Förderhinweise
Dem infektionsschutzgerechten Lüften kommt gerade in den bevorstehenden Herbst- und Wintermonaten eine enorme Bedeutung zu, um die Virenlast und damit die Ansteckungsgefahr in Gebäudeinnenräumen durch regelmäßige Frischluftzufuhr zu verringern. Vor dem Hintergrund des Schul- und Kitastarts 2020/2021 im Regelbetrieb und zur Flankierung der entsprechenden Hygienekonzepte fördert der Freistaat Bayern mit bis zu 50 Mio. Euro Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften u. a. in Kindertagesstätten und Schulen.
Zuwendungsfähig nach diesen Richtlinien vom 20. und 29. Oktober 2020 ist die Beschaffung von
a) Ausstattungsgegenständen zur Verbesserung der Hygiene (gilt für Kitas, nicht für Schulen)
a) mobilen CO2-Sensoren zur Verwendung der CO2-Konzentration als Surrogat-Parameter für die Regelung von Lüftungsmaßnahmen,
b) mobilen Luftreinigungsgeräten mit Filterfunktion zur Verringerung der Aerosolkonzentration für Räume, die nicht ausreichend durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine RLT-Anlage gelüftet werden können.
Nicht zuwendungsfähig sind mobile Luftreinigungsgeräte mit UV-C-Technik sowie Maßnahmen betreffend fest installierte Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen).
Die maximalen Fördersummen für die Beschaffung einzelnen Positionen (Ausstattungsgegenstände, CO2-Sensoren und Luftreinigungsgeräte) können weder getauscht noch gegenseitig ausgeglichen werden kann. Die jeweiligen Fördersummen sind an den vorgesehenen Zweck gebunden. Es wird kein Mindesteigenanteil durch den Zuwendungsempfänger fällig.
Der Förderanträge sind bis zum 31. Dezember 2020 (Ausschlussfrist) bei der jeweils zuständigen Bewilligungsbehörde zur stellen. Gefördert werden Beschaffungen im Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis einschl. 31. März 2021. Vorzeitiger Maßnahmenbeginn: 1. Oktober 2020.
Relevante Raumanzahl der jeweiligen Einrichtung*
Kita Sonnenblume 4 (hiervon 1 Ruheraum)
Kita Peter Pan 1 11 (hiervon 1 Ruheraum)
Kita Peter Pan 2 14 (hiervon 5 Ruheräume)
Städtischer Hort 4
Mittagsbetreuung 4
GS Heilsbronn 23
GS Bürglein 8
Gesamt 68
*(Anzahl der Gruppen-/Klassenräume und Mehrzweckräume mit Büros; ohne Gemeinschaftsräume, Abstellräume und Räume ohne dauerhaften Aufenthalt)
Ausstattungsgegenstände für Kitas
Folgende Fördergelder (16,32 €/Kind) stehen ausschließlich für die städtischen Kindertageseinrichtungen in Heilsbronn für die Beschaffung von Ausstattungsgegenständen (Schutzscheiben, Trennwände, Desinfektionsmittelspender, Schutzmasken usw.) zur Verbesserung der Hygiene zur Verfügung:
Kita Sonnenblume 359,04 €
Kita Peter Pan 1 1.811,52 €
Kita Peter Pan 2 1.419,84 €
Städtischer Hort 1.028,16 €
CO2-Sensoren für Kitas und Schulen
Das favorisierte Angebot für ein technisch geeignetes CO2-Messgerät liegt bei rd. 135,00 € brutto.
Kitas
Folgende Fördergelder (7,12 €/Kind) stehen für die städtischen Einrichtungen in Heilsbronn für die Beschaffung von CO2-Sensoren zur Verfügung:
Kita Sonnenblume 156,64 € (entspr. 1 CO2-Sensor)
Kita Peter Pan 1 790,32 € (entspr. 6 CO2-Sensoren)
Kita Peter Pan 2 619,44 € (entspr. 4 CO2-Sensoren)
Städtischer Hort 448,56 € (entspr. 3 CO2-Sensoren)
Schulen
Für CO2-Sensoren wird ein Festbetrag pro Schüler/in i. H. v. 7,27 € gewährt, höchstens jedoch in Höhe der zuwendungsfähigen Kosten.
Gesamtschülerzahl Heilsbronn und Bürglein lt. Schulstatistik 2018: 333 x 7,27 €/Schüler/in entspräche eine Förderung von rd. 2.420,00 € (GS Heilsbronn ca. 1.860,00 €, GS Bürglein ca. 560,00 €).
2.420,00 € Förderung: 135,00 €/St. ergäbe 18 CO2-Sensoren (GS Heilsbronn ca. 14 CO2-Sensoren, GS Bürglein ca. 4 CO2-Sensoren).
Für 68 Räume in Kitas und Schulen würden insgesamt 36 CO2-Sensoren gefördert. Für eine Vollausstattung müssten 32 CO2-Sensoren zusätzlich beschafft werden. (Kosten: rd. 4.320,00 €)
Mobile Luftreinigungsgeräte für Kitas und Schulen
Die Förderung für die Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten wird bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt und ist auf höchstens 3.500,00 € je förderfähigem Raum begrenzt. Für Kitas und Schulen bestehen hier gleiche Fördervoraussetzungen.
Sowohl in den städt. Kitas, als auch in den beiden Grundschulen sind keine Räume vorhanden, die den Fördervoraussetzungen entsprechen.
Das günstigste Angebot des Hersteller Wolf GmbH aus Mainburg liegt derzeit bei rd. 3.100,00 € brutto.
Die Ausstattung aller städt. Kitas und Schulen mit Luftreinigungsgeräten ergäbe Gesamtkosten i. H. v. rd. 210.800,00 € (3.100,00 €/Luftreiniger * 68 Räume), für die keine Förderung besteht.
Davon entfielen 89.900,00 € auf die Kitas, 24.800,00 € auf Hort u. Mittagsbetreuung und 96.100,00 € auf die Grundschulen Heilsbronn und Bürglein.
GS Bürglein
Vier Räume (3 Klassenräume und ein Mehrzweckraum) der Grundschule Bürglein können ausschließlich zur Straße hin gelüftet werden. Aufgrund der Schadstoffbelastung beim Lüften könnten diese zeitnah oder im Zuge der anstehenden Sanierungsmaßnahme mit Luftreinigungsgeräten (fest oder mobil)/RLT-Anlagen ausgestattet werden. Für die GS Bürglein gibt es eine Kostenschätzung für eine RLT-Anlage i. H. v. ca. 80.000,00 €.
Frau Maurer geht nicht von einer Ausstattung mit Luftreinigungsgeräten aus, da in allen Unterrichtsräumen, im Lehrerzimmer sowie in der Verwaltung quergelüftet werden kann. Die Ausstattung mit CO2- Messgeräten wird ihrer Meinung nach als sinnvoll angesehen.
GS Heilsbronn
Nach Meinung von Herr Roth wäre der Einbau von Lüftungsgeräten (auch bei regulär zu öffnenden Fenstern) in allen Klassenzimmern äußerst sinnvoll. Durch das ständige Lüften über die Fenster würden die Räume stark auskühlen, die Kinder frören sehr und es herrsche keine lernförderliche Atmosphäre.
Umfrage Kernfranken
Eine Umfrage bei den Kernfranken-Kommunen innerhalb der letzten beiden Wochen ergab kein einheitliches Bild. Die Anschaffung von Luftreinigungensgeräten ist weitgehend nicht vorgesehen. Auch eine Beschaffung von CO2-Sensoren ist nicht überall vorgesehen.