalt 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.07.2023 ö 8

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8.1. Vorlage der Jahresrechnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.07.2023 ö beschließend 8.1

Sachverhalt

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wird dem Gemeinderat gemäß Art. 102. Abs. 2 GO vorgelegt.
- Ohne Abstimmung -. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8.2. Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.07.2023 ö 8.2

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die in den Anlageblättern aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2022.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die in den Anlageblättern aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.07.2023 ö informativ 9

Sachverhalt

Anfrage Danzer Thomas:

Er fragt an, ob man im Herbst den Geschäftsführer vom Krankenhaus Agatharied mal einladen kann um die Zukunft des Krankenhauses zu besprechen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.07.2023 ö informativ 10

Sachverhalt


  • Die Firma Swietelsky konnte gemeinsam mit dem Ingenieurbüro Dippold und Gerold das Problem mit dem Fischereiverein einvernehmlich lösen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.09.2023 15:31 Uhr