Datum: 29.04.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung "Rainer Straße", Änderung der Lage der Öko-Ausgleichsflächen, evtl. Drehung der Baugrenzen
Grundstück: Flur-Nr. 772/7, Rainer Straße 13
Bauherrn: Natalia und Roman Grill
-Satzungsbeschluss-
|
2 |
Bebauungsplan Nr. 7 "Tiefenbach-Holz"; Änderung
für die Errichtung einer Doppelgarage
Grundstück: Flur-Nr. 1190/11, Wörnsmühler Straße 11
Bauherrn: Gabriele Winter-Mayer und Günter Mayer
-Satzungsbeschluss-
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3 |
Bebauungsplan Nr. 25 "Eckart" Änderung;
Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes
Bauantrag zur Errichtung eines überdachten Gebäudes als Unterstand für Müllcontainer, LKW und Hackschnitzellagerung, sowie die Herstellung einer Fläche für PKW-Stellplätze
Grundstück: Flur-Nr. 279/0, Eckart 24, 26
Bauherr: Josef Eham
- Änderungs- / Billigungsbeschluss -
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4 |
Bebauungsplan Nr. 25 "Eckart" Änderung;
Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes
für die Errichtung einer Garage für einen Traktor und Holzlagerfläche
Grundstück: Flur-Nr. 299/7, 299/5, nähe Eckart
Bauherr: Stefan Ostner
- Änderungs- / Billigungsbeschluss -
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5 |
Bauantrag für die Errichtung eines Zweifamilienhauses mit einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle
Grundstück: Flur-Nr. 1325/0, Althausham 2
Bauherr: Georg und Quirin Eham
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6 |
Bauvoranfrage;
Anbau eines Heizungsraumes, Erweiterung des Flurs, des bestehenden Bades, Büros und Kellerraumes
Grundstück: Flur-Nr. 1214/24, Holz 66
Bauherr: Mariann und Alexander Wurzer
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7 |
Bebauungsplan Nr. 12 und städtebauliche Erhaltungssatzung "Abwinkl";
Antrag auf eine mögliche Änderung des Bebauungsplans hinsichtlich einer Regelung der abweichenden Abstandsflächen für den Anbau eines Nebengebäudes mit Geräte-, Fahrrad- und Müllraum an ein bestehendes Nebengebäude
Grundstück: Flur-Nr. 642/20, Glückaufstraße 6
Bauherr: Katharina und Josef Würmseer
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8 |
Befreiung von der örtlichen Gestaltungssatzung;
Errichtung einer Lärmschutzwand
Grundstück: Flur-Nr. 1933/11, Miesbacher Straße 4
Bauherr: Magdalena und Andreas Gruber
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9 |
Abweichung von der örtlichen Gestaltungssatzung;
Einbau eines Quergiebels im bestehenden Wohn- und Geschäftshaus
Grundstück: Flur-Nr. 650/6, Naturfreundestraße 14 c
Bauherr: Joannis Papadakis
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10 |
Antrag auf Erweiterung der Betriebsleiterwohnung mit Umnutzung
eines Teilbereiches des bestehenden Heubergeraumes
Grundstück: Flur-Nr. 899/0, Loch 1
Bauherr: Johanna und Peter Faltheiner
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11 |
Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilien-Wohnhauses mit 12 Wohneinheiten
Grundstück: Flur-Nr. 1169/0, 1169/12, 1169/13, Tiefenbachstraße 5
Bauherr: Franz Kroha
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12 |
Anträge und Anfragen
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13 |
Informationen des Bürgermeisters
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1. Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung "Rainer Straße", Änderung der Lage der Öko-Ausgleichsflächen, evtl. Drehung der Baugrenzen
Grundstück: Flur-Nr. 772/7, Rainer Straße 13
Bauherrn: Natalia und Roman Grill
-Satzungsbeschluss-
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
29.04.2015
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss hat beschlossen, die Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „Rainer Straße“ zu ändern, um die Änderung der Lager der Öko-Ausgleichsflächen und die Drehung der Baugrenzen zu ermöglichen.
Mit dem Beschluss vom 25.02.2015 wurde der entsprechende Entwurf für die Satzungsänderung gebilligt (Bauausschussbeschluss Top 6 ö vom 25.02.2015).
