Datum: 13.11.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:35 Uhr bis 21:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Kommunalrecht; Bestellung eines Referenten/einer Referentin für Behinderte
3 Sanierungssatzung Hausham - Ortsmitte; Aufhebung der bisherigen Sanierungssatzung "Hausham - Ortsmitte"
4 Städtebauförderung - ISEK; Bedarfsanmeldung für das Sanierungsgebiet Ortsmitte
5 Pumptrack Haidmühl; Entscheidung über das weitere Vorgehen
6 Anträge und Anfragen
7 Informationen des Bürgermeisters

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.11.2023 ö beschließend 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Kommunalrecht; Bestellung eines Referenten/einer Referentin für Behinderte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.11.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Aufgrund des Ausscheidens von Frau Marlies Fellermeier-Liebl als Gemeinderätin ist es notwendig, einen neuen Referenten oder Referentin für Behinderte zu bestellen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, Herrn/Frau  ___________________  zum/zur Referenten/in für Behinderte zu bestellen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, Frau Carolin Schmid zur Referentin für Behinderte zu bestellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Sanierungssatzung Hausham - Ortsmitte; Aufhebung der bisherigen Sanierungssatzung "Hausham - Ortsmitte"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.11.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Gemeinde hat am 12.10.2023 die Satzung des Sanierungsgebiets Hausham „Ortsmitte“ als städtebauliche Satzung im vereinfachten Verfahren nach § 142 Abs. 4 BauGB erlassen. Mit der Veröffentlichung der Satzung gelten für das Sanierungsgebiet die Bestimmungen des Besonderen Städtebaurechts (§§ 136 ff. BauGB). Die Satzung zum Sanierungsgebiet Hausham „Ortsmitte“ wurde nach § 143 Abs. 1 BauGB am 06.11.2023 durch Aushang an der Amtstafel öffentlich bekannt gemacht.

Das Sanierungsgebiet umfasst nahezu vollumfänglich den Geltungsbereich der bisherigen Sanierungssatzung „Hausham – Ortsmitte.
Mit Beschluss vom 09.12.21 wurde gem. § 142 Abs. 3 BauGB die Geltungsdauer der bereits bestehenden Sanierungssatzung „Hausham-Ortsmitte“ bis zum 31.12.2023 verlängert, da die Durchführungsfrist für das alte Sanierungsgebiet gem. § 235 Abs. 4 BauGB am 31.12.2021 abgelaufen wäre. Das alte Sanierungsgebiet „Hausham- Ortsmitte“ ist ein vereinfachtes Sanierungsverfahren unter Ausschluss der Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften des dritten Abschnitts BauGB (§§ 152 ff). Eine Abrechnung von Ausgleichs- oder Entschädigungsleistungen oder Umlegungen ist somit nicht erforderlich. 

Mit der Satzung des neuen Sanierungsgebiets Hausham „Ortsmitte“ muss das alte Sanierungsgebiet aufgehoben werden. Gemäß § 162 Abs. 1 BauGB ist die Gemeinde verpflichtet, die Sanierungssatzung aufzuheben, wenn die Sanierung durchgeführt ist oder sich als undurchführbar erweist, die Sanierungsabsichten aus anderen Gründen aufgegeben werden oder die festgelegte Frist für die Sanierung abgelaufen ist. Die jeweiligen Voraussetzungen können auch nur für einen Teil des Sanierungsgebiets zutreffen.
Mit der Begründung zum neuen Sanierungsgebiet Hausham „Ortsmitte“ wurde hinlänglich begründet, warum gewisse Teilbereiche nicht mehr im Umgriff des Sanierungsgebietes liegen. Des Weiteren ist die festgelegte Frist für das Sanierungsgebiet „Hausham-Ortsmitte“ abgelaufen.
Die Aufhebung des Sanierungsgebiets muss entsprechend den Regelungen des § 162 Abs. 2 BauGB als Satzung erfolgen. 

Beschlussvorschlag

Die Sanierungssatzung „Hausham-Ortsmitte“ vom 29.04.1991 wird gemäß § 162 BauGB aufgehoben. Die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Hausham-Ortsmitte“ in der Fassung vom 13.11.2023 wird als Satzung beschlossen und ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss

Die Sanierungssatzung „Hausham-Ortsmitte“ vom 29.04.1991 wird gemäß § 162 BauGB aufgehoben. Die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Hausham-Ortsmitte“ in der Fassung vom 13.11.2023 wird als Satzung beschlossen und ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Städtebauförderung - ISEK; Bedarfsanmeldung für das Sanierungsgebiet Ortsmitte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.11.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bei der Regierung von Oberbayern ist jeweils zum 01.12. eines jeden Jahres eine Bedarfsanmeldung für das darauffolgende Kalenderjahr und drei Folgejahre einzureichen. 

