Datum: 10.02.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hohenzollernhalle
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung durch 1. Bgm. Pfeiffer
2 Niederschrift der 11. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 20.01.2021; Anerkennung
3 Bauantrag Erweiterung des bestehenden Gewächshauses und des Wasserbeckens, FlNr. 801, 821 Gemarkung Weißenbronn
4 Änderung der Richtlinie Nr. 4 für die Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung von kirchlichen Baumaßnahmen und Baumaßnahmen von Trägern der Wohlfahrtspflege; Beschluss
5 Kommunales Ortsrecht; Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Neuerlass der Verordnung der Stadt Heilsbronn über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung); Beschluss
6 Kommunales Ortsrecht; Neuerlass einer Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen (Stellplatzsatzung); Beschluss
7 Neubau Kindertagesstätte Heilsbronn; Information über Sachstand i.S. Sonderförderung, Petition vom 26.01.2021 und Beschluss über weiteres Vorgehen
8 Bekanntgaben
8.1 Sachstand Breitbandausbau Gigabitförderprogramm
8.2 Postkarten aus ca. 1914
8.3 evtl. weitere Bekanntgaben
8.4 Kreisverkehr Staatsstraße 2410; Anfrage wg. auffälligerer Gestaltung des Kreisverkehrs
8.5 Tanklöschfahrzeug TLF 4000 für den Standort Heilsbronn
8.6 Bundesstraße 14: Rodungsarbeiten zwischen Müncherlbach und Buchschwabach
8.7 Infrastrukturabgabe
8.8 Ehemalige Brauerei; Bekanntgabe
8.9 Geburtstage

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1. Begrüßung durch 1. Bgm. Pfeiffer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 12. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 10.02.2021 ö 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der 1. Bgm. Dr. Pfeiffer begrüßt das Stadtratsgremium, die Ortssprecher, Herrn Dürr (FLZ), die Zuhörer und die Unterzeichner der Petition mit Herrn Pfarrer i.R. Klose und dem früheren Stadtratskollegen und Kreisrat Dr. Meindorfner ganz herzlich.

Dient zur Kenntnis.

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2. Niederschrift der 11. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 20.01.2021; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 12. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 10.02.2021 ö 2

