Datum: 18.12.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:55 Uhr bis 20:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
3 Bauantrag zum Umbau und Umnutzung eines bestehenden Gebäudes zu einer temporären Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge sowie temporäre Errichtung von 4 Sanitärcontainern
4 Bebauungsplan Nr. 35 "Am Sportplatz - Alpengasthof Glück Auf", 2. Änderung; Aufstellungs- / Änderungsbeschluss
5 Erlass einer Veränderungssperre für das Grundstück Flur-Nr. 714/0, Gemarkung Hausham
6 Anträge und Anfragen
7 Informationen des Bürgermeisters

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.12.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 13.11.2023 wird genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.12.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 07.12.2023 wird genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3. Bauantrag zum Umbau und Umnutzung eines bestehenden Gebäudes zu einer temporären Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge sowie temporäre Errichtung von 4 Sanitärcontainern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.12.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt Miesbach, beantragt auf dem Grundstück Flur-Nr. 1090/9, Alte Miesbacher Straße 11, die Umnutzung der bestehenden Ausstellungshalle zu einer temporären Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge. Hier sollen die dem Landkreis zugewiesenen neu angekommenen Flüchtlinge zunächst kurzzeitig untergebracht werden, bevor sie in längerfristige Unterkünfte weiterverteilt werden.

Hierzu werden in der Ausstellungshalle durch die Errichtung von Raumtrennern Kuben für jeweils 4 Personen gebildet, so dass im Erdgeschoss 20 Betten und im Obergeschoss ca. 56 Betten untergebracht werden können. Im Erdgeschoss werden ein Büro für die Mitarbeiter des Landratsamtes, ein Büro /Aufenthaltsraum für die Mitarbeiter der Sicherheitsfirma sowie eine Anlieferzone für das Catering errichtet, im Obergeschoss wird ein Krankenzimmer eingerichtet. Eine Küche oder Kochgelegenheiten sind nicht vorgesehen. 
Die bereits vorhandenen WCs im Erd- und Obergeschoss bleiben ausschließlich den Mitarbeitern vorbehalten.
Für die Flüchtlinge werden 4 Sanitärcontainer mit Duschen und WC errichtet, die derzeit außerhalb des Gebäudes an der nordwestlichen Grundstücksgrenze geplant sind. Gemäß § 3 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes sind Außenwände mit Holz zu verkleiden und Dächer nur als Satteldächer mit mittigem First zulässig. Gemäß dem Eingabeplan werden die Sanitärcontainer weder verkleidet noch mit einem Satteldach versehen.
Zudem ist an der nördlichen Grundstücksgrenze die Errichtung einer Entsorgungsstation geplant – Müllcontainer, Container für Speisereste etc.
Der für die Erstaufnahmeeinrichtung zur Verfügung stehende Bereich des Grundstücks wird durch einen Bauzaun eingefriedet.

Das Grundstück liegt derzeit im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) in einem Mischgebiet, für das die Gemeinde Hausham am 27.01.2022 eine Satzung über die Festsetzung einer Veränderungssperre erlassen hat sowie den Beschluss, einen Bebauungsplan aufzustellen, der das Gebiet nach § 6 a BauNVO als Urbanes Gebiet ausweisen soll.

Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB (Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen) dürfen aufgrund der Veränderungssperre nicht durchgeführt werden. Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, d.h. wenn das Bauvorhaben den beabsichtigten Planungen der Gemeinde und den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht, kann gemäß § 14 Abs. 2 BauGB von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Diese Entscheidung trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.

