Antrag KamiSar Verwaltungs GmbH, Günterstalstraße 50, 79100 Freiburg im Breisgau Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 28 1. Änderung hinsichtlich Fl.Nr. 409/3, Gemarkung Heilsbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  94. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 08.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 94. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 08.05.2019 ö 2.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die KamiSar Verwaltungs GmbH hat zum Neubau des REWE-Supermarktes auf dem Grundstück Fl.Nr. 409/3, Gemarkung Heilsbronn, einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 28.1 Änderung bezüglich der Sortimentsliste eingereicht.
Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner (heutigen) Sitzung am 08.05.2019 einen Empfehlungsbeschluss mit einer Gegenstimme gefasst. Das Bauvorhaben und der Empfehlungsbeschluss werden in der Sitzung erläutert bzw. vorgestellt.
Die ausführlichen Daten zum Bauantrag sind im Bau- und Umweltausschuss hinterlegt.

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Befreiung von § 2 Ziff. 2.4 der Satzung zum Bebauungsplan Nr. B 28, 1. Änderung, für den Verkauf von Randsortimenten nur für die beantragten zentrenrelevanten Sortimente aus der Heilsbronner Liste A 3 des Einzelhandelskonzeptes 2010. Ausgenommen von dieser Genehmigung ist ausdrücklich die beantragte Ausdehnung des Sortimentes „Blumen“ über den genehmigten Bestand hinaus.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.07.2019 15:46 Uhr