Datum: 07.12.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:55 Uhr bis 20:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Kinderhort der Diakonie - Jugendhilfe Oberbayern; Entscheidung zum Antrag auf Zustimmung zur Budgetplanung 2024
3 Kreisjugendring; Entscheidung über die Budgetanmeldung für die Jahre 2024 bis 2026 für den Jugendtreff Hausham. Hierzu werden anwesend sein: Herr Markus Weber, Vorsitzender KJR sowie Bärbel Stiedl und Jan Freter
4 Kommunale Wärmeplanung in der Gemeinde Hausham; Informationen zum Sachstand und Entscheidung zum weiteren Vorgehen
5 Anträge und Anfragen
6 Informationen des Bürgermeisters

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.12.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Auf nächste Sitzung vertagt.

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 13.11.2023 wird genehmigt.
-Auf nächste Sitzung vertagt.-

Beschluss

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 13.11.2023 wird genehmigt.
-Auf nächste Sitzung vertagt.-

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. Kinderhort der Diakonie - Jugendhilfe Oberbayern; Entscheidung zum Antrag auf Zustimmung zur Budgetplanung 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.12.2023 ö 2

Sachverhalt

Mit Mail vom 22.11.2023 beantragte die Diakonie – Jugendhilfe Oberbayern für den Kinderhort die Zustimmung zur Budgetplanung 2024.

Die Diakonie beantragt hiermit die Defizitübernahme in Höhe von voraussichtlich 99.985,47 €.

Für den Budgetzeitraum 2023 beläuft sich das voraussichtliche Defizit auf 91.595 € (Gemeinderatsbeschluss vom 09.02.2023).

Den Anstieg des Defizites im Vergleich zum Haushaltsjahr 2023 begründet die die Diakonie wie folgt:

  • Im Jahr 2024 wird eine einmalige Inflationsausgleichsprämie laut unserem Tarifvertrag in Höhe von 3000€ je Vollzeitstelle an alle Mitarbeiter gezahlt. 

  • Es wurde eine Übungsleiterpauschale für die Abdeckung der Fehlzeiten des Personals 
(Krankheitsbedingte Ausfälle, Urlaubsvertretung des Fachpersonals) berücksichtigt. 

  • Für die Anschaffung bzw. Ersetzen der Waschmaschine wurden die Kosten für eine neue Waschmaschine berücksichtigt.   

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt der Budgetplanung der Diakonie – Jugendhilfe Oberbayern für 2024 mit einem voraussichtlichen Volumen von 99.985,47 € zu.

Die Zahlungen an die Diakonie – Jugendhilfe Oberbayern erfolgen erst nach Vorlage der entsprechenden Jahresabrechnungen an die Gemeinde Hausham.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Budgetplanung der Diakonie – Jugendhilfe Oberbayern für 2024 mit einem voraussichtlichen Volumen von 99.985,47 € zu.

Die Zahlungen an die Diakonie – Jugendhilfe Oberbayern erfolgen erst nach Vorlage der entsprechenden Jahresabrechnungen an die Gemeinde Hausham.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Kreisjugendring; Entscheidung über die Budgetanmeldung für die Jahre 2024 bis 2026 für den Jugendtreff Hausham. Hierzu werden anwesend sein: Herr Markus Weber, Vorsitzender KJR sowie Bärbel Stiedl und Jan Freter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.12.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Zum 01.01.2006 schloss die Gemeinde Hausham mit dem Kreisjugendring eine neue Fassung des Betriebsträgervertrages ab (Beschluss des Hauptverwaltungsausschusses vom 14.11.2005 (Nr. 57 nö).

Gemäß § 5 Abs. 2 des Vertrages wurde festgelegt, dass ab 2006 ein jeweils dreijähriger Budgetzeitraum festgelegt wird. 
Der Kreisjugendring hat nun seinen Budgetplan für den kommenden Zeitraum für die Jahre 2024 bis 2026 mit zwei Alternativen vorgelegt.
  • In der Alternative 1 steigt der Finanzbedarf von jährlich zuletzt 122.099 € um 60.768 jährlich auf dann 182.867 € (+ 50%). Zu den regulären Tarifsteigerungen und den Steigerungen im Sachkostenbereich würde bei dieser Alternative zusätzlich zum bestehenden Personal eine weitere halbe Stelle mit einem Sozialpädagogen geschafften 
Aus pädagogischen Gründen und aufgrund der Besucherzahlen (Durchschnittlich 40 Personen) sowie aus Gründen einer ordnungsgemäßen Betreuung der Jugendlichen (Abdeckung Urlaubs - und Krankheitstage) ist es aus Sicht des KJR wünschenswert, dass zum vorhanden Personal eine weitere 0,5-Stelle geschaffen wird. 
  • In der Alternative 2 steigt der Finanzbedarf von jährlich zuletzt 122.099 € (s. Gemeinderatsbeschluss vom 03.12.2020 – TOP 4) um 32.540 € jährlich auf 154.640 € (+ 27 %). Diese Alternative deckt die regulären Tarifsteigerungen und die Steigerungen im Sachkostenbereich ab. 