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 11. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 20.01.2021 bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Bauantrag Erweiterung des bestehenden Gewächshauses und des Wasserbeckens, FlNr. 801, 821 Gemarkung Weißenbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 12. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 10.02.2021 ö beschliessend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Über das Bauvorhaben wurde bereits in der Sitzung des Stadtrates vom 20.01.2021 beraten und in diesem Zusammenhang dem anwesenden Vertreter der Antragstellerin das Rederecht erteilt.
Mit Schreiben vom 18.01.2021, eingegangen am 20.01.2021, teilte die Antragstellerin der Stadt Heilsbronn mit, dass der für die Gewächshausanlage notwendige Wasserbedarf durch das aufgefangene Regenwasser gedeckt wird. Die bestehenden Brunnen wären nach Aussage des Vertreters der Antragstellerin nicht in Betrieb und könnten z.T. nicht genutzt werden.
Es wird ein jährlicher Wasserverbrauch von derzeit 18.000 cbm (= 18.000.000 l) angegeben. Für die Erweiterung der Gewächshausanlage wird ein zusätzliches Wasserbecken nördlich des bestehenden errichtet.
In der Beratung am 20.01.2021 wurde zugesichert, über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens erneut zu beraten, wenn entsprechende Nachweise über die Wasserversorgung vorliegen und ebenfalls nachgewiesen wird, dass der Wasserhaushalt nicht beeinträchtigt wird.
Da keine Grundwasserentnahme mittels Betriebsbrunnen erfolgt, wird der Wasserhaushalt insofern nicht beeinträchtigt. Die Verwaltung gibt jedoch zumindest zu bedenken, dass das aufgefangene Regenwasser nicht dem Wasserhaushalt zugeführt wird und insoweit eine Beeinträchtigung durchaus denkbar ist.
Die Verwaltung schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, soweit eine Deckung des Wasserbedarfs ausschließlich über aufgefangenes Regenwasser erfolgt oder, sollte dies zur Bewässerung nicht ausreichen, ein Wasserbezug über den Zweckverband zur Wasserversorgung erfolgt. Nach Mitteilung des Vertreters der Antragstellerin in der Stadtratssitzung am 20.01.2021 wäre die Versorgung insoweit gesichert.  Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens sollte daher ausnahmsweise bedingt werden. Sollte der Bedingung nicht gefolgt werden, so wäre das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für die Erweiterung des bestehenden Gewächshauses und des Wasserbeckens auf Grundstück FlNr. 801 und FlNr. 821, Gemarkung Weißenbronn, wird unter der Bedingung erteilt, dass der Bauherrin im Rahmen der Baugenehmigung zur Auflage gemacht wird
  1. Die Bewässerung des zu genehmigenden Gewächshauses durch Regenwasser oder einen Anschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgung sicherzustellen.
  2. Eine Grundwasserentnahme darf nicht erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Änderung der Richtlinie Nr. 4 für die Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung von kirchlichen Baumaßnahmen und Baumaßnahmen von Trägern der Wohlfahrtspflege; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 12. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 10.02.2021 ö 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Richtlinie Nr. 4 der Stadt Heilsbronn für die Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung von kirchlichen Baumaßnahmen und Baumaßnahmen von Trägern der Wohlfahrtspflege (Diakonieverein, Caritas) bedarf einer Änderung (s. Anlage, Änderungen grau markiert).
Die bisherige Richtlinie gilt seit 01.01.2007.
Mit der geänderten Richtlinie werden bei Maßnahmen, die (auch bzw. z. T.) unter staatlicher Baulast stehen, der auf die staatl. Baulast entfallende Kostenanteil von einer Bezuschussung ausgenommen.
Es geht die Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.01.2021 an den Stadtrat, die geänderten Zuwendungsrichtlinien rückwirkend ab 01.01.2021 neu zu beschließen.

Beschluss

Ein Empfehlungsbeschluss aus dem Haupt- und Finanzausschuss vom 27.01.2021 liegt vor.
Die Änderung der Richtlinie Nr. 4 (Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung von kirchlichen Baumaßnahmen und Baumaßnahmen von Trägern der Wohlfahrtspflege (Diakonieverein, Caritas)) gemäß dem vorliegenden Entwurf wird beschlossen. Diese Änderung gilt rückwirkend ab 01.01.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Kommunales Ortsrecht; Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Neuerlass der Verordnung der Stadt Heilsbronn über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung); Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 12. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 10.02.2021 ö beschliessend 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die aktuelle Verordnung der Stadt Heilsbronn über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) vom 04.02.2010 wäre grundsätzlich noch knapp neun Jahr rechtsgültig (Geltungsdauer 20 Jahre).

Mit Schreiben vom 08.01.2021 sprach der Bayerische Gemeindetag die Empfehlung aus, die genannte Verordnung aufgrund einer geänderten Ermächtigungsgrundlage neu zu erlassen.

Hintergrund ist eine Gesetzesänderung des Art. 51 Abs. 5 Satz 1 BayStrWG, der zum 01.01.2021 in Kraft getreten ist.
Eine Gesetzesänderung war notwendig, da der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Beschluss überraschend entschieden hatte, dass Art. 51 Abs. 5 Satz 1 BayStrWG a. F. keine Übertragung der Winterdienstpflichten an öffentlichen Straßen ermöglicht, die nur einem Fußgängerverkehr (selbständige Gehwegflächen) oder einem Fußgänger- und Radverkehr dienen, also nicht Teil einer Ortsstraße sind.