Die Bebauungsplanänderung wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt.
A) Ergebnis des Auslegungsverfahrens
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:
Die beteiligten Träger öffentlicher Belange haben sich nicht geäußert bzw. mitgeteilt,
keine Stellungnahme abgeben zu wollen.
Unterrichtung der Öffentlichkeit:
Von Seiten der Mitbürger wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss beschließt die 1. Änderung der Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „Rainer Straße“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als S a t z u n g.
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt die 1. Änderung der Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „Rainer Straße“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als S a t z u n g.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
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2. Bebauungsplan Nr. 7 "Tiefenbach-Holz"; Änderung
für die Errichtung einer Doppelgarage
Grundstück: Flur-Nr. 1190/11, Wörnsmühler Straße 11
Bauherrn: Gabriele Winter-Mayer und Günter Mayer
-Satzungsbeschluss-
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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29.04.2015
|
ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss hat beschlossen, diesen Bebauungsplan zu ändern, um die Errichtung einer
Doppelgarage zu ermöglichen.
Mit dem Beschluss vom 25.02.2015 wurde ein entsprechender Entwurf für die Planänderung gebilligt (Bauausschussbeschluss Top 7 ö vom 25.02.2015).
Der Entwurf für die Bebauungsplanänderung wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt.
A) Ergebnis des Auslegungsverfahrens
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:
Landratsamt Miesbach, Wasser- und Bodenschutzrecht
Schreiben vom 25.03.2015
Anlage am Gewässer:
Das/Die Grundstück(e) Flst-Nr(n). 1190/11 der Gemarkung Hausham liegt/liegen im 60m-Bereich der/des Tiefenbach (Seitenbach der Schlierach – Gewässer 3. Ordnung). Die Errichtung, wesentliche Änderung oder Stilllegung von baulichen Anlagen i.S. § 36 WHG unterliegt somit grundsätzlich der Genehmigungspflicht nach Art. 20 Bayerisches Wassergesetz (BayWG), sofern eine Genehmigung nicht im Rahmen eines anderen öffentlich-rechtlichen Verfahrens erteilt wird (z.B. Baugenehmigung nach Art. 55 ff BayBO). Dies gilt ebenfalls für die Errichtung von Wohngebäuden im Fall einer Genehmigungsfreistellung nach Art. 58 BayBO.
In diesem Fall ist durch den Bauherrn rechtzeitig ein Antrag unter Beifügung der Unterlagen nach WPBV beim Landratsamt Miesbach – Wasserrecht (Ansprechpartnerin Frau Schmid, Tel. 08025/704-3214) - zu stellen. Das staatl. Bauamt des Landratsamtes wird zur Berücksichtigung des ggf. einzuhaltenden materillen Baurechts beteiligt, die Genehmigung wird nach Wasserrecht erteilt.
Stellungnahme der Gemeinde
Die Gemeinde nimmt den Hinweis zur Kenntnis.
Der Hinweis wird an die Bauherren weitergegeben.
Unterrichtung der Öffentlichkeit:
Von Seiten der Mitbürger wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss beschließt die 27. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Tiefenbach-Holz“
gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als S a t z u n g.
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt die 27. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Tiefenbach-Holz“
gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als S a t z u n g.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
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3. Bebauungsplan Nr. 25 "Eckart" Änderung;
Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes
Bauantrag zur Errichtung eines überdachten Gebäudes als Unterstand für Müllcontainer, LKW und Hackschnitzellagerung, sowie die Herstellung einer Fläche für PKW-Stellplätze
Grundstück: Flur-Nr. 279/0, Eckart 24, 26
Bauherr: Josef Eham
- Änderungs- / Billigungsbeschluss -
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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29.04.2015
|
ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Herr Eham möchte ein überdachtest Gebäude (25,00 m x 10,50 m, Wandhöhe 6,00 m, Satteldach, Dachneigung 21°- 25°) als Unterstand für Müllcontainer, LKW´s und Hackschnitzellagerung errichten. Zusätzlich sollen noch weitere PKW-Stellplätze für Mitarbeiter hergestellt werden (unversiegelt, bekieste).
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 25 „Eckart“
in einem Mischgebiet (MI).
