Datum: 22.09.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hohenzollernhalle
Gremium: Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 5. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 28.10.2020
2 Behandlung der eingegangenen Bauanträge
2.1 Freistellungsverfahren Anbau eines Sommergartens, FlNr. 405/45 Gemarkung Heilsbronn, Falkenstraße 2
2.2 Bauantrag Nutzungsänderung Umwandlung eines Ladengeschäftes zu einem Wettbüro mit Vergnügungsstättenerlaubnis, FlNr. 122 Gemarkung Heilsbronn, Hauptstraße 6
2.3 Bauantrag; Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf FlNr. 285/2, Gemarkung Heilsbronn
2.4 Tektur Neubau Wohnanlage Falkenstraße (11 WE´s) mit Tiefgarage, FlNr. 402/2 Gemarkung Heilsbronn, Falkenstraße
2.5 Freistellungsverfahren, Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport/Stellplatz, FlNr. 409/8 Gemarkung Bürglein
2.6 Bauantrag; Wohnhausneubau mit Einliegerwohnung, Stellplätzen und Carport auf FlNr. 409/22, Gemarkung Bürglein
2.7 Bauantrag Anbau eines Balkons mit Spindeltreppe, FlNr. 260/1 Gemarkung Bonnhof, Am Hang 9
2.8 Bauantrag Um- und Ausbau des Obergeschosses der bestehenden Scheune zu einer Wohnung, FlNr. 15, Gemarkung Betzendorf, Betzendorf 17
3 Antrag der CSU-Fraktion auf Einrichtung eines Boulspielfeldes im Bereich des Objat-Platzes in Heilsbronn
4 Bekanntgaben
5 Überarbeitung der Gestaltungsrichtlinien für den Altstadtbereich Heilsbronn; Beratung über die Gestaltungsrichtlinie

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1. Niederschrift der 5. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 28.10.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 6. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 22.09.2021 ö 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Niederschrift der 5. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 28.10.2020 wird genehmigt

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. Behandlung der eingegangenen Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 6. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 22.09.2021 ö 2
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2.1. Freistellungsverfahren Anbau eines Sommergartens, FlNr. 405/45 Gemarkung Heilsbronn, Falkenstraße 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 6. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 22.09.2021 ö 2.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller planen den Anbau eines Sommergartens auf Flurnummer 405/45, Gemarkung Heilsbronn, im Genehmigungsfreistellungsverfahren. 
Von der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans B 2-1 „“nordöstlich Mausendorfer Weg“. Die Festsetzungen des Bebauungsplans werden jedoch nicht eingehalten, daher ist kein Genehmigungsfreistellungsverfahren möglich. Der Antrag soll im Baugenehmigungsverfahren weiter behandelt werden; ein Befreiungsantrag von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wurde gestellt.
Die Bauherren planen den Anbau eines Sommergartens mit einer Grundfläche von 7,04 m². Die festgesetzte Dachneigung des Sommergartens und die Dacheindeckung wird nicht eingehalten – die Dachneigung soll an das bestehende Haus mit 20° angeglichen werden. 
Im Bebauungsplan der Stadt Heilsbronn ist dieser Bereich als Mischgebiet festgesetzt. Die Wohnbebauung liegt in diesem Bereich bereits bei über 80 % Gebäude/Geschossflächen. 
Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke liegen vor. 
Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen unter Bezugnahme auf das aktuell anhängige Klageverfahren gegen die Baugenehmigung für Errichtung von Mehrfamilienhäusern im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes auch hier zu versagen.
Der Mischgebietscharakter ist nach Auffassung der Stadt Heilsbronn hier bereits entfallen. 

Beschluss 1

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Anbau eines Sommergartens auf Flurnummer 405/45, Gemarkung Heilsbronn wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 4

Beschluss 2

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Anbau eines Sommergartens auf Flurnummer 405/45, Gemarkung Heilsbronn wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 3