In der städtischen Verordnung vom 04.02.2010 war zwar bereits die Übertragung der Winterdienstpflichten an öffentlichen Straßen, die nur einem Fußgängerverkehr oder einem Fußgänger- und Radverkehr dienen, also nicht Teil einer Ortsstraße sind, geregelt, dies aber gemäß den Ausführungen des Bayerischen Gemeindetages (bezugnehmend auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes) ohne eine ausreichende gesetzliche Grundlage.

Aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 29.04.2010 bestehen Zweifel, ob das nachträgliche Inkrafttreten einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage (Art. 51 Abs. 5 S. 1 in der Fassung ab 01.01.2021) eine Verordnung heilen kann, die zuvor auf eine unzureichende Grundlage gestützt worden ist.

Aufgrund dessen wird vorgeschlagen, die Verordnung der Stadt Heilsbronn über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) neu zu erlassen.

Auf Antrag der „Bund Naturschutz Ortsgruppe Heilsbronn“ wurde inhaltlich § 13 „Ordnungswidrigkeiten“ um einen weiteren Punkt ergänzt. Ordnungswidrig handelt demnach auch derjenige, der entgegen § 10 mit Tausalz und ätzenden Mitteln außerhalb der besonderen Glättegefahr streut (siehe anliegendes Dokument).
Begründet wird der Antrag mit dem bereits jahrelang bestehenden privaten Streusalzgebrauch an Stellen, die keine besondere Glättegefahr begründen.

Inhaltlich wurden ansonsten keine bedeutenden Änderungen vorgenommen, einzig Formulierungen in geringem Umfang an die Musterverordnung angepasst und Rechtschreibfehler korrigiert.


Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Neuerlass der Verordnung der Stadt Heilsbronn über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) in der vorliegenden Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Kommunales Ortsrecht; Neuerlass einer Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen (Stellplatzsatzung); Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 12. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 10.02.2021 ö beschliessend 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Tagesordnungspunkt wurde am 05.02.2021 nachgemeldet.
Über den Neuerlass der Stellplatzsatzung wurde in der Sitzung am 20.01.2021 beraten.
Im Rahmen der Beratung wurde u.a. angemerkt, dass eine ausreichende Vorbereitung des Tagesordnungspunktes nicht möglich war. Zudem wurde mitgeteilt, dass die vorgeschlagene Änderung der Stellplatzsatzung auch auf Anbauten von nicht mehr als 50 m² Anwendung finden würde.
Die Stadtverwaltung hat die Angelegenheit nochmals geprüft und diese nunmehr erneut auf die Tagesordnung gesetzt.
Anzumerken ist, dass eine Stellplatzpflicht grundsätzlich unabhängig von der Größe etwaiger Anbauten entsteht. Bedeutsam ist für das Entstehen einer Stellplatzpflicht das Hinzukommen einer eigenen Wohneinheit. Die Richtzahlenliste wurde insoweit angepasst.
Die Verwaltung schlägt nunmehr vor, die Regelung nach Ziff. 1.2 der Stellplatzsatzung insoweit zu ändern, dass ein Stellplatz für Wohnungen bis 40 m² nachzuweisen ist und für Wohnungen ab
41 m² 2 Stellplätze nachzuweisen sind.
Die Aufnahme der Verpflichtung zur Schaffung von Fahrradabstellplätzen für Mehrfamilienhäuser sollte nach Ansicht der Verwaltung weiterhin aufgenommen werden.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Neuerlass der Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen (Stellplatzsatzung) in der vorliegenden Form. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

