Datum: 22.01.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Bebauungsplan Nr. 45 "Alte Miesbacher Straße"; Neufassung des Aufstellungsbeschlusses
3 Erlass einer Veränderungssperre für Grundstücke entlang der Alten Miesbacher Straße bis Kasten; Grundstücke Flur-Nrn. 1114/2, 1053/17, 1112/13, 1093/2, 1093/3, 1093/4, 1090/9, 1090/0, 1090/1, 1094/0 (T), 1092/3, 1092/4, 1088/2 (T), 1089/0 (T), 1085/1 (T), 1085/0 (T), 1088/0 (T), 1208/0, 1208/14, 1208/5, 1208/6, 1208/7, 1208/8, 1208/10, 1208/12, 1208/9, 1207/2, 1207/3, 1206/0, 1172/11, 1172/0, 1172/4 (T), 1172/5, 1172/6, 1174/0, jeweils Gemarkung Hausham
4 Wohnungsnotfallhilfe Landkreis Miesbach
5 Verlängerung der Veränderungssperre für Grundstücke entlang der Alten Miesbacher Straße bis Kasten; Grundstücke Flur-Nrn. 1114/2, 1053/17, 1112/13, 1093/2, 1093/3, 1093/4, 1090/9, 1090/0, 1090/1, 1094/0 (T), 1092/3, 1092/4, 1088/2 (T), 1089/0 (T), 1085/1 (T), 1085/0 (T), 1088/0 (T), 1208/0, 1208/14, 1208/5, 1208/6, 1208/7, 1208/8, 1208/10, 1208/12, 1208/9, 1207/2, 1207/3, 1206/0, 1172/11, 1172/0, 1172/4 (T), 1172/5, 1172/6, 1174/0, jeweils Gemarkung Hausham
6 Jahresrechnung 2022
6.1 Entlastung zur Jahresrechnung 2022
6.2 Feststellung der Jahresrechnung 2022
7 Anträge und Anfragen
8 Informationen des Bürgermeisters

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.01.2024 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 18.12.2023 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 18.12.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bebauungsplan Nr. 45 "Alte Miesbacher Straße"; Neufassung des Aufstellungsbeschlusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.01.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 27.01.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans 
Nr. 45 „Alte Miesbacher Straße“ beschlossen.
Mit der Neufassung dieses Aufstellungsbeschlusses sollen die Planungsziele konkretisiert werden.

Das Plangebiet, das über die Alte Miesbacher Straße erschlossen und im Osten durch die Bahnlinie und im Westen weitgehend durch die Schlierach begrenzt wird, wird als Urbanes Gebiet gemäß § 6a BauNVO festgesetzt.
Urbane Gebiete dienen dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben. Die Nutzungsmischung muss nicht gleichwertig sein. Aufgrund der Lage des Plangebiets unmittelbar entlang der Bahnstrecke, der guten Erreichbarkeit von der Staatsstraße aus und den einwirkenden Lärmimmissionen ist das Plangebiet aus Sicht der Verwaltung nach wie vor neben Wohnnutzung auch für die Ansiedlung von kleineren bis mittleren Gewerbebetrieben geeignet. 
Als planerische Ziele sind beabsichtigt:
  • Die vorhandenen Gewerbebetriebe sollen durch geeignete Festsetzungen in ihrer Gewerbeausübung nicht beeinträchtigt und im Bestand erhalten bleiben. 
  • Durch Ausweisung von Bauräumen sollen die bestehenden Gebäude im Bestand gesichert und eine maßvolle Nachverdichtung ermöglicht werden.
  • Zur Vermeidung möglicherweise entstehender Konflikte zwischen einer Gewerbenutzung und einer reinen Wohnnutzung soll die Bebaubarkeit der vorhandenen Baulücken über die Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung gesteuert werden.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt für folgende Grundstücke entlang der Alten Miesbacher Straße, Müller zu Kasten, Friedhofstraße bis Kasten einen Bebauungsplan, der die o.g. Ziele beinhaltet, aufzustellen:
Flur-Nrn. 1114/2, 1053/17, 1112/13, 1093/2, 1093/3, 1093/4, 1090/9, 1090/0, 1090/1, 1094/0 (T), 1092/3, 1092/4, 1088/2 (T), 1089/0 (T), 1208/0, 1208/14, 1208/5, 1208/6, 1208/7, 1208/8, 1208/10, 1208/12, 1208/9, 1207/2, 1207/3, 1206/0, 1172/11, 1172/0, 1172/4 (T), 1172/5, 1172/6, 1174/0, 1088/0, 1085/1 (T) und 1085/0 (T), jeweils Gemarkung Hausham.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt für folgende Grundstücke entlang der Alten Miesbacher Straße, Müller zu Kasten, Friedhofstraße bis Kasten einen Bebauungsplan, der die o.g. Ziele beinhaltet, aufzustellen:
Flur-Nrn. 1114/2, 1053/17, 1112/13, 1093/2, 1093/3, 1093/4, 1090/9, 1090/0, 1090/1, 1094/0 (T), 1092/3, 1092/4, 1088/2 (T), 1089/0 (T), 1208/0, 1208/14, 1208/5, 1208/6, 1208/7, 1208/8, 1208/10, 1208/12, 1208/9, 1207/2, 1207/3, 1206/0, 1172/11, 1172/0, 1172/4 (T), 1172/5, 1172/6, 1174/0, 1088/0, 1085/1 (T) und 1085/0 (T), jeweils Gemarkung Hausham.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Erlass einer Veränderungssperre für Grundstücke entlang der Alten Miesbacher Straße bis Kasten; Grundstücke Flur-Nrn. 1114/2, 1053/17, 1112/13, 1093/2, 1093/3, 1093/4, 1090/9, 1090/0, 1090/1, 1094/0 (T), 1092/3, 1092/4, 1088/2 (T), 1089/0 (T), 1085/1 (T), 1085/0 (T), 1088/0 (T), 1208/0, 1208/14, 1208/5, 1208/6, 1208/7, 1208/8, 1208/10, 1208/12, 1208/9, 1207/2, 1207/3, 1206/0, 1172/11, 1172/0, 1172/4 (T), 1172/5, 1172/6, 1174/0, jeweils Gemarkung Hausham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.01.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat mit vorhergehenden Tagesordnungspunkt die Neufassung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplans Nr. 45 „Alte Miesbacher Straße“ beschlossen.
Um die Planung für den künftigen Planbereich zu sichern, besteht die Möglichkeit, eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB zu erlassen.