Die Abrechnungen der letzten Haushaltsjahre wurden der Gemeinde vorgelegt und von der Finanzverwaltung geprüft.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, der Budgetanmeldung des Kreisjugendrings für den Jugendtreff Hausham zuzustimmen und beauftragt die Finanzverwaltung, den Mittelbedarf für die kommenden drei Jahre in die jeweilige Haushaltsplanung (4600.7000) mit aufzunehmen. 
Die Anlage B zu § 5 des Betriebsträgervertrages lautet dann wie folgt:

Alternative 1 
Anlage B (Finanzen)
Anlage zum Betriebsträgervertrag Jugendfreizeitstätte JUTE Hausham
Budget für Haushaltsjahre (pro Haushaltsjahr)
2024
2025
2026       jeweils        182.867€


Alternative 2
Anlage B (Finanzen)
Anlage zum Betriebsträgervertrag Jugendfreizeitstätte JUTE Hausham
Budget für Haushaltsjahre (pro Haushaltsjahr)
2024
2025
2026       jeweils        154.640 €

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, der Budgetanmeldung des Kreisjugendrings für den Jugendtreff Hausham zuzustimmen und beauftragt die Finanzverwaltung, den Mittelbedarf für die kommenden drei Jahre in die jeweilige Haushaltsplanung (4600.7000) mit aufzunehmen. 
Die Anlage B zu § 5 des Betriebsträgervertrages lautet dann wie folgt:

Alternative 1 
Anlage B (Finanzen)
Anlage zum Betriebsträgervertrag Jugendfreizeitstätte JUTE Hausham
Budget für Haushaltsjahre (pro Haushaltsjahr)
2024
2025
2026       jeweils        182.867€

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 4

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4. Kommunale Wärmeplanung in der Gemeinde Hausham; Informationen zum Sachstand und Entscheidung zum weiteren Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.12.2023 ö 4

Sachverhalt

Zum 01.01.2024 wird das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze in Kraft treten. 

Mit diesem Gesetz werden die rechtlichen Grundlagen für die verbindliche Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung schaffen. Es ergänzt die im September beschlossene Novelle des Gebäudeenergiegesetzes („Heizungsgesetz“) und tritt wie dieses am 1. Januar 2024 in Kraft. Ziel ist es, die Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme auf Treibhausgasneutralität umzustellen, damit die Klimaschutzziele der Bundesregierung bis 2045 erreicht werden können.
Die Kommunale Wärmeplanung hat dabei eine besonders Stellung, da diese für die Bürger und Unternehmen in den Kommunen eine Orientierung u.a. im Hinblick auf die Versorgung durch Wärmenetze bietet.

Ziele der Kommunalen Wärmeplanung sind 

  • Eine kosteneffiziente und klimafreundliche Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 sicherzustellen
und

  • Die Planungs- und Investitionsfreundlichkeit für Wärme-, Gas – Stromverteilnetzbetreiber, Gewerbe- und Industriebetriebe sowie Gebäudeeigentümer.


Für Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohner wurde vom Gesetzgeber ein vereinfachtes Verfahren geschaffen. 
Im Rahmen eines solchen Verfahrens werden mit Hilfe eines externen Fachbüros die erforderlichen Schritte dieser Kommunalen Wärmeplanung entwickelt und erarbeitet.

Es wird mit einem Kostenvolumen von ca. 50.000 € gerechnet. 

Gemäß der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ (KRL) wird der Aufwand mit 90 % der förderfähigen Kosten gefördert. Voraussetzung hierfür ist aber eine Antragstellung noch in 2023.
Beantragte Maßnahmen ab dem 01.01.2024 werden nur noch mit einem Fördersatz von 60 % der förderfähigen Kosten gefördert.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, die Verwaltung mit der Beantragung von Fördermitteln für die Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung für das Gemeindegebiet zu beauftragen.

Die für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung notwendigen Mittel werden im Haushalt 2024/2025 bereitgestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Verwaltung mit der Beantragung von Fördermitteln für die Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung für das Gemeindegebiet zu beauftragen.

Die für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung notwendigen Mittel werden im Haushalt 2024/2025 bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.12.2023 ö informativ 5

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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6. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.12.2023 ö informativ 6

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.12.2023 18:20 Uhr