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7. Neubau Kindertagesstätte Heilsbronn; Information über Sachstand i.S. Sonderförderung, Petition vom 26.01.2021 und Beschluss über weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 12. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 10.02.2021 ö 7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Neubau einer Kindertagesstätte wurde umfassend und oft, letztmals am 28.10.2020 im Stadtrat beraten. In dieser Sitzung wurde zum einen der Bedarf für die neu zu errichtende Kindertagesstätte festgestellt (5 Krippengruppen, 3 Regelgruppen, 6 Inklusionsplätze). Zum anderen wurde dem Finanzierungsplan mit 6-7 Inklusionsplätzen zugestimmt, welcher derzeit schon bei Gesamtkosten von 4,48 Mio. €, einer Sonderförderung von rd. 4 Mio. € und Eigenmittel von 0,48 Mio. € ausgeht.
Der Sitzung vom 28.10.2020 gingen, wie bereits in dieser Sitzung ausgeführt, langwierige und mehrfache Beratungen im Stadtrat u.a. wegen des Angebotes zur Errichtung einer Kindertagesstätte in Bürglein, voraus. Das Schreiben des Evang.-Luth. Pfarramtes Bürglein, bei uns eingegangen am 21.10.2020, mit dem das Angebot erneuert wurde, lag bei.
Der Beschluss des Stadtrates war die logische Folgerung der vorausgehenden Beschlüsse des Stadtrates vom 20.03.2019, 23.10.2019, 15.01.2020 und des Ausschusses für Bildung und auch des Bauauschusses vom 01.07.2020.
Herr Pfarrer i.R. Karl-Heinz Klose hat sich außerdem mit Schreiben vom 02.11.2020 gegen dieses Vorhaben gewandt (ebenfalls im Ratsinformationssystem -RIS- eingestellt) und in der Sitzung vom 18.11.2020 das Rederecht erhalten.
Das Antwortschreiben der Stadtverwaltung vom 26.11.2020 zum Angebot der Kirchengemeinde Bürglein und die Stellungnahme der Verwaltung im Monatsblatt Dezember 2020 liegt bei.
Nun ging erneut ein Schreiben des Herr Pfarrer i.R. Karl-Heinz Klose (vom 26.1.2021) ein sowie eine Petition einiger engagierter Senioren, datiert vom 26.01.2021. Beide Schreiben sind im RIS eingestellt. Die Verfasser dieses Schreibens haben dieses ebenfalls an die 2. Bürgermeisterin und den 3. Bürgermeister, die Fraktionssprecher und Hr. Brendle-Behnisch übermittelt.
Im Grundsatz stehen wohl bei denjenigen, die eine 8-Gruppige Einrichtung am vorgesehenen Standort nicht befürworten, die Größe der Einrichtung und die Lage in der Kritik. Diese Punkte wurden jedoch schon im Plenum diskutiert.
Das ursprünglich genannte Argument der Nähe zur B 14 wird nicht mehr aufgeführt, da nachweislich auch die bestehende Kindertagesstätte des Diakonievereins an der B 14 liegt und dies sogar in noch wesentlich geringerem Abstand. Auch angesprochene Alternativstandorte haben Mängel. Der Beschluss für den zentralen Standort am Weiterndorfer Weiher erfolgte auch unter Berücksichtigung aller Ortsteile.
Nachfolgend nochmals Auszüge aus den Ausführungen der Verwaltung in der Vormerkung zur Beratung am 28.10.2020:
„Der Ausschuss für Bildung hat in seiner Sitzung vom 01.07.2020 der Verwaltung den Auftrag erteilt, die Planung für eine Kindertagesstätte auf dem vorgesehenen (stadteigenen) Grundstück Fl.Nr. 43/2, Gemarkung Weiterndorf vorzubereiten. Dabei sollte von einer mindestens 5-gruppigen Einrichtung ausgegangen werden.
Für das für die Stadt Heilsbronn bei dem bestehenden, erheblichen Bedarf zwingend auszuschöpfende Sonderförderprogramm wurde am 07. Oktober bekannt, dass nun sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Zuwendungsgebers ausgestellt werden und bei der Mittelvergabe das „Windhundprinzip“ gelte. Eine Verzögerung bei der Antragstellung würde das erhebliche Risiko mit sich bringen, dass Chance auf die attraktive Möglichkeit der Sonderförderung vergeben werden würde, d.h., dass wir statt 90 % Förderung der förderfähigen Kosten nur rd. 57 % Förderung der förderfähigen Kosten bekommen würden.