Der Bebauungsplan müsste für die Errichtung des überdachten Gebäudes und die Stellplatzerweiterung geändert werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 25 müsste erweitert werden um beide Vorhaben zu ermöglichen.
Die vorgesehene Fläche für die Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans liegt im Außenbereich.
Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplans sind vom Bauherrn zu übernehmen
(vertragliche Vereinbarung).
Der Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 „Eckart“ wurde in der Bauausschusssitzung am 25.02.2015 zurückgestellt.
Es wurde mit dem Kreisbaumeister Herrn Pawlovsky und einigen Gemeinderatsmitglieder ein Ortstermin durchgeführt, um sich die Parkplatzsituation und die geplante Erweiterung vor Ort anzusehen.
Zusätzlich wurde ein erneuter Ortstermin mit der Naturschutzbehörde Herrn Busl durchgeführt.
Herr Busl schlägt vor, dass die Erweiterung des Plangebiets abgerundet werden soll. So würde es sich besser in das Landschaftsbild einfügen.
Herr Pawlovsky und Herr Busl stimmen der neuen Variante für die Stellplatzerweiterung zu.
Zusätzlich wurde von dem zuständigen Architekten Herrn Wagenpfeil das Büro U-Plan beauftragt, die notwendige Ausgleichsfläche zu berechnen mit folgendem Ergebnis:
• für die Erweiterung ist ein Ausgleich von ca. 1000m² erforderlich, dieser kann entlang eines Grabens als Ufersaum angelegt werden oder im Umfeld der bestehenden Bebauung auf der Anhöhe durch eine Streuobstwiese entwickelt werden.
Beschlussvorschlag
1. Der Bauausschuss beschließt, den Bebauungsplans Nr. 25 „Eckart“ zu ändern.
2. Der Bauausschuss billigt den Planentwurf für die 11. Änderung des Bebauungsplans
Nr. 25 „Eckart“ für diese Änderung und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens.
Beschluss 1
1. Der Bauausschuss beschließt, den Bebauungsplans Nr. 25 „Eckart“ zu ändern.
2. Der Bauausschuss billigt den Planentwurf für die 11. Änderung des Bebauungsplans
Nr. 25 „Eckart“ für diese Änderung und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
Beschluss 2
1. Der Bauausschuss beschließt, den Bebauungsplans Nr. 25 „Eckart“ zu ändern.
2. Der Bauausschuss billigt den Planentwurf für die 11. Änderung des Bebauungsplans
Nr. 25 „Eckart“ für diese Änderung und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
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4. Bebauungsplan Nr. 25 "Eckart" Änderung;
Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes
für die Errichtung einer Garage für einen Traktor und Holzlagerfläche
Grundstück: Flur-Nr. 299/7, 299/5, nähe Eckart
Bauherr: Stefan Ostner
- Änderungs- / Billigungsbeschluss -
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
29.04.2015
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Herr Ostner möchte eine Garage auf den Grundstücken Fl. Nrn. 299/7 und 299/5
(10,00 m x 8,00 m, Wandhöhe 3,50 m, Satteldach, Dachneigung 21°- 25°) für einen Traktor und für eine Holzlagerfläche errichten.
Das Vorhaben liegt mit einem Teil des Gebäudes auf dem Grundstück Fl. Nr. 299/5. Diese Fläche liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 25 „Eckart“ in einem Mischgebiet (MI).
Der Bebauungsplan müsste für die Errichtung der Garage geändert werden. Um die Errichtung der Garage zu ermöglichen sollte das Grundstück Fl. Nr. 299/7 in den Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 25 mit aufgenommen werden.
Die vorgesehene Fläche für die Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans liegt im Außenbereich.
Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplans sind vom Bauherrn zu übernehmen
(vertragliche Vereinbarung).
Der Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 „Eckart“ wurde in der Bauausschusssitzung am 25.02.2015 zurückgestellt.
Es wurde mit dem Kreisbaumeister Herrn Pawlovsky und einigen Gemeinderatsmitglieder ein Ortstermin durchgeführt, um sich das Grundstück für die geplante Garage vor Ort anzusehen.
Herr Pawlovsky teilte mit, dass es sinnvoller wäre die Garage auf dem Grundstück einzeln zu errichten und nicht an das bestehende Gebäude anzubauen. Die geplante Größe der Garage wäre auch zu groß, daher sollte sie auf 10,00 m x 8,00 m reduziert werden.