Diese Veränderungssperre bewirkt, 
  • dass derzeit genehmigungsfähige Bauvorhaben (Errichtung, Änderung oder Nutzungs-änderung baulicher Anlagen) nicht zulässig sind und
  • dass genehmigungsfreie, aber erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen nicht vorgenommen werden dürfen.

Damit kann die Gemeinde ihre Planung umsetzen, auch wenn ein Bauantrag gestellt wird, der den Planungen der Gemeinde nicht entspricht.
Die Veränderungssperre gilt zwei Jahre und kann um ein Jahr verlängert werden. 

Das Landratsamt Miesbach kann im Einvernehmen mit der Gemeinde Ausnahmen von einer Veränderungssperre zulassen. Das konkrete Bauvorhaben wird dann durch die Veränderungssperre nicht verhindert.

Wird eine Veränderungssperre nicht erlassen, obwohl die Voraussetzungen für einen Erlass vorliegen, hat das Landratsamt auf Antrag der Gemeinde die Entscheidung über ein Bauvorhaben für einen Zeitraum bis zu zwölf Monaten auszusetzen, wenn zu befürchten ist, dass die Planung der Gemeinde durch das Bauvorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Veränderungssperre für folgende Grundstücke entlang der Alten Miesbacher Straße bis Kasten als Satzung:
Flur-Nrn. 1114/2, 1053/17, 1112/13, 1093/2, 1093/3, 1093/4, 1090/9, 1090/0, 1090/1, 1094/0 (T), 1092/3, 1092/4, 1088/2 (T), 1089/0 (T), 1208/0, 1208/14, 1208/5, 1208/6, 1208/7, 1208/8, 1208/10, 1208/12, 1208/9, 1207/2, 1207/3, 1206/0, 1172/11, 1172/0, 1172/4 (T), 1172/5, 1172/6, 1174/0, 1088/0, 1085/1 (T) und 1085/0 (T), jeweils Gemarkung Hausham.

Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Veränderungssperre für folgende Grundstücke entlang der Alten Miesbacher Straße bis Kasten als Satzung:
Flur-Nrn. 1114/2, 1053/17, 1112/13, 1093/2, 1093/3, 1093/4, 1090/9, 1090/0, 1090/1, 1094/0 (T), 1092/3, 1092/4, 1088/2 (T), 1089/0 (T), 1208/0, 1208/14, 1208/5, 1208/6, 1208/7, 1208/8, 1208/10, 1208/12, 1208/9, 1207/2, 1207/3, 1206/0, 1172/11, 1172/0, 1172/4 (T), 1172/5, 1172/6, 1174/0, 1088/0, 1085/1 (T) und 1085/0 (T), jeweils Gemarkung Hausham.

Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Wohnungsnotfallhilfe Landkreis Miesbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.01.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Betreuung und Beratung von wohnungslosen Menschen oder von Wohnungslosigkeit bedrohter Personen erfolgte durch eine zeitlich begrenzte Förderung des Freistaats Bayern durch das Landratsamt Miesbach mit der Diakonie Rosenheim. Nach Auslaufen der Modellprojekt-förderung wird eine Förderung durch den Landkreis Miesbach nicht fortgesetzt. 

Die Gemeinden Bayrischzell, Gmund, Hausham, Holzkirchen, Irschenberg, Kreuth, Miesbach, Otterfing, Valley, Waakirchen, Warngau und Weyarn sehen einen notwendigen Bedarf an der Beratung und Betreuung und möchten die Kooperation mit der Diakonie - Soziale Dienste Oberbayern in Rosenheim weiterführen.

Um eine bedarfsgerechte Versorgung sicherstellen zu können, ist es erforderlich, eine Fachkraftstelle vorzuhalten. Das Angebot ist im Landkreis Miesbach mittlerweile etabliert und vernetzt, die Fallzuweisungen und -zahlen steigen kontinuierlich an. Diese Entwicklung wird sich voraussichtlich auch in den nächsten Jahren fortsetzen. 

Der Entwurf für einen Kooperationsvertrag sieht den Beginn der Maßnahme ab 01.01.2024 vor. Aus personellen und organisatorischen Gründen ist es unbedingt erforderlich, das Angebot nahtlos weiterlaufen zu lassen. Die Diakonie schlägt vor, das Angebot vertragsgemäß ab dem 01.01.2024 mit vorerst einer halben Stelle zu starten und ab 01.03.2024, nach Abstimmung mit den Gemeinden, mit einer ganzen Stelle fortzuführen. 

Der Entwurf eines Kooperationsvertrags für das Kompetenzzentrum Wohnungsnotfallhilfe wurde von der Diakonie Rosenheim vorgelegt. Eine Leistungsbeschreibung ist als Anlage beigefügt, außerdem die Kostenaufstellung und -aufteilung. 
Das Hilfeangebot des Kompetenzzentrums soll Zielpersonen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Ziel des Kompetenzzentrums ist es, Obdachlosigkeit schon im Vorfeld zu verhindern (Prävention).  
Die Kosten sollen nach den Einwohnerzahlen auf die beteiligten Gemeinden umgelegt werden. 
Mittelfristig soll angestrebt werden, dass der Landkreis Miesbach die Trägerschaft des Projekts übernimmt.

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Hausham beteiligt sich ab dem 01.01.2024 am Kompetenzzentrum Wohnungsnotfallhilfe nach dem von der Diakonie - Soziale Dienste Oberbayern in Rosenheim vorgelegten Konzept. Ein Kooperationsvertrag mit dem Diakonischen Werk des Evangelisch lutherischen Dekanatsbezirkes Rosenheim wird abgeschlossen. Es soll darauf hingewirkt werden, dass der Landkreis Miesbach zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Trägerschaft des Projekts übernimmt.