Bei unserem Bedarf (8 Gruppen) würde die Regelförderung rund 1,3 Mio. € weniger an Zuschüssen für die Stadt Heilsbronn bedeuten.
Wir veranschlagten deshalb wie in der Stadtratssitzung am 16.09.2020 informiert wurde, zunächst zur Deckung des Bedarfes eine 8-gruppige KiTa.“
Die genannte Summe, die weniger an Zuschüssen eingeht, bedeutet somit einen entsprechend höheren Einsatz in gleicher Höhe an städt. Kosten, der wiederrum an anderer Stelle fehlt.
Nach einer überschlägigen Kostenschätzung unseres Architekten würde eine 3 und eine 5-Gruppige Einrichtung zusammen rund 5,56 Mio. € kosten und damit rd. 1,08 Mio € mehr als eine einzige Einrichtung. Der Vorteil des im städt. Eigentum befindlichen Grundstückes wird ebenfalls erwähnt.
Zu bemerken ist außerdem, dass bei Unterhaltung verschiedener Kindertagesstätteneinrichtungen mit einem erheblichen Mehr an laufenden Betriebskosten zu rechnen ist.
Die Vergaberichtlinien sind zu beachten.
Zum Zuschussausfall von rd. 1,3 Mio. und höheren Invest.-kosten von 1,08 Mio. € (ohne Grundstückskosten und die laufenden höheren Betriebskosten) summieren sich bei zwei Einrichtungen allein die Investitionsmehrkosten auf 2,38 Mio. €. Entsprechende Deckungsvorschläge dazu liegen noch nicht vor.
Nach dem Beschluss vom 28.10.2020 wurde der Auftrag zur Ausschreibung der Ingenieurleistungen vergeben und die Ingenieurleistungen ausgeschrieben, Angebotsabgabetermin ist hier der 15.02.2021.
Insbesondere ist das Thema Trägerschaft noch zu klären. Hierfür gibt es schon mehrere Bewerbungen.
Noch einmal verschiedene Fakten:
Sonderförderung: Antrag wurde gestellt. Termin zum Baubeginn ist 4 Monate nach Erhalt der Unbedenklichkeitsbescheinigung, Baufertigstellungstermin ist aktuell der 30.06.2022 (erst seit 14. Januar 21 bekannt); dieser Termin ist nur sehr schwer zu halten, aber möglich. Insgesamt kann keine Garantie gegeben werden, dass wir Sonderförderung erhalten. Jede weitere Verzögerung schließt jedoch die attraktive Sonderförderung aus!
Zur Genehmigung der bestehnden Provisorien s. beiliegendes Schreiben des Landratsamtes Ansbach vom 12.8.2020
Über die bestehenden Plätze zeichnet sich ab Herbst 2021, spätestens jedoch ab Januar 2022, ein zusätzlicher Bedarf ab, der nicht gedeckt werden kann. Kinder müssen somit abgewiesen werden. Dass diese Situation eintritt und deshalb die Notwendigkeit zur Unterbringung weiterer Gruppen besteht, darauf wurde erstmals am 02.05.2018 im Stadtrat hingewiesen.
Eine andere Gemeinde im Landkreis errichtet derzeit eine Kindertagesstätte mit 11 Gruppen, die noch Möglichkeiten zur nochmaligen Erweiterung bieten. Unser Peter Pan hat mit den Provisorien derzeit ebenfalls 11 Gruppen in zwei Häusern, was aber keine Dauerlösung sein sollte.
Die Fachaufsicht für Kindertagessätten gab zu einer 8-gruppigen Einrichtung ihre Zustimmung, wenn auch aus Sicht des Landratsamtes kleinere Einrichtungen aus pädagogischer Sicht zu bevorzugen wären.
Es ist beabsichtigt, dass die bestehende und erfolgreich laufende KiTa Sommenblume mit dem bestehenden Personal unter gleichem Konzept weiter geführt wird. Dies wäre am vorgesehenen Standort (innerhalb der 8-gruppigen Einrichtung) mit kleinen Änderungen am Konzept gut machbar.
Der Bedarf ist unstrittig und wird von der Fachaufsicht und aufgrund der Prognosen so erwartet.
Eine Einrichtung verursacht weniger Verwaltungsaufwand als zwei, auch Baukontrolle etc. sind weniger aufwändig, im laufenden Betrieb kann z.B. die Einhaltung des Anstellungsschlüssels etc. (z.B. in Krankheitsfällen) leichter gewährleistet werden.
Der Gehweg zum Gewerbegebiet wurde von verschiedener Seite (u.a. Seniorenbeirat, Antrag vom 14. Febr. 2019) angeregt und die Schätzkosten sind unabhängig vom Neubau einer Kindertagesstätte im Investitionsplan für 2021 enthalten.