Zusätzlich wurde ein erneuter Ortstermin mit der Naturschutzbehörde Herrn Busl durchgeführt.
Für Herrn Busl spricht nichts gegen die Errichtung der Garage.
Herr Pawlovsky und Herr Busl stimmen der neuen Variante für die Garage zu.
Zusätzlich wurde von dem zuständigen Architekten Herrn Wagenpfeil das Büro U-Plan beauftragt, die notwendige Ausgleichsfläche zu berechnen mit folgendem Ergebnis:
• Für die Errichtung der Garage ist ein Ausgleich von ca. 15-25m² erforderlich, der durch die Pflanzung von 2-3 Obstbäumen auf dem Wohnhausgrundstück Ostner (Flur-Nr. 299/6) oder mit der Ausgleichsmaßnahme von Herrn Eham ausgeglichen werden kann.
Beschlussvorschlag
1. Der Bauausschuss beschließt, den Bebauungsplans Nr. 25 „Eckart“ zu ändern.
2. Der Bauausschuss billigt den Planentwurf für die 11. Änderung des Bebauungsplans
Nr. 25 „Eckart“ für diese Änderung und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens.
Beschluss 1
1. Der Bauausschuss beschließt, den Bebauungsplans Nr. 25 „Eckart“ zu ändern.
2. Der Bauausschuss billigt den Planentwurf für die 11. Änderung des Bebauungsplans
Nr. 25 „Eckart“ für diese Änderung und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
Beschluss 2
1. Der Bauausschuss beschließt, den Bebauungsplans Nr. 25 „Eckart“ zu ändern.
2. Der Bauausschuss billigt den Planentwurf für die 11. Änderung des Bebauungsplans
Nr. 25 „Eckart“ für diese Änderung und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
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5. Bauantrag für die Errichtung eines Zweifamilienhauses mit einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle
Grundstück: Flur-Nr. 1325/0, Althausham 2
Bauherr: Georg und Quirin Eham
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
29.04.2015
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Herr Eham beantragt die Errichtung eines Zweifamilienhauses (Grundfläche 12,70 m x 9,99 m,
Wandhöhe 6,40 m, Satteldach, DN 21°, EG + OG) mit einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle (Grundfläche 22,80 m x 11,90 m, Wandhöhe 6,01 m, Satteldach, DN 21°) auf dem Grundstück Flur-Nr. 1325/0 in Althausham 2.
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich (§ 34 Baugesetzbuch) in einem
„Allgemeinem Wohngebiet“ (WA). Planungsrechtlich bestehen keine Bedenken.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach Maßgabe der vorliegenden
Pläne.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach Maßgabe der vorliegenden
Pläne.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
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6. Bauvoranfrage;
Anbau eines Heizungsraumes, Erweiterung des Flurs, des bestehenden Bades, Büros und Kellerraumes
Grundstück: Flur-Nr. 1214/24, Holz 66
Bauherr: Mariann und Alexander Wurzer
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
29.04.2015
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Familie Wurzer beantragt eine Bauvoranfrage um folgende Baumaßnahmen am „Ferienhaus“ zu verwirklichen:
Am Hauseingang soll angebaut und das Dach entsprechend nach vorne gezogen werden. Das Ferienhaus wird so um 3,00 m verlängert. Es entstehen ein Kellerraum, zwei zusätzliche Räume im Erdgeschoss und ein Raum im Obergeschoss. An der Traufseite soll Heizungsraum entstehen, da durch soll das Dach an der Seite verlängert werden.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2 „Feriendorf Holz“.
Nach dem derzeitigen Bebauungsplan gilt:
Die maximal bebaubare Fläche der Wochenendhäuser beträgt bei dem Typ FSW = 55 m² und bei Typ HW = 60 m²
Nebenanlagen und sonstige Anbauten sind unzulässig, ausgenommen ist die Errichtung eines Gartenhäuschens oder Geräteschuppens von max. 4 ² Grundfläche je Parzelle.
Der geplante Anbau hätte dann eine Grundfläche von 72,76 m² und überschreitet somit die zulässigen Grundflächen von 55 m² und die Baugrenzen.