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2.2. Bauantrag Nutzungsänderung Umwandlung eines Ladengeschäftes zu einem Wettbüro mit Vergnügungsstättenerlaubnis, FlNr. 122 Gemarkung Heilsbronn, Hauptstraße 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 6. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 22.09.2021 ö 2.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant die Nutzungsänderung, Umwandlung eines Ladengeschäftes in ein Wettbüro mit Vergnügungsstättenerlaubnis auf Flurnummer 122, Gemarkung Heilsbronn.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Vorhaben befindet sich im Sanierungsgebiet Altstadt Heilsbronn. Im Flächennutzungsplan der Stadt Heilsbronn ist der Bereich als Mischgebiet festgelegt.
Die Art der Nutzung sieht ein Wettbüro mit Vergnügungsstättenerlaubnis, Life-Übertragungen von Sportwetten über Fernsehgeräte und Abschluss von Sportwetten vor. Es werden weder Bewirtung noch Speisen angeboten, Getränke nur aus Automaten. Öffnungszeiten von 9:00 – 1:00 Uhr.
Ein Bebauungsplan für diesen Bereich existiert nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach
§ 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Das Vorhaben fügt sich nach § 34 Abs. 1 BauGB  in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Die sonstigen Anforderungen zum Betrieb des Wettbüros mit Vergnügungsstättenerlaubnis wären vom Landratsamt Ansbach im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu prüfen.
Die erforderlichen 3 Stellplätze werden gemäß der Stellplatzsatzung jedoch nicht eingehalten. Abweichungen von den örtlichen Bauvorschriften kann die Bauaufsichtsbehörde jedoch nach Art. 63 Abs. 2 Satz 2 BayBO nur im Einvernehmen mit der Gemeinde zulassen. 
Nachbarunterschriften liegen nicht vor. Von Seiten der Verwaltung wird daher empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen zu versagen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Nutzungsänderung, Umwandlung eines Ladengeschäftes in ein Wettbüro mit Vergnügungsstättenerlaubnis auf Flurnummer 122, Gemarkung Heilsbronn wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.3. Bauantrag; Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf FlNr. 285/2, Gemarkung Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 6. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 22.09.2021 ö beschliessend 2.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragstellerin plant die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der Flurnummer 285/2 Gemarkung Heilsbronn.
Ein positiv bescheinigter Vorbescheid zur Wohnbebauung am vorgesehenen Bauort liegt vor. 
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt: 
Die baurechtliche Genehmigungsfähigkeit an der vorgesehenen Örtlichkeit wurde bereits durch das Landratsamt mit Bescheid vom 19.04.2021 bestätigt. 
Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer liegen vor. Die erforderlichen zwei Stellplätze werden nachgewiesen.
Die Erschließung des Vorhabens wurde im Bauvorbescheid mittels zu errichtender Entwässerungsleitung auf Privatgrund nachgewiesen. In dem nun vorliegenden Bauantrag wird ein neuer Entwässerungskanal in öffentlichem Straßengrund dargestellt.
Die Stadtverwaltung wird bis zum Sitzungstermin versuchen, die Erschließungssituation abschließend zu klären.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der Flurnummer 285/2 Gemarkung Heilsbronn unter der Voraussetzung, dass die Erschließung des Bauvorhabens bis zur Bezugsfertigkeit des Gebäudes gesichert wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.4. Tektur Neubau Wohnanlage Falkenstraße (11 WE´s) mit Tiefgarage, FlNr. 402/2 Gemarkung Heilsbronn, Falkenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 6. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 22.09.2021 ö 2.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Bauantrag war Gegenstand der Beratung und Beschlussfassung der Sitzung des Stadtrates vom 07.07.2021. 
An das anhängige Klageverfahren wird erinnert.
Durch das Landratsamt Ansbach wurde im Rahmen einer Baukontrolle (s. insb. Schreiben LRA v. 11.08.2021) festgestellt, dass Planabweichungen bestehen, für die keine Baubegenehmigung vorliegt. Das Landratsamt forderte mit Schreiben vom 11.08.2021 die Antragstellerin u.a. auf, fehlende und planungsrelevante Unterlagen zur Vervollständigung der Bauantragsunterlagen nachzureichen. 
Die Außenmaße des Bauvorhabens wurden von bisher 37,05 m x 15 m auf 37,20 m x 15 m verändert, wobei die Grundfläche für die geplanten Häuser unverändert bleibt, das Foyer mit Aufzug wurde um 0,15 m verbreitert. Die Fahrradabstellplätze im EG zwischen die geplanten Häuser südlich des Foyers plaziert.