Planungsziel des Bebauungsplans ist u.a., möglicherweise entstehende Konflikte zwischen einer Gewerbenutzung und einer reinen Wohnnutzung vorausschauend über einen Bebauungsplan zu lösen. Da Erstaufnahmeeinrichtungen als Anlagen für soziale Zwecke zu qualifizieren sind, sind diese in einem urbanen Gebiet nach § 6a Abs. 2 Nr. 5 BauNVO allgemein zulässig, sodass eher nicht davon auszugehen ist, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert wird. Zudem handelt es sich laut Bauantrag um eine temporäre und damit vorübergehende Baumaßnahme. Nicht geklärt ist allerdings, ob und inwiefern Lärm- und Brandschutzvorkehrungen beachtet bzw. nachgewiesen werden können.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Der Gemeinderat stimmt der Genehmigung einer Ausnahme von der Veränderungssperre durch das Landratsamt Miesbach zu.
       Abstimmung ____:____

Beschluss 2:
Der Gemeinderat erteilt eine Abweichung von § 3 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes hinsichtlich der Gestaltung der Container.
       Abstimmung ____:____
Beschluss 3:
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Umbau und zur Nutzungsänderung der bestehenden Ausstellungshalle zu einer temporären Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge sowie zur temporären Errichtung von 4 Sanitärcontainern.
       Abstimmung ____:____

 

Beschluss 1

Beschluss 1:
Der Gemeinderat stimmt der Genehmigung einer Ausnahme von der Veränderungssperre durch das Landratsamt Miesbach zu.
       Abstimmung ____:____

Beschluss 2:
Der Gemeinderat erteilt eine Abweichung von § 3 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes hinsichtlich der Gestaltung der Container.
       Abstimmung ____:____
Beschluss 3:
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Umbau und zur Nutzungsänderung der bestehenden Ausstellungshalle zu einer temporären Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge sowie zur temporären Errichtung von 4 Sanitärcontainern.
       Abstimmung ____:____

 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 20

Beschluss 2

Beschluss 1:
Der Gemeinderat stimmt der Genehmigung einer Ausnahme von der Veränderungssperre durch das Landratsamt Miesbach zu.
       Abstimmung ____:____

Beschluss 2:
Der Gemeinderat erteilt eine Abweichung von § 3 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes hinsichtlich der Gestaltung der Container.
       Abstimmung ____:____
Beschluss 3:
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Umbau und zur Nutzungsänderung der bestehenden Ausstellungshalle zu einer temporären Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge sowie zur temporären Errichtung von 4 Sanitärcontainern.
       Abstimmung ____:____

 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 21

Beschluss 3

Beschluss 1:
Der Gemeinderat stimmt der Genehmigung einer Ausnahme von der Veränderungssperre durch das Landratsamt Miesbach zu.
       Abstimmung ____:____

Beschluss 2:
Der Gemeinderat erteilt eine Abweichung von § 3 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes hinsichtlich der Gestaltung der Container.
       Abstimmung ____:____
Beschluss 3:
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Umbau und zur Nutzungsänderung der bestehenden Ausstellungshalle zu einer temporären Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge sowie zur temporären Errichtung von 4 Sanitärcontainern.
       Abstimmung ____:____

 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 20

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4. Bebauungsplan Nr. 35 "Am Sportplatz - Alpengasthof Glück Auf", 2. Änderung; Aufstellungs- / Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.12.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Für den Alpengasthof Glück Auf, Grundstück Flur-Nr. 712/1 wurde im Jahr 2014 / 2015 der Bebauungsplan Nr. 35 „Am Sportplatz – Alpengasthof Glück Auf“ aufgestellt. 