Der Heizungsraum an der Traufseite und die Verlängerung des Dachs sind unzulässig.
Das Änderungsverfahren des Bebauungsplanes steht kurz vor dem Abschluss. Sollte die Änderung des Bebauungsplanes wie vorgesehen umgesetzt werden, könnte der giebelseitige Anbau genehmigt werden.
Dem Bauherrn wurde bereits mitgeteilt, dass das Änderungsverfahren abzuwarten ist.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss beschließt, die Bauvoranfrage aufgrund der derzeitigen Rechtslage abzulehnen.
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, die Bauvoranfrage aufgrund der derzeitigen Rechtslage abzulehnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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7. Bebauungsplan Nr. 12 und städtebauliche Erhaltungssatzung "Abwinkl";
Antrag auf eine mögliche Änderung des Bebauungsplans hinsichtlich einer Regelung der abweichenden Abstandsflächen für den Anbau eines Nebengebäudes mit Geräte-, Fahrrad- und Müllraum an ein bestehendes Nebengebäude
Grundstück: Flur-Nr. 642/20, Glückaufstraße 6
Bauherr: Katharina und Josef Würmseer
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
29.04.2015
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Frau und Herr Würmseer beantragen eine nachträgliche Genehmigung für das bereits bestehende Nebengebäude. Im Jahr 2006 wurde bereits ein ähnlicher Bauantrag gestellt. Die Familie Würmseer hat 2011 diese Genehmigung einmal verlängern lassen. Am 17.02.2013 lief die Baugenehmigung aus und sie wurde nicht mehr verlängert.
Statt der genehmigten Planung mit einem Neubau des Nebengebäudes hat die Familie Würmseer das bestehende Nebengebäude umgebaut. Dies ist nach Ihren Angaben deshalb erfolgt, um durch die dann fehlenden Abstandsflächen eine größere Innenhoffläche zu erhalten.
Durch diesen Umbau ist aber der Bestandsschutz für das vorhandene Nebengebäude verloren
gegangen. Aufgrund des Umbaus sind Abstandsflächen zum östlichen Nachbarn, Herrn Werner Mader einzuhalten. Diese Abstandsflächen werden aber durch die aktuelle Planung nicht eingehalten.
Deshalb müsste der vergrößerte / veränderte Abbau wieder zurückgebaut werden.
Das Landratsamt Miesbach hat als Alternative vorgeschlagen, dass die Gemeinde Hausham den bestehenden Bebauungsplan Nr. 12 „Abwinkl“ ändern und das Nebengebäude einschließlich der abweichenden Abstandsfläche in diesen Bebauungsplan aufnehmen könnte.
Dies ist in seltenen Ausnahmefällen möglich. Voraussetzung ist aber immer, dass
a) der Bauausschuss zustimmt und
b) der betreffende Nachbar, zu dem die Abstandsflächen nicht eingehalten werden, zustimmt.
Ohne diese schriftliche Zustimmung des Nachbarn kann die Gemeinde den Bebauungsplan nicht ändern, denn dann könnte der Nachbar gegen die Bebauungsplanänderung und damit gegen die Gemeinde klagen.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss stimmt der Änderung und die Aufnahme des Nebengebäudes einschließlich der abweichenden Abstandsflächen in den Bebauungsplan Nr. 12 „Abwinkl“ zu
.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt der Änderung und die Aufnahme des Nebengebäudes einschließlich der abweichenden Abstandsflächen in den Bebauungsplan Nr. 12 „Abwinkl“ zu
.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 6
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8. Befreiung von der örtlichen Gestaltungssatzung;
Errichtung einer Lärmschutzwand
Grundstück: Flur-Nr. 1933/11, Miesbacher Straße 4
Bauherr: Magdalena und Andreas Gruber
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
29.04.2015
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Sachverhalt
Frau und Herr Gruber beantragen die Errichtung einer Lärmschutzwand in einem Bereich
Ihres Grundstücks Flur-Nr. 1933/11, Miesbacher Straße 4. Dieser Zaun soll den Verkehrslärm der vorbeiführenden Miesbacher Straße (Bundesstraße B 307) mindern.