Im Anhang übersenden wir den Entwurf der Bedarfsanmeldung. Wir weisen darauf hin, dass es sich lediglich um eine unverbindliche Liste mit groben Kostenrahmen handelt.

Damit ist noch keine Verpflichtung zur Umsetzung der Maßnahmen verbunden. Lediglich wenn die Umsetzung erfolgt (hierfür sind gesonderte Gemeinderatsbeschlüsse erforderlich) können wir dann in diesem Rahmen Förderanträge stellen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat genehmigt die Bedarfsanmeldung vom 13.11.2023 für 2024 ff gegenüber der Regierung von Oberbayern. 

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Bedarfsanmeldung vom 13.11.2023 für 2024 ff gegenüber der Regierung von Oberbayern. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Pumptrack Haidmühl; Entscheidung über das weitere Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.11.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bereits seit Jahren gehen im Rathaus immer wieder Anfragen von Kindern und Jugendlichen ein, die sich einen Pumptrack im Gemeindegebiet wünschen. Im Rahmen der Gemeinderatssitzung vom 07.04.2022 wurde bereits ein erstes Konzept vorgestellt. 

Es erfolgten Einladungen an Kinder und Jugendliche aus dem Bereich der Grund- und Mittelschule Hausham sowie der Montessorischule und dem Jugendtreff in Hausham. 

Gemeinsam mit der Mitarbeiterin im Landratsamt Miesbach, Lena Renner, die für die kommunale Jugendarbeit zuständig ist, haben wir Veranstaltungen durchgeführt. 

Auch bei diesen Treffen mit Kindern und Jugendlichen wurde der Wunsch nach einem Pumptrack geäußert. 

Denkbar ist ein solcher Pumptrack im Bereich des Wasserwerks der Gemeinde Hausham in Haidmühl. 

Im Hinblick auf eine etwaige Genehmigungsfähigkeit wurde Rücksprache mit den zuständigen Stellen bei dem Landratsamt Miesbach gehalten, ebenso mit dem Forstamt Schliersee. 

Alle Beteiligten sprechen sich grundsätzlich positiv für das Projekt aus und stellen die Genehmigungsfähigkeit in Aussicht. Darüber hinaus hat sich der Naturschutzbeirat mit dem möglichen Projekt befasst. Auch der Naturschutzbeirat stimmt einem Pumptrack im Bereich Haidmühl grundsätzlich zu. 

Thorsten Schär von der REO und Herr Wittmann von der Firma Trailements GmbH werden in der Gemeinderatssitzung einen Vorentwurf für einen Pumptrack vorstellen. 

Der Vorteil des Standorts ist vor allem, dass der Bereich gut einsehbar ist und auch sehr stark von Kindern und Jugendlichen als Schulweg genutzt wird. 

Darüber hinaus plant die Stadt Miesbach weiterhin, dass im Bereich der Brücke in Haidmühl ein Skaterpark errichtet wird. Auch in Ergänzung zu diesem Projekt der Stadt Miesbach ist der Standort sehr attraktiv. Die Finanzierung des Pumptracks könnte erfolgen über eine Eigenbeteiligung der Gemeinde Hausham, die Förderung über das europäische Förderverfahren LEADER und Spenden.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt „Pumptrack Haidmühl“ auf der Grundlage der vorgestellten Entwurfsplanung vorzuführen und die notwendigen Schritte zur Kostenermittlung und für die Förderverfahren einzuleiten.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt „Pumptrack Haidmühl“ auf der Grundlage der vorgestellten Entwurfsplanung fortzuführen und die notwendigen Schritte zur Kostenermittlung und für die Förderverfahren einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

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6. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.11.2023 ö informativ 6

Sachverhalt

Anfrage Danzer:
Bitte in der nächsten Bauausschusssitzung Tempo 30 im Wohngebiet behandeln.
Lt. Zangenfeind bitte konkrete Vorschläge machen, damit vorher Verkehrszählung durchgeführt werden kann und ein Schilderwald verhindert wird. Danzer meint z. B. Schmiedweg und Sonnenstraße)

Anfrage Privitera:
Licht Zebrastreifen überprüfen. Evtl. Zusammenhang mit Stromausfall. Aber bitte prüfen.

Anfrage Kogler:
Muss wirklich alles per Post geschickt werden? Lt. Rudi ja. Lt. Bayerischer Geschäftsordnung muss es so sein.

Leidgschwendner Tom:
Bitte Schilder Eham/Friedhof am Radweg prüfen.
An Telefonmast bitte Schild anbringen: „Achtung, Radfahrer Vorfahrt achten!“

Lt. Wagner sollte man Radfahrer von Friedhof kommend mit einem Hinweisschild sensibilisieren.

Von Polizei wurde hiervon lt. Verwaltung abgeraten.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.11.2023 ö informativ 7

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.12.2023 18:18 Uhr