Beschluss

Die Gemeinde Hausham beteiligt sich ab dem 01.01.2024 am Kompetenzzentrum Wohnungsnotfallhilfe nach dem von der Diakonie - Soziale Dienste Oberbayern in Rosenheim vorgelegten Konzept. Ein Kooperationsvertrag mit dem Diakonischen Werk des Evangelisch lutherischen Dekanatsbezirkes Rosenheim wird abgeschlossen. Es soll darauf hingewirkt werden, dass der Landkreis Miesbach zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Trägerschaft des Projekts übernimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Verlängerung der Veränderungssperre für Grundstücke entlang der Alten Miesbacher Straße bis Kasten; Grundstücke Flur-Nrn. 1114/2, 1053/17, 1112/13, 1093/2, 1093/3, 1093/4, 1090/9, 1090/0, 1090/1, 1094/0 (T), 1092/3, 1092/4, 1088/2 (T), 1089/0 (T), 1085/1 (T), 1085/0 (T), 1088/0 (T), 1208/0, 1208/14, 1208/5, 1208/6, 1208/7, 1208/8, 1208/10, 1208/12, 1208/9, 1207/2, 1207/3, 1206/0, 1172/11, 1172/0, 1172/4 (T), 1172/5, 1172/6, 1174/0, jeweils Gemarkung Hausham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.01.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 27.01.2022 wurde für die Grundstücke entlang der Alten Miesbacher Straße bis Kasten eine Veränderungssperre erlassen. Die Veränderungssperre wurde am 02.02.2022 bekanntgemacht und tritt am 01.02.2024 außer Kraft. Die Geltungsdauer der Veränderungssperre kann um 1 Jahr verlängert werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die sachlichen Gründe, die den ursprünglichen Erlass der Veränderungssperre gerechtfertigt haben, weiterhin erfüllt sind. 
Es ist weiterhin Ziel der Gemeinde, die aufgrund der vorhandenen Baulücken noch entstehende Bebauung über die Festlegung von Art und Maß der baulichen Nutzung sowie möglicherweise entstehende Konflikte zwischen einer Gewerbenutzung und einer reinen Wohnnutzung planerisch zu steuern. 
Da die Datenerhebung und die einzuholenden Gutachten noch nicht vollständig sind und die Bauleitplanung demzufolge noch nicht Baureife hat, ist die Veränderungssperre zu verlängern, um eine den Planungen der Gemeinde widersprechende Bebauung/Nutzung zu vermeiden. 
Das Landratsamt Miesbach kann im Einvernehmen mit der Gemeinde Ausnahmen von der Veränderungssperre zulassen. Das konkrete Bauvorhaben wird dann durch die Veränderungssperre nicht verhindert. 
Die Veränderungssperre tritt vor Zeitablauf außer Kraft, wenn die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre für folgende Grundstücke entlang der Alten Miesbacher Straße bis Kasten:
Flur-Nrn. 1114/2, 1053/17, 1112/13, 1093/2, 1093/3, 1093/4, 1090/9, 1090/0, 1090/1, 1094/0 (T), 1092/3, 1092/4, 1088/2 (T), 1089/0 (T), 1208/0, 1208/14, 1208/5, 1208/6, 1208/7, 1208/8, 1208/10, 1208/12, 1208/9, 1207/2, 1207/3, 1206/0, 1172/11, 1172/0, 1172/4 (T), 1172/5, 1172/6, 1174/0 einschließlich des Bereichs des Sägewerks Müller zu Kasten mit den Flur-Nrn. 1088/0, 1085/1 (T) und 1085/0 (T), jeweils Gemarkung Hausham.

Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.


-Dieser Tagesordnungspunkt wurde nicht behandelt-

zum Seitenanfang

6. Jahresrechnung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.01.2024 ö 6
zum Seitenanfang

6.1. Entlastung zur Jahresrechnung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.01.2024 ö 6.1

Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung 2022 nach Art. 103 Abs. 4 GO in seiner Sitzung am 14.12.2023 geprüft. 

Das Prüfungsergebnis wurde in der Niederschrift über das Ergebnis der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung festgehalten, die dem Protokoll beigefügt ist. 

Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Elisabeth Leidgschwendner gibt dem Gemeinderat die Niederschrift bekannt. 

Sie empfiehlt, der geprüften Jahresrechnung 2022 nach Art. 102 Abs. 3 GO zuzustimmen und die Entlastung zu beschließen. 

Beschlussvorschlag

Für die vorgelegte Jahresrechnung 2022 wird nach Art.102 Abs. 3 GO die Entlastung beschlossen. 


1. Bürgermeister Jens Zangenfeind ist aufgrund Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. 

Beschluss

Für die vorgelegte Jahresrechnung 2022 wird nach Art.102 Abs. 3 GO die Entlastung beschlossen. 


1. Bürgermeister Jens Zangenfeind ist aufgrund Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6.2. Feststellung der Jahresrechnung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.01.2024 ö 6.2

Sachverhalt

Im vorherigen Tagesordnungspunkt wurde für die Jahresrechnung 2022 die Entlastung beschlossen. 

Der Feststellungsbeschluss zur Jahresrechnung 2022 hat durch eine gesonderte Beschlussfassung zu erfolgen. 

Beschlussvorschlag

Die vorgelegte Jahresrechnung 2022 wird nach Art. 102 Abs. 3 GO vom Gemeinderat anerkannt, genehmigt und festgestellt.

Beschluss

Die vorgelegte Jahresrechnung 2022 wird nach Art. 102 Abs. 3 GO vom Gemeinderat anerkannt, genehmigt und festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.01.2024 ö informativ 7
zum Seitenanfang

8. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.01.2024 ö informativ 8
Datenstand vom 24.01.2024 14:07 Uhr