Der 2,00 m hohe Zaun soll auf einer Länge von ca. 13,00 m nördlich vom Gebäude errichtet werden. An der Seite zur Garage soll der Zaun auf einer Länge von 4,00 m weitergeführt werden.
Die Lärmschutzwand besteht aus einer Steingitterwand.
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich in einem Mischgebiet (MI).
Planungsrechtlich bestehen keine Bedenken.
Nach der Gestaltungssatzung dürfen Einfriedungen nur als offene Einfriedungen mit einer
maximalen Höhe von 1,20 m errichtet werden. Ausnahmen können aber insbesondere für
Lärmschutzwände zugelassen werden.
Daher wäre eine isolierte Befreiung von der Gestaltungsatzung nötig um die Lärmschutzwand zu errichten.
Das Landratsamt Miesbach wurde vorab um eine Stellungnahme zur Wirksamkeit bzw. Schutzwirkung des Lärmschutzwalles gebeten.
Landratsamt Miesbach, Untere Immissionsschutzbehörde, Herr Brand;
Stellungnahme vom 20.04.2015
Das Anliegen des Antragstellers, die Lärmsituation auf Grund des einwirkenden Verkehrslärms zu verbessern, ist aus unserer Sicht grundsätzlich begründet, auch wenn die Miesbacher Straße durch die neue Verkehrsführung weniger belastet ist als noch vor einigen Jahren. Offiziell verläuft die Bundesstraße noch durch den Ort und nach den letzten veröffentlichten Verkehrszählungen aus dem Jahr 2010 ist noch von ca. 8400 Fahrzeugen pro Tag auszugehen. Bei diesen Verkehrsdaten werden an dem Anwesen Miesbacher 4 die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 von 60 dB(A) am Tag und 50 dB(A) nachts an den straßenzugewandten Fassen erheblich überschritten. Insofern wäre das Anliegen begründet, auch wenn sicher kein Rechtsanspruch auf die Durchführung von aktiven baulichen Lärmschutzmaßnahmen besteht, sofern sie das Ortsbild beeinträchtigen oder einer Ortsgestaltungssatzung widersprechen.
Die beschriebene Lärmschutzwand kann allerdings nur den Gartenbereich unmittelbar nördlich des Gebäudes effektiv um ca. 5-7 dB(A) entlasten. Die höchste Pegelminderung tritt für sitzende Personen direkt hinter der Lärmschutzwand auf. Wichtig wäre eine lückenlose Verbindung der Schallschutzeinrichtung mit den Gebäudewänden von Haupthaus und Garage. Für das Gebäude selbst ist bei der vorliegenden Situation kaum ein nennenswerter Lärmminderungseffekt erzielbar. Auch die Erdgeschoss-Fensteroberkanten der Nordfassade liegen hierfür zu hoch.
Für einen effektiven Lärmschutz im Gartenbereich wäre die vom Antragsteller vorgesehene Steingitterwand grundsätzlich geeignet, da Stein auf Grund seiner hohen Masse auch ein hohes Schalldämm-Maß aufweist. Da die Wand aber nur 2,0 m hoch werden soll/kann und somit der Schallumweg über die Wand den Minderungseffekt deutlich begrenzt, würde auch ein Material geringerer Masse einen nahezu gleichwertigen Schutzzweck erfüllen. Beispielsweise könnte auch in Holzbauweise (Flächengewicht ca. 15kg/m²) ein guter Schallschutz erzielt werden. Möglicherweise lässt sich in Holzbauweise eine etwas gefälligere Optik bewerkstelligen.
Auch das Straßenbauamt Rosenheim wurde wegen der Lärmschutzwand um eine Stellungnahme gebeten.
Straßenbauamt Rosenheim, Herr Hoppe;
Schreiben vom 10.04.2015
Die Zustimmung erstreckt sich nur auf eine Lärmschutzwand zwischen der Eisdiele und dem Anwesen Miesbacher Straße 4, nicht jedoch auf die Eckseite des Anwesens im Bereich der Einmündung Bahnhofstraße am Zebrastreifen.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss beschließt, für die beantragte Lärmschutzwand eine Ausnahme im Sinne des
§ 5 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 der Gestaltungssatzung in der Fassung vom 26.06.2010 nach Maßgabe der vorliegenden Pläne zu erteilen.