Beschluss 1

Der 1. Bgm. Dr. Pfeiffer bittet um Abstimmung um Herrn Pfarrer i. R. Klose Rederecht erteilen zu können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 11

Beschluss 2

Der Stadtrat beschließt, der Petition vom 26.01.2021 so nachzukommen. Die bisherigen anderslautenden Beschlüsse werden somit aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 20

Beschluss 3

Der Stadtrat beschließt es bei den bisherigen Beschlüssen zu belassen und den bereits laufenden Geschäftsgang keinesfalls zu unterbrechen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 7

Beschluss 4

Der Stadtrat beschließt der Petition vom 26.01.2021 nachzukommen und ein Hearing zu veranstalten. Die bisherigen anderslautenden Beschlüsse werden damit nicht aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 13

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8. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 12. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 10.02.2021 ö 8
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8.1. Sachstand Breitbandausbau Gigabitförderprogramm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 12. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 10.02.2021 ö 8.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Rahmen des Gigabitförderprogramms wurde der Verwaltung durch die Breitbandberatung eine Liste der förderfähigen Adressen in Heilsbronn (inkl. Stadtteile) zur Verfügung gestellt. Diese Liste stellt eine erste Bestandsaufnahme dar.
Diese Bestandsaufnahme wurde nun an das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung weitergegeben, die diese Daten nun verarbeiten und aufnehmen müssen. Sobald dies erfolgt ist werden wir die weiteren Schritte mit der Breitbandberatung abklären und hierüber wieder informieren.
Dient zur Kenntnis.

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8.2. Postkarten aus ca. 1914

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 12. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 10.02.2021 ö 8.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Aus einem Nachlass schickte Frau Gegner aus Iphofen der Stadt Heilsbronn 3 Ansichtskarten aus der Zeit um ca. 1914.
Die Motive zeigen einmal eine Außenansicht der Klosterkirche, eine "Collage" bestehend aus einem Panoramablick über Heilsbronn, dem Klosterweiher, dem Heilsbrunnen, sowie dem Münster und zuletzt Kunstschätze im Münster.
Dient zur Kenntnis.

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8.3. evtl. weitere Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 12. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 10.02.2021 ö 8.3
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8.4. Kreisverkehr Staatsstraße 2410; Anfrage wg. auffälligerer Gestaltung des Kreisverkehrs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 12. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 10.02.2021 ö 8.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Nachdem am 02.02.2021 erneut eine Kraftfahrzeugführerin den neu errichteten Kreisverkehr in der Staatsstraße 2410 nahe Heilsbronn übersehen hat und dadurch leichter Schaden am Kreisverkehr, jedoch kein Personenschaden, entstanden ist, haben die Stadt Heilsbronn Anfragen erreicht, den Kreisverkehr deutlicher bzw. auffälliger zu gestalten.
Nachdem sich der Kreisverkehr in der Baulast des Freistaates Bayern befindet, wurde die Anfrage zur Prüfung weitergeleitet.
Dient zur Kenntnis.