Die Stellplatzsatzung der Stadt Heilsbronn wird ebenfalls so nicht eingehalten. Es sind laut Satzung 21 + 1 Besucherparkplatz erforderlich sowie 11 Fahrradabstellplätze. Nachgewiesen sind 20 Stellplätze sowie 20 Fahrradabstellplätze. 
Der Stellplatzsatzung der Stadt Heilsbronn ist Folge zu leisten, auch hinsichtlich der Vorhaltung von Fahrradabstellplätzen.
Die Verwaltung schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu versagen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Tekturantrag für den Neubau einer Wohnanlage (11 WE) auf Grundstück FlNr. 402/2, Gemarkung Heilsbronn, Falkenstraße, wird hiermit nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.5. Freistellungsverfahren, Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport/Stellplatz, FlNr. 409/8 Gemarkung Bürglein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 6. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 22.09.2021 ö 2.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller planen den Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport/ Stellplatz auf Flurnummer 409/8, Gemarkung Bürglein, im Genehmigungsfreistellungsverfahren. 
Von der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans B5 „Am Mühlbuck“ in Bürglein. Die Festsetzungen des Bebauungsplans werden eingehalten.
Die erforderlichen zwei Stellplätze werden nachgewiesen.
Die Verwaltung empfiehlt, dem Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren zuzustimmen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt den Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport/ Stellplatz auf Flurnummer 409/8, Gemarkung Bürglein zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.6. Bauantrag; Wohnhausneubau mit Einliegerwohnung, Stellplätzen und Carport auf FlNr. 409/22, Gemarkung Bürglein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 6. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 22.09.2021 ö beschliessend 2.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragstellerin plant den Wohnhausneubau mit Einliegerwohnung, Stellplätzen und Carport auf dem Flurstück 409/22, Gemarkung Bürglein. 
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans B5 „Am Mühlbuck“ in Bürglein. 
Mit Eingangsstempel 30.07.21 wurde der Bauantrag in 3-facher Ausführung eingereicht.
Bei der Bearbeitung der Anträge sind Anlagen zum Bauantrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes eingegangen die wie folgt lauten:
  • Anlage Befreiung nach §31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen, gem. Art. 63 Ab. 2 BayBo. Hier bezogen auf die festgesetzte Auffüllhöhe, geplante Auffüllung von 1,24m, zulässig wären 0,75m. Eine Zulässigkeit bestünde durch die Zustimmung mit Unterschrift der angrenzenden Nachbarbelange, die hier auch gegeben wurden. 
  • Anlage Befreiung nach §31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen, gem. Art. 63 Ab. 2 BayBo. Hier bezogen auf die festgesetzte zulässige Baugrenze. Die erforderlichen und notwendigen Stellplätze sind nicht alle innerhalb der Baugrenze möglich. 
  • Mit v.g. Eingang wurde auch die Berechnung der Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl nach Auslegung in Anwendung §19 Abs. 4 Satz, Satz 3 BauNVO vorgelegt, es erlaubt die GRZ I + GRZ II = 0,4 + 0,2 = 0,6. Nachgewiesen = 0,556
Die Nachbarunterschriften sind vollständig
Zu den Befreiungsanträgen wird Folgendes bemerkt:
Die Anordnung der Stellplätze nördlich des Baukörpers ist Grund dafür, dass die Baugrenzen nicht eingehalten werden können. Nach Ansicht der Verwaltung wäre es möglich, die Stellplätze und das Gebäude auf dem Grundstück so anzuordnen, dass das Bauvorhaben innerhalb der Baugrenzen verbleibt. Es wurde keine schlüssige Begründung vorgelegt, weswegen die Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig wäre.
Bzgl. Der Auffüllhöhe wäre nach Ziff. 4.3 des Bebauungsplanes grds. eine Ausnahme denkbar, da die Nachbarunterschriften vorliegen und eine Auffüllhöhe von max. 1,50 m nicht überschritten wird. 
Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen aufgrund der Baugrenzenüberschreitung zu versagen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss versagt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Wohnhausneubau mit Einliegerwohnung, Stellplätzen und Carport auf dem Flurstück 409/22, Gemarkung Bürglein. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.7. Bauantrag Anbau eines Balkons mit Spindeltreppe, FlNr. 260/1 Gemarkung Bonnhof, Am Hang 9

