Bauantrag Schmidt Wohnbau GmbH Neubau Wohnanlage Falkenstraße FlNr. 402/2; Gemarkung Heilsbronn; Baugenehmigung des Landratsamtes Ansbach vom 20.07.2020
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss), 12.08.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 24.06.2020 wurde über den vorliegenden Bauantrag zur Errichtung einer Wohnanlage (11 WE’s) in der Falkenstraße beraten, da das Landratsamt Ansbach mitgeteilt hatte, das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen.
Nach Beratung wurde das gemeindliche Einvernehmen weiterhin nicht erteilt. Auf die Ausführungen der Sitzungen vom 24.06.2020, 29.04.2020 (Stadtrat), 11.03.2020, 05.02.2020, 18.09.2019, 24.07.2019, 08.05.2019, 16.01.2019 (Stadtrat) wird Bezug genommen, insbesondere hinsichtlich der Begründung der Ablehnung (Mischgebietscharakter des Baugebietes).
Mit Bescheid des Landratsamtes Ansbach vom 20.07.2020, eingegangen bei der Stadt Heilsbronn am 23.07.2020, wurde das Vorhaben bauaufsichtlich genehmigt. Die Stadt Heilsbronn hat nunmehr die Möglichkeit, binnen eines Monats nach Zugang des Bescheides, Klage beim Verwaltungsgericht Ansbach einzureichen.
Nachdem das gemeindliche Einvernehmen bereits im Rahmen des dem Bauvorhaben zugrundeliegenden Bauvorbescheides durch das Landratsamt Ansbach ersetzt wurde, wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 16.01.2019 mehrheitlich beschlossen, gegen die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens bzw. den Bauvorbescheid nicht gerichtlich vorzugehen:
„Der Stadtrat bleibt bei seinem Beschluss vom 19.12.2018, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen, gleichwohl wird der Stadtrat sich nicht gegen das durch Bescheid des LRA Ansbach vom 18.12.2018 mitgeteilte Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens wehren.“
Beschluss 1
Mit Blick auf den Beschluss des Stadtrates vom 16.01.2019 nimmt der Ferienausschuss die Entscheidung des Landratsamtes Ansbach vom 20.07.2020 ohne Einsprüche hin.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 6
Beschluss 2
Der Ferienausschuss bleibt beim Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 24.06.2020 und reicht gegen die Baugenehmigung (Bescheid) des Landratsamtes Ansbach vom 20.07.2020 Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach ein. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Kanzlei mit den Interessen der Stadt Heilsbronn umgehend zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3
Datenstand vom 04.02.2021 08:23 Uhr