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8.5. Tanklöschfahrzeug TLF 4000 für den Standort Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 12. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 10.02.2021 ö 8.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Am 21.12.2020 konnte das Tanklöschfahrzeug für den Standort Heilsbronn von der FFW Heilsbronn beim Aufbauhersteller abgeholt werden können.
Nachdem das Fahrzeug beklebt wurde, wurde es bereits zur Registrierung an die Integrierte Rettungsleitstelle gemeldet und ist damit einsatzbereit.
Die Stadt Heilsbronn dankt allen am Beschaffungsprozess Beteiligten und dem Freistaat Bayern sowie dem Landkreis Ansbach für die gewährten Zuschüsse.
Ein besonderer Dank gilt den Verantwortlichen der FFW Heilsbronn, die den Beschaffungsprozess von Beginn an konstruktiv und zielorientiert unterstützt haben und damit wesentlich zum reibungslosen Verlauf der Beschaffung beigetragen haben.
Eine feierliche Übergabe bzw. Indienststellung ist aufgrund der pandemischen Lage aktuell nicht möglich. Sobald die Umstände günstiger sind, soll dies ggf. in kleinem Rahmen nachgeholt werden.
Dient zur Kenntnis.

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8.6. Bundesstraße 14: Rodungsarbeiten zwischen Müncherlbach und Buchschwabach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 12. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 10.02.2021 ö 8.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Das Staatliche Bauamt beabsichtigt in diesem Jahr die Lücke im Radwegenetz entlang der B 14 zwischen dem Landkreis Fürth und dem Landkreis Ansbach zu schließen. Für die Bauvorbereitung müssen Gehölze entlang der Bundesstraße gerodet werden. Das Staatliche Bauamt Nürnberg rodet im Zeitraum vom 08.02.2021 bis 12.02.2021 die Gehölze auf dem Seitenstreifen der B 14 um das Baufeld für den geplanten Gehund Radweg frei zu machen. Die Arbeiten finden zwischen Landkreisgrenze Fürth/Ansbach und Einmündung Stuttgarter Straße statt. Durch die Rodungsarbeiten/Baumfällungen kommt es zu Beeinträchtigungen des Verkehrs durch Geschwindigkeitsbegrenzung. Abschnittsweise wird der Verkehr mittels Ampelanlage auch kurz angehalten werden müssen, um die Fahrbahn räumen zu können.

Dient zur Kenntnis.

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8.7. Infrastrukturabgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 12. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 10.02.2021 ö 8.7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,

durch die anstehenden Wohnungsbaumaßnahmen, v. a. von Bauträgern, ergibt sich für die Stadt Heilsbronn die Pflicht, die vorhandene Infrastruktur entsprechend anzupassen. Inwieweit anteilige Aufwendungen dann entsprechend extern z. B. in Form einer Infrastrukturabgabe berücksichtigt werden könnten, lasse ich derzeit prüfen. Die Ergebnisse werden wir voraussichtlich in einer der nächsten Stadtratssitzungen bekanntgeben.

Dient zur Kenntnis.

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8.8. Ehemalige Brauerei; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 12. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 10.02.2021 ö 8.8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,

ich bitte Sie, d. h. die Fraktionen, möglichst bis zur nächsten Stadtratssitzung am 10.03.21 um realisierbare, definierte Vorschläge mit Deckungsfundament hinsichtlich einer Verwertung und des dann nötigen Vorgehens wegen der ehemaligen Brauerei.

Dient zur Kenntnis

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8.9. Geburtstage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 12. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 10.02.2021 ö 8.9
Datenstand vom 15.03.2021 09:14 Uhr