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, für die beantragte Lärmschutzwand eine Ausnahme im Sinne des
§ 5 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 der Gestaltungssatzung in der Fassung vom 26.06.2010 nach Maßgabe der vorliegenden Pläne zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1
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9. Abweichung von der örtlichen Gestaltungssatzung;
Einbau eines Quergiebels im bestehenden Wohn- und Geschäftshaus
Grundstück: Flur-Nr. 650/6, Naturfreundestraße 14 c
Bauherr: Joannis Papadakis
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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29.04.2015
|
ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Herr Papadakis beantragt, an der Südseite einen Einbau eines Quergiebels im bestehenden Wohn- und Geschäftshaus in der Naturfreundestraße 14 c in Hausham.
Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) in einem Mischgebiet (MI).
Der Quergiebel soll wie der Bestand eine Dachneigung von 30° erhalten.
Laut der Gestaltungssatzung müssen die Dächer von Hauptgebäuden eine Neigung zwischen 20° und 26° haben. Andere Dachformen können insbesondere zur besseren gestalterischen Einbindung des Gebäudes in den Baubestand ausnahmsweise zugelassen werden (§ 2 Abs. 4 der Gestaltungssatzung).
Es liegt eine Abweichungen von der Gestaltungssatzung vor. Für jede Abweichung muss ein sachlicher Grund vorhanden sein. Liegt dieser nicht vor kann einer Abweichung nicht zugestimmt werden.
Die Dachneigung wird wie folgt begründet:
Aufgrund des Erscheinungsbilds und der Symmetrie
sollte der neue Quergiebel dieselbe Dachneigung wir der bestehende Giebel aufweisen.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss stimmt der erforderlichen Abweichung von der Gestaltungssatzung
für die Dachneigung von 30° zu.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt der erforderlichen Abweichung von der Gestaltungssatzung
für die Dachneigung von 30° zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
10. Antrag auf Erweiterung der Betriebsleiterwohnung mit Umnutzung
eines Teilbereiches des bestehenden Heubergeraumes
Grundstück: Flur-Nr. 899/0, Loch 1
Bauherr: Johanna und Peter Faltheiner
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
29.04.2015
|
ö
|
beschließend
|
10 |
Sachverhalt
Die Familie Faltheiner beantragt eine Erweiterung der Betriebsleiterwohnung im Obergeschoss um 70 m² auf dem Grundstück Flur-Nr. 899/0 in Hausham. Es wird ein Teilbereich des bestehenden Heubergeraumes umgenutzt. Zusätzlich soll eine Treppe im Erdgeschoss errichtet werden.
Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB).
Es bestehen keine planungsrechtlichen Bedenken.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach Maßgabe der vorliegenden Pläne.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach Maßgabe der vorliegenden Pläne.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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11. Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilien-Wohnhauses mit 12 Wohneinheiten
Grundstück: Flur-Nr. 1169/0, 1169/12, 1169/13, Tiefenbachstraße 5
Bauherr: Franz Kroha
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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29.04.2015
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ö
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beschließend
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11 |
Sachverhalt
Herr Kroha beantragt den Neubau eines Mehrfamilien-Wohnhauses mit 12 Wohneinheiten
(Grundfläche 25,24 m x 12,49 m, Wandhöhe 7,05 m, Satteldach, Dachneigung 25°, Erdgeschoss + Obergeschoss + Dachgeschoss).
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich (§ 34 Baugesetzbuch) in einem
„Mischgebiet“ (MI). Planungsrechtliche Bedenken bestehen nicht.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss stellt die Entscheidung zurück und beauftragt die Verwaltung vorab einen Termin mit dem Kreisbaumeister Herrn Pawlovsky zu vereinbaren. Die Mitglieder des Ausschusses werden dazu geladen.
Beschluss
Der Bauausschuss stellt die Entscheidung zurück und beauftragt die Verwaltung vorab einen Termin mit dem Kreisbaumeister Herrn Pawlovsky zu vereinbaren. Die Mitglieder des Ausschusses werden dazu geladen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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12. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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29.04.2015
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ö
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informativ
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12 |
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13. Informationen des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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29.04.2015
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ö
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informativ
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13 |
Datenstand vom 11.06.2015 16:35 Uhr