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 6. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 22.09.2021 ö 2.7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller planen den Anbau eines Balkons mit Spindeltreppe auf der Flurnummer 260/1, Gemarkung Bonnhof.
Von der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtgültigen Bebauungsplans B 3-1 „Nördlich der Staatsstraße Heilsbronn – Großhabersdorf“ in Bonnhof. Die Festsetzungen des Bebauungsplans werden eingehalten. Die Art der baulichen Nutzung ist gemäß § 4 BauNVO im allgemeinen Wohngebiet allgemein zulässig. Die Nachbarunterschriften sind vorhanden und bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich.
Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Anbau eines Balkons mit Spindeltreppe auf der Flurnummer 260/1, Gemarkung Bonnhof.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.8. Bauantrag Um- und Ausbau des Obergeschosses der bestehenden Scheune zu einer Wohnung, FlNr. 15, Gemarkung Betzendorf, Betzendorf 17

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 6. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 22.09.2021 ö 2.8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller planen den Um- und Ausbau des Obergeschosses der bestehenden Scheune zu einer Wohnung auf Flurnummer 15 Gemarkung Betzendorf. 
Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Durch den Umbau ergibt sich eine Nutzungsänderung. Ein Wohngebäude ist im Anschluss an die Scheune bereits vorhanden. Das geplante Bauvorhaben fügt sich in das Umfeld ein. 
Die Erschließung des Grundstücks ist durch die bereits vorhandene Wohnbebauung gesichert. Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke sind nicht vollständig (laut Auskunft der Bauherren aus zeitlichen Gründen). Die erforderlichen 2 Stellplätze werden nachgewiesen.
Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Um- und Ausbau des Obergeschosses der bestehenden Scheune zu einer Wohnung auf Flurnummer 15 Gemarkung Betzendorf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Antrag der CSU-Fraktion auf Einrichtung eines Boulspielfeldes im Bereich des Objat-Platzes in Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 6. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 22.09.2021 ö beschliessend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die CSU-Fraktion übersandte mit Mail v. 06.05.2021 einen Antrag auf Errichtung eines Boulespielfeldes im Bereich des Objatplatzes (s. Anlage).
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach den der Stadtverwaltung vorliegenden Informationen wird für die Errichtung eines gängigen Boule-Spielfeldes eine Fläche von 4,00 x 15,00 m benötigt. Diese Flächen wären im Bereich des Objat-Platzes aus Sicht der Verwaltung nicht vorhanden (s. Anlage). Die vorhandene Gehwegfläche/Durchgangsfläche sollte aus Sicht der Verwaltung nicht beeinträchtigt werden, weswegen nur die derzeit begrünten Flächen in Frage kämen.
Die Stadtverwaltung hat beim Bayerischen Petanque Verein (Landesverband für Boule-/Boccia-Spiel in Bayern) nach Informationen und Anregungen für die Errichtung eines Boule-Spielfeldes angefragt.
Die Verwaltung schlägt vor, den vorliegenden Antrag abzulehnen, da die Flächen im Bereich des Objat-Platzes nach derzeitiger Einschätzung nicht ausreichen.
Die Verwaltung schlägt weiter vor, dass ggf. in Abstimmung mit dem Landesverband nach einer geeigneten Fläche im Stadtgebiet Heilsbronn gesucht werden soll.

Beschluss

Dem Antrag der CSU-Fraktion zur Einrichtung eines Boule-Spielfeldes im Bereich des Objat-Platzes in Heilsbronn wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 6

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4. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 6. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 22.09.2021 ö 4
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5. Überarbeitung der Gestaltungsrichtlinien für den Altstadtbereich Heilsbronn; Beratung über die Gestaltungsrichtlinie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 6. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 22.09.2021 ö 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der kommenden Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses am 06.10.2021 soll über die Überarbeitung der städtischen Gestaltungsrichtlinien beraten werden. Der Entwurf und die vorläufige Vormerkung für den 06.10.2021 werden zur ausreichenden Vorbereitung der Ausschussmitglieder bereits in dieser Sitzung bekanntgegeben:
In der Sitzung des Stadtrates vom 23.10.2019 wurde der Auftrag für die Überarbeitung der städtischen Gestaltungsrichtlinie sowie des kommunalen Förderprogrammes an das Büro Stadt & Land (Hr. Rühl) vergeben.
Der zwischenzeitlich ausgearbeitete Entwurf der Gestaltungsrichtlinie wurde mit der Stadtverwaltung abgestimmt und liegt bei. Ebenfalls liegt der ausgearbeitete Entwurf der Förderrichtlinie bei.
In der anberaumten Sitzung sollen die Entwürfe beraten werden. Etwaige Änderungswünsche wären in die Richtlinien einzuarbeiten, bevor diese durch den Stadtrat zur künftigen Anwendung beschlossen werden können.
Inhaltlich weist die Stadtverwaltung auf Folgendes hin:
Die Stadt Heilsbronn versucht, mit dem kommunalen Förderprogramm Anreize für private Sanierungsmaßnahmen zur Aufwertung des Altstadtgebietes zu setzen, weswegen die Förderung tatsächlich auch eine ansprechende Höhe erreichen sollte.
Eine Synopse der bisherigen und der nun ausgearbeiteten Gestaltungsrichtlinie ist nicht möglich, da die Richtlinie annähernd gänzlich neu ausgearbeitet wurde.
Wichtigste vorgeschlagene Neuerung bei dem Förderprogramm: Der maximale Förderbetrag wird mit 30.000 € (bisher 10.000 €) je Maßnahme vorgeschlagen. Nach Einschätzung Herrn Rühls schafft die bisherige Regelung zu wenige Anreize. Insbesondere steigende Baukosten sorgen dafür, dass Instandsetzungen oder Sanierungen an privaten Objekten zunehmend teurer werden, weswegen Eigentümer eher zurückhalten agieren. 
In der anberaumten Sitzung soll der Entwurf der Gestaltungsrichtlinie und des Förderprogrammes erörtert werden. Zunächst soll eine Beratung ohne Herrn Rühl, der die Richtlinie ausgearbeitet hat, erfolgen. Im Bedarfsfall kann die Beratung vertagt und Herr Rühl zur Beratung eingeladen werden.

Datenstand vom 22.11.2021 13:53 Uhr