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans wurde auf dem angrenzenden Grundstück 
Flur-Nr. 714/0 eine Dienstbarkeit zugunsten des Grundstücks Flur-Nr. 712/1 sowie des Freistaats Bayern zur Sicherung der für den Betrieb der Gaststätte mit Veranstaltungssaal und des Hotels baurechtlich erforderlichen Stellplätze bestellt.
Da das Grundstück Flur-Nr. 714/0 durch diese Zweckbindung eng mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans verknüpft ist, ist eine Einbeziehung in den Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 35 „Am Sportplatz – Alpengasthof Glück Auf“ sinnvoll.
Zudem kann im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens die künftige Nutzung und Gestaltung des Grundstücks zielgerichtet gesteuert werden, z.B. durch eine strukturierte Gestaltung der Parkflächen, Anbindung der Toilettenanlage an die für Sport- und Freizeitzwecke vorgesehenen Anlagen u.ä.
So soll der Grünbereich entlang der Schlierach erhalten bleiben und für diese Fläche zusammen mit dem bestehenden Spielplatz und der nördlich angrenzenden Grünfläche entlang der Schlierach ein Gesamtkonzept für eine Freizeitanlage entwickelt werden. Das bestehende Spielangebot für Kinder soll ertüchtigt und erweitert werden und neue Erholungs- und Freizeiteinrichtungen für Jugendliche und Erwachsene sollen im direkten Anschluss zum vorhandenen Kinderspielplatz entstehen. 
So können Aufenthaltsflächen für Kinder, aber auch für Jugendliche und Senioren geschaffen werden. Gerade im Hinblick auf die künftige Entwicklung des gesamten Ortsteils aufgrund der Bebauung im Rahmen des Einheimischenprogramms der Gemeinde erscheint die Schaffung einer attraktiven Freizeitanlage für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sinnvoll.
Im Rahmen des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts ISEK hat das Büro NRT eine Vorentwurfsplanung für ein Gesamtkonzept ausgearbeitet.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, das Grundstück Flur-Nr. 714/0 in den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 35 „Am Sportplatz – Alpengasthof Glück Auf“ einzubeziehen und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das Grundstück Flur-Nr. 714/0 in den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 35 „Am Sportplatz – Alpengasthof Glück Auf“ einzubeziehen und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Erlass einer Veränderungssperre für das Grundstück Flur-Nr. 714/0, Gemarkung Hausham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.12.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat mit vorhergehendem Tagesordnungspunkt die Änderung des Bebauungsplans Nr. 35 „Am Sportplatz – Alpengasthof Glück Auf“ beschlossen, um das Grundstück Flur-Nr. 714/0 in den Geltungsbereich des Bebauungsplans zu integrieren.

Um die Planung für den künftigen Planbereich zu sichern, besteht die Möglichkeit, eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB zu erlassen.

Diese Veränderungssperre bewirkt, 
  • dass derzeit genehmigungsfähige Bauvorhaben (Errichtung, Änderung oder Nutzungs-änderung baulicher Anlagen) nicht zulässig sind und
  • dass genehmigungsfreie, aber erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen nicht vorgenommen werden dürfen.

Damit kann die Gemeinde ihre Planung umsetzen, auch wenn ein Bauantrag gestellt wird, der den Planungen der Gemeinde nicht entspricht.
Die Veränderungssperre gilt zwei Jahre und kann um ein Jahr verlängert werden. 

Das Landratsamt Miesbach kann im Einvernehmen mit der Gemeinde Ausnahmen von einer Veränderungssperre zulassen. Das konkrete Bauvorhaben wird dann durch die Veränderungssperre nicht verhindert.

Wird eine Veränderungssperre nicht erlassen, obwohl die Voraussetzungen für einen Erlass vorliegen, hat das Landratsamt auf Antrag der Gemeinde die Entscheidung über ein Bauvorhaben für einen Zeitraum bis zu zwölf Monaten auszusetzen, wenn zu befürchten ist, dass die Planung der Gemeinde durch das Bauvorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Veränderungssperre für das Grundstück Flur-Nr. 714/0 als Satzung.
Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Veränderungssperre für das Grundstück Flur-Nr. 714/0 als Satzung.
Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.12.2023 ö informativ 6

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.12.2023 ö informativ 7

Sachverhalt

Zangenfeind:
  • Zangenfeind bedankt sich für die offene, vertrauensvolle und parteiübergreifende Zusammenarbeit. Eine tolle Art der Kommunikation. Wir haben ein super Gremium. Dank an 1. Vertreter und 2. Vertreterin sowie an die Fraktionssprecher. 

    Herzlichen Dank an alle und auch Dank an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Großes Lob an das Team im Rathaus.

    Sepp Schaftari gibt Dank an Bürgermeister zurück. 

  • Vorstellung der Haushamer Nachbarschaftshilfe „Wir sind füreinander da“

Reisberger:
  • Information zur Haushaltssperre.

  • Sanierung Aufzug am Bahnhof; Montage ist angedacht zum 16.01.2024 – ca. 29.01.2024. 
    TÜV-Termin soll stattfinden am 02.02.2024.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.12.2023 13